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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Kayhude für das Monitoring des Gemeindeentwicklungsprozesses

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TypAntrag
GemeindeGemeinde Kayhude
Datum2024-11-12
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AMT ITZSTEDT Der Amtsdirektor Sitzungsvorlage Datum: 12.11.2024 Status: öffentlich KAY/2024/0241 Abteilung: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: Tanja Rogge Aktenzeichen: Gemeindevertretung Kayhude Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Kayhude für das Monitoring des Gemeindeentwicklungsprozesses Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit 27.11.2024 Gemeindevertretung Kayhude Entscheidung Sachverhalt: Der Antrag ist in der Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Nachfinanzierung erforderlich Keine Haushaltsmittel vorhanden Fördermittel Fördermittel geprüft Fördermitteltopf vorhanden Antragstellung möglich? Ja Nein Anlagen: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 11.11.2024 Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Kayhude------c/o Dr. Eberhard Krauß, Kornweg 7, 23863 Kayhude Kayhude, den 11.11.2024 An 1. Bürgermeister Tino Matthiessen, Kayhude 2. Amt Itzstedt Antrag für das Monitoring des Gemeindentwicklungsprozeses Hiermit beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für die Umsetzung des Ortsentwicklungskonzepts der Gemeinde Kayhude (OEK) vom November 2023 ein Monitoring einzurichten. Begründung: Aus Kapitel 5 Ausblick geht hervor, dass das OEK den Anspruch hat, den handlungsstrategischen Rahmen für die Entwicklung der Gemeinde Kayhude in den nächsten rund zehn bis zwanzig Jahren abzubilden. Die Entwicklung einer Gemeinde über einen solchen Zeitraum ist ein kontinuierlicher Prozess, der dementsprechend regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden muss. Nur so kann eine Festigung der definierten Zielvorstellungen für die zentralen Handlungsfelder gewährleistet werden. Mit der Fertigstellung des OEKs sollte das Thema daher nicht von der Gemeindeagenda verschwinden. Vielmehr sollte die Gelegenheit genutzt werden, durch das Konzept einen kontinuierlichen Gemeindeentwicklungsprozess zu betreiben. Das Handlungskonzept bildet mit den messbaren Monitoringgrößen die Grundlage für die künftige Evaluation. Die Evaluierung des Gesamtprozesses sollte nach circa fünf bis sieben Jahren erfolgen. Eine Zwischenevaluierung ist anlassbezogen möglich. gez. Dr. Eberhard Krauß, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Kayhude

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