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Antrag auf Beratung und Beschlussfassung zur Schülerbeförderung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLandkreis Märkisch-Oderland
Datum2026-06-05
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ANTRAG Nr. 2026/KT/281 KREISTAG M Ä R K I S C H - O D E R L A N D Einreicher: SPD-Fraktion öffentlich Beratungsfolge: Datum Gremium 16.03.2026 WA 18.03.2026 Bildungsausschuss 25.03.2026 Kreisausschuss 15.04.2026 Kreistag Thema: Antrag auf Beratung und Beschlussfassung zur Schülerbeförderung Finanz. Auswirkungen Ergebnishaushalt Aufwendungen keine Kostenträger/Sachkonto Keine Deckung nötig Haushalt wird planmäßig bewirtschaftet Amtsleiterin Kämmerei Datum/ Unterschrift Beschlussvorschlag: Der Kreistag beauftragt den Landrat, in den Haushalt 2026 folgende Optionen für den Schülerverkehr zu berücksichtigen: 1. Die Eltern können auf Antrag für die Schülerbeförderung mit einem Elternbeitrag von 31,50€ ein Deutschlandticket für die Schüler erhalten. 2. Die Eltern können auf Antrag für die Schülerbeförderung mit einem Elternbeitrag von XX,xx€ ein landkreisweites--Ticket für die Schüler erhalten. Beide Varianten sind zum Schuljahreswechsel 2026 zu ermöglichen. ____________________ 04.03.2026 / Ronny Kelm Seite: 1/2 Sachverhalt: Die Bewegungsradien der Schüler sind nicht an den Weg vom Wohnort an den Ort der Schule gebunden. Vielmehr ist der Bewegungsradius von Schülern auch am Nachmittag außerhalb von schulischen Aktivitäten gerichtet (Musikschule, Sportverein, Fitnessstudio, Treffen mit Mitschülern zur gemeinsamen Hausaufgabenerledigung). Die Ausrichtung des Schülerverkehrs auf die einzelne Strecke ist lebensfremd und wird auch in anderen Bundesländern anders gehandhabt. Die Schülerbeförderungssatzung bedarf es somit einer Neuausrichtung. Da die Eltern bisher die außerschulischen Aktivitäten in Einzelkosten selber trugen ist eine Elternbeteiligung angebracht. Für sozialschwache Elternhäuser ist die Finanzierung über BuT-Mitteln anzustreben. Anlagen: eingereichter Antrag vom 04.03.2026 Seite: 2/2 Antrag der SPD-Kreistagsfraktion an den Kreistag: Der Kreistag möge beschließen, dass der Landrat beauftragt wird, in den Haushalt 2026 folgende Optionen für den Schülerverkehr zu berücksichtigen: 1. Die Eltern können auf Antrag für die Schülerbeförderung mit einem Elternbeitrag von 31,50€ ein Deutschlandticket für die Schüler erhalten. 2. Die Eltern können auf Antrag für die Schülerbeförderung mit einem Elternbeitrag von XX,xx€ ein landkreisweites--Ticket für die Schüler erhalten. Beide Varianten sind zum Schuljahreswechsel 2026 zu ermöglichen. Begründung: Die Bewegungsradien der Schüler sind nicht an den Weg vom Wohnort an den Ort der Schule gebunden. Vielmehr ist die der Bewegungsradius von Schülern auch am Nachmittag außerhalb von schulischen Aktivitäten gerichtet (Musikschule, Sportverein, Fitnessstudio, Treffen mit Mitschülern zur gemeinsamen Hausaufgabenerledigung). Die Ausrichtung des Schülerverkehrs auf die einzelne Strecke ist lebensfremd und wird auch in anderen Bundesländern anders gehandhabt. Die Schülerbeförderungssatzung bedarf es somit einer Neuausrichtung. Da die Eltern bisher die außerschulischen Aktivitäten in Einzelkosten selber trugen ist eine Elternbeteiligung angebracht. Für sozialschwache Elternhäuser ist die Finanzierung über BuT-Mitteln anzustreben. Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion SPD (Vorlage 2026/KT/281) zum TOP Ö 6 Antrag auf Beratung und Beschlussfassung zur Schülerbeförderung 18.03.2026 Sitzung Ausschuss für Bildung Kreistag MOL Änderungsantrag Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 3. Der Kreistag beauftragt den Landrat, dem Kreistag bis spätestens 31.05.2026 eine belastbare Kostenermittlung zur Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern, die abwechselnd bei beiden Elternteilen leben (Wechselmodell), in der Schülerbeförderung vorzulegen. Der Bericht enthält mindestens: Fallzahl-Szenarien, Abbildung der relevanten Tarif- /Wabenmodelle (VBB), Abgrenzung zum Schülerspezialverkehr sowie Wechselwirkungen mit Ansprüchen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). 4. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag bis spätestens 30.06.2026 einen Entwurf zur Änderung der Schülerbeförderungssatzung vorzulegen, der vorsieht: - Bei Schülerinnen und Schülern, die abwechselnd bei beiden Elternteilen leben, gelten die Wohnungen beider Elternteile als „Wohnung“ im Sinne der Satzung. - Der Nachweis erfolgt durch geeignete Unterlagen (z. B. familiengerichtliche oder einvernehmliche Umgangs-/Betreuungsregelung, Versicherung an Eides statt). - Zur Umsetzung der in der Vorlage 2026/KT/281 vorgesehenen Ticket-Optionen (Deutschlandtickets mit Elternbeitrag sowie landkreisweite Tickets mit Elternbeteiligung), werden die hierfür erforderlichen satzungsrechtlichen Grundlagen geschaffen. Begründung zum Änderungsantrag Die SPD-Vorlage 2026/KT/281 beauftragt, Optionen der Schülerbeförderung im Haushalt 2026 zu berücksichtigen. Konkret werden ein Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler mit einem Elternbeitrag von 31,50 € sowie eine landkreisweite Ticket-Variante benannt. Die derzeitige Schülerbeförderungssatzung schließt eine Beförderung vom Nebenwohnsitz – u. a. im Wechselmodell bei getrennt lebenden Eltern – ausdrücklich aus. Der Änderungsantrag stellt sicher, dass Kinder, die abwechselnd bei beiden Elternteilen leben, bei der anstehenden Anpassung der Satzung und der Einführung von Ticket-Modellen mitgedacht werden. In der Kreistagssitzung am 10.09.2025 scheiterte ein Vorstoß zur Berücksichtigung des Wechselmodells vor allem am Hinweis, dass ohne belastbare Kostenermittlung keine Entscheidung getroffen werden solle. Der geänderte Beschlussvorschlag fand anschließend keine Mehrheit; der Antrag wurde abgelehnt. Zugleich liegen für die Deutschlandticket-Varianten bereits Kostenszenarien vor, eine spezifische Kalkulation für das Wechselmodell wurde bisher jedoch nicht ausgewiesen. Daher sieht der Änderungsantrag zunächst die Erstellung einer belastbaren Kostenermittlung sowie die Vorlage eines entsprechenden Satzungsentwurfs vor. Die abschließende Entscheidung bleibt einer weiteren Beratung und Beschlussfassung im Kreistag vorbehalten. Bianka Schmäke Fraktion Die Linke

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