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Antrag der AfD-Fraktion - Prüfung einer testweisen Installation einer Hochdruckvernebelungsanlage
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rastatt |
| Datum | 2026-06-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
TOP 13 DrucksacheNr. 2026-185
Sitzung GR 13.07.2026
Federführende/rDezernent/in BürgermeisterKnoth,DezernatII
Federführende/rFachbereich/Dienststelle KB4.20
Beteiligte/rFachbereich/e/Dienststelle/n SW
TOP Antrag der AfD-Fraktion - Prüfung einer testweisen Installation einer
Hochdruckvernebelungsanlage
Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
Gemeinderat 13.07.2026 öffentlich Entscheidung
Ortschaftsrat
-
Anhörung§70GemO
Jugendliche
-
Beteiligung§41aGemO
StädtischeKonzepteundStrategien
-
Maßnahmendes/der
Gast/Gäste -
Anlagen vorangegangeneDrucksachen
Anlage 1: Antrag der AfD-Fraktion -
Beschlussvorschlag
Von einer Weiterverfolgung des Antrags der AfD-Fraktion zur Prüfung einer testweisen
Installation von Hochdruckvernebelungsanlagen im öffentlichen Raum wird
abgesehen.
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Beratungsergebnis:
mitStimmen- Anzahl Anzahl Anzahl lautBeschluss- abweichender
einstimmig
mehrheit JA NEIN Enthaltungen vorschlag Beschlussvorschlag
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l.WesentlicherInhalt
Die AfD-Fraktion beantragt die Prüfung einer testweisen Installation von
Hochdruckvernebelungsanlagen im öffentlichen Raum zur lokalen Abkühlung bei
Hitzeereignissen; siehe Anlage 1.
Hochdruckvernebelungsanlagen können lokal und kurzfristig für Abkühlung sorgen, stellen
jedoch keine nachhaltige Maßnahme der erforderlichen kommunalen Klimaanpassung dar.
Dem begrenzten Nutzen stehen erhebliche Investitions- und Unterhaltungskosten, hohe
hygienische Anforderungen, Haftungsrisiken sowie ein zusätzlicher Wartungs- und
Überwachungsaufwand gegenüber. Erfahrungen mit vergleichbaren öffentlichen
Einrichtungen zeigen, dass mit Vandalismus, Verschmutzungen und zweckwidriger Nutzung
zu rechnen ist. Die Stadt Rastatt setzt daher weiterhin vorrangig auf langfristig wirksame
Maßnahmen wie Verschattung, Begrünung, Trinkwasserangebote und die Umsetzung des
Hitzeschutzaktionsplans.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.
ll.ErläuterungundBegründung
Antragsrecht von Fraktionen des Gemeinderats
Die AfD-Fraktion beantragt per Mail vom 03.06.2026, eine testweise Installation einer Hoch-
druckvernebelungsanlage, z.B. im Bereich des Marktplatzes, zur lokalen Abkühlung bei Hitze
in den Sommermonaten zu prüfen.
Gemäß § 34 (1) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ist ein
Verhandlungsgegenstand auf Antrag einer Fraktion auf die Tagesordnung der spätestens
übernächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen, sofern die Verhandlungsgegenstände
zum Aufgabengebiet des Gemeinderates gehören und der Gemeinderat den gleichen
Verhandlungsgegenstand nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt hat.
Der Antrag ist zulässig.
Hochdruckvernebelungsanlagen
Hochdruckvernebelungsanlagen können in ihrem unmittelbaren Umfeld kurzfristig einen
Kühlungs- und Erfrischungseffekt erzeugen. Die Wirkung beschränkt sich jedoch auf einen
kleinen räumlichen Bereich und besteht ausschließlich während des laufenden Betriebs der
Anlage. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich daher nicht um eine nachhaltige
Maßnahme der kommunalen Klimaanpassung.
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Dem gegenüber stehen verschiedene fachliche, organisatorische und wirtschaftliche
Herausforderungen. Der Betrieb solcher Anlagen erfordert einen erhöhten Wartungs-,
Kontroll- und Überwachungsaufwand. Insbesondere sind hohe hygienische Anforderungen
zu erfüllen, da stehendes Wasser die Bildung von Biofilmen und Legionellen begünstigen
kann. Hieraus ergeben sich zusätzliche Anforderungen an Betrieb, Wartung und regelmäßige
Beprobungen.
Darüber hinaus sind mögliche Haftungsrisiken zu berücksichtigen. Durch Feuchtigkeit auf
angrenzenden Flächen können Rutschgefahren entstehen. Auch mögliche Auswirkungen auf
benachbarte Nutzungen sowie potenzielle Sachschäden wären im Einzelfall zu bewerten.
Die bisherigen Erfahrungen der Stadt Rastatt mit öffentlich zugänglichen
Infrastrukturangeboten zeigen, dass diese leider regelmäßig nicht ausschließlich ihrer
vorgesehenen Nutzung dienen. So werden beispielsweise Trinkwasserbrunnen teilweise als
Wasserspielangebote genutzt, verschmutzt oder durch Vandalismus beschädigt. Hierdurch
entstehen zusätzliche Betriebs-, Reinigungs- und Instandhaltungskosten. Es ist davon
auszugehen, dass auch Hochdruckvernebelungsanlagen in besonderem Maße von solchen
Nutzungen betroffen wären, was den erforderlichen Überwachungs- und
Unterhaltungsaufwand zusätzlich erhöhen würde.
Neben den Investitionskosten entstehen erhebliche laufende Betriebs- und
Unterhaltungskosten. Je nach Ausführung der Anlage ist von Investitionskosten in einer
Größenordnung von etwa 4.000 € bis 22.000 € auszugehen. Darüber hinaus fallen für
Wartung, regelmäßige Beprobungen und die Einhaltung hygienischer Anforderungen
laufende Kosten von schätzungsweise 14.000 € bis 18.000 € pro Jahr an. Hinzu kommen
mögliche Aufwendungen infolge von Vandalismus, Beschädigungen oder erhöhtem
Kontrollbedarf. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der bereits laufenden
Maßnahmen zur Klimaanpassung erscheint dieser Mitteleinsatz nicht gerechtfertigt.
Die Stadt Rastatt setzt im Bereich der Hitzevorsorge vorrangig auf nachhaltige und dauerhaft
wirksame Maßnahmen wie Verschattung, Begrünung, Trinkwasserangebote und die
Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes. Vor diesem Hintergrund wird der Einsatz von
Hochdruckvernebelungsanlagen im öffentlichen Raum derzeit nicht weiterverfolgt.
Gastronomiebetriebe und andere private Akteure können entsprechende Anlagen auf
privaten Flächen eigenverantwortlich einsetzen. Die Verwaltung begrüßt solche Initiativen
grundsätzlich, da sie die Aufenthaltsqualität erhöhen und zugleich einen unmittelbaren
Nutzen für die jeweiligen Betreiber entfalten können.
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Zudem können Hochdruckvernebelungsanlagen bei Veranstaltungen – zum Beispiel auf dem
Marktplatz oder im Schlosshof – sicherlich eine sinnvolle Option sein und werden teilweise
schon eingesetzt.
Vor diesem Hintergrund wird die Einführung von dauerhaften
Hochdruckvernebelungsanlagen im öffentlichen Raum derzeit nicht empfohlen. Von einer
Weiterverfolgung des Antrags wird daher abgesehen.
III.AngabenzumHaushalt
Führt die Beschlussvorlage zu finanziellen Verpflichtungen?
nein ja, in Höhe von:
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