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Satzung über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen (Verpackungssteuersatzung) der Stadt Osnabrück / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Osnabrück |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Osnabrück
Gruppe Grüne/SPD/Volt
Vorlagenummer: VO/2026/5550-01
Vorlageart: Antrag
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwendbare
Verpackungen (Verpackungssteuersatzung) der Stadt Osnabrück /
Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt
Datum: 30.06.2026
Bearbeitung: Gruppe Grüne Volt Geschäftsstelle
Beratungsfolge
Gremium Datum Sitzungsart Top-Nr.
Verwaltungsausschuss (Vorberatung) 30.06.2026 N
Rat der Stadt Osnabrück (Entscheidung) 30.06.2026 Ö
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen
wird in der als Anlage der VO/2026/5550 beigefügten Fassung mit folgender Anpassung
beschlossen.:
Um der städtischen Wirtschaft und hier insbesondere Gastronomie und
Lebensmittelhandwerk die Möglichkeit einer geordneten Umstellung auf
Mehrwegverpackungen zu ermöglichen und hierdurch die Wirkung der Vermeidung
von Verpackungsmüll zu optimieren, tritt die Satzung am 01.11.2027 in Kraft. Der Rat
der Stadt Osnabrück begrüßt, dass durch die Satzung eine „Doppelbesteuerung“ zum
Beispiel für Schausteller:innen ausgeschlossen wird. Die Verwaltung stellt in
Zusammenarbeit mit Kammern, Verbänden und Unternehmen sicher, dass bis zum
01.11.2027 ein stadtweites Mehrwegsystem (VO/2026/5306) in Osnabrück etabliert ist.
Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/s Ziel/e:
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
gez. Jens Meier gez. Susanne Hambürger dos Reis
Gruppe Grüne/Volt SPD-Fraktion
Anlage/n
Keine
[Dokumentende]
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