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Resolution: Aufforderung an die Landesregierung Brandenburg – zur Zeitnahe Findung eines oder mehrerer ausführungsbereiter Konzepte zur Lösung der Niedrigwasserproblematik in der Gebietskulisse um den Straussee, der regionalen Wasserknappheit und zur Verbesserung der regionalen Wasser- und Gewässerqualität

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLandkreis Märkisch-Oderland
Datum2026-05-20
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ANTRAG Nr. 2026/KT/260 KREISTAG M Ä R K I S C H - O D E R L A N D Einreicher: AfD-Fraktion öffentlich Beratungsfolge: Datum Gremium 26.01.2026 LUV 28.01.2026 Kreisausschuss 11.02.2026 Kreistag 24.03.2026 LUV 25.03.2026 Kreisausschuss 15.04.2026 Kreistag Thema: Resolution: Aufforderung an die Landesregierung Brandenburg – zur Zeitnahe Findung eines oder mehrerer ausführungsbereiter Konzepte zur Lösung der Niedrigwasserproblematik in der Gebietskulisse um den Straussee, der regionalen Wasserknappheit und zur Verbesserung der regionalen Wasser- und Gewässerqualität Finanz. Auswirkungen Ergebnishaushalt Aufwendungen keine Kostenträger/Sachkonto Keine Deckung nötig Haushalt wird planmäßig bewirtschaftet Amtsleiterin Kämmerei Datum/ Unterschrift Beschlussvorschlag: Der Kreistag Märkisch-Oderland hat festgestellt, dass 1. die vielerseits als endgültige (und womöglich willkommene) Schließung der Causa Straussee empfundene behördliche Hinnahme der Studienphase-2-Ergebnisse und der Informationsmangel zur weiteren Fallentwicklung nicht hinnehmbar sind, 2. die erstmalige Erkenntnis des Problemfalls als solcher gemäß medialer Darstellung bereits in das Jahr 2009 zurückgeht und ein schlechtes Licht auf das reale Stimmgewicht engagierter Bürgerinnen und Bürger wirft, 3. die rechtliche Schwebesituation zwischen dem WSE und dem Abwasser abnehmenden Klärwerk Münchehofe ab 2026 kein langlebiges Provisorium werden darf und Informationen zum Folgeverfahren nicht bis zur womöglich noch Jahre entfernten “Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050” warten können, 4. weiteres Zögern zudem mit weiterer unwiderruflicher Entwässerung unseres regionalen (Ab-)Wassers über Spree und letztlich Nordsee nach Klärung im Klärwerk Münchehofe Seite: 1/5 verbunden ist, wofür zeitnah ein nachhaltiges (etwa kreislaufartiges) Ablösungskonzept präzisiert und umgesetzt werden muss, 5. die derzeitige Entwässerung lediglich mit der 3. Reinigungsstufe geklärten Wassers zur längst größtenteils vermeidbaren Verbreitung unzähliger Schadstoffe in Flüssen, Grundwasserreservoires, Meeren usw. führt, die schließlich Eingang in hiervon berührte Ökosysteme und Nahrungsketten finden. Der Kreistag Märkisch-Oderland fordert die Landesregierung hiermit auf, 1. besagten Informationsmangel aufzulösen und den diesbezüglich derzeit auf sich allein gestellten inner- und außerinstitutionellen Akteuren auf Kreis- und Landesebene Auskunft über das weitere behördliche Verfahren zum Straussee zu erteilen, 2. zugunsten einer möglichen Langfristlösung zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Errichtung eines eigenen regionalen, Unabhängigkeit vom Land Berlin schaffenden Klärwerks mit einer 4. Reinigungsstufe (optimalerweise im Einzugsbereich des Straussees) möglich ist und diesbezüglich Austausch mit dem Landkreis Märkisch-Oderland zu üben, 3. zugunsten einer möglichen Mittel- bis Langfristlösung zu prüfen, ob und wie Abwasser, das aus unserer Region stammt und im Klärwerk Münchehofe (voraussichtlich ab 2027 mit der 4. Reinigungsstufe) gereinigt wird, wieder zurückgeleitet werden kann, um auf diese Weise einen dargebotsfreundlichen und zugleich ökologisch sauberen Wasserkreislauf zu schaffen, 4. zugunsten einer möglichen Kurz- bis Mittelfristlösung zu prüfen, welche der in der Studienphase 2 unter Kapitel 10 (“Empfehlungen und Ausblick”) unterbreiteten Vorschläge zur nachträglichen Erreichung von Genehmigungsfähigkeit des geplanten Überleitens von Wasser (Kalktagebau Rüdersdorf → Kriensee → Straussee) geeignet und in technischer, wirtschaftlicher und sonstiger Hinsicht umsetzbar sind, 5. der 4. Reinigungsstufe im Land Brandenburg als Schlüsselelement ganz allgemein jene zeitliche Priorität einzuräumen, die ihrer Bedeutung für Wasserqualität und durchaus auch -quantität (Wasserwiederverwendung) angemessen und vor allem in Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bereits breit gelebte Praxis ist. _________________ Datum / Unterschrift Seite: 2/5 Sachverhalt: Im fortgeschrittenen Herbst 2025 ist der Verdruss rundum die Situation des Straussees, dessen Wasserstand 2023 bereits mindestens 1,5 m unter dem zum Vergleichszeitpunkt von 2014 lag, in den regionalen Medien dauerpräsent. Im Landtag Brandenburg wurde am 03.12.2025 im Ausschuss Landund Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unter dem TOP 9 – Lösungsansätze zur Niedrigwasserproblematik in der Region Straussee – (auf Antrag der AfD Fraktion) unbefriedigend behandelt. Die Geduld der in verschiedenen Formen zunehmend organisierten Anwohnerinnen und Anwohner ist derweil längst am Ende: Dem mit einem ersten Gutachten bereits im Jahre 2009 begonnenen Diskussions- und Untersuchungsmarathon, der jüngst in einer zweiphasigen Studie zur Lösung der spätestens seit 2014 stark sichtbaren Verlandungstendenz gipfelte, wird Fruchtlosigkeit vorgeworfen – von “Nichtmachbarkeitsstudie” und sogar insgeheimer behördlicher Zufriedenheit mit deren Ergebnis ist die Rede. Selbst aus dem akademischen Bereich hört man vergleichbare Töne, verbunden mit impliziten Vorwürfen unsachgemäßen Untersuchens mit Folge nichtbelastbarer Ergebnisse gegenüber dem Ingenieurbüro hinter Studienphase 2. Die immensen Kosten in Höhe von über 500.000 Euro sowie die Nichtgestattung, übriggebliebene Fördermittel für weitere Schritte wie zusätzliche Untersuchungen zu verwenden, heizen den Verdruss weiter an. Die Bürgerinitiative zur Erhaltung des Straussees, neben dem Verein Märkisch Ländlich Konservativ Strausberg e. V. einer der aktiven lokalen Akteure, hat bereits eigene Messreihen mithilfe technischer Ausrüstung von der TU Berlin angekündigt, um die derzeitige Kenntnis der chemischen Verhältnisse in Kriensee und Straussee weiter aufzuklären, die man der Studienphase 2 nicht abzubilden und der Landesregierung unkritisch hinzunehmen vorwirft. An der verfahrenen Vorwurfsspirale scheint sich wenig geändert zu haben: beispielsweise intransparente Wasservergabe, Nichtnutzung vorhandener Dargebotsanteile oder verwehrte Anwohnerbeteiligung durch den WSE einerseits, Herunterspielen komplexer hydrologischer Strukturen, Aufwiegelung der Öffentlichkeit oder Extremverbräuche durch Bürgerinnen und Bürger (insbesondere für Pools und Gärtenbewässerung in Höhe von ca. 3 Mio. m3 allein in den Sommermonaten) andererseits. Doch abseits dessen, welche Wahrheitsgehalte und Dimensionen in diesen Vorwürfen stecken mögen, liegt das Quantitätsproblem in erster Linie an der unwiderruflichen (Ab-)Wasserentwässerung (Klärwerk Münchehofe → Spree → […] → Nordsee) in Höhe von ca. 7 Mio. m3 jährlich, dem 35-Fachen des jährlichen Straussee-Defizits – davon ca. 1 Mio. m3 bzw. das Fünffache allein aus Strausberg. Insofern führt eine mögliche Lösung über eine Ablösung dieses nichtnachhaltigen Prinzips, nicht über einen Sieg im Wettbewerb der Vorwürfe. Gegenargumente sind im Wesentlichen wirtschaftlicher Natur und vernachlässigbar, während der beklagte Mangel fehlender Strukturen wie Vorfluter zur Einleitung geklärten Abwassers fragwürdig sind, wenn die Region doch zahlreiche verlandende Gewässer beherberge. Demgegenüber beklagen die vertraglich mit dem WSE kooperierenden Berliner Wasserbetriebe, man sei “Oberkante-Unterlippe” ausgelastet und durch die weiterwachsende Metropolregion 2028 am totalen Limit. Offenbar ist die Ende 2025 auslaufende Vetragslage vor Vorlage der vor Jahren bereits angekündigten “Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050” ohne offizielle Ablösung, sodass vermutlich wie bislang weiterverfahren, doch im Fall eigener vorzeitiger Kapazitätsüberlastungen oder Störungen Brandenburger Abwasser mangels Verpflichtungen nachrangig behandelt wird. Doch Fakt bleibt: Es müsste ausgebaut werden – und dies lieber vor Ort, wo knappes Wasser verbleiben muss, als bei den Berliner Wasserbetrieben in 25 Kilometern Entfernung. Mit dem neuen Klärwerk und den angeschlossenen Anlagen entstünden neue Arbeitsplätze, die dem Absterben bestehender Arbeitsplätze in touristischen, gastronomischen und ähnlichen regionalen Sektoren entgegenwirken, die von allmählich verlandenden Gewässern bedroht sind. Die Alternative für Deutschland hat sich im Rahmen ihrer parlamentarischen Möglichkeiten frühzeitig einschlägig eingesetzt. Allein unter meinem Namen wurden im Jahr 2025 mehr als ein Dutzend Kleine Anfragen und Anträge auf Kreis- und Landesebene eingereicht, um dieses Kernthema der Daseinsfürsorge und -vorsorge für Mensch, Tier und Umwelt noch tiefer ins allgemeine Prioritätsbewusstsein zu rücken, Lösungsvorschläge für aktuelle sowie künftige Probleme zu unterbreiten und Versäumnisse der seit 1990 durchgehend SPD- geführten Landesregierung aufzuzeigen. Hierzu wurden etwa der Zustand der Gewässer 1. Seite: 3/5 Ordnung sowie der Trink- und Abwasserleitungen, diverse Konzepte zur künftigen Wasserversorgung der Gesamtregion nach dem Kohleausstieg, das Wasserdargebot stark beeinflussende Wasserabnehmer oder auch festgestellte Gewässerverunreinigungen und geeignete Gegenkonzepte thematisiert bzw. aktiv angestoßen. Demnach zielte unser thematisch breites Engagement von Anfang an auf die Verbindung von Wasserquantität und -qualität, wofür der seit Langem geforderten 4. Reinigungsstufe bei allen unterbreiteten Konzeptvorschlägen eine Schlüsselrolle zukommt, da hinzu- oder zurückgeleitetes Wasser grundsätzlich, also herkunftsunabhängig, strenge Qualitätsanforderungen erfüllen muss. Im Rahmen der Haushaltsbildung für 2025/26 war leider kein vergleichbarer regierungsseitiger Wille zu erkennen, Wasserqualität und -quantität verbindende Aspekte wie die 4. Reinigungsstufe auch praktisch aufzugreifen (siehe etwa Titel 099 82, FZ 645 u. ä.). Zwar wird Wasserrückhaltung etwa anhand von Regenrückhaltebecken und Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers vorangetrieben, doch durch Fortbestehen besagter Entwässerung breit konterkariert. Dieser Ansatz von der linken zur rechten Tasche adressiert zudem den soeben genannten qualitativen Aspekt kaum, da Regenwasser in Böden gebundene Schadstoffe wieder mobilisieren kann und letztlich primär entscheidend ist, auf welche Weise Wasser genutzt (verunreinigt), wie gründlich dieses in Klärwerken wieder gereinigt und letztlich in die Umwelt abgegeben sowie in erheblichen Mengen in der ober- und unterirdischen Landschaft belassen wird. Dass auf EU-Ebene allein für die Einleitgewässer von 65 der gemäß Stand 2021 insgesamt 66 Brandenburger Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße Fristverlängerungen zur Erreichung der chemischen und biologischen Umweltziele beantragt wurden – und zwar mindestens bis 2039 und teils sogar bis nach 2045 statt 2027 - ist beklagenswert genug. Dabei bietet die primär quantitative Straussee-Problematik, die nun ironischerweise an qualitativen Schwellen zu scheitern droht (Sulfatwerte des Rüdersdorfer Kalktagebauwassers), Gelegenheit zur Verbindung beider Komponenten. Auch könnte das Land Brandenburg hierbei mit zeitnaher Konzeptediskussion, -abwägung und anschließender -umsetzung in Pilotprojekten mit Vorbildwirkung vorangehen und zur allgemeinen Trendbeschleunigung in der Wasseraufbereitung beitragen. Immerhin verfügt derzeit keines der neuen Flächenländer und mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auch der Großteil der alten Bundesländer über kommunale Klärwerke auf diesem technologischen Niveau – zulasten von Menschen, Tier und Umwelt. Das Land Berlin, mit unserem Land Brandenburg in Wasserfragen in wachsender Kooperation, arbeitet längst mit Hochdruck an der entsprechenden Aufrüstung seiner sechs Großklärwerke, die 2027 abgeschlossen sein soll und dem zusätzlichen Belastungsaspekt perspektivisch ansteigender Realisierungskosten, der mit allgemeiner allmählicher Preisinflation verbunden ist, effektiv zuvorkommt. Allein zu diesem Zweck, da gern mit vermeintlichen Kostenargumenten abgeblockt wird, gebietet sich zeitnahes Handeln auch im Land Brandenburg – zumal dieses im Zuge des Doppelhaushaltes 2025/26 bereits eine Rekordverschuldung in Höhe von ca. 23,5 Mrd. Euro aufgetürmt hat und die Klärwerksaufrüstung ohnehin vorgeschrieben sowie, völlig unabhängig davon, zweifellos im größtmöglichen Gemeininteresse ist. Um auch mit dem vermeintlichen Kostenargument insgesamt noch einmal aufzuräumen: Selbst inklusive zu vermeidender Teuerung fallen die Kosten für Realisierung und Betrieb von Klärwerken mit einer 4. Reinigungsstufe gering aus (wie bereits in Drucksache 8/990 ausführlich dargelegt). Jüngere Daten verwendende Schätzungen des Verbands Kommunaler Unternehmen und sogar des Branchenverbands Pharma Deutschland, dessen Mitgliedsunternehmen gemäß EU-Kommunalabwasserrichtlinie 80 Prozent der vollen Kosten für Ausbau und Betrieb auferlegt werden könnten, die standpunkt- bzw. interessenbedingt folglich vermutlich deutlich höher angesetzt worden sein dürften, umfassen lediglich ca. 8,7 (VKU) bzw. 10,5 Mrd. Euro – und zwar gestreckt bis 2045 und über das gesamte Bundesgebiet. Grob, aber Orientierung gebend auf eine Jahreseinheit und nur 3 Prozent Brandenburger Anteil an der Bundesbevölkerung heruntergebrochen, ergäbe sich ein konservativer zweistelliger Millionenbetrag, der auf einen mittleren zweistelligen anwüchse, fielen im Extremfall alle 66 Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße unter die Ausbaupflicht. Somit entsprächen beide Ausbau- und Seite: 4/5 Kostenszenarien nur ca. 0,1 bis 0,3 Prozent eines einzigen Jahreslandeshaushalts (2025 ca. 16,8 Mrd. Euro). Anlagen: Antrag vom 14.01.2026 beraten im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz am 26.01.2026 geändert am 28.01.2026 Seite: 5/5 ANTRAG AN DEN KREISTAG MÄRKISCH-ODERLAND Einreicher: Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Beratung und Beschlussfassung am: 11.02.2026 Antrag Zeitnahe Findung eines oder mehrerer ausführungsbereiter Konzepte zur Lösung der Niedrig- wasserproblematik in der Gebietskulisse um den Straussee, der regionalen Wasserknappheit und zur Verbesserung der regionalen Wasser- und Gewässerqualität. Der Kreistag stellt fest, dass 1. die vielerseits als endgültige (und womöglich willkommene) Schließung der Causa Straussee empfundene behördliche Hinnahme der Studienphase-2-Ergebnisse und der Informationsmangel zur weiteren Fallentwicklung nicht hinnehmbar sind, 2. die erstmalige Erkenntnis des Problemfalls als solcher gemäß medialer Darstellung bereits in das Jahr 2009 zurückgeht und ein schlechtes Licht auf das reale Stimmgewicht engagierter Bürgerinnen und Bürger wirft, 3. die rechtliche Schwebesituation zwischen dem WSE und dem Abwasser abnehmenden Klärwerk Münchehofe ab 2026 kein langlebiges Provisorium werden darf und Informationen zum Folgeverfahren nicht bis zur womöglich noch Jahre entfernten “Wasserstrategie Hauptstandtregion 2050” warten können, 4. weiteres Zögern zudem mit weiterer unwiderruflicher Entwässerung unseres regionalen (Ab-)Wassers über Spree und letztlich Nordsee nach Klärung im Klärwerk Münchehofe verbunden ist, wofür zeitnah ein nachhaltiges (etwa kreislaufartiges) Ablösungskonzept präzisiert und umgesetzt werden muss, 5. die derzeitige Entwässerung lediglich mit der 3. Reinigungsstufe geklärten Wassers zur längst größtenteils vermeidbaren Verbreitung unzähliger Schadstoffe in Flüssen, Grundwasserreservoires, Meeren usw. führt, die schließlich Eingang in hiervon berührte Ökosysteme und Nahrungsketten finden. 1 Der Kreistag Märkisch-Oderland fordert die Landesregierung hiermit auf, 1. besagten Informationsmangel aufzulösen und den diesbezüglich derzeit auf sich allein gestellten inner- und außerinstitutionellen Akteuren auf Kreis- und Landesebene Auskunft über das weitere behördliche Verfahren zum Straussee zu erteilen, 2. zugunsten einer möglichen Langfristlösung zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Errichtung eines eigenen regionalen, Unabhängigkeit vom Land Berlin schaffenden Klärwerks mit einer 4. Reinigungsstufe (optimalerweise im Einzugsbereich des Straussees) möglich ist und diesbezüglich Austausch mit dem Landkreis Märkisch-Oderland zu üben, 3. zugunsten einer möglichen Mittel- bis Langfristlösung zu prüfen, ob und wie Abwasser, das aus unserer Region stammt und im Klärwerk Münchehofe (voraussichtlich ab 2027 mit der 4. Reinigungsstufe) gereinigt wird, wieder zurückgeleitet werden kann, um auf diese Weise einen dargebotsfreundlichen und zugleich ökologisch sauberen Kreislauf zu schaffen, 4. zugunsten einer möglichen Kurz- bis Mittelfristlösung zu prüfen, welche der in der Studienphase 2 unter Kapitel 10 (“Empfehlungen und Ausblick”) unterbreiteten Vorschläge zur nachträglichen Erreichung von Genehmigungsfähigkeit des geplanten Überleitens von Wasser (Kalktagebau Rüdersdorf → Kriensee → Straussee) geeignet und in technischer, wirtschaftlicher und sonstiger Hinsicht umsetzbar sind, 5. der 4. Reinigungsstufe im Land Brandenburg als Schlüsselelement ganz allgemein jene zeitliche Priorität einzuräumen, die ihrer Bedeutung für Wasserqualität und durchaus auch -quantität (Wasserwiederverwendung) angemessen und vor allem in Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bereits breit gelebte Praxis ist. Begründung: Im fortgeschrittenen Herbst 2025 ist der Verdruss rundum die Situation des Straussees, dessen Wasserstand 2023 bereits mindestens 1,5 m unter dem zum Vergleichszeitpunkt von 2014 lag, in den regionalen Medien dauerpräsent. Im Landtag Brandenburg wurde am 03.12.2025 im Ausschuss Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unter dem TOP 9 – Lösungsansätze zur Niedrigwasserproblematik in der Region Straussee – (auf Antrag der AfD Fraktion) unbefriedigend behandelt. Die Geduld der in verschiedenen Formen zunehmend organisierten Anwohnerinnen und Anwohner ist derweil längst am Ende: Dem mit einem ersten Gutachten bereits im Jahre 2009 begonnenen Diskussions- und Untersuchungsmarathon, der jüngst in einer zweiphasigen Studie zur Lösung der spätestens seit 2014 stark sichtbaren Verlandungstendenz gipfelte, wird Fruchtlosigkeit vorgeworfen – von “Nichtmachbarkeitsstudie” und sogar insgeheimer behördlicher Zufriedenheit mit deren Ergebnis ist die Rede. Selbst aus dem akademischen Bereich hört man vergleichbare Töne, verbunden mit impliziten Vorwürfen unsachgemäßen Untersuchens mit Folge nichtbelastbarer Ergebnisse gegenüber dem Ingenieurbüro hinter Studienphase 2. Die immensen Kosten in Höhe von über 500.000 Euro sowie die Nichtgestattung, übriggebliebene Fördermittel für weitere Schritte wie zusätzliche Untersuchungen zu verwenden, heizen den Verdruss weiter an. Die Bürgerinitiative zur Erhaltung des Straussees, neben dem Verein Märkisch Ländlich Konservativ Strausberg e. V. einer der aktiven lokalen Akteure, hat bereits eigene Messreihen mithilfe technischer Ausrüstung von der TU Berlin angekündigt, um die derzeitige Kenntnis der chemischen Verhältnisse in Kriensee und Straussee weiter aufzuklären, die man der Studienphase 2 nicht abzubilden und der Landesregierung unkritisch hinzunehmen vorwirft. An der verfahrenen Vorwurfsspirale scheint sich wenig geändert zu haben: beispielsweise intransparente Wasservergabe, Nichtnutzung vorhandener Dargebotsanteile oder verwehrte 2 Anwohnerbeteiligung durch den WSE einerseits, Herunterspielen komplexer hydrologischer Strukturen, Aufwiegelung der Öffentlichkeit oder Extremverbräuche durch Bürgerinnen und Bürger (insbesondere für Pools und Gärtenbewässerung in Höhe von ca. 3 Mio. m3 allein in den Sommermonaten) andererseits. Doch abseits dessen, welche Wahrheitsgehalte und Dimensionen in diesen Vorwürfen stecken mögen, liegt das Quantitätsproblem in erster Linie an der unwiderruflichen (Ab-)Wasserentwässerung (Klärwerk Münchehofe → Spree → […] → Nordsee) in Höhe von ca. 7 Mio. m3 jährlich, dem 35-Fachen des jährlichen Straussee-Defizits – davon ca. 1 Mio. m3 bzw. das Fünffache allein aus Strausberg. Insofern führt eine mögliche Lösung über eine Ablösung dieses nichtnachhaltigen Prinzips, nicht über einen Sieg im Wettbewerb der Vorwürfe. Gegenargumente sind im Wesentlichen wirtschaftlicher Natur und vernachlässigbar, während der beklagte Mangel fehlender Strukturen wie Vorfluter zur Einleitung geklärten Abwassers fragwürdig sind, wenn die Region doch zahlreiche verlandende Gewässer beherberge. Demgegenüber beklagen die vertraglich mit dem WSE kooperierenden Berliner Wasserbetriebe, man sei “Oberkante-Unterlippe” ausgelastet und durch die weiter wachsende Metropolregion 2028 am totalen Limit. Offenbar ist die Ende 2025 auslaufende Vetragslage vor Vorlage der vor Jahren bereits angekündigten “Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050” ohne offizielle Ablösung, sodass vermutlich wie bislang weiterverfahren, doch im Fall eigener vorzeitiger Kapazitätsüberlastungen oder Störungen Brandenburger Abwasser mangels Verpflichtungen nachrangig behandelt wird. Doch Fakt bleibt: Es müsste ausgebaut werden – und dies lieber vor Ort, wo knappes Wasser verbleiben muss, als bei den Berliner Wasserbetrieben in 25 Kilometern Entfernung. Mit dem neuen Klärwerk und den angeschlossenen Anlagen entstünden neue Arbeitsplätze, die dem Absterben bestehender Arbeitsplätze in touristischen, gastronomischen und ähnlichen regionalen Sektoren entgegenwirken, die von allmählich verlandenden Gewässern bedroht sind. Die Alternative für Deutschland hat sich im Rahmen ihrer parlamentarischen Möglichkeiten frühzeitig einschlägig eingesetzt. Allein unter meinem Namen wurden im Jahr 2025 mehr als ein Dutzend Kleine Anfragen und Anträge auf Kreis- und Landesebene eingereicht, um dieses Kernthema der Daseinsfürsorge und -vorsorge für Mensch, Tier und Umwelt noch tiefer ins allgemeine Prioritätsbewusstsein zu rücken, Lösungsvorschläge für aktuelle sowie künftige Probleme zu unterbreiten und Versäumnisse der seit 1990 durchgehend SPD-geführten Landesregierung aufzuzeigen. Hierzu wurden etwa der Zustand der Gewässer 1. Ordnung sowie der Trink- und Abwasserleitungen, diverse Konzepte zur künftigen Wasserversorgung der Gesamtregion nach dem Kohleausstieg, das Wasserdargebot stark beeinflussende Wasserabnehmer oder auch festgestellte Gewässerverunreinigungen und geeignete Gegenkonzepte thematisiert bzw. aktiv angestoßen. Demnach zielte unser thematisch breites Engagement von Anfang an auf die Verbindung von Wasserquantität und -qualität, wofür der seit Langem geforderten 4. Reinigungsstufe bei allen unterbreiteten Konzeptvorschlägen eine Schlüsselrolle zukommt, da hinzu- oder zurückgeleitetes Wasser grundsätzlich, also herkunftsunabhängig, strenge Qualitätsanforderungen erfüllen muss. Im Rahmen der Haushaltsbildung für 2025/26 war leider kein vergleichbarer regierungsseitiger Wille zu erkennen, Wasserqualität und -quantität verbindende Aspekte wie die 4. Reinigungsstufe auch praktisch aufzugreifen (siehe etwa Titel 099 82, FZ 645 u. ä.). Zwar wird Wasserrückhaltung etwa anhand von Regenrückhaltebecken und Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers vorangetrieben, doch durch Fortbestehen besagter Entwässerung breit konterkariert. Dieser Ansatz von der linken zur rechten Tasche adressiert zudem den soeben genannten qualitativen Aspekt kaum, da Regenwasser in Böden gebundene Schadstoffe wieder mobilisieren kann und letztlich primär entscheidend ist, auf welche Weise Wasser genutzt (verunreinigt), wie gründlich dieses in Klärwerken wieder gereinigt und letztlich in die Umwelt abgegeben sowie in erheblichen Mengen in der ober- und unterirdischen Landschaft belassen wird. Dass auf EU-Ebene allein für die Einleitgewässer von 65 der gemäß Stand 2021 insgesamt 66 Brandenburger Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße Fristverlängerungen zur Erreichung der chemischen und biologischen Umweltziele beantragt wurden – und zwar mindestens bis 2039 und teils sogar bis nach 2045 statt 2027 - ist beklagenswert genug. 3 Dabei bietet die primär quantitative Straussee-Problematik, die nun ironischerweise an qualitativen Schwellen zu scheitern droht (Sulfatwerte des Rüdersdorfer Kalktagebauwassers), Gelegenheit zur Verbindung beider Komponenten. Auch könnte das Land Brandenburg hierbei mit zeitnaher Konzeptediskussion, -abwägung und anschließender -umsetzung in Pilotprojekten mit Vorbildwirkung vorangehen und zur allgemeinen Trendbeschleunigung in der Wasseraufbereitung beitragen. Immerhin verfügt derzeit keines der neuen Flächenländer und mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auch der Großtteil der alten Bundesländer über kommunalen Klärwerke auf diesem technologischen Niveau – zulasten von Mensch, Tier und Umwelt. Das Land Berlin, mit unserem Land Brandenburg in Wasserfragen in wachsender Kooperation, arbeitet längst mit Hochdruck an der entsprechenden Aufrüstung seiner sechs Großklärwerke, die 2027 abgeschlossen sein soll und dem zusätzlichen Belastungsaspekt perspektivisch ansteigender Realisierungskosten, der mit allgemeiner allmählicher Preisinflation verbunden ist, effektiv zuvorkommt. Allein zu diesem Zweck, da gern mit vermeintlichen Kostenargumenten abgeblockt wird, gebietet sich zeitnahes Handeln auch im Land Brandenburg – zumal dieses im Zuge des Doppelhaushaltes 2025/26 bereits eine Rekordverschuldung in Höhe von ca. 23,5 Mrd. Euro aufgetürmt hat und die Klärwerksaufrüstung ohnehin vorgeschrieben sowie, völlig unabhängig davon, zweifellos im größtmöglichen Gemeininteresse ist. Um auch mit dem vermeintlichen Kostenargument insgesamt noch einmal aufzuräumen: Selbst inklusive zu vermeidender Teuerung fallen die Kosten für Realisierung und Betrieb von Klärwerken mit einer 4. Reinigungsstufe gering aus (wie bereits in Drucksache 8/990 ausführlich dargelegt). Jüngere Daten verwendende Schätzungen des Verbands Kommunaler Unternehmen und sogar des Branchenverbands Pharma Deutschland, dessen Mitgliedsunternehmen gemäß EU-Kommunalabwasserrichtlinie 80 Prozent der vollen Kosten für Ausbau und Betrieb auferlegt werden könnten, die standpunkt- bzw. interessenbedingt folglich vermutlich deutlich höher angesetzt worden sein dürften, umfassen lediglich ca. 8,7 (VKU) bzw. 10,5 Mrd. Euro – und zwar gestreckt bis 2045 und über das gesamte Bundesgebiet. Grob, aber Orientierung gebend auf eine Jahreseinheit und nur 3 Prozent Brandenburger Anteil an der Bundesbevölkerung heruntergebrochen, ergäbe sich ein konservativer zweistelliger Millionenbetrag, der auf einen mittleren zweistelligen anwüchse, fielen im Extremfall alle 66 Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße unter die Ausbaupflicht. Somit entsprächen beide Ausbau- und Kostenszenarien nur ca. 0,1 bis 0,3 Prozent eines einzigen Jahreslandeshaushalts (2025 ca. 16,8 Mrd. Euro). Das ist kein “Argument”, das ist eine Ausrede. Selbiges gilt für die Kostenschätzung bezüglich eines gänzlich neuen hiesigen Klärwerks in Höhe von ca. 350 Mio. Euro: Wer in Zeiten von Drohnenkriegen das Zehnfache in 123 Panzer vom Typ Leopard 2 A8 “investieren” kann, die höchstens der Landschaftsverwüstung dienen, dem steht auch ein Zehntel für deren Erhaltung zur Verfügung. Diese Erhaltung beginnt bei unserem zentralsten Element: Wasser. Für die AfD-Fraktion Lars Günther und Falk Janke eingereicht am 14. Januar 2026 4 ANTRAG AN DEN KREISTAG MÄRKISCH-ODERLAND Einreicher: Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Beratung und Beschlussfassung am: 11.02.2026 (geändert eingereicht am 28.01.2025) Antrag Resolution: Aufforderung an die Landesregierung Brandenburg – zur Zeitnahe Findung eines oder mehrerer ausführungsbereiter Konzepte zur Lösung der Niedrigwasserproblematik in der Gebietskulisse um den Straussee, der regionalen Wasserknappheit und zur Verbesserung der regionalen Was- ser- und Gewässerqualität. Der Kreistag hat festgestellt, dass 1. die vielerseits als endgültige (und womöglich willkommene) Schließung der Causa Straussee empfundene behördliche Hinnahme der Studienphase-2-Ergebnisse und der Informationsmangel zur weiteren Fallentwicklung nicht hinnehmbar sind, 2. die erstmalige Erkenntnis des Problemfalls als solcher gemäß medialer Darstellung bereits in das Jahr 2009 zurückgeht und ein schlechtes Licht auf das reale Stimmgewicht engagierter Bürgerinnen und Bürger wirft, 3. die rechtliche Schwebesituation zwischen dem WSE und dem Abwasser abnehmenden Klärwerk Münchehofe ab 2026 kein langlebiges Provisorium werden darf und Informationen zum Folgeverfahren nicht bis zur womöglich noch Jahre entfernten “Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050” warten können, 4. weiteres Zögern zudem mit weiterer unwiderruflicher Entwässerung unseres regionalen (Ab-)Wassers über Spree und letztlich Nordsee nach Klärung im Klärwerk Münchehofe verbunden ist, wofür zeitnah ein nachhaltiges (etwa kreislaufartiges) Ablösungskonzept präzisiert und umgesetzt werden muss, 5. die derzeitige Entwässerung lediglich mit der 3. Reinigungsstufe geklärten Wassers zur längst größtenteils vermeidbaren Verbreitung unzähliger Schadstoffe in Flüssen, Grundwasserreservoires, Meeren usw. führt, die schließlich Eingang in hiervon berührte Ökosysteme und Nahrungsketten finden. 1 Der Kreistag Märkisch-Oderland fordert die Landesregierung hiermit auf, 1. besagten Informationsmangel aufzulösen und den diesbezüglich derzeit auf sich allein gestellten inner- und außerinstitutionellen Akteuren auf Kreis- und Landesebene Auskunft über das weitere behördliche Verfahren zum Straussee zu erteilen, 2. zugunsten einer möglichen Langfristlösung zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Errichtung eines eigenen regionalen, Unabhängigkeit vom Land Berlin schaffenden Klärwerks mit einer 4. Reinigungsstufe (optimalerweise im Einzugsbereich des Straussees) möglich ist und diesbezüglich Austausch mit dem Landkreis Märkisch-Oderland zu üben, 3. zugunsten einer möglichen Mittel- bis Langfristlösung zu prüfen, ob und wie Abwasser, das aus unserer Region stammt und im Klärwerk Münchehofe (voraussichtlich ab 2027 mit der 4. Reinigungsstufe) gereinigt wird, wieder zurückgeleitet werden kann, um auf diese Weise einen dargebotsfreundlichen und zugleich ökologisch sauberen Wasserkreislauf zu schaffen, 4. zugunsten einer möglichen Kurz- bis Mittelfristlösung zu prüfen, welche der in der Studienphase 2 unter Kapitel 10 (“Empfehlungen und Ausblick”) unterbreiteten Vorschläge zur nachträglichen Erreichung von Genehmigungsfähigkeit des geplanten Überleitens von Wasser (Kalktagebau Rüdersdorf → Kriensee → Straussee) geeignet und in technischer, wirtschaftlicher und sonstiger Hinsicht umsetzbar sind, 5. der 4. Reinigungsstufe im Land Brandenburg als Schlüsselelement ganz allgemein jene zeitliche Priorität einzuräumen, die ihrer Bedeutung für Wasserqualität und durchaus auch -quantität (Wasserwiederverwendung) angemessen und vor allem in Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bereits breit gelebte Praxis ist. Begründung: Im fortgeschrittenen Herbst 2025 ist der Verdruss rundum die Situation des Straussees, dessen Wasserstand 2023 bereits mindestens 1,5 m unter dem zum Vergleichszeitpunkt von 2014 lag, in den regionalen Medien dauerpräsent. Im Landtag Brandenburg wurde am 03.12.2025 im Ausschuss Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz unter dem TOP 9 – Lösungsansätze zur Niedrigwasserproblematik in der Region Straussee – (auf Antrag der AfD Fraktion) unbefriedigend behandelt. Die Geduld der in verschiedenen Formen zunehmend organisierten Anwohnerinnen und Anwohner ist derweil längst am Ende: Dem mit einem ersten Gutachten bereits im Jahre 2009 begonnenen Diskussions- und Untersuchungsmarathon, der jüngst in einer zweiphasigen Studie zur Lösung der spätestens seit 2014 stark sichtbaren Verlandungstendenz gipfelte, wird Fruchtlosigkeit vorgeworfen – von “Nichtmachbarkeitsstudie” und sogar insgeheimer behördlicher Zufriedenheit mit deren Ergebnis ist die Rede. Selbst aus dem akademischen Bereich hört man vergleichbare Töne, verbunden mit impliziten Vorwürfen unsachgemäßen Untersuchens mit Folge nichtbelastbarer Ergebnisse gegenüber dem Ingenieurbüro hinter Studienphase 2. Die immensen Kosten in Höhe von über 500.000 Euro sowie die Nichtgestattung, übriggebliebene Fördermittel für weitere Schritte wie zusätzliche Untersuchungen zu verwenden, heizen den Verdruss weiter an. Die Bürgerinitiative zur Erhaltung des Straussees, neben dem Verein Märkisch Ländlich Konservativ Strausberg e. V. einer der aktiven lokalen Akteure, hat bereits eigene Messreihen mithilfe technischer Ausrüstung von der TU Berlin angekündigt, um die derzeitige Kenntnis der chemischen Verhältnisse in Kriensee und Straussee 2 weiter aufzuklären, die man der Studienphase 2 nicht abzubilden und der Landesregierung unkritisch hinzunehmen vorwirft. An der verfahrenen Vorwurfsspirale scheint sich wenig geändert zu haben: beispielsweise intransparente Wasservergabe, Nichtnutzung vorhandener Dargebotsanteile oder verwehrte Anwohnerbeteiligung durch den WSE einerseits, Herunterspielen komplexer hydrologischer Strukturen, Aufwiegelung der Öffentlichkeit oder Extremverbräuche durch Bürgerinnen und Bürger (insbesondere für Pools und Gärtenbewässerung in Höhe von ca. 3 Mio. m3 allein in den Sommermonaten) andererseits. Doch abseits dessen, welche Wahrheitsgehalte und Dimensionen in diesen Vorwürfen stecken mögen, liegt das Quantitätsproblem in erster Linie an der unwiderruflichen (Ab-)Wasserentwässerung (Klärwerk Münchehofe → Spree → […] → Nordsee) in Höhe von ca. 7 Mio. m3 jährlich, dem 35-Fachen des jährlichen Straussee-Defizits – davon ca. 1 Mio. m3 bzw. das Fünffache allein aus Strausberg. Insofern führt eine mögliche Lösung über eine Ablösung dieses nichtnachhaltigen Prinzips, nicht über einen Sieg im Wettbewerb der Vorwürfe. Gegenargumente sind im Wesentlichen wirtschaftlicher Natur und vernachlässigbar, während der beklagte Mangel fehlender Strukturen wie Vorfluter zur Einleitung geklärten Abwassers fragwürdig sind, wenn die Region doch zahlreiche verlandende Gewässer beherberge. Demgegenüber beklagen die vertraglich mit dem WSE kooperierenden Berliner Wasserbetriebe, man sei “Oberkante-Unterlippe” ausgelastet und durch die weiterwachsende Metropolregion 2028 am totalen Limit. Offenbar ist die Ende 2025 auslaufende Vetragslage vor Vorlage der vor Jahren bereits angekündigten “Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050” ohne offizielle Ablösung, sodass vermutlich wie bislang weiterverfahren, doch im Fall eigener vorzeitiger Kapazitätsüberlastungen oder Störungen Brandenburger Abwasser mangels Verpflichtungen nachrangig behandelt wird. Doch Fakt bleibt: Es müsste ausgebaut werden – und dies lieber vor Ort, wo knappes Wasser verbleiben muss, als bei den Berliner Wasserbetrieben in 25 Kilometern Entfernung. Mit dem neuen Klärwerk und den angeschlossenen Anlagen entstünden neue Arbeitsplätze, die dem Absterben bestehender Arbeitsplätze in touristischen, gastronomischen und ähnlichen regionalen Sektoren entgegenwirken, die von allmählich verlandenden Gewässern bedroht sind. Die Alternative für Deutschland hat sich im Rahmen ihrer parlamentarischen Möglichkeiten frühzeitig einschlägig eingesetzt. Allein unter meinem Namen wurden im Jahr 2025 mehr als ein Dutzend Kleine Anfragen und Anträge auf Kreis- und Landesebene eingereicht, um dieses Kernthema der Daseinsfürsorge und -vorsorge für Mensch, Tier und Umwelt noch tiefer ins allgemeine Prioritätsbewusstsein zu rücken, Lösungsvorschläge für aktuelle sowie künftige Probleme zu unterbreiten und Versäumnisse der seit 1990 durchgehend SPD-geführten Landesregierung aufzuzeigen. Hierzu wurden etwa der Zustand der Gewässer 1. Ordnung sowie der Trink- und Abwasserleitungen, diverse Konzepte zur künftigen Wasserversorgung der Gesamtregion nach dem Kohleausstieg, das Wasserdargebot stark beeinflussende Wasserabnehmer oder auch festgestellte Gewässerverunreinigungen und geeignete Gegenkonzepte thematisiert bzw. aktiv angestoßen. Demnach zielte unser thematisch breites Engagement von Anfang an auf die Verbindung von Wasserquantität und -qualität, wofür der seit Langem geforderten 4. Reinigungsstufe bei allen unterbreiteten Konzeptvorschlägen eine Schlüsselrolle zukommt, da hinzu- oder zurückgeleitetes Wasser grundsätzlich, also herkunftsunabhängig, strenge Qualitätsanforderungen erfüllen muss. Im Rahmen der Haushaltsbildung für 2025/26 war leider kein vergleichbarer regierungsseitiger Wille zu erkennen, Wasserqualität und -quantität verbindende Aspekte wie die 4. Reinigungsstufe auch praktisch aufzugreifen (siehe etwa Titel 099 82, FZ 645 u. ä.). Zwar wird Wasserrückhaltung etwa anhand von Regenrückhaltebecken und Anlagen zur Reinigung des Niederschlagswassers vorangetrieben, doch durch Fortbestehen besagter Entwässerung breit konterkariert. Dieser Ansatz von der linken zur rechten Tasche adressiert zudem den soeben genannten qualitativen Aspekt kaum, da Regenwasser in Böden gebundene Schadstoffe wieder mobilisieren kann und letztlich primär entscheidend ist, auf welche Weise Wasser genutzt (verunreinigt), wie gründlich dieses in Klärwerken wieder gereinigt und letztlich in die Umwelt abgegeben sowie in erheblichen Mengen in der ober- und unterirdischen Landschaft belassen wird. Dass auf EU-Ebene allein für die Einleitgewässer von 65 der gemäß Stand 2021 3 insgesamt 66 Brandenburger Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße Fristverlängerungen zur Erreichung der chemischen und biologischen Umweltziele beantragt wurden – und zwar mindestens bis 2039 und teils sogar bis nach 2045 statt 2027 - ist beklagenswert genug. Dabei bietet die primär quantitative Straussee-Problematik, die nun ironischerweise an qualitativen Schwellen zu scheitern droht (Sulfatwerte des Rüdersdorfer Kalktagebauwassers), Gelegenheit zur Verbindung beider Komponenten. Auch könnte das Land Brandenburg hierbei mit zeitnaher Konzeptediskussion, -abwägung und anschließender -umsetzung in Pilotprojekten mit Vorbildwirkung vorangehen und zur allgemeinen Trendbeschleunigung in der Wasseraufbereitung beitragen. Immerhin verfügt derzeit keines der neuen Flächenländer und mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auch der Großteil der alten Bundesländer über kommunale Klärwerke auf diesem technologischen Niveau – zulasten von Menschen, Tier und Umwelt. Das Land Berlin, mit unserem Land Brandenburg in Wasserfragen in wachsender Kooperation, arbeitet längst mit Hochdruck an der entsprechenden Aufrüstung seiner sechs Großklärwerke, die 2027 abgeschlossen sein soll und dem zusätzlichen Belastungsaspekt perspektivisch ansteigender Realisierungskosten, der mit allgemeiner allmählicher Preisinflation verbunden ist, effektiv zuvorkommt. Allein zu diesem Zweck, da gern mit vermeintlichen Kostenargumenten abgeblockt wird, gebietet sich zeitnahes Handeln auch im Land Brandenburg – zumal dieses im Zuge des Doppelhaushaltes 2025/26 bereits eine Rekordverschuldung in Höhe von ca. 23,5 Mrd. Euro aufgetürmt hat und die Klärwerksaufrüstung ohnehin vorgeschrieben sowie, völlig unabhängig davon, zweifellos im größtmöglichen Gemeininteresse ist. Um auch mit dem vermeintlichen Kostenargument insgesamt noch einmal aufzuräumen: Selbst inklusive zu vermeidender Teuerung fallen die Kosten für Realisierung und Betrieb von Klärwerken mit einer 4. Reinigungsstufe gering aus (wie bereits in Drucksache 8/990 ausführlich dargelegt). Jüngere Daten verwendende Schätzungen des Verbands Kommunaler Unternehmen und sogar des Branchenverbands Pharma Deutschland, dessen Mitgliedsunternehmen gemäß EU-Kommunalabwasserrichtlinie 80 Prozent der vollen Kosten für Ausbau und Betrieb auferlegt werden könnten, die standpunkt- bzw. interessenbedingt folglich vermutlich deutlich höher angesetzt worden sein dürften, umfassen lediglich ca. 8,7 (VKU) bzw. 10,5 Mrd. Euro – und zwar gestreckt bis 2045 und über das gesamte Bundesgebiet. Grob, aber Orientierung gebend auf eine Jahreseinheit und nur 3 Prozent Brandenburger Anteil an der Bundesbevölkerung heruntergebrochen, ergäbe sich ein konservativer zweistelliger Millionenbetrag, der auf einen mittleren zweistelligen anwüchse, fielen im Extremfall alle 66 Klärwerke zwischen 10.000 und 150.000 EW Ausbaugröße unter die Ausbaupflicht. Somit entsprächen beide Ausbau- und Kostenszenarien nur ca. 0,1 bis 0,3 Prozent eines einzigen Jahreslandeshaushalts (2025 ca. 16,8 Mrd. Euro). Für die AfD-Fraktion Lars Günther und Falk Janke Seelow, den 28.01.2026 eingereicht am 14.01.2026 beraten im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz am 26.01.2026 geändert am 28.01.2026 4

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