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Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben für eine Gebietsreform hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23.03.2026

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TypAntrag
GemeindeGemeinde Langerwehe
Datum2026-06-10
DatenstufeNur Dokumente
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Gemeinde Langerwehe Langerwehe, den 23.04.2026 Der Bürgermeister Beschlussvorlage - Öffentlich - Drucksache VL-111/2026 Aktenzeichen: Wam federführendes Amt: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Beratungsfolge Termin Top Haupt- und Finanzausschuss 10.06.2026 Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben für eine Gebietsreform hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 23.03.2026 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 23. März 2026, welches als Anlage beigefügt ist, beantragt die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN die gesetzlichen Vorgaben für eine Gebietsreform, zu recher- chieren. Gemäß § 19 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann eine Änderung bzw. Neubildung der Gemeindegrenzen nur durch eine Gesetzesreform erfolgen, da hier kein Fall von ge- ringer Bedeutung vorliegt. Auf Landesebene ist derzeit keine Gebietsänderung für NRW geplant. Somit ist eine sol- che ohne gesetzliche Änderung nicht möglich. Darüber hinaus ermöglicht das Land NRW den Kommunen bereits die interkommunale Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis. Dies wird durch die Gemeinde Langerwehe auch stark fokussiert um entsprechende Synergien und Einsparungen zu schaffen. Finanzielle Auswirkungen: Keine Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Der Bürgermeister Pelzer

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