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Resolution: Aufforderung an die Landesregierung Brandenburg – zur Zeitnahe Findung eines oder mehrerer ausführungsbereiter Konzepte zur Lösung der Niedrigwasserproblematik in der Gebietskulisse um den Straussee, der regionalen Wasserknappheit und zur Verbesserung der regionalen Wasser- und Gewässerqualität
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Landkreis Märkisch-Oderland |
| Datum | 2026-05-20 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
ANTRAG Nr. 2026/KT/260
KREISTAG M Ä R K I S C H - O D E R L A N D
Einreicher: AfD-Fraktion öffentlich
Beratungsfolge:
Datum Gremium
26.01.2026 LUV
28.01.2026 Kreisausschuss
11.02.2026 Kreistag
24.03.2026 LUV
25.03.2026 Kreisausschuss
15.04.2026 Kreistag
Thema: Resolution: Aufforderung an die Landesregierung Brandenburg – zur Zeitnahe
Findung eines oder mehrerer ausführungsbereiter Konzepte zur Lösung der
Niedrigwasserproblematik in der Gebietskulisse um den Straussee, der
regionalen Wasserknappheit und zur Verbesserung der regionalen Wasser-
und Gewässerqualität
Finanz. Auswirkungen
Ergebnishaushalt Aufwendungen keine
Kostenträger/Sachkonto
Keine Deckung nötig Haushalt wird planmäßig
bewirtschaftet
Amtsleiterin Kämmerei
Datum/ Unterschrift
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Märkisch-Oderland hat festgestellt, dass
1. die vielerseits als endgültige (und womöglich willkommene) Schließung der Causa
Straussee empfundene behördliche Hinnahme der Studienphase-2-Ergebnisse und der
Informationsmangel zur weiteren Fallentwicklung nicht hinnehmbar sind,
2. die erstmalige Erkenntnis des Problemfalls als solcher gemäß medialer Darstellung
bereits in das Jahr 2009 zurückgeht und ein schlechtes Licht auf das reale Stimmgewicht
engagierter Bürgerinnen und Bürger wirft,
3. die rechtliche Schwebesituation zwischen dem WSE und dem Abwasser abnehmenden
Klärwerk Münchehofe ab 2026 kein langlebiges Provisorium werden darf und Informationen
zum Folgeverfahren nicht bis zur womöglich noch Jahre entfernten “Wasserstrategie
Hauptstadtregion 2050” warten können,
4. weiteres Zögern zudem mit weiterer unwiderruflicher Entwässerung unseres regionalen
(Ab-)Wassers über Spree und letztlich Nordsee nach Klärung im Klärwerk Münchehofe
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verbunden ist, wofür zeitnah ein nachhaltiges (etwa kreislaufartiges) Ablösungskonzept
präzisiert und umgesetzt werden muss,
5. die derzeitige Entwässerung lediglich mit der 3. Reinigungsstufe geklärten Wassers zur
längst größtenteils vermeidbaren Verbreitung unzähliger Schadstoffe in Flüssen,
Grundwasserreservoires, Meeren usw. führt, die schließlich Eingang in hiervon berührte
Ökosysteme und Nahrungsketten finden.
Der Kreistag Märkisch-Oderland fordert die Landesregierung hiermit auf,
1. besagten Informationsmangel aufzulösen und den diesbezüglich derzeit auf sich allein
gestellten inner- und außerinstitutionellen Akteuren auf Kreis- und Landesebene Auskunft
über das weitere behördliche Verfahren zum Straussee zu erteilen,
2. zugunsten einer möglichen Langfristlösung zu prüfen, unter welchen Bedingungen die
Errichtung eines eigenen regionalen, Unabhängigkeit vom Land Berlin schaffenden
Klärwerks mit einer 4. Reinigungsstufe (optimalerweise im Einzugsbereich des Straussees)
möglich ist und diesbezüglich Austausch mit dem Landkreis Märkisch-Oderland zu üben,
3. zugunsten einer möglichen Mittel- bis Langfristlösung zu prüfen, ob und wie Abwasser,
das aus unserer Region stammt und im Klärwerk Münchehofe (voraussichtlich ab 2027 mit
der 4. Reinigungsstufe) gereinigt wird, wieder zurückgeleitet werden kann, um auf diese
Weise einen dargebotsfreundlichen und zugleich ökologisch sauberen Wasserkreislauf zu
schaffen,
4. zugunsten einer möglichen Kurz- bis Mittelfristlösung zu prüfen, welche der in der
Studienphase 2 unter Kapitel 10 (“Empfehlungen und Ausblick”) unterbreiteten Vorschläge
zur nachträglichen Erreichung von Genehmigungsfähigkeit des geplanten Überleitens von
Wasser (Kalktagebau Rüdersdorf → Kriensee → Straussee) geeignet und in technischer,
wirtschaftlicher und sonstiger Hinsicht umsetzbar sind,
5. der 4. Reinigungsstufe im Land Brandenburg als Schlüsselelement ganz allgemein jene
zeitliche Priorität einzuräumen, die ihrer Bedeutung für Wasserqualität und durchaus auch
-quantität (Wasserwiederverwendung) angemessen und vor allem in Ländern wie
Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bereits breit gelebte Praxis ist.
_________________
Datum / Unterschrift
Seite: 2/5
Sachverhalt:
Im fortgeschrittenen Herbst 2025 ist der Verdruss rundum die Situation des Straussees,
dessen Wasserstand 2023 bereits mindestens 1,5 m unter dem zum Vergleichszeitpunkt
von 2014 lag, in den regionalen Medien dauerpräsent. Im Landtag Brandenburg wurde am
03.12.2025 im Ausschuss Landund Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
unter dem TOP 9 – Lösungsansätze zur Niedrigwasserproblematik in der Region Straussee
– (auf Antrag der AfD Fraktion) unbefriedigend behandelt. Die Geduld der in verschiedenen
Formen zunehmend organisierten Anwohnerinnen und Anwohner ist derweil längst am
Ende: Dem mit einem ersten Gutachten bereits im Jahre 2009 begonnenen Diskussions-
und Untersuchungsmarathon, der jüngst in einer zweiphasigen Studie zur Lösung der
spätestens seit 2014 stark sichtbaren Verlandungstendenz gipfelte, wird Fruchtlosigkeit
vorgeworfen – von “Nichtmachbarkeitsstudie” und sogar insgeheimer behördlicher
Zufriedenheit mit deren Ergebnis ist die Rede. Selbst aus dem akademischen Bereich hört
man vergleichbare Töne, verbunden mit impliziten Vorwürfen unsachgemäßen
Untersuchens mit Folge nichtbelastbarer Ergebnisse gegenüber dem Ingenieurbüro hinter
Studienphase 2. Die immensen Kosten in Höhe von über 500.000 Euro sowie die
Nichtgestattung, übriggebliebene Fördermittel für weitere Schritte wie zusätzliche
Untersuchungen zu verwenden, heizen den Verdruss weiter an. Die Bürgerinitiative zur
Erhaltung des Straussees, neben dem Verein Märkisch Ländlich Konservativ Strausberg e.
V. einer der aktiven lokalen Akteure, hat bereits eigene Messreihen mithilfe technischer
Ausrüstung von der TU Berlin angekündigt, um die derzeitige Kenntnis der chemischen
Verhältnisse in Kriensee und Straussee weiter aufzuklären, die man der Studienphase 2
nicht abzubilden und der Landesregierung unkritisch hinzunehmen vorwirft.
An der verfahrenen Vorwurfsspirale scheint sich wenig geändert zu haben: beispielsweise
intransparente Wasservergabe, Nichtnutzung vorhandener Dargebotsanteile oder
verwehrte Anwohnerbeteiligung durch den WSE einerseits, Herunterspielen komplexer
hydrologischer Strukturen, Aufwiegelung der Öffentlichkeit oder Extremverbräuche durch
Bürgerinnen und Bürger (insbesondere für Pools und Gärtenbewässerung in Höhe von ca.
3 Mio. m3 allein in den Sommermonaten) andererseits. Doch abseits dessen, welche
Wahrheitsgehalte und Dimensionen in diesen Vorwürfen stecken mögen, liegt das
Quantitätsproblem in erster Linie an der unwiderruflichen (Ab-)Wasserentwässerung
(Klärwerk Münchehofe → Spree → […] → Nordsee) in Höhe von ca. 7 Mio. m3 jährlich, dem
35-Fachen des jährlichen Straussee-Defizits – davon ca. 1 Mio. m3 bzw. das Fünffache
allein aus Strausberg. Insofern führt eine mögliche Lösung über eine Ablösung dieses
nichtnachhaltigen Prinzips, nicht über einen Sieg im Wettbewerb der Vorwürfe.
Gegenargumente sind im Wesentlichen wirtschaftlicher Natur und vernachlässigbar,
während der beklagte Mangel fehlender Strukturen wie Vorfluter zur Einleitung geklärten
Abwassers fragwürdig sind, wenn die Region doch zahlreiche verlandende Gewässer
beherberge. Demgegenüber beklagen die vertraglich mit dem WSE kooperierenden
Berliner Wasserbetriebe, man sei “Oberkante-Unterlippe” ausgelastet und durch die
weiterwachsende Metropolregion 2028 am totalen Limit. Offenbar ist die Ende 2025
auslaufende Vetragslage vor Vorlage der vor Jahren bereits angekündigten
“Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050” ohne offizielle Ablösung, sodass vermutlich wie
bislang weiterverfahren, doch im Fall eigener vorzeitiger Kapazitätsüberlastungen oder
Störungen Brandenburger Abwasser mangels Verpflichtungen nachrangig behandelt wird.
Doch Fakt bleibt: Es müsste ausgebaut werden – und dies lieber vor Ort, wo knappes
Wasser verbleiben muss, als bei den Berliner Wasserbetrieben in 25 Kilometern
Entfernung. Mit dem neuen Klärwerk und den angeschlossenen Anlagen entstünden neue
Arbeitsplätze, die dem Absterben bestehender Arbeitsplätze in touristischen,
gastronomischen und ähnlichen regionalen Sektoren entgegenwirken, die von allmählich
verlandenden Gewässern bedroht sind.
Die Alternative für Deutschland hat sich im Rahmen ihrer parlamentarischen Möglichkeiten
frühzeitig einschlägig eingesetzt. Allein unter meinem Namen wurden im Jahr 2025 mehr
als ein Dutzend Kleine Anfragen und Anträge auf Kreis- und Landesebene eingereicht, um
dieses Kernthema der Daseinsfürsorge und -vorsorge für Mensch, Tier und Umwelt noch
tiefer ins allgemeine Prioritätsbewusstsein zu rücken, Lösungsvorschläge für aktuelle sowie
künftige Probleme zu unterbreiten und Versäumnisse der seit 1990 durchgehend SPD-
geführten Landesregierung aufzuzeigen. Hierzu wurden etwa der Zustand der Gewässer 1.
Seite: 3/5
Ordnung sowie der Trink- und Abwasserleitungen, diverse Konzepte zur künftigen
Wasserversorgung der Gesamtregion nach dem Kohleausstieg, das Wasserdargebot stark
beeinflussende Wasserabnehmer oder auch festgestellte Gewässerverunreinigungen und
geeignete Gegenkonzepte thematisiert bzw. aktiv angestoßen. Demnach zielte unser
thematisch breites Engagement von Anfang an auf die Verbindung von Wasserquantität
und -qualität, wofür der seit Langem geforderten 4. Reinigungsstufe bei allen
unterbreiteten Konzeptvorschlägen eine Schlüsselrolle zukommt, da hinzu- oder
zurückgeleitetes Wasser grundsätzlich, also herkunftsunabhängig, strenge
Qualitätsanforderungen erfüllen muss.
Im Rahmen der Haushaltsbildung für 2025/26 war leider kein vergleichbarer
regierungsseitiger Wille zu erkennen, Wasserqualität und -quantität verbindende Aspekte
wie die 4. Reinigungsstufe auch praktisch aufzugreifen (siehe etwa Titel 099 82, FZ 645 u.
ä.). Zwar wird Wasserrückhaltung etwa anhand von Regenrückhaltebecken und Anlagen
zur Reinigung des Niederschlagswassers vorangetrieben, doch durch Fortbestehen
besagter Entwässerung breit konterkariert. Dieser Ansatz von der linken zur rechten
Tasche adressiert zudem den soeben genannten qualitativen Aspekt kaum, da
Regenwasser in Böden gebundene Schadstoffe wieder mobilisieren kann und letztlich
primär entscheidend ist, auf welche Weise Wasser genutzt (verunreinigt), wie gründlich
dieses in Klärwerken wieder gereinigt und letztlich in die Umwelt abgegeben sowie in
erheblichen Mengen in der ober- und unterirdischen Landschaft belassen wird. Dass auf
EU-Ebene allein für die Einleitgewässer von 65 der gemäß Stand 2021 insgesamt 66
Brandenburger Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße
Fristverlängerungen zur Erreichung der chemischen und biologischen Umweltziele
beantragt wurden – und zwar mindestens bis 2039 und teils sogar bis nach 2045 statt
2027 - ist beklagenswert genug.
Dabei bietet die primär quantitative Straussee-Problematik, die nun ironischerweise an
qualitativen Schwellen zu scheitern droht (Sulfatwerte des Rüdersdorfer
Kalktagebauwassers), Gelegenheit zur Verbindung beider Komponenten. Auch könnte das
Land Brandenburg hierbei mit zeitnaher Konzeptediskussion, -abwägung und
anschließender -umsetzung in Pilotprojekten mit Vorbildwirkung vorangehen und zur
allgemeinen Trendbeschleunigung in der Wasseraufbereitung beitragen. Immerhin verfügt
derzeit keines der neuen Flächenländer und mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen,
Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auch der Großteil der alten
Bundesländer über kommunale Klärwerke auf diesem technologischen Niveau – zulasten
von Menschen, Tier und Umwelt. Das Land Berlin, mit unserem Land Brandenburg in
Wasserfragen in wachsender Kooperation, arbeitet längst mit Hochdruck an der
entsprechenden Aufrüstung seiner sechs Großklärwerke, die 2027 abgeschlossen sein soll
und dem zusätzlichen Belastungsaspekt perspektivisch ansteigender Realisierungskosten,
der mit allgemeiner allmählicher Preisinflation verbunden ist, effektiv zuvorkommt.
Allein zu diesem Zweck, da gern mit vermeintlichen Kostenargumenten abgeblockt wird,
gebietet sich zeitnahes Handeln auch im Land Brandenburg – zumal dieses im Zuge des
Doppelhaushaltes 2025/26 bereits eine Rekordverschuldung in Höhe von ca. 23,5 Mrd.
Euro aufgetürmt hat und die Klärwerksaufrüstung ohnehin vorgeschrieben sowie, völlig
unabhängig davon, zweifellos im größtmöglichen Gemeininteresse ist. Um auch mit dem
vermeintlichen Kostenargument insgesamt noch einmal aufzuräumen: Selbst inklusive zu
vermeidender Teuerung fallen die Kosten für Realisierung und Betrieb von Klärwerken mit
einer 4. Reinigungsstufe gering aus (wie bereits in Drucksache 8/990 ausführlich
dargelegt). Jüngere Daten verwendende Schätzungen des Verbands Kommunaler
Unternehmen und sogar des Branchenverbands Pharma Deutschland, dessen
Mitgliedsunternehmen gemäß EU-Kommunalabwasserrichtlinie 80 Prozent der vollen
Kosten für Ausbau und Betrieb auferlegt werden könnten, die standpunkt- bzw.
interessenbedingt folglich vermutlich deutlich höher angesetzt worden sein dürften,
umfassen lediglich ca. 8,7 (VKU) bzw. 10,5 Mrd. Euro – und zwar gestreckt bis 2045 und
über das gesamte Bundesgebiet. Grob, aber Orientierung gebend auf eine Jahreseinheit
und nur 3 Prozent Brandenburger Anteil an der Bundesbevölkerung heruntergebrochen,
ergäbe sich ein konservativer zweistelliger Millionenbetrag, der auf einen mittleren
zweistelligen anwüchse, fielen im Extremfall alle 66 Klärwerke zwischen 10.000 und
150.000 EW Ausbaugröße unter die Ausbaupflicht. Somit entsprächen beide Ausbau- und
Seite: 4/5
Kostenszenarien nur ca. 0,1 bis 0,3 Prozent eines einzigen Jahreslandeshaushalts (2025
ca. 16,8 Mrd. Euro).
Anlagen:
Antrag vom 14.01.2026
beraten im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz am 26.01.2026
geändert am 28.01.2026
Seite: 5/5
ANTRAG AN DEN
KREISTAG MÄRKISCH-ODERLAND
Einreicher: Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)
Beratung und Beschlussfassung am: 11.02.2026
Antrag
Zeitnahe Findung eines oder mehrerer ausführungsbereiter Konzepte zur Lösung der Niedrig-
wasserproblematik in der Gebietskulisse um den Straussee, der regionalen Wasserknappheit
und zur Verbesserung der regionalen Wasser- und Gewässerqualität.
Der Kreistag stellt fest, dass
1. die vielerseits als endgültige (und womöglich willkommene) Schließung der Causa Straussee
empfundene behördliche Hinnahme der Studienphase-2-Ergebnisse und der Informationsmangel zur
weiteren Fallentwicklung nicht hinnehmbar sind,
2. die erstmalige Erkenntnis des Problemfalls als solcher gemäß medialer Darstellung bereits in
das Jahr 2009 zurückgeht und ein schlechtes Licht auf das reale Stimmgewicht engagierter Bürgerinnen
und Bürger wirft,
3. die rechtliche Schwebesituation zwischen dem WSE und dem Abwasser abnehmenden
Klärwerk Münchehofe ab 2026 kein langlebiges Provisorium werden darf und Informationen zum
Folgeverfahren nicht bis zur womöglich noch Jahre entfernten “Wasserstrategie Hauptstandtregion
2050” warten können,
4. weiteres Zögern zudem mit weiterer unwiderruflicher Entwässerung unseres regionalen
(Ab-)Wassers über Spree und letztlich Nordsee nach Klärung im Klärwerk Münchehofe verbunden ist,
wofür zeitnah ein nachhaltiges (etwa kreislaufartiges) Ablösungskonzept präzisiert und umgesetzt
werden muss,
5. die derzeitige Entwässerung lediglich mit der 3. Reinigungsstufe geklärten Wassers zur längst
größtenteils vermeidbaren Verbreitung unzähliger Schadstoffe in Flüssen, Grundwasserreservoires,
Meeren usw. führt, die schließlich Eingang in hiervon berührte Ökosysteme und Nahrungsketten
finden.
1
Der Kreistag Märkisch-Oderland fordert die Landesregierung hiermit auf,
1. besagten Informationsmangel aufzulösen und den diesbezüglich derzeit auf sich allein
gestellten inner- und außerinstitutionellen Akteuren auf Kreis- und Landesebene Auskunft über das
weitere behördliche Verfahren zum Straussee zu erteilen,
2. zugunsten einer möglichen Langfristlösung zu prüfen, unter welchen Bedingungen die
Errichtung eines eigenen regionalen, Unabhängigkeit vom Land Berlin schaffenden Klärwerks mit einer
4. Reinigungsstufe (optimalerweise im Einzugsbereich des Straussees) möglich ist und diesbezüglich
Austausch mit dem Landkreis Märkisch-Oderland zu üben,
3. zugunsten einer möglichen Mittel- bis Langfristlösung zu prüfen, ob und wie Abwasser, das aus
unserer Region stammt und im Klärwerk Münchehofe (voraussichtlich ab 2027 mit der 4.
Reinigungsstufe) gereinigt wird, wieder zurückgeleitet werden kann, um auf diese Weise einen
dargebotsfreundlichen und zugleich ökologisch sauberen Kreislauf zu schaffen,
4. zugunsten einer möglichen Kurz- bis Mittelfristlösung zu prüfen, welche der in der
Studienphase 2 unter Kapitel 10 (“Empfehlungen und Ausblick”) unterbreiteten Vorschläge zur
nachträglichen Erreichung von Genehmigungsfähigkeit des geplanten Überleitens von Wasser
(Kalktagebau Rüdersdorf → Kriensee → Straussee) geeignet und in technischer, wirtschaftlicher und
sonstiger Hinsicht umsetzbar sind,
5. der 4. Reinigungsstufe im Land Brandenburg als Schlüsselelement ganz allgemein jene
zeitliche Priorität einzuräumen, die ihrer Bedeutung für Wasserqualität und durchaus auch -quantität
(Wasserwiederverwendung) angemessen und vor allem in Ländern wie Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg bereits breit gelebte Praxis ist.
Begründung: Im fortgeschrittenen Herbst 2025 ist der Verdruss rundum die Situation des Straussees,
dessen Wasserstand 2023 bereits mindestens 1,5 m unter dem zum Vergleichszeitpunkt von 2014 lag,
in den regionalen Medien dauerpräsent. Im Landtag Brandenburg wurde am 03.12.2025 im Ausschuss
Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unter dem TOP 9 – Lösungsansätze
zur Niedrigwasserproblematik in der Region Straussee – (auf Antrag der AfD Fraktion) unbefriedigend
behandelt. Die Geduld der in verschiedenen Formen zunehmend organisierten Anwohnerinnen und
Anwohner ist derweil längst am Ende: Dem mit einem ersten Gutachten bereits im Jahre 2009
begonnenen Diskussions- und Untersuchungsmarathon, der jüngst in einer zweiphasigen Studie zur
Lösung der spätestens seit 2014 stark sichtbaren Verlandungstendenz gipfelte, wird Fruchtlosigkeit
vorgeworfen – von “Nichtmachbarkeitsstudie” und sogar insgeheimer behördlicher Zufriedenheit mit
deren Ergebnis ist die Rede. Selbst aus dem akademischen Bereich hört man vergleichbare Töne,
verbunden mit impliziten Vorwürfen unsachgemäßen Untersuchens mit Folge nichtbelastbarer
Ergebnisse gegenüber dem Ingenieurbüro hinter Studienphase 2. Die immensen Kosten in Höhe von
über 500.000 Euro sowie die Nichtgestattung, übriggebliebene Fördermittel für weitere Schritte wie
zusätzliche Untersuchungen zu verwenden, heizen den Verdruss weiter an. Die Bürgerinitiative zur
Erhaltung des Straussees, neben dem Verein Märkisch Ländlich Konservativ Strausberg e. V. einer der
aktiven lokalen Akteure, hat bereits eigene Messreihen mithilfe technischer Ausrüstung von der TU
Berlin angekündigt, um die derzeitige Kenntnis der chemischen Verhältnisse in Kriensee und Straussee
weiter aufzuklären, die man der Studienphase 2 nicht abzubilden und der Landesregierung unkritisch
hinzunehmen vorwirft.
An der verfahrenen Vorwurfsspirale scheint sich wenig geändert zu haben: beispielsweise
intransparente Wasservergabe, Nichtnutzung vorhandener Dargebotsanteile oder verwehrte
2
Anwohnerbeteiligung durch den WSE einerseits, Herunterspielen komplexer hydrologischer Strukturen,
Aufwiegelung der Öffentlichkeit oder Extremverbräuche durch Bürgerinnen und Bürger (insbesondere
für Pools und Gärtenbewässerung in Höhe von ca. 3 Mio. m3 allein in den Sommermonaten)
andererseits. Doch abseits dessen, welche Wahrheitsgehalte und Dimensionen in diesen Vorwürfen
stecken mögen, liegt das Quantitätsproblem in erster Linie an der unwiderruflichen
(Ab-)Wasserentwässerung (Klärwerk Münchehofe → Spree → […] → Nordsee) in Höhe von ca. 7 Mio.
m3 jährlich, dem 35-Fachen des jährlichen Straussee-Defizits – davon ca. 1 Mio. m3 bzw. das
Fünffache allein aus Strausberg. Insofern führt eine mögliche Lösung über eine Ablösung dieses
nichtnachhaltigen Prinzips, nicht über einen Sieg im Wettbewerb der Vorwürfe. Gegenargumente sind
im Wesentlichen wirtschaftlicher Natur und vernachlässigbar, während der beklagte Mangel fehlender
Strukturen wie Vorfluter zur Einleitung geklärten Abwassers fragwürdig sind, wenn die Region doch
zahlreiche verlandende Gewässer beherberge. Demgegenüber beklagen die vertraglich mit dem WSE
kooperierenden Berliner Wasserbetriebe, man sei “Oberkante-Unterlippe” ausgelastet und durch die
weiter wachsende Metropolregion 2028 am totalen Limit. Offenbar ist die Ende 2025 auslaufende
Vetragslage vor Vorlage der vor Jahren bereits angekündigten “Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050”
ohne offizielle Ablösung, sodass vermutlich wie bislang weiterverfahren, doch im Fall eigener vorzeitiger
Kapazitätsüberlastungen oder Störungen Brandenburger Abwasser mangels Verpflichtungen
nachrangig behandelt wird. Doch Fakt bleibt: Es müsste ausgebaut werden – und dies lieber vor Ort,
wo knappes Wasser verbleiben muss, als bei den Berliner Wasserbetrieben in 25 Kilometern
Entfernung. Mit dem neuen Klärwerk und den angeschlossenen Anlagen entstünden neue Arbeitsplätze,
die dem Absterben bestehender Arbeitsplätze in touristischen, gastronomischen und ähnlichen
regionalen Sektoren entgegenwirken, die von allmählich verlandenden Gewässern bedroht sind.
Die Alternative für Deutschland hat sich im Rahmen ihrer parlamentarischen Möglichkeiten frühzeitig
einschlägig eingesetzt. Allein unter meinem Namen wurden im Jahr 2025 mehr als ein Dutzend Kleine
Anfragen und Anträge auf Kreis- und Landesebene eingereicht, um dieses Kernthema der
Daseinsfürsorge und -vorsorge für Mensch, Tier und Umwelt noch tiefer ins allgemeine
Prioritätsbewusstsein zu rücken, Lösungsvorschläge für aktuelle sowie künftige Probleme zu
unterbreiten und Versäumnisse der seit 1990 durchgehend SPD-geführten Landesregierung
aufzuzeigen. Hierzu wurden etwa der Zustand der Gewässer 1. Ordnung sowie der Trink- und
Abwasserleitungen, diverse Konzepte zur künftigen Wasserversorgung der Gesamtregion nach dem
Kohleausstieg, das Wasserdargebot stark beeinflussende Wasserabnehmer oder auch festgestellte
Gewässerverunreinigungen und geeignete Gegenkonzepte thematisiert bzw. aktiv angestoßen.
Demnach zielte unser thematisch breites Engagement von Anfang an auf die Verbindung von
Wasserquantität und -qualität, wofür der seit Langem geforderten 4. Reinigungsstufe bei allen
unterbreiteten Konzeptvorschlägen eine Schlüsselrolle zukommt, da hinzu- oder zurückgeleitetes
Wasser grundsätzlich, also herkunftsunabhängig, strenge Qualitätsanforderungen erfüllen muss.
Im Rahmen der Haushaltsbildung für 2025/26 war leider kein vergleichbarer regierungsseitiger Wille zu
erkennen, Wasserqualität und -quantität verbindende Aspekte wie die 4. Reinigungsstufe auch praktisch
aufzugreifen (siehe etwa Titel 099 82, FZ 645 u. ä.). Zwar wird Wasserrückhaltung etwa anhand von
Regenrückhaltebecken und Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers vorangetrieben, doch
durch Fortbestehen besagter Entwässerung breit konterkariert. Dieser Ansatz von der linken zur rechten
Tasche adressiert zudem den soeben genannten qualitativen Aspekt kaum, da Regenwasser in Böden
gebundene Schadstoffe wieder mobilisieren kann und letztlich primär entscheidend ist, auf welche
Weise Wasser genutzt (verunreinigt), wie gründlich dieses in Klärwerken wieder gereinigt und letztlich
in die Umwelt abgegeben sowie in erheblichen Mengen in der ober- und unterirdischen Landschaft
belassen wird. Dass auf EU-Ebene allein für die Einleitgewässer von 65 der gemäß Stand 2021
insgesamt 66 Brandenburger Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße
Fristverlängerungen zur Erreichung der chemischen und biologischen Umweltziele beantragt wurden –
und zwar mindestens bis 2039 und teils sogar bis nach 2045 statt 2027 - ist beklagenswert genug.
3
Dabei bietet die primär quantitative Straussee-Problematik, die nun ironischerweise an qualitativen
Schwellen zu scheitern droht (Sulfatwerte des Rüdersdorfer Kalktagebauwassers), Gelegenheit zur
Verbindung beider Komponenten. Auch könnte das Land Brandenburg hierbei mit zeitnaher
Konzeptediskussion, -abwägung und anschließender -umsetzung in Pilotprojekten mit Vorbildwirkung
vorangehen und zur allgemeinen Trendbeschleunigung in der Wasseraufbereitung beitragen. Immerhin
verfügt derzeit keines der neuen Flächenländer und mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg,
Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auch der Großtteil der alten Bundesländer über
kommunalen Klärwerke auf diesem technologischen Niveau – zulasten von Mensch, Tier und Umwelt.
Das Land Berlin, mit unserem Land Brandenburg in Wasserfragen in wachsender Kooperation, arbeitet
längst mit Hochdruck an der entsprechenden Aufrüstung seiner sechs Großklärwerke, die 2027
abgeschlossen sein soll und dem zusätzlichen Belastungsaspekt perspektivisch ansteigender
Realisierungskosten, der mit allgemeiner allmählicher Preisinflation verbunden ist, effektiv
zuvorkommt.
Allein zu diesem Zweck, da gern mit vermeintlichen Kostenargumenten abgeblockt wird, gebietet sich
zeitnahes Handeln auch im Land Brandenburg – zumal dieses im Zuge des Doppelhaushaltes 2025/26
bereits eine Rekordverschuldung in Höhe von ca. 23,5 Mrd. Euro aufgetürmt hat und die
Klärwerksaufrüstung ohnehin vorgeschrieben sowie, völlig unabhängig davon, zweifellos im
größtmöglichen Gemeininteresse ist. Um auch mit dem vermeintlichen Kostenargument insgesamt noch
einmal aufzuräumen: Selbst inklusive zu vermeidender Teuerung fallen die Kosten für Realisierung und
Betrieb von Klärwerken mit einer 4. Reinigungsstufe gering aus (wie bereits in Drucksache 8/990
ausführlich dargelegt). Jüngere Daten verwendende Schätzungen des Verbands Kommunaler
Unternehmen und sogar des Branchenverbands Pharma Deutschland, dessen Mitgliedsunternehmen
gemäß EU-Kommunalabwasserrichtlinie 80 Prozent der vollen Kosten für Ausbau und Betrieb auferlegt
werden könnten, die standpunkt- bzw. interessenbedingt folglich vermutlich deutlich höher angesetzt
worden sein dürften, umfassen lediglich ca. 8,7 (VKU) bzw. 10,5 Mrd. Euro – und zwar gestreckt bis
2045 und über das gesamte Bundesgebiet. Grob, aber Orientierung gebend auf eine Jahreseinheit und
nur 3 Prozent Brandenburger Anteil an der Bundesbevölkerung heruntergebrochen, ergäbe sich ein
konservativer zweistelliger Millionenbetrag, der auf einen mittleren zweistelligen anwüchse, fielen im
Extremfall alle 66 Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße unter die Ausbaupflicht.
Somit entsprächen beide Ausbau- und Kostenszenarien nur ca. 0,1 bis 0,3 Prozent eines einzigen
Jahreslandeshaushalts (2025 ca. 16,8 Mrd. Euro). Das ist kein “Argument”, das ist eine Ausrede.
Selbiges gilt für die Kostenschätzung bezüglich eines gänzlich neuen hiesigen Klärwerks in Höhe von
ca. 350 Mio. Euro: Wer in Zeiten von Drohnenkriegen das Zehnfache in 123 Panzer vom Typ Leopard
2 A8 “investieren” kann, die höchstens der Landschaftsverwüstung dienen, dem steht auch ein Zehntel
für deren Erhaltung zur Verfügung. Diese Erhaltung beginnt bei unserem zentralsten Element: Wasser.
Für die AfD-Fraktion
Lars Günther und Falk Janke
eingereicht am 14. Januar 2026
4
ANTRAG AN DEN
KREISTAG MÄRKISCH-ODERLAND
Einreicher: Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)
Beratung und Beschlussfassung am: 11.02.2026
(geändert eingereicht am 28.01.2025)
Antrag
Resolution:
Aufforderung an die Landesregierung Brandenburg – zur Zeitnahe Findung eines oder mehrerer
ausführungsbereiter Konzepte zur Lösung der Niedrigwasserproblematik in der Gebietskulisse
um den Straussee, der regionalen Wasserknappheit und zur Verbesserung der regionalen Was-
ser- und Gewässerqualität.
Der Kreistag hat festgestellt, dass
1. die vielerseits als endgültige (und womöglich willkommene) Schließung der Causa Straussee
empfundene behördliche Hinnahme der Studienphase-2-Ergebnisse und der Informationsmangel zur
weiteren Fallentwicklung nicht hinnehmbar sind,
2. die erstmalige Erkenntnis des Problemfalls als solcher gemäß medialer Darstellung bereits in
das Jahr 2009 zurückgeht und ein schlechtes Licht auf das reale Stimmgewicht engagierter Bürgerinnen
und Bürger wirft,
3. die rechtliche Schwebesituation zwischen dem WSE und dem Abwasser abnehmenden
Klärwerk Münchehofe ab 2026 kein langlebiges Provisorium werden darf und Informationen zum
Folgeverfahren nicht bis zur womöglich noch Jahre entfernten “Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050”
warten können,
4. weiteres Zögern zudem mit weiterer unwiderruflicher Entwässerung unseres regionalen
(Ab-)Wassers über Spree und letztlich Nordsee nach Klärung im Klärwerk Münchehofe verbunden ist,
wofür zeitnah ein nachhaltiges (etwa kreislaufartiges) Ablösungskonzept präzisiert und umgesetzt
werden muss,
5. die derzeitige Entwässerung lediglich mit der 3. Reinigungsstufe geklärten Wassers zur längst
größtenteils vermeidbaren Verbreitung unzähliger Schadstoffe in Flüssen, Grundwasserreservoires,
Meeren usw. führt, die schließlich Eingang in hiervon berührte Ökosysteme und Nahrungsketten finden.
1
Der Kreistag Märkisch-Oderland fordert die Landesregierung hiermit auf,
1. besagten Informationsmangel aufzulösen und den diesbezüglich derzeit auf sich allein gestellten
inner- und außerinstitutionellen Akteuren auf Kreis- und Landesebene Auskunft über das weitere
behördliche Verfahren zum Straussee zu erteilen,
2. zugunsten einer möglichen Langfristlösung zu prüfen, unter welchen Bedingungen die
Errichtung eines eigenen regionalen, Unabhängigkeit vom Land Berlin schaffenden Klärwerks mit einer
4. Reinigungsstufe (optimalerweise im Einzugsbereich des Straussees) möglich ist und diesbezüglich
Austausch mit dem Landkreis Märkisch-Oderland zu üben,
3. zugunsten einer möglichen Mittel- bis Langfristlösung zu prüfen, ob und wie Abwasser, das aus
unserer Region stammt und im Klärwerk Münchehofe (voraussichtlich ab 2027 mit der 4.
Reinigungsstufe) gereinigt wird, wieder zurückgeleitet werden kann, um auf diese Weise einen
dargebotsfreundlichen und zugleich ökologisch sauberen Wasserkreislauf zu schaffen,
4. zugunsten einer möglichen Kurz- bis Mittelfristlösung zu prüfen, welche der in der Studienphase
2 unter Kapitel 10 (“Empfehlungen und Ausblick”) unterbreiteten Vorschläge zur nachträglichen
Erreichung von Genehmigungsfähigkeit des geplanten Überleitens von Wasser (Kalktagebau
Rüdersdorf → Kriensee → Straussee) geeignet und in technischer, wirtschaftlicher und sonstiger
Hinsicht umsetzbar sind,
5. der 4. Reinigungsstufe im Land Brandenburg als Schlüsselelement ganz allgemein jene zeitliche
Priorität einzuräumen, die ihrer Bedeutung für Wasserqualität und durchaus auch -quantität
(Wasserwiederverwendung) angemessen und vor allem in Ländern wie Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg bereits breit gelebte Praxis ist.
Begründung:
Im fortgeschrittenen Herbst 2025 ist der Verdruss rundum die Situation des Straussees, dessen
Wasserstand 2023 bereits mindestens 1,5 m unter dem zum Vergleichszeitpunkt von 2014 lag, in den
regionalen Medien dauerpräsent. Im Landtag Brandenburg wurde am 03.12.2025 im Ausschuss Land-
und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unter dem TOP 9 – Lösungsansätze zur
Niedrigwasserproblematik in der Region Straussee – (auf Antrag der AfD Fraktion) unbefriedigend
behandelt. Die Geduld der in verschiedenen Formen zunehmend organisierten Anwohnerinnen und
Anwohner ist derweil längst am Ende: Dem mit einem ersten Gutachten bereits im Jahre 2009
begonnenen Diskussions- und Untersuchungsmarathon, der jüngst in einer zweiphasigen Studie zur
Lösung der spätestens seit 2014 stark sichtbaren Verlandungstendenz gipfelte, wird Fruchtlosigkeit
vorgeworfen – von “Nichtmachbarkeitsstudie” und sogar insgeheimer behördlicher Zufriedenheit mit
deren Ergebnis ist die Rede. Selbst aus dem akademischen Bereich hört man vergleichbare Töne,
verbunden mit impliziten Vorwürfen unsachgemäßen Untersuchens mit Folge nichtbelastbarer
Ergebnisse gegenüber dem Ingenieurbüro hinter Studienphase 2. Die immensen Kosten in Höhe von
über 500.000 Euro sowie die Nichtgestattung, übriggebliebene Fördermittel für weitere Schritte wie
zusätzliche Untersuchungen zu verwenden, heizen den Verdruss weiter an. Die Bürgerinitiative zur
Erhaltung des Straussees, neben dem Verein Märkisch Ländlich Konservativ Strausberg e. V. einer der
aktiven lokalen Akteure, hat bereits eigene Messreihen mithilfe technischer Ausrüstung von der TU
Berlin angekündigt, um die derzeitige Kenntnis der chemischen Verhältnisse in Kriensee und Straussee
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weiter aufzuklären, die man der Studienphase 2 nicht abzubilden und der Landesregierung unkritisch
hinzunehmen vorwirft.
An der verfahrenen Vorwurfsspirale scheint sich wenig geändert zu haben: beispielsweise
intransparente Wasservergabe, Nichtnutzung vorhandener Dargebotsanteile oder verwehrte
Anwohnerbeteiligung durch den WSE einerseits, Herunterspielen komplexer hydrologischer Strukturen,
Aufwiegelung der Öffentlichkeit oder Extremverbräuche durch Bürgerinnen und Bürger (insbesondere
für Pools und Gärtenbewässerung in Höhe von ca. 3 Mio. m3 allein in den Sommermonaten)
andererseits. Doch abseits dessen, welche Wahrheitsgehalte und Dimensionen in diesen Vorwürfen
stecken mögen, liegt das Quantitätsproblem in erster Linie an der unwiderruflichen
(Ab-)Wasserentwässerung (Klärwerk Münchehofe → Spree → […] → Nordsee) in Höhe von ca. 7 Mio.
m3 jährlich, dem 35-Fachen des jährlichen Straussee-Defizits – davon ca. 1 Mio. m3 bzw. das Fünffache
allein aus Strausberg. Insofern führt eine mögliche Lösung über eine Ablösung dieses nichtnachhaltigen
Prinzips, nicht über einen Sieg im Wettbewerb der Vorwürfe. Gegenargumente sind im Wesentlichen
wirtschaftlicher Natur und vernachlässigbar, während der beklagte Mangel fehlender Strukturen wie
Vorfluter zur Einleitung geklärten Abwassers fragwürdig sind, wenn die Region doch zahlreiche
verlandende Gewässer beherberge. Demgegenüber beklagen die vertraglich mit dem WSE
kooperierenden Berliner Wasserbetriebe, man sei “Oberkante-Unterlippe” ausgelastet und durch die
weiterwachsende Metropolregion 2028 am totalen Limit. Offenbar ist die Ende 2025 auslaufende
Vetragslage vor Vorlage der vor Jahren bereits angekündigten “Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050”
ohne offizielle Ablösung, sodass vermutlich wie bislang weiterverfahren, doch im Fall eigener vorzeitiger
Kapazitätsüberlastungen oder Störungen Brandenburger Abwasser mangels Verpflichtungen
nachrangig behandelt wird. Doch Fakt bleibt: Es müsste ausgebaut werden – und dies lieber vor Ort,
wo knappes Wasser verbleiben muss, als bei den Berliner Wasserbetrieben in 25 Kilometern Entfernung.
Mit dem neuen Klärwerk und den angeschlossenen Anlagen entstünden neue Arbeitsplätze, die dem
Absterben bestehender Arbeitsplätze in touristischen, gastronomischen und ähnlichen regionalen
Sektoren entgegenwirken, die von allmählich verlandenden Gewässern bedroht sind.
Die Alternative für Deutschland hat sich im Rahmen ihrer parlamentarischen Möglichkeiten frühzeitig
einschlägig eingesetzt. Allein unter meinem Namen wurden im Jahr 2025 mehr als ein Dutzend Kleine
Anfragen und Anträge auf Kreis- und Landesebene eingereicht, um dieses Kernthema der
Daseinsfürsorge und -vorsorge für Mensch, Tier und Umwelt noch tiefer ins allgemeine
Prioritätsbewusstsein zu rücken, Lösungsvorschläge für aktuelle sowie künftige Probleme zu
unterbreiten und Versäumnisse der seit 1990 durchgehend SPD-geführten Landesregierung
aufzuzeigen. Hierzu wurden etwa der Zustand der Gewässer 1. Ordnung sowie der Trink- und
Abwasserleitungen, diverse Konzepte zur künftigen Wasserversorgung der Gesamtregion nach dem
Kohleausstieg, das Wasserdargebot stark beeinflussende Wasserabnehmer oder auch festgestellte
Gewässerverunreinigungen und geeignete Gegenkonzepte thematisiert bzw. aktiv angestoßen.
Demnach zielte unser thematisch breites Engagement von Anfang an auf die Verbindung von
Wasserquantität und -qualität, wofür der seit Langem geforderten 4. Reinigungsstufe bei allen
unterbreiteten Konzeptvorschlägen eine Schlüsselrolle zukommt, da hinzu- oder zurückgeleitetes
Wasser grundsätzlich, also herkunftsunabhängig, strenge Qualitätsanforderungen erfüllen muss.
Im Rahmen der Haushaltsbildung für 2025/26 war leider kein vergleichbarer regierungsseitiger Wille zu
erkennen, Wasserqualität und -quantität verbindende Aspekte wie die 4. Reinigungsstufe auch praktisch
aufzugreifen (siehe etwa Titel 099 82, FZ 645 u. ä.). Zwar wird Wasserrückhaltung etwa anhand von
Regenrückhaltebecken und Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers vorangetrieben, doch
durch Fortbestehen besagter Entwässerung breit konterkariert. Dieser Ansatz von der linken zur rechten
Tasche adressiert zudem den soeben genannten qualitativen Aspekt kaum, da Regenwasser in Böden
gebundene Schadstoffe wieder mobilisieren kann und letztlich primär entscheidend ist, auf welche
Weise Wasser genutzt (verunreinigt), wie gründlich dieses in Klärwerken wieder gereinigt und letztlich
in die Umwelt abgegeben sowie in erheblichen Mengen in der ober- und unterirdischen Landschaft
belassen wird. Dass auf EU-Ebene allein für die Einleitgewässer von 65 der gemäß Stand 2021
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insgesamt 66 Brandenburger Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße
Fristverlängerungen zur Erreichung der chemischen und biologischen Umweltziele beantragt wurden –
und zwar mindestens bis 2039 und teils sogar bis nach 2045 statt 2027 - ist beklagenswert genug.
Dabei bietet die primär quantitative Straussee-Problematik, die nun ironischerweise an qualitativen
Schwellen zu scheitern droht (Sulfatwerte des Rüdersdorfer Kalktagebauwassers), Gelegenheit zur
Verbindung beider Komponenten. Auch könnte das Land Brandenburg hierbei mit zeitnaher
Konzeptediskussion, -abwägung und anschließender -umsetzung in Pilotprojekten mit Vorbildwirkung
vorangehen und zur allgemeinen Trendbeschleunigung in der Wasseraufbereitung beitragen. Immerhin
verfügt derzeit keines der neuen Flächenländer und mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg,
Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auch der Großteil der alten Bundesländer über kommunale
Klärwerke auf diesem technologischen Niveau – zulasten von Menschen, Tier und Umwelt. Das Land
Berlin, mit unserem Land Brandenburg in Wasserfragen in wachsender Kooperation, arbeitet längst mit
Hochdruck an der entsprechenden Aufrüstung seiner sechs Großklärwerke, die 2027 abgeschlossen
sein soll und dem zusätzlichen Belastungsaspekt perspektivisch ansteigender Realisierungskosten, der
mit allgemeiner allmählicher Preisinflation verbunden ist, effektiv zuvorkommt.
Allein zu diesem Zweck, da gern mit vermeintlichen Kostenargumenten abgeblockt wird, gebietet sich
zeitnahes Handeln auch im Land Brandenburg – zumal dieses im Zuge des Doppelhaushaltes 2025/26
bereits eine Rekordverschuldung in Höhe von ca. 23,5 Mrd. Euro aufgetürmt hat und die
Klärwerksaufrüstung ohnehin vorgeschrieben sowie, völlig unabhängig davon, zweifellos im
größtmöglichen Gemeininteresse ist. Um auch mit dem vermeintlichen Kostenargument insgesamt
noch einmal aufzuräumen: Selbst inklusive zu vermeidender Teuerung fallen die Kosten für Realisierung
und Betrieb von Klärwerken mit einer 4. Reinigungsstufe gering aus (wie bereits in Drucksache 8/990
ausführlich dargelegt). Jüngere Daten verwendende Schätzungen des Verbands Kommunaler
Unternehmen und sogar des Branchenverbands Pharma Deutschland, dessen Mitgliedsunternehmen
gemäß EU-Kommunalabwasserrichtlinie 80 Prozent der vollen Kosten für Ausbau und Betrieb auferlegt
werden könnten, die standpunkt- bzw. interessenbedingt folglich vermutlich deutlich höher angesetzt
worden sein dürften, umfassen lediglich ca. 8,7 (VKU) bzw. 10,5 Mrd. Euro – und zwar gestreckt bis
2045 und über das gesamte Bundesgebiet. Grob, aber Orientierung gebend auf eine Jahreseinheit und
nur 3 Prozent Brandenburger Anteil an der Bundesbevölkerung heruntergebrochen, ergäbe sich ein
konservativer zweistelliger Millionenbetrag, der auf einen mittleren zweistelligen anwüchse, fielen im
Extremfall alle 66 Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße unter die Ausbaupflicht.
Somit entsprächen beide Ausbau- und Kostenszenarien nur ca. 0,1 bis 0,3 Prozent eines einzigen
Jahreslandeshaushalts (2025 ca. 16,8 Mrd. Euro).
Für die AfD-Fraktion
Lars Günther und Falk Janke
Seelow, den 28.01.2026
eingereicht am 14.01.2026
beraten im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz am 26.01.2026
geändert am 28.01.2026
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