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Antrag der MOIN Fraktion: Beflaggung öffentlicher bzw. offizieller Einrichtungen und Gebäude der Gemeinde Uplengen mit der OStfriesland-Fahne
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Uplengen |
| Datum | 2022-11-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
176/2022
Bildung, zentrale
Fachbereich
Dienste, Finanzen
Sachbearbeiter/in Malte van Mark
Aktenzeichen 10
Datum 17.11.2022
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Energie, Wirtschaft, Touristik
30.11.2022 vorberatend
und Digitalisierung
Verwaltungsausschuss 13.12.2022 beschließend
Betreff:
Antrag der MOIN Fraktion: Beflaggung öffentlicher bzw. offizieller Einrichtungen und Ge-
bäude der Gemeinde Uplengen mit der OStfriesland-Fahne
Sachverhalt:
Details zum Antrag sind der Anlage zu entnehmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach den Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz sind u. a. Rathäuser
anlassbezogen zu beflaggen. Die regelmäßig wiederkehrenden Anlässe regelt die Landesregierung
Nr. 1.1 der o. a. Ausführungsbestimmungen. In Nr. 1.3 ist die Art der Beflaggung geregelt (Europa-
flagge, Bundesflagge, Landesflagge). Gem. dieser Bestimmung wird durch die Gemeinde Uplengen
geflaggt.
Nach Nr. 1.3.4 der Ausführungsbestimmungen kann neben den hoheitlichen Flaggen anlassbezogen
das Setzen einer alternativen Flagge an letzter Stelle zulässig sein, soweit diese dem Beflaggungs-
anlass angemessen und nicht dazu geeignet ist, dem Ansehen des Bundes, des Landes oder seiner
Hoheitszeichen Schaden zuzufügen. An Tagen, für die regelmäßig wiederkehrend oder einmalig die
Beflaggung angeordnet ist, dürfen keine alternativen (Logo-)Flaggen gesetzt werden, weder erset-
zend noch zusätzlich. Eine der vorgeschriebenen Flaggen kann somit nicht durch die Ostfriesland-
flagge ersetzt werden.
Alternativ wäre denkbar, eine Ostfrieslandflagge solitär an regional bedeutsamen Terminen an ei-
nem der vorhandenen Maste zu hissen. Nach Nr. 1.2.2 kann die Behördenleitung für ihre Dienststel-
le bei Anlässen von lokaler Bedeutung eine entsprechende Beflaggung anordnen.
Eine Dauerbeflaggung bzw. eine Dauerbeflaggung aller kommunalen, öffentlichen Gebäude wird
verwaltungsseitig nicht befürwortet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde wird beauftragt, regional bedeutsame Termine festzulegen. An diesen Terminen wird
vor dem Rathaus mit der Ostfrieslandfahne geflaggt. Die zu verwendende Version ist noch festzule-
gen.
(Trauernicht) (van Mark) (van Mark)
Bürgermeister Fachbereichsleitung Sachbearbeiter/in
Anlage(n):
1. Microsoft Word - GR-Antrag - OSTFRIESLANDFAHNE
Beschlussvorlage 176/2022 Seite 2 von 2
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