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Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben für eine Gebietsreform hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23.03.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Langerwehe |
| Datum | 2026-06-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 23.04.2026
Der Bürgermeister Beschlussvorlage
- Öffentlich -
Drucksache VL-111/2026
Aktenzeichen: Wam
federführendes Amt: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Beratungsfolge Termin Top
Haupt- und Finanzausschuss 10.06.2026
Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben für eine Gebietsreform
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23.03.2026
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 23. März 2026, welches als Anlage beigefügt ist, beantragt die Fraktion
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN die gesetzlichen Vorgaben für eine Gebietsreform, zu recher-
chieren.
Gemäß § 19 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann eine Änderung bzw. Neubildung
der Gemeindegrenzen nur durch eine Gesetzesreform erfolgen, da hier kein Fall von ge-
ringer Bedeutung vorliegt.
Auf Landesebene ist derzeit keine Gebietsänderung für NRW geplant. Somit ist eine sol-
che ohne gesetzliche Änderung nicht möglich.
Darüber hinaus ermöglicht das Land NRW den Kommunen bereits die interkommunale
Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis. Dies wird durch die Gemeinde Langerwehe auch
stark fokussiert um entsprechende Synergien und Einsparungen zu schaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Der Bürgermeister
Pelzer
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