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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gem. § 3 Abs. 1 GeschO des Rates hier: Mitgliedschaft in der AGFS NRW

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Kirchlengern
Datum2026-09-10
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Mitgliedschaft der Gemeinde Kirchlengern in der AGFS NRW (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW). Die Verwaltung hat die Anforderungen ermittelt: notwendig sind 0,22 Stellenanteile (ca. 27.000 Euro jährlich), 80.000 Euro für Nahmobilitätsmaßnahmen und 3.000 Euro Mitgliedsbeitrag, insgesamt 110.000 Euro pro Jahr. Der Hauptausschuss ist zuständig und berät am 02.07.2026.

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GEMEINDE KIRCHLENGERN | DER BÜRGERMEISTER BESCHLUSSVORLAGE öffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 13.05.2026 2026/11 1. Ergänzung Aktenzeichen: 10 26 00 Beratungsfolge Termin Beratungsergebnis Hauptausschuss 02.07.2026 Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gem. § 3 Abs. 1 GeschO des Rates hier: Antrag auf Mitgliedschaft in der AGFS NRW Beschlussvorschlag: Sachdarstellung: Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 folgen­ den Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Anforderungen für eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemein­ schaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. AGFS NRW zu erstellen. Zielsetzung ist, im Jahr 2026 den Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen.“ In Ausführung dieses Beschlusses hat die Verwaltung zunächst die Kosten ermittelt. Hinsichtlich der personellen Ausstattung wird die Beschäftigung mindestens einer für Nahmobilität ausgebildeten Vollzeitarbeitskraft bei 75.000 Einwohnern gefordert. Das bedeutet für Kirchlengern bei 16.000 Einwohnern 0,22 Stellenanteile. Die Stelle ist voraussichtlich mindestens in die Entgelt­ gruppe 11 einzuordnen. Das ergibt nach der KGSt-Personalkostentabelle einen finanziellen Auf­ wand von jährlich 27.000 Euro. Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung wird die Einstellung in den Haushalt von festgeschriebe­ nen jährlichen Mitteln für die Nahmobilitätsertüchtigung in Höhe von 5,-- Euro je Einwohner gefor­ dert. Dies entspricht einem finanziellen Aufwand von 80.000 Euro. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 3.000 Euro. Somit würden für die Mitgliedschaft Aufwendungen von 110.000 Euro jährlich erforderlich. Nach § 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Kirchlengern lie­ gen die Wertgrenzen für Fachausschüsse bei einem Betrag zwischen 15.000 Euro und 99.999 Euro. Die Wertgrenze für die Beschlussfassung im Hauptausschuss liegt zwischen 100.000 und 499.999 Euro. Danach ist der Hauptausschuss für die Entscheidung über die Mitgliedschaft in der AGFS NRW abschließend zuständig. Die bisher gefassten Beschlüsse im Ausschuss für Umwelt, Klima und Seite 1 von 2 Nachhaltigkeit und im Ausschuss für Planung, Straßen und Verkehr stellen daher nur Beschluss­ empfehlungen dar. Kosten € Folgekosten € Deckung Produkt/Ertrags- o. Aufwandsart Deckung bei Investitionen: Auftragssachkonto Fachbereich/VerfasserIn beteiligter Fachbereich Zentrale Dienst, Schule, Kultur und Sport Planen, Bauen, Techn. Dienste Herr Höke Kirchlengern, den ___________________ Seite 2 von 2

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