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Antrag der MOIN Fraktion: Beflaggung öffentlicher bzw. offizieller Einrichtungen und Gebäude der Gemeinde Uplengen mit der OStfriesland-Fahne

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Uplengen
Datum2022-11-30
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorlage - öffentlich - 176/2022 Bildung, zentrale Fachbereich Dienste, Finanzen Sachbearbeiter/in Malte van Mark Aktenzeichen 10 Datum 17.11.2022 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Energie, Wirtschaft, Touristik 30.11.2022 vorberatend und Digitalisierung Verwaltungsausschuss 13.12.2022 beschließend Betreff: Antrag der MOIN Fraktion: Beflaggung öffentlicher bzw. offizieller Einrichtungen und Ge- bäude der Gemeinde Uplengen mit der OStfriesland-Fahne Sachverhalt: Details zum Antrag sind der Anlage zu entnehmen. Stellungnahme der Verwaltung Nach den Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz sind u. a. Rathäuser anlassbezogen zu beflaggen. Die regelmäßig wiederkehrenden Anlässe regelt die Landesregierung Nr. 1.1 der o. a. Ausführungsbestimmungen. In Nr. 1.3 ist die Art der Beflaggung geregelt (Europa- flagge, Bundesflagge, Landesflagge). Gem. dieser Bestimmung wird durch die Gemeinde Uplengen geflaggt. Nach Nr. 1.3.4 der Ausführungsbestimmungen kann neben den hoheitlichen Flaggen anlassbezogen das Setzen einer alternativen Flagge an letzter Stelle zulässig sein, soweit diese dem Beflaggungs- anlass angemessen und nicht dazu geeignet ist, dem Ansehen des Bundes, des Landes oder seiner Hoheitszeichen Schaden zuzufügen. An Tagen, für die regelmäßig wiederkehrend oder einmalig die Beflaggung angeordnet ist, dürfen keine alternativen (Logo-)Flaggen gesetzt werden, weder erset- zend noch zusätzlich. Eine der vorgeschriebenen Flaggen kann somit nicht durch die Ostfriesland- flagge ersetzt werden. Alternativ wäre denkbar, eine Ostfrieslandflagge solitär an regional bedeutsamen Terminen an ei- nem der vorhandenen Maste zu hissen. Nach Nr. 1.2.2 kann die Behördenleitung für ihre Dienststel- le bei Anlässen von lokaler Bedeutung eine entsprechende Beflaggung anordnen. Eine Dauerbeflaggung bzw. eine Dauerbeflaggung aller kommunalen, öffentlichen Gebäude wird verwaltungsseitig nicht befürwortet. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde wird beauftragt, regional bedeutsame Termine festzulegen. An diesen Terminen wird vor dem Rathaus mit der Ostfrieslandfahne geflaggt. Die zu verwendende Version ist noch festzule- gen. (Trauernicht) (van Mark) (van Mark) Bürgermeister Fachbereichsleitung Sachbearbeiter/in Anlage(n): 1. Microsoft Word - GR-Antrag - OSTFRIESLANDFAHNE Beschlussvorlage 176/2022 Seite 2 von 2

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