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Antrag der AfD-Fraktion - Prüfung einer testweisen Installation einer Hochdruckvernebelungsanlage

Angenommen
TypAntrag
GemeindeStadt Rastatt
Datum2026-06-19
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TOP 13 DrucksacheNr. 2026-185 Sitzung GR 13.07.2026 Federführende/rDezernent/in BürgermeisterKnoth,DezernatII Federführende/rFachbereich/Dienststelle KB4.20 Beteiligte/rFachbereich/e/Dienststelle/n SW TOP Antrag der AfD-Fraktion - Prüfung einer testweisen Installation einer Hochdruckvernebelungsanlage Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat 13.07.2026 öffentlich Entscheidung Ortschaftsrat - Anhörung§70GemO Jugendliche - Beteiligung§41aGemO StädtischeKonzepteundStrategien - Maßnahmendes/der Gast/Gäste - Anlagen vorangegangeneDrucksachen Anlage 1: Antrag der AfD-Fraktion - Beschlussvorschlag Von einer Weiterverfolgung des Antrags der AfD-Fraktion zur Prüfung einer testweisen Installation von Hochdruckvernebelungsanlagen im öffentlichen Raum wird abgesehen. *** Beratungsergebnis: mitStimmen- Anzahl Anzahl Anzahl lautBeschluss- abweichender einstimmig mehrheit JA NEIN Enthaltungen vorschlag Beschlussvorschlag 1/4 l.WesentlicherInhalt Die AfD-Fraktion beantragt die Prüfung einer testweisen Installation von Hochdruckvernebelungsanlagen im öffentlichen Raum zur lokalen Abkühlung bei Hitzeereignissen; siehe Anlage 1. Hochdruckvernebelungsanlagen können lokal und kurzfristig für Abkühlung sorgen, stellen jedoch keine nachhaltige Maßnahme der erforderlichen kommunalen Klimaanpassung dar. Dem begrenzten Nutzen stehen erhebliche Investitions- und Unterhaltungskosten, hohe hygienische Anforderungen, Haftungsrisiken sowie ein zusätzlicher Wartungs- und Überwachungsaufwand gegenüber. Erfahrungen mit vergleichbaren öffentlichen Einrichtungen zeigen, dass mit Vandalismus, Verschmutzungen und zweckwidriger Nutzung zu rechnen ist. Die Stadt Rastatt setzt daher weiterhin vorrangig auf langfristig wirksame Maßnahmen wie Verschattung, Begrünung, Trinkwasserangebote und die Umsetzung des Hitzeschutzaktionsplans. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag nicht weiterzuverfolgen. ll.ErläuterungundBegründung Antragsrecht von Fraktionen des Gemeinderats Die AfD-Fraktion beantragt per Mail vom 03.06.2026, eine testweise Installation einer Hoch- druckvernebelungsanlage, z.B. im Bereich des Marktplatzes, zur lokalen Abkühlung bei Hitze in den Sommermonaten zu prüfen. Gemäß § 34 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist ein Verhandlungsgegenstand auf Antrag einer Fraktion auf die Tagesordnung der spätestens übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen, sofern die Verhandlungsgegenstände zum Aufgabengebiet des Gemeinderates gehören und der Gemeinderat den gleichen Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat. Der Antrag ist zulässig. Hochdruckvernebelungsanlagen Hochdruckvernebelungsanlagen können in ihrem unmittelbaren Umfeld kurzfristig einen Kühlungs- und Erfrischungseffekt erzeugen. Die Wirkung beschränkt sich jedoch auf einen kleinen räumlichen Bereich und besteht ausschließlich während des laufenden Betriebs der Anlage. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich daher nicht um eine nachhaltige Maßnahme der kommunalen Klimaanpassung. 2/4 Dem gegenüber stehen verschiedene fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Herausforderungen. Der Betrieb solcher Anlagen erfordert einen erhöhten Wartungs-, Kontroll- und Überwachungsaufwand. Insbesondere sind hohe hygienische Anforderungen zu erfüllen, da stehendes Wasser die Bildung von Biofilmen und Legionellen begünstigen kann. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen an Betrieb, Wartung und regelmäßige Beprobungen. Darüber hinaus sind mögliche Haftungsrisiken zu berücksichtigen. Durch Feuchtigkeit auf angrenzenden Flächen können Rutschgefahren entstehen. Auch mögliche Auswirkungen auf benachbarte Nutzungen sowie potenzielle Sachschäden wären im Einzelfall zu bewerten. Die bisherigen Erfahrungen der Stadt Rastatt mit öffentlich zugänglichen Infrastrukturangeboten zeigen, dass diese leider regelmäßig nicht ausschließlich ihrer vorgesehenen Nutzung dienen. So werden beispielsweise Trinkwasserbrunnen teilweise als Wasserspielangebote genutzt, verschmutzt oder durch Vandalismus beschädigt. Hierdurch entstehen zusätzliche Betriebs-, Reinigungs- und Instandhaltungskosten. Es ist davon auszugehen, dass auch Hochdruckvernebelungsanlagen in besonderem Maße von solchen Nutzungen betroffen wären, was den erforderlichen Überwachungs- und Unterhaltungsaufwand zusätzlich erhöhen würde. Neben den Investitionskosten entstehen erhebliche laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten. Je nach Ausführung der Anlage ist von Investitionskosten in einer Größenordnung von etwa 4.000 € bis 22.000 € auszugehen. Darüber hinaus fallen für Wartung, regelmäßige Beprobungen und die Einhaltung hygienischer Anforderungen laufende Kosten von schätzungsweise 14.000 € bis 18.000 € pro Jahr an. Hinzu kommen mögliche Aufwendungen infolge von Vandalismus, Beschädigungen oder erhöhtem Kontrollbedarf. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der bereits laufenden Maßnahmen zur Klimaanpassung erscheint dieser Mitteleinsatz nicht gerechtfertigt. Die Stadt Rastatt setzt im Bereich der Hitzevorsorge vorrangig auf nachhaltige und dauerhaft wirksame Maßnahmen wie Verschattung, Begrünung, Trinkwasserangebote und die Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes. Vor diesem Hintergrund wird der Einsatz von Hochdruckvernebelungsanlagen im öffentlichen Raum derzeit nicht weiterverfolgt. Gastronomiebetriebe und andere private Akteure können entsprechende Anlagen auf privaten Flächen eigenverantwortlich einsetzen. Die Verwaltung begrüßt solche Initiativen grundsätzlich, da sie die Aufenthaltsqualität erhöhen und zugleich einen unmittelbaren Nutzen für die jeweiligen Betreiber entfalten können. 3/4 Zudem können Hochdruckvernebelungsanlagen bei Veranstaltungen – zum Beispiel auf dem Marktplatz oder im Schlosshof – sicherlich eine sinnvolle Option sein und werden teilweise schon eingesetzt. Vor diesem Hintergrund wird die Einführung von dauerhaften Hochdruckvernebelungsanlagen im öffentlichen Raum derzeit nicht empfohlen. Von einer Weiterverfolgung des Antrags wird daher abgesehen. III.AngabenzumHaushalt Führt die Beschlussvorlage zu finanziellen Verpflichtungen? nein ja, in Höhe von: *** 4/4

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