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Satzung über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen (Verpackungssteuersatzung) der Stadt Osnabrück / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Osnabrück
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Osnabrück Gruppe Grüne/SPD/Volt Vorlagenummer: VO/2026/5550-01 Vorlageart: Antrag Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Satzung über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen (Verpackungssteuersatzung) der Stadt Osnabrück / Änderungsantrag der Gruppe Grüne/SPD/Volt Datum: 30.06.2026 Bearbeitung: Gruppe Grüne Volt Geschäftsstelle Beratungsfolge Gremium Datum Sitzungsart Top-Nr. Verwaltungsausschuss (Vorberatung) 30.06.2026 N Rat der Stadt Osnabrück (Entscheidung) 30.06.2026 Ö Beschluss: Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen wird in der als Anlage der VO/2026/5550 beigefügten Fassung mit folgender Anpassung beschlossen.: Um der städtischen Wirtschaft und hier insbesondere Gastronomie und Lebensmittelhandwerk die Möglichkeit einer geordneten Umstellung auf Mehrwegverpackungen zu ermöglichen und hierdurch die Wirkung der Vermeidung von Verpackungsmüll zu optimieren, tritt die Satzung am 01.11.2027 in Kraft. Der Rat der Stadt Osnabrück begrüßt, dass durch die Satzung eine „Doppelbesteuerung“ zum Beispiel für Schausteller:innen ausgeschlossen wird. Die Verwaltung stellt in Zusammenarbeit mit Kammern, Verbänden und Unternehmen sicher, dass bis zum 01.11.2027 ein stadtweites Mehrwegsystem (VO/2026/5306) in Osnabrück etabliert ist. Der Inhalt der Vorlage unterstützt folgende/s strategische/s Ziel/e: Sachverhalt: Begründung erfolgt mündlich. gez. Jens Meier gez. Susanne Hambürger dos Reis Gruppe Grüne/Volt SPD-Fraktion Anlage/n Keine [Dokumentende] 1/1

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