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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Kayhude für das Monitoring des Gemeindeentwicklungsprozesses
Zurückgezogen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Kayhude |
| Datum | 2024-11-12 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
AMT ITZSTEDT
Der Amtsdirektor
Sitzungsvorlage Datum: 12.11.2024
Status: öffentlich
KAY/2024/0241
Abteilung: Bau und Planung
Sachbearbeiter/in: Tanja Rogge
Aktenzeichen:
Gemeindevertretung Kayhude
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Kayhude für das Monitoring des
Gemeindeentwicklungsprozesses
Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit
27.11.2024 Gemeindevertretung Kayhude Entscheidung
Sachverhalt:
Der Antrag ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Nachfinanzierung erforderlich
Keine Haushaltsmittel vorhanden
Fördermittel
Fördermittel geprüft
Fördermitteltopf vorhanden
Antragstellung möglich?
Ja Nein
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 11.11.2024
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Kayhude------c/o Dr. Eberhard Krauß, Kornweg 7, 23863 Kayhude
Kayhude, den 11.11.2024
An
1. Bürgermeister Tino Matthiessen, Kayhude
2. Amt Itzstedt
Antrag für das Monitoring des Gemeindentwicklungsprozeses
Hiermit beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen für die Umsetzung des
Ortsentwicklungskonzepts der Gemeinde Kayhude (OEK) vom November 2023 ein Monitoring
einzurichten.
Begründung:
Aus Kapitel 5 Ausblick geht hervor, dass das OEK den Anspruch hat, den handlungsstrategischen
Rahmen für die Entwicklung der Gemeinde Kayhude in den nächsten rund zehn bis zwanzig Jahren
abzubilden. Die Entwicklung einer Gemeinde über einen solchen Zeitraum ist ein kontinuierlicher
Prozess, der dementsprechend regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden muss. Nur so
kann eine Festigung der definierten Zielvorstellungen für die zentralen Handlungsfelder
gewährleistet werden. Mit der Fertigstellung des OEKs sollte das Thema daher nicht von der
Gemeindeagenda verschwinden. Vielmehr sollte die Gelegenheit genutzt werden, durch das Konzept
einen kontinuierlichen Gemeindeentwicklungsprozess zu betreiben. Das Handlungskonzept bildet mit
den messbaren Monitoringgrößen die Grundlage für die künftige Evaluation. Die Evaluierung des
Gesamtprozesses sollte nach circa fünf bis sieben Jahren erfolgen. Eine Zwischenevaluierung ist
anlassbezogen möglich.
gez. Dr. Eberhard Krauß, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Kayhude
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