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Antrag der UWG-Fraktion auf Erweiterung der Abfallentsorgungssatzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Langenberg |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE LANGENBERG
DER BÜRGE RMEISTER
öffentliche .
Vorlagen-Nr
Beschlussvorlage VL-92/2026
Fachbereich:
Bürgerservice und Soziales
Sachbearbeiter: Emre Kara
Erstellt am:
10.06.2026
Ergebnis
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ja Nein Enth. Einst.
Haupt- und Finanzausschuss 23.06.2026
Tagesordnungspunkt:
Antrag der UWG-Fraktion auf Erweiterung der Abfallentsorgungssatzung
Sachverhalt:
Die UWG-Fraktion hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 06.05.2026 beantragt,
die Abfallentsorgungssatzung um einen zusätzlichen 80-Liter-Restmüllbehälter zu erweitern.
Die derzeitige Satzung (siehe Anlage) sieht für Restabfall ausschließlich 120-Liter- und 240-
Liter-Behälter vor. Mit der Einführung eines 80-Liter-Behälters soll insbesondere kleineren
Haushalten mit geringerem Restabfallaufkommen eine bedarfsgerechtere Behältergröße ange-
boten und eine zusätzliche Wahlmöglichkeit geschaffen werden.
Die Verwaltung hat die Einführung eines zusätzlichen 80-Liter-Restmüllbehälters geprüft.
Grundsätzlich ist diese möglich, allerdings sind organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Die Sammlung von Restabfall, Sperrmüll und Bioabfall erfolgt nicht durch die Gemeinde
selbst, sondern über die GEG. Die GEG hat hierfür einen Entsorger beauftragt. Der bestehende
Vertrag zwischen der GEG mit der Entsorgungsfirma verlängert sich jeweils um ein weiteres
Jahr, sofern er nicht von der GEG mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt
wird.
Nach Einschätzung der GEG (Herr Meschede) stellt die Einführung eines zusätzlichen 80-Liter-
Restmüllbehälters eine wesentliche Änderung der bestehenden Entsorgungsleistung dar. Die
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GEG muss daher prüfen, ob eine Umsetzung im Rahmen einer Vertragsänderung mit dem der-
zeit beauftragten Entsorger möglich ist oder ob hierfür ein neues vergaberechtliches Verfahren
erforderlich wird. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen und möglichen vergaberechtli-
chen Schritte erscheint eine Umsetzung zum 01.01.2027 laut GEG nicht realistisch. Als mögli-
cher Zeitpunkt wird daher derzeit der 01.01.2028 betrachtet.
Außerdem führt die Einführung eines kleineren Behälters voraussichtlich nicht zu einer deutli-
chen Kostenreduzierung, da wesentliche Kosten wie Fahrzeuge, Personal und Abfuhrorganisa-
tion weiterhin unabhängig von der Behältergröße anfallen. Auch weitere Leistungen wie Recy-
clinghof und Schadstoffsammlung werden über die Restmüllgebühr mitfinanziert. Der 80-Liter-
Behälter muss daher den entsprechenden Anteil dieser Fixkosten mittragen. Die aktuellen jähr-
lichen Restmüllgebühren betragen:
• Restmüllbehälter 120 Liter: 144,00 €
• Restmüllbehälter 240 Liter: 231,00 €
Für einen 80-Liter-Restmüllbehälter müsste eine eigene Gebührenstufe festgelegt werden. Eine
konkrete Gebühr kann derzeit noch nicht genannt werden, da zunächst die Auswirkungen mit
dem Entsorger abgestimmt und die tatsächlichen Kosten ermittelt werden müssen. In der Ge-
meinde Wadersloh wurde festgestellt, dass die mögliche Einsparung durch den Wechsel von
einem 120-Liter- auf einen 80-Liter-Behälter aufgrund des hohen Fixkostenanteils voraussicht-
lich nur etwa 20 bis 30 Euro jährlich betragen würde.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass die Einführung eines 80-Liter-Restmüllbehälters auch
im Zusammenhang mit dem festgelegten Mindestrestmüllvolumen zu betrachten ist. Der §11
Abs. 2 unserer Abfallentsorgungssatzung sieht derzeit ein Mindestrestmüllvolumen von 5 Li-
tern pro Grundstücksbewohner und Woche vor. Das tatsächliche Restmüllaufkommen der Ge-
meinde lag aber beispielsweise im Jahr 2024 bei rund 9 Litern pro Person und Woche. Der
Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt als Orientierung sogar ein Mindestvolumen von
15 Litern pro Person und Woche.
Das festgelegte Mindestvolumen hätte unmittelbare Auswirkungen darauf, welche Haushalte
einen 80-Liter-Restmüllbehälter tatsächlich nutzen können. Im Rahmen einer möglichen Sat-
zungsänderung sollte daher auch geprüft werden, ob das bisherige Mindestvolumen weiterhin
sachgerecht ist und welche Regelung für die Nutzung eines 80-Liter-Behälters getroffen werden
soll. Ausgehend von den ca. 9 Litern pro Person und pro Woche könnten nur max. 2-Personen-
haushalte die 80 Liter-Restmülltonne beantragen und nutzen.
Die Einführung eines zusätzlichen 80-Liter-Restmüllbehälters hätte keine Auswirkungen auf
den allgemeinen Haushalt der Gemeinde, da die Abfallentsorgung über Gebühren auf den Nut-
zer umgelegt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Auswirkungen der Einführung eines zusätzlichen 80-Liter-
Restmüllbehälters zunächst weiter zu prüfen. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf
das Mindestrestmüllvolumen, den möglichen Nutzerkreis, die Gebührenstruktur sowie die ver-
traglichen und organisatorischen Rahmenbedingungen mit der GEG und dem Entsorger zu be-
rücksichtigen. Auf dieser Grundlage soll anschließend über die weitere Vorgehensweise ent-
schieden werden.
Beschlussvorschlag:
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„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführun-
gen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Ver-
waltung, die Auswirkungen der Einführung eines zusätzli-
chen 80-Liter-Restmüllbehälters weiter zu prüfen und er-
neut zu berichten.“
Finanzielle Auswirkungen:
☐ Ja ☒ Nein
Kostenträger:
Finanzbedarf im laufenden Jahr:
Im laufenden Haushaltsjahr hierfür ein-
geplant:
Ungedeckter Finanzbedarf:
Jährliche Folgekosten für den Zeitraum:
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KlimaCheck & Kriterienkatalog
Welche direkte oder indirekte Klimarelevanz hat der oben beschriebene Beschluss auf die jeweiligen Handlungsfelder?
0. Handlungsfeld
Starke Leichte Keine Leichte Starke
Verbesserung Verbesserung Auswirkung Verschlechterung Verschlechterung
- mögliche Indikatoren
1. Klima schützen
- Nutzung Erneuerbarer Energien
- Energieeinsparung X
- Steigerung Energieeffizienz
- Reduzierung der THG-Bilanz
- klimafreundliches Bauen & Sanieren
2. Klimafolgenanpassung
- Ausrichtung, Lage von Bebauung
X
- Grünflächenmanagement & Baumbestand
- Verdunstungskühlung
- Starkregenereignisse
3. Verwaltung
- Papierverbrauch & Green IT X
- Ökologischer Fuhrpark
- Sanierung/Bau von komm. Einr.
- Klimakommunikation & Vorbildfunktion
4. Lebensqualität für Flora, Fauna und
Mensch
X
- Flächenverbrauch/ -versiegelung
- Biodiversität & Artenvielfalt
- klimaangepasste Begrünung
- Minderung von Schadstoffen in Wasser, Luft
und Boden
5. Ökologische Mobilität
- ÖPNV: Taktung, Preise, Anbindung
X
- Individualverkehr ökologischer (Car-Sharing)
- Radverkehr und Fußgänger*innen
- Antriebsalternativen & E-Infrastruktur
6. weiteres Handlungsfeld
- weitere Indikatoren X
Klimarelevanz (Summe)*
0
*Schritt 1: Starke Verbesserung/Verschlechterung werden mit dem Faktor 2 gewichtet. Leicht = 1, Keine Auswirkung = 0.
Schritt 2: Kategorien leicht und stark werden jeweils addiert.
positiv neutral negativ
Endergebnis
Klimarelevanz 0
Erläuterung und Abwägung des Er-
gebnisses
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