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Antrag auf Beratung und Beschlussfassung zur Schülerbeförderung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Landkreis Märkisch-Oderland |
| Datum | 2026-06-05 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
ANTRAG Nr. 2026/KT/281
KREISTAG M Ä R K I S C H - O D E R L A N D
Einreicher: SPD-Fraktion öffentlich
Beratungsfolge:
Datum Gremium
16.03.2026 WA
18.03.2026 Bildungsausschuss
25.03.2026 Kreisausschuss
15.04.2026 Kreistag
Thema: Antrag auf Beratung und Beschlussfassung zur Schülerbeförderung
Finanz. Auswirkungen
Ergebnishaushalt Aufwendungen keine
Kostenträger/Sachkonto
Keine Deckung nötig Haushalt wird planmäßig
bewirtschaftet
Amtsleiterin Kämmerei
Datum/ Unterschrift
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beauftragt den Landrat, in den Haushalt 2026 folgende Optionen für den
Schülerverkehr zu berücksichtigen:
1. Die Eltern können auf Antrag für die Schülerbeförderung mit einem Elternbeitrag
von 31,50€ ein Deutschlandticket für die Schüler erhalten.
2. Die Eltern können auf Antrag für die Schülerbeförderung mit einem Elternbeitrag
von XX,xx€ ein landkreisweites--Ticket für die Schüler erhalten.
Beide Varianten sind zum Schuljahreswechsel 2026 zu ermöglichen.
____________________
04.03.2026 / Ronny Kelm
Seite: 1/2
Sachverhalt:
Die Bewegungsradien der Schüler sind nicht an den Weg vom Wohnort an den Ort der
Schule gebunden. Vielmehr ist der Bewegungsradius von Schülern auch am Nachmittag
außerhalb von schulischen Aktivitäten gerichtet (Musikschule, Sportverein, Fitnessstudio,
Treffen mit Mitschülern zur gemeinsamen Hausaufgabenerledigung). Die Ausrichtung des
Schülerverkehrs auf die einzelne Strecke ist lebensfremd und wird auch in anderen
Bundesländern anders gehandhabt.
Die Schülerbeförderungssatzung bedarf es somit einer Neuausrichtung. Da die Eltern
bisher die außerschulischen Aktivitäten in Einzelkosten selber trugen ist eine
Elternbeteiligung angebracht.
Für sozialschwache Elternhäuser ist die Finanzierung über BuT-Mitteln anzustreben.
Anlagen:
eingereichter Antrag vom 04.03.2026
Seite: 2/2
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion an den Kreistag:
Der Kreistag möge beschließen, dass der Landrat beauftragt wird, in den Haushalt 2026 folgende
Optionen für den Schülerverkehr zu berücksichtigen:
1. Die Eltern können auf Antrag für die Schülerbeförderung mit einem Elternbeitrag von 31,50€
ein Deutschlandticket für die Schüler erhalten.
2. Die Eltern können auf Antrag für die Schülerbeförderung mit einem Elternbeitrag von XX,xx€
ein landkreisweites--Ticket für die Schüler erhalten.
Beide Varianten sind zum Schuljahreswechsel 2026 zu ermöglichen.
Begründung:
Die Bewegungsradien der Schüler sind nicht an den Weg vom Wohnort an den Ort der Schule
gebunden. Vielmehr ist die der Bewegungsradius von Schülern auch am Nachmittag außerhalb von
schulischen Aktivitäten gerichtet (Musikschule, Sportverein, Fitnessstudio, Treffen mit Mitschülern zur
gemeinsamen Hausaufgabenerledigung). Die Ausrichtung des Schülerverkehrs auf die einzelne Strecke
ist lebensfremd und wird auch in anderen Bundesländern anders gehandhabt.
Die Schülerbeförderungssatzung bedarf es somit einer Neuausrichtung. Da die Eltern bisher die
außerschulischen Aktivitäten in Einzelkosten selber trugen ist eine Elternbeteiligung angebracht.
Für sozialschwache Elternhäuser ist die Finanzierung über BuT-Mitteln anzustreben.
Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion SPD (Vorlage 2026/KT/281)
zum TOP Ö 6 Antrag auf Beratung und Beschlussfassung zur Schülerbeförderung
18.03.2026 Sitzung Ausschuss für Bildung Kreistag MOL
Änderungsantrag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
3. Der Kreistag beauftragt den Landrat, dem Kreistag bis spätestens 31.05.2026 eine belastbare
Kostenermittlung zur Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern, die abwechselnd bei
beiden Elternteilen leben (Wechselmodell), in der Schülerbeförderung vorzulegen. Der
Bericht enthält mindestens: Fallzahl-Szenarien, Abbildung der relevanten Tarif-
/Wabenmodelle (VBB), Abgrenzung zum Schülerspezialverkehr sowie Wechselwirkungen mit
Ansprüchen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
4. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag bis spätestens 30.06.2026 einen Entwurf zur
Änderung der Schülerbeförderungssatzung vorzulegen, der vorsieht:
- Bei Schülerinnen und Schülern, die abwechselnd bei beiden Elternteilen leben, gelten die
Wohnungen beider Elternteile als „Wohnung“ im Sinne der Satzung.
- Der Nachweis erfolgt durch geeignete Unterlagen (z. B. familiengerichtliche oder
einvernehmliche Umgangs-/Betreuungsregelung, Versicherung an Eides statt).
- Zur Umsetzung der in der Vorlage 2026/KT/281 vorgesehenen Ticket-Optionen
(Deutschlandtickets mit Elternbeitrag sowie landkreisweite Tickets mit Elternbeteiligung),
werden die hierfür erforderlichen satzungsrechtlichen Grundlagen geschaffen.
Begründung zum Änderungsantrag
Die SPD-Vorlage 2026/KT/281 beauftragt, Optionen der Schülerbeförderung im Haushalt 2026 zu
berücksichtigen. Konkret werden ein Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler mit einem
Elternbeitrag von 31,50 € sowie eine landkreisweite Ticket-Variante benannt.
Die derzeitige Schülerbeförderungssatzung schließt eine Beförderung vom Nebenwohnsitz – u. a. im
Wechselmodell bei getrennt lebenden Eltern – ausdrücklich aus. Der Änderungsantrag stellt sicher,
dass Kinder, die abwechselnd bei beiden Elternteilen leben, bei der anstehenden Anpassung der
Satzung und der Einführung von Ticket-Modellen mitgedacht werden.
In der Kreistagssitzung am 10.09.2025 scheiterte ein Vorstoß zur Berücksichtigung des
Wechselmodells vor allem am Hinweis, dass ohne belastbare Kostenermittlung keine Entscheidung
getroffen werden solle. Der geänderte Beschlussvorschlag fand anschließend keine Mehrheit; der
Antrag wurde abgelehnt. Zugleich liegen für die Deutschlandticket-Varianten bereits Kostenszenarien
vor, eine spezifische Kalkulation für das Wechselmodell wurde bisher jedoch nicht ausgewiesen.
Daher sieht der Änderungsantrag zunächst die Erstellung einer belastbaren Kostenermittlung sowie
die Vorlage eines entsprechenden Satzungsentwurfs vor. Die abschließende Entscheidung bleibt
einer weiteren Beratung und Beschlussfassung im Kreistag vorbehalten.
Bianka Schmäke
Fraktion Die Linke
Text aus PDF extrahiert