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Antrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat Rastatt zur datenbasierten Fortschreibung und Wirkungsbetrachtung kommunaler Maßnahmen im Bereich Gemeinwesenarbeit, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rastatt |
| Datum | 2026-06-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
TOP 5 DrucksacheNr. 2026-162
Sitzung JSKS 06.07.2026
Federführende/rDezernent/in BürgermeisterKirchner,DezernatIII
Federführende/rFachbereich/Dienststelle FB9
Beteiligte/rFachbereich/e/Dienststelle/n DezIII
TOP Antrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat Rastatt zur datenbasierten
Fortschreibung und Wirkungsbetrachtung kommunaler Maßnahmen im
Bereich Gemeinwesenarbeit, soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration
Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
AusschussfürJugend,Soziales,
06.07.2026 öffentlich Kenntnisnahme
KulturundSport
Ortschaftsrat
-
Anhörung§70GemO
Jugendliche
-
Beteiligung§41aGemO
StädtischeKonzepteundStrategien
-
Maßnahmendes/der
Gast/Gäste -
Anlagen vorangegangeneDrucksachen
Anlage 1: Antrag der AfD-Fraktion 19.05.2026 2026-104 und -104/1
Anlage 2: Antrag der AfD-Fraktion 23.04.2026
Beschlussvorschlag
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
***
Beratungsergebnis:
mitStimmen- Anzahl Anzahl Anzahl lautBeschluss- abweichender
einstimmig
mehrheit JA NEIN Enthaltungen vorschlag Beschlussvorschlag
1/3
l.WesentlicherInhalt
Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 19. Mai 2026, siehe Anlage 1, einen reduzierten
Antrag zum ursprünglichen Antrag (Anlage 2) zur „datenbasierten Fortschreibung und
Wirkungsbetrachtung kommunaler Maßnahmen im Bereich Gemeinwesenarbeit, soziale
Teilhabe und Arbeitsmarktintegration“ gestellt.
Die im Antrag formulierten Prüfaufträge sind dem Grund nach bereits im Sozial- und
Bildungsbericht 2025 sowie in der begleitenden DS 2026-104 abgebildet.
ll.ErläuterungundBegründung
Antragsrecht von Fraktionen des Gemeinderats
Gemäß § 34 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist ein
Verhandlungsgegenstand auf Antrag einer Fraktion auf die Tagesordnung der spätestens
übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen, sofern die Verhandlungsgegenstände
zum Aufgabengebiet des Gemeinderates gehören und der Gemeinderat den gleichen
Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat.
Für den Geschäftsgang der beschließenden und beratenden Ausschüsse gilt u. a. § 34
GemO entsprechend. Der Antrag ist zulässig.
Antrag der AfD-Fraktion vom 19.05.2026
In dem Antrag werden unter den Punkten 1 – 5 verschiedene Prüfaufträge an die Verwaltung
gerichtet, zu denen nachfolgend Stellung genommen wird:
Zu 1. und 2.
Wie bereits in den Unterlagen zum Sozial- und Bildungsbericht 2025 dargelegt wurde, siehe
Drucksache 2026-104, Seite 3 sowie Seite 25-26 des Berichts, soll ein sozialräumliches
Monitoring verstetigt und schrittweise ausgebaut werden. Grundlage hierfür bilden die im
Bericht genannten Zahlen im Teil „Rastatt in Zahlen“, siehe Seite 27 ff., sofern diese
(weiterhin) in ausreichender Qualität und Quantität verfügbar sind und im Rahmen der
vorhandenen personellen Ressourcen erhoben werden können.
Zu 3. und 4.
Soweit Daten und Kennzahlen für Ergebnis- und Entwicklungsdarstellungen vorliegen,
werden diese zu konkreten Beschlüssen bei Einzelmaßnahmen mittels Informationsvorlagen
oder im Rahmen der regelmäßigen Berichte zu der Entwicklung der Handlungsfelder
bekanntgegeben werden.
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Ziel ist es, den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über den Stand der Zielerreichung und die
Entwicklung relevanter Indikatoren der einzelnen Handlungsfelder zu informieren.
Gleichzeitig weist die Verwaltung darauf hin, dass die Ermittlung eines eindeutigen
Wirkungszusammenhangs zwischen einzelnen Maßnahmen und den beobachteten
Entwicklungen in der Praxis nicht immer eindeutig möglich ist, da andere Faktoren ebenfalls
einwirken und Menschen ihre Entwicklung selbst mitbestimmen können und dies auch in der
Regel tun.
Die Ursachen für Veränderungen sind meist vielfältig sowie komplex und können nicht immer
eindeutig einer bestimmten Maßnahme oder der hierfür zuständigen Organisation
(Landratsamt, Stadt Rastatt, Agentur für Arbeit, etc.) zugeordnet werden. Die Verwaltung
wird daher die Kennzahlen bzw. Entwicklungen sachlich und nachvollziehbar darstellen, aber
in der Regel keine abschließende Wirkungskontrolle im Sinne eines kausalen Nachweises
vornehmen können.
Zu 5.
Hierzu wird zu gegebener Zeit berichtet, sobald die konkrete Ausgestaltung des
Sozialmonitorings feststeht.
III.AngabenzumHaushalt
Führt die Beschlussvorlage zu finanziellen Verpflichtungen?
nein ja, in Höhe von:
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