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Antrag der CDU-Fraktion: Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Oppenheim |
| Datum | 2025-10-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz Oppenheim, den 16.10.2025
Fachbereich: Bauen und Umwelt
Aktenzeichen: 049/943-6284
Vorlage: 049/2025/0139
Un t er r ic h t un gsvo r l age
Sitzungstermin TOP Status
Ausschuss für Bauen und 18.11.2025 1.2 Öff. zur Kenntnis
Stadtentwicklung Oppenheim
Ausschuss für Kultur, Tourismus 03.12.2025 2.1 Öff. zur Kenntnis
und Bildung Oppenheim
Antrag der CDU-Fraktion: Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes
Unterrichtungsvorlage:
Aufgrund des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion unterrichtet die Verwaltung die
politischen Gremien der Stadt Oppenheim über die Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes
auf dem Grundstück des Gutleuthauses in der Wormser Straße:
Wohnmobilstellplätze sind als bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung Rheinland-
Pfalz einzustufen. Somit wäre ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen in dem der
Prüfungsumfang mindestens folgende Rechtsgebiete umfasst: Bauplanungsrecht,
Bauordnungsrecht, Denkmalschutzrecht, Umwelt- und Naturschutzrecht und
Verkehrssicherheit.
Das Gutleuthaus steht als historische Gesamtanlage unter Denkmalschutz und unterliegt
somit den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Rheinland-Pfalz. Daraus leitet sich auch
ein Schutzumfang im Hinblick auf Gartenanlagen und Freiflächen, Sichtbeziehungen und
Umgebungsschutz sowie Ensemble-Charakter der Gesamtanlage ab. Eine
Denkmalschutzgenehmigung ist zwingend erforderlich. Eine strikt ablehnende Haltung der
Denkmalschutzbehörde ist zu erwarten.
Sollte die CDU-Fraktion ihren Antrag aufrechterhalten, hat der Stadtrat darüber zu
entscheiden.
Im Auftrag Im Auftrag In Vertretung
(Starck) (Crosland) (Wagner)
Sachbearbeiterin Stv.Fachbereichsleiter Beigeordnete
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