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Unterkunft für Asylsuchende am Vogelsrather Weg 39 hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 24.09.2013

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Schwalmtal
Datum2014-02-19
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Vorlage Nr. : 612/ 13 Gemeinde Schwalmtal Datum : 05.11.2013 Aktenzeichen : 50 62 50 Der Bürgermeister Fachbereich : Schule, Ordnung, Sport und Kultur Verwaltungsvorlage öffentlich Betreff: Unterkunft für Asylsuchende am Vogelsrather Weg 39 hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 24.09.2013 Begründung siehe Rückseite Beratungsfolge Termin TOP Rat der Gemeinde 10.12.2013 9 Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport und Seniorenangelegenheiten 19.02.2014 Beschlussvorschlag Der Antrag vom 24.09.2013 der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zur Unterkunft für Asylsuchende am Vogelsrather Weg 39 wird zur Beratung an den Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport und Senioren verwiesen. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport und Seniorenangelegenheiten am 19.02.2014: 1. Die Gemeinschaftsunterkunft Vogelsrather Weg wird im Sinne des AJSSS-Beschlusses vom 12.06.2013 weiter betrieben. 2. Die beantragten Nutzungsvorbehalte sollen in Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Zuweisungssituation nach Möglichkeit berücksichtigt werden. 3. Die Fortführung eines regelmäßigen Austauschs zwischen Betreuerkreis und Verwaltung wird begrüßt. Vorlage Nr. 612/13 Seite: 2 incl. finanzieller Auswirkungen Begründung: Mit Antrag vom 24.09.2013 beantragt die Fraktion Bündnis 90/die Grünen, dass die Unterkunft am Vogelsrather Weg 39 bis zur zeitnahen Schaffung einer alternativen, besseren Unterkunft nur noch unter bestimmten Vorbehalten genutzt werden darf und dass aus Verwaltung und den örtlich mit der Asylthematik befassten Organisationen und Gruppierungen ein Arbeitskreis zur Findung von Unterbringungsalternativen gebildet werden soll. Der gestellte Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Ein Verweis in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport und Senioren (AJSSS) wird vorgeschlagen. ______________________________________ Die Anlage Vogelsrather Weg 39 ist seit 1996 in Betrieb. In der damaligen Zeit hoher Zuweisungen wurden die zu Wohnzwecken bestimmten Bauelemente mit einer Höchstbelegung von je 4 Personen berechnet, sodass sich eine Maximalkapazität von 22 x 4 = 88 Personen rechnerisch ergab; in der Folge wurde -trotz hoher Zuweisungen- schnell deutlich, dass diese Belegung nicht realistisch ist und die rechnerische Belegung auf max. 3 Personen reduziert, sodass sich eine Maximalkapazität von 66, deklariert durchgängig 65 Plätzen ergibt. Neben der gewünschten Installation eines Arbeitskreises zur Suche und Realisierung von Alternativen für das Flüchtlingsheim beinhaltet der vorliegende Antrag bis zur gewollten Schaffung einer Alternativunterbringung die verbindliche Vorgabe folgender konkreter Nutzungseinschränkungen für das in Rede stehende Objekt:  Zimmerbelegung grds. nur 2 Personen  Belegung mit 3 Personen nur als Ausnahme und für max. 3 Monate  für je 2 Wohn-/Schlafräume Einrichtung eines Koch-/Essraumes  Familien + weibliche Einzelpersonen dort nur max. 6 Monate In der 8. Sitzung des AJSSS (08.02.2012) stand die weitere Anmietung eines privateigenen Unterbringungsobjektes als Gegenstand der Tagesordnung zur Entscheidung. Aus dem gesamten Sachzusammenhang war sowohl außerhalb der konkreten Tagesordnung als auch außerhalb einer Beschlussfassung eine Tendenz zu erkennen, wonach die Unterkunft Vogelsrather Weg nach Ablauf der jeweils in Zeitabschnitten erteilten Baugenehmigung (aktuell bis Mitte 2016) aufgeben und ersetzt werden sollte. Sowohl vor dem Hintergrund frühzeitiger Nachfragen zum Sachstand einerseits als auch des deutlichen Konsolidierungsbedarfs andererseits wurde verwaltungsseitig bereits zur 12. Sitzung des AJSSS (12.06.2013) mit Vorlage Nr. 546/13 die Aufgabe der Unterkunft Vogelsrather Weg formell zur Entscheidung gestellt und bei vier Gegenstimmen der Beschluss gefasst: „Die Gemeinschaftsunterkunft Vogelsrather Weg 39 wird, unter Berücksichtigung der Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, weiterbetrieben.“ Unabhängig von und außerhalb dieses Beschlusses wurde die Verwaltung beauftragt, Alternativunterbringungen zu prüfen; die entsprechenden Darstellungen sind Gegenstand der separaten Vorlage 650/14. Von den 30 Einzelelementen der Anlage stehen 22 Elemente zu Wohnzwecken zur Verfügung (Grundriss Anlage 2); bei Reduzierung um 1/3 = abgerundet 7 Räume als Küche/Esszimmer verbleiben 15 Räume zu Wohnzwecken. Dies entspricht bei einer Belegung mit 2 Personen einer auf 30 Personen reduzierten Gesamtkapazität der Anlage (bei Belegung mit 3 Personen gesamt 45). Vorlage Nr. 612/13 Seite: 3 incl. finanzieller Auswirkungen Bis Mitte 2013 war die Anlage Vogelsrather Weg seit Jahren nur mit zwischen 35 und zuletzt 20 Bewohnern belegt, damit erheblich unter der Maximalbelegung von 65 Personen. Erst im Herbst 2013 stieg die Belegung auf bis zu 53 Personen (= rechnerisch 2,4 pro Raum) an und beträgt derzeit 38 Personen = rechnerisch 1,7 je Raum. Soweit in Einzelfall eine Raumbelegung mit mehr als 3 Personen erfolgt, handelt es sich hierbei um Familien mit i.d.R. kleinen Kindern, deren Verweildauer in dem Objekt ohnehin nach Möglichkeit kurz gehalten wird. Da der vorliegende Antrag -auch nach Rückfrage- nicht auf die Ausstattung der einzelnen Koch- /Essräume mit Wasser-/Abwasseranschlüssen zielt, entstünde insoweit über punktuelle Renovierungsanstriche hinaus zunächst kein nennenswerter finanzieller Umsetzungsaufwand ; bei Installation von Dunstabzugseinrichtungen wären hier rd. 700 € je Kücheneinheit zu veranschlagen. Eine verbindliche Vorgabe der weiter beantragten zuvor aufgeführten Belegungseinschränkungen läuft z.B. in Zeiten geringer Zuweisungen ohnehin im wesentlichen ins Leere und schränkt für den Fall insbesondere plötzlich steigender Zuweisungen die Nutzbarkeit des Objektes deutlich ein. Verwaltungsseitig wird insbesondere unter dem Aspekt des Sicherstellungsauftrages der Gemeinde sowohl davon abgeraten, eine vorhandene Gemeinschaftsunterkunft mit der gegebenen Kapazität aufzugeben als auch deren grundsätzliche Belegungsmöglichkeiten durch starre Vorgaben einzuschränken. Die im Jahresverlauf 2013 völlig unbeeinflussbar für die Gemeinde eingetretene Situation plötzlich steigender Zuweisungen hat eindrücklich gezeigt, dass sehr kurzfristig größere Unterbringungsbedarfe eintreten können, für die der spontane Zugriff auf Kapazitäten erforderlich ist. Die dem Land zugewiesenen Flüchtlinge werden -nicht zuletzt aufgrund der eigenen Kapazitätsenge der landeseigenen Aufnahmeeinrichtungen- konsequent auf die Gemeinden verteilt und sind vor Ort kurzfristig unterzubringen. Die Schaffung einer Ersatzunterkunft mit vergleichbarer Kapazität würde neben den Rückbaukosten des bestehenden Objektes von ca. 37.000 € den aus der Vorlage 650/14 zu ersehenden Investitionsaufwand auslösen. Es wird insoweit vorgeschlagen, die Unterkunft Vogelsrather Weg 39 entsprechend dem Beschluss des AJSSS vom 12.06.2013 weiter zu betreiben und die mit dem vorliegenden Antrag formulierten Regeln möglichst zu berücksichtigen, diese jedoch keinesfalls starr fest zu schreiben. Hinsichtlich der unter Ziff. 2 beantragten Installation eines Arbeitskreises zur Suche und Realisierung von Alternativen für das Flüchtlingsheim sei zunächst auf die bis in die späten 90er Jahre sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen erfolgten gemeinsamen Sitzungen von Betreuerkreis und Verwaltung hingewiesen. Mit rückläufigen Zugangszahlen und geänderter (reduzierter) Landeserstattung ab 2005 ging auch das Ausscheiden der seinerzeit durch die katholische Kirche als Maßnahmeträger eingestellten Fachkräfte zur Betreuung der Flüchtlinge einher; der Sachzusammenhang zur Landeserstattung ergibt sich insoweit aus dem Umstand, dass explizit zum Zwecke der sozialen Betreuung bestimmte Anteile in den Pauschalbeträgen des Landes enthalten sind, die dem Maßnahmeträger weitergeben werden (Entwicklung von 1998 zu 2012 von 70.050 DM/35.816 € auf 2.695 €). Sowohl Besetzung als auch Aktivitäten des damaligen Betreuerkreises nahmen ab, sodass gemeinsame Sitzungen mit der Verwaltung derzeit nur sporadisch/anlassbezogen mit einem kleineren Kreis stattfinden. Der Austausch zwischen Betreuerkreis und Verwaltung wurde stets als fruchtbar und insbesondere zu Zeiten hoher Zugangszahlen als geboten wahrgenommen. Verwaltungsseitig besteht insoweit Vorlage Nr. 612/13 Seite: 4 incl. finanzieller Auswirkungen seit jeher Offenheit für einen engen Austausch, wobei aus Verwaltungssicht eine thematische Eingrenzung oder Richtungsvorgabe nicht vorgenommen werden sollte. Unterschrift Anlagen

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