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Antrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat Rastatt zur datenbasierten Fortschreibung und Wirkungsbetrachtung kommunaler Maßnahmen im Bereich Gemeinwesenarbeit, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Rastatt
Datum2026-06-01
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TOP 5 DrucksacheNr. 2026-162 Sitzung JSKS 06.07.2026 Federführende/rDezernent/in BürgermeisterKirchner,DezernatIII Federführende/rFachbereich/Dienststelle FB9 Beteiligte/rFachbereich/e/Dienststelle/n DezIII TOP Antrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat Rastatt zur datenbasierten Fortschreibung und Wirkungsbetrachtung kommunaler Maßnahmen im Bereich Gemeinwesenarbeit, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit AusschussfürJugend,Soziales, 06.07.2026 öffentlich Kenntnisnahme KulturundSport Ortschaftsrat - Anhörung§70GemO Jugendliche - Beteiligung§41aGemO StädtischeKonzepteundStrategien - Maßnahmendes/der Gast/Gäste - Anlagen vorangegangeneDrucksachen Anlage 1: Antrag der AfD-Fraktion 19.05.2026 2026-104 und -104/1 Anlage 2: Antrag der AfD-Fraktion 23.04.2026 Beschlussvorschlag Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. *** Beratungsergebnis: mitStimmen- Anzahl Anzahl Anzahl lautBeschluss- abweichender einstimmig mehrheit JA NEIN Enthaltungen vorschlag Beschlussvorschlag 1/3 l.WesentlicherInhalt Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 19. Mai 2026, siehe Anlage 1, einen reduzierten Antrag zum ursprünglichen Antrag (Anlage 2) zur „datenbasierten Fortschreibung und Wirkungsbetrachtung kommunaler Maßnahmen im Bereich Gemeinwesenarbeit, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration“ gestellt. Die im Antrag formulierten Prüfaufträge sind dem Grund nach bereits im Sozial- und Bildungsbericht 2025 sowie in der begleitenden DS 2026-104 abgebildet. ll.ErläuterungundBegründung Antragsrecht von Fraktionen des Gemeinderats Gemäß § 34 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist ein Verhandlungsgegenstand auf Antrag einer Fraktion auf die Tagesordnung der spätestens übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen, sofern die Verhandlungsgegenstände zum Aufgabengebiet des Gemeinderates gehören und der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat. Für den Geschäftsgang der beschließenden und beratenden Ausschüsse gilt u. a. § 34 GemO entsprechend. Der Antrag ist zulässig. Antrag der AfD-Fraktion vom 19.05.2026 In dem Antrag werden unter den Punkten 1 – 5 verschiedene Prüfaufträge an die Verwaltung gerichtet, zu denen nachfolgend Stellung genommen wird: Zu 1. und 2. Wie bereits in den Unterlagen zum Sozial- und Bildungsbericht 2025 dargelegt wurde, siehe Drucksache 2026-104, Seite 3 sowie Seite 25-26 des Berichts, soll ein sozialräumliches Monitoring verstetigt und schrittweise ausgebaut werden. Grundlage hierfür bilden die im Bericht genannten Zahlen im Teil „Rastatt in Zahlen“, siehe Seite 27 ff., sofern diese (weiterhin) in ausreichender Qualität und Quantität verfügbar sind und im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen erhoben werden können. Zu 3. und 4. Soweit Daten und Kennzahlen für Ergebnis- und Entwicklungsdarstellungen vorliegen, werden diese zu konkreten Beschlüssen bei Einzelmaßnahmen mittels Informationsvorlagen oder im Rahmen der regelmäßigen Berichte zu der Entwicklung der Handlungsfelder bekanntgegeben werden. 2/3 Ziel ist es, den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über den Stand der Zielerreichung und die Entwicklung relevanter Indikatoren der einzelnen Handlungsfelder zu informieren. Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass die Ermittlung eines eindeutigen Wirkungszusammenhangs zwischen einzelnen Maßnahmen und den beobachteten Entwicklungen in der Praxis nicht immer eindeutig möglich ist, da andere Faktoren ebenfalls einwirken und Menschen ihre Entwicklung selbst mitbestimmen können und dies auch in der Regel tun. Die Ursachen für Veränderungen sind meist vielfältig sowie komplex und können nicht immer eindeutig einer bestimmten Maßnahme oder der hierfür zuständigen Organisation (Landratsamt, Stadt Rastatt, Agentur für Arbeit, etc.) zugeordnet werden. Die Verwaltung wird daher die Kennzahlen bzw. Entwicklungen sachlich und nachvollziehbar darstellen, aber in der Regel keine abschließende Wirkungskontrolle im Sinne eines kausalen Nachweises vornehmen können. Zu 5. Hierzu wird zu gegebener Zeit berichtet, sobald die konkrete Ausgestaltung des Sozialmonitorings feststeht. III.AngabenzumHaushalt Führt die Beschlussvorlage zu finanziellen Verpflichtungen? nein ja, in Höhe von: *** 3/3

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