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Antrag der CDU-Fraktion: Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Oppenheim
Datum2025-10-16
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Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz Oppenheim, den 16.10.2025 Fachbereich: Bauen und Umwelt Aktenzeichen: 049/943-6284 Vorlage: 049/2025/0139 Un t er r ic h t un gsvo r l age Sitzungstermin TOP Status Ausschuss für Bauen und 18.11.2025 1.2 Öff. zur Kenntnis Stadtentwicklung Oppenheim Ausschuss für Kultur, Tourismus 03.12.2025 2.1 Öff. zur Kenntnis und Bildung Oppenheim Antrag der CDU-Fraktion: Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes Unterrichtungsvorlage: Aufgrund des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion unterrichtet die Verwaltung die politischen Gremien der Stadt Oppenheim über die Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes auf dem Grundstück des Gutleuthauses in der Wormser Straße: Wohnmobilstellplätze sind als bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnung Rheinland- Pfalz einzustufen. Somit wäre ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen in dem der Prüfungsumfang mindestens folgende Rechtsgebiete umfasst: Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Denkmalschutzrecht, Umwelt- und Naturschutzrecht und Verkehrssicherheit. Das Gutleuthaus steht als historische Gesamtanlage unter Denkmalschutz und unterliegt somit den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes Rheinland-Pfalz. Daraus leitet sich auch ein Schutzumfang im Hinblick auf Gartenanlagen und Freiflächen, Sichtbeziehungen und Umgebungsschutz sowie Ensemble-Charakter der Gesamtanlage ab. Eine Denkmalschutzgenehmigung ist zwingend erforderlich. Eine strikt ablehnende Haltung der Denkmalschutzbehörde ist zu erwarten. Sollte die CDU-Fraktion ihren Antrag aufrechterhalten, hat der Stadtrat darüber zu entscheiden. Im Auftrag Im Auftrag In Vertretung (Starck) (Crosland) (Wagner) Sachbearbeiterin Stv.Fachbereichsleiter Beigeordnete

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