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Haushaltskonsolidierung - Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Kürzung von Aufwandsentschädigungen

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeStadt Rastatt
Datum2026-06-19
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TOP 6 DrucksacheNr. 2026-164/1 Sitzung GR 13.07.2026 Federführende/rDezernent/in OberbürgermeisterinMüller,DezernatI GeschäftsstelleGemeinderatund Federführende/rFachbereich/Dienststelle Bürgerbeteiligung Beteiligte/rFachbereich/e/Dienststelle/n FB2,FB3,KB7.70,SW,VERA TOP Haushaltskonsolidierung Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit; Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Kürzung von Aufwandsentschädigungen Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Verwaltungs-,Wirtschafts-und 29.06.2026 nichtöffentlich Vorberatung Finanzausschuss Gemeinderat 13.07.2026 öffentlich Entscheidung Ortschaftsrat - Anhörung§70GemO Jugendliche - Beteiligung§41aGemO StädtischeKonzepteundStrategien - Maßnahmendes/der Gast/Gäste - Anlagen vorangegangeneDrucksachen siehe vDS 2025-368 2026-164 Beschlussvorschlag Im Zuge der Haushaltskonsolidierung beschließt der Gemeinderat die Satzung zur Änderung der „Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ gem. Anlage 2 der Drucksache 2026-164, deren Auswirkungen auf zwei Jahre bis zum 30.06.2028 begrenzt sind. *** Beratungsergebnis: mitStimmen- Anzahl Anzahl Anzahl lautBeschluss- abweichender einstimmig mehrheit JA NEIN Enthaltungen vorschlag Beschlussvorschlag 1/2 l.WesentlicherInhalt Bei Einbringung des Haushalts in der Sitzung des Gemeinderats am 24.11.2025 wurde verdeutlicht, dass Konsolidierungsmaßnahmen unvermeidbar sind. Die Konsolidierung sollte sozial verträglich gestaltet und von allen Seiten getragen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag auf Kürzung der pauschalen Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Gemeinderats und die Vorsitzenden der Fraktionen im Gemeinderat eingereicht; s. Anlage 1 der Drucksache 2026-164. ll.ErläuterungundBegründung Auf die Drucksache 2026-164 sowie deren Anlagen, die dem Verwaltungs-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vorberatung am 29.06.2026 vorgelegt wurden, wird verwiesen. Über das Ergebnis der Vorberatung wird in der Sitzung berichtet. III.AngabenzumHaushalt Führt die Beschlussvorlage zu finanziellen Verpflichtungen? nein ja, in Höhe von: *** 2/2

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