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Antrag der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation im Bereich der „Kirchstraße/Alter Postweg“ in Remels
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Uplengen |
| Datum | 2022-11-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
- öffentlich -
171/2022
Fachbereich Bauen und Umwelt
Sachbearbeiter/in Tatjana Fröhling
Aktenzeichen V / 66 17 00
Datum 09.11.2022
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Umwelt, Klima und Verkehr 22.11.2022 vorberatend
Verwaltungsausschuss 13.12.2022 beschließend
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion zur Verkehrssituation im Bereich der „Kirchstraße/Alter Postweg“
in Remels
Sachverhalt:
Mit dem beigefügtem Antrag der SPD – Fraktion wird die Neubewertung der Verkehrssicherheit im
Bereich des „Alten Postweg“ vom Parkplatz bis zur Kreuzung „Kirchstraße“ vorgeschlagen; inhalt-
lich wird hierzu auf den Antrag direkt verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung
Der „Alte Postweg“ ist von der „Schützenstraße“ bis zur Kreuzung „Kirchstraße“ in den Stoßzeiten
bei Schulbeginn und Schulende stark befahren. Die fehlenden Parkplätze direkt bei der Schule tra-
gen hier zur Hauptproblematik der Verkehrssituation bei. Bereits umgesetzte Lösungen wie u.a.
Aktion „Sicherer Schulweg“, Schülerexpress, offenes Ansprechen der Parksituation mit Eltern und
Lehrern, sowie Präsenz der Polizei erzielten nicht die gewünschte Verbesserung.
Eine Rücksprache mit der Polizei und dem Landkreis Leer blieb erfolglos. In diesem Bereich ereig-
neten sich lediglich 3 Unfälle (Fehler beim Fahrzeugführer; u.a. beim Wenden u. Rückwärtsfahren)
und das Geschwindigkeitsmessgerät hat keine gravierenden Zahlen im Bereich der „Kirchstraße“
und im Bereich des „Alten Postweges“ aufgezeigt. Der Landkreis verwies auf die geltenden Vor-
schriften über das Halten und Parken, welche im §12 StVO geregelt sind. Demzufolge ist Halten an
engen und unübersichtlichen Straßenstellen, sowie im Bereich von scharfen Kurven unzulässig. Der
Wunsch nach einer Anordnung eines Halteverbotes im Kurvenbereich der „Kirchstraße“ kann nicht
gewährt werden, da Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, gemäß
Randnummer 2 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu §39 StVO nicht angeordnet werden dür-
fen.
Im Rahmen der Planung zu einer möglichen Neuaufstellung der Grundschule Remels ab dem Jahr
2025 wird auch das Verkehrsgeschehen um die Schule betrachtet und auf Optimierungsmöglichkei-
ten geprüft.
(Trauernicht) (Becker) (Fröhling)
Bürgermeister Fachbereichsleitung Sachbearbeiter/in
Anlage(n):
1. Antrag_Verkehrsicherheit_Kirchstraße SPD
Beschlussvorlage 171/2022 Seite 2 von 2
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