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Einrichtung einer Kinderbibliothek in der Leerstandsimmobilie Krahnstraße 43 / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/Volt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Osnabrück |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Osnabrück
Gruppe Grüne/Volt
Vorlagenummer: VO/2026/5309-03
Vorlageart: Antrag
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Einrichtung einer Kinderbibliothek in der Leerstandsimmobilie
Krahnstraße 43 / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/Volt
Datum: 30.06.2026
Bearbeitung: Gruppe Grüne Volt Geschäftsstelle
Beratungsfolge
Gremium Datum Sitzungsart Top-Nr.
Verwaltungsausschuss (Vorberatung) 30.06.2026 N
Rat der Stadt Osnabrück (Entscheidung) 30.06.2026 Ö
Beschluss:
Unter der Bedingung der technischen, statischen und baurechtlichen Eignung und
Instandsetzung des Gebäudes für das vorgelegte Konzept, der Beteiligung und
Berücksichtigung der Interessen von Kindern sowie die Nutzung als
Veranstaltungsort richtet dDie Stadt Osnabrück richtet zur Weiterentwicklung der
Stadtbibliothek, zur Fortentwicklung ihres Profils als lernende Stadt und zur Stärkung der
Innenstadt eine Kinderbibliothek in der Fußgängerzone ein. Hierfür wird die leerstehende
Immobilie Krahnstraße 43 langfristig angemietet und die Abteilung Kinder aus der
Zentralbibliothek dorthin verlagert.
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel im Programm „Resiliente Innenstädte“ für das
Projekt zu beantragen und für die Stärkung der Stadtbibliothek und der freiwerdenden
Flächen in der Zentralbibliothek ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln, das den Weg der
Umgestaltung der Stadtbibliothek zu einem Dritten Ort des Wissens unterstützt und
vorhandene Ideen und Initiativen z.B. zum Thema MINT aufgreift. Für die Nutzung der
freigewordenen Flächen wird mit dem Jugendparlament ein Beteiligungsverfahren
entwickelt.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine räumliche Öffnung der
Zentralbibliothek zur Lortzingstraße geschaffen werden kann, um beide Standorte zu
verknüpfen.
Die klimaneutrale Sanierung des Gebäudes ist Bedingung für eine Anmietung über
das Jahr 2040 hinaus.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein wirksames Kinderschutzkonzept für den Standort
zu erarbeiten sowie den gesamten Bereich für Kinder verkehrssichernd zu gestalten
und ausreichend Stellplätze für Fahrräder zu schaffen.
Die Finanzierung der Maßnahmen gehen nicht zu Lasten des Kulturbereichs.
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Sollte das Gebäude Krahnstraße 43 nicht für die geplante Nutzung geeignet sein, wird
die Verwaltung beauftragt, alternative Standorte für eine Bibliothekserweiterung im
Innenstadtbereich zu suchen.
Der Rat der Stadt Osnabrück befürwortet die Einrichtung einer zukunftsfähigen,
großen Stadtbibliothek („Haus des Wissens“) an einem dafür geeigneten und gut
erreichbaren Ort, sobald die finanziellen Voraussetzungen dafür vorhanden sind.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/s Ziel/e:
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
gez. Jens Meier
Gruppe Grüne/Volt
Anlage/n
Keine
[Dokumentende]
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