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Umbenennung eines Teilstückes des „Frohnrather Weges“ in Sistig hier: Antrag der CDU-Fraktion Kall

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Kall
Datum2026-06-25
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. öffentliche Sitzung Der Bürgermeister 149/2026 Vorlage erstellt: Federführung: TL: Frau Stermoljan 11.06.2026 2.3 SB: Herr Heinen Mitzeichnung durch: Bürgermeister Allg. Vertreter Kämmerer, wenn haus- Teamleiter/in Sachbearbeiter/in haltsrechtl. Auswirkungen: Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei Euro Deckung erfolgt durch Freiwillige Leistung der Gemeinde Gremium Termin Ausschuss für Entwicklung, Umwelt, Digitalisierung und öffentl. 25.06.2026 beschließend Sicherheit Umbenennung eines Teilstückes des „Frohnrather Weges“ in Sistig hier: Antrag der CDU-Fraktion Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt den Antrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis und spricht sich grundsätzlich für die Umbenennung der Straße aus und stimmt dem vorgeschlagenen neuen Straßennamen „Pretweg“ inhaltlich zu. Die Umsetzung der Straßenumbenennung wird bis zum Eintritt der Planreife des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Kall Nr. 33 Sistig „Richtung Friedhof/Hinter dem Sumpf“ zurückge- stellt. Die Verwaltung wird zur kurzfristigen Verbesserung der Orientierung an den betroffenen Abzwei- gungen eine ergänzende Beschilderung mit den jeweiligen Hausnummernbereichen anzubringen. Sachdarstellung: Mit Antrag der CDU-Fraktion (siehe Anlage) wird die Umbenennung eines Teilstücks der Straße „Frohnrather Weg“ in Sistig angeregt. Hintergrund ist insbesondere die derzeit bestehende Un- übersichtlichkeit der Straßenführung, die zu Orientierungsproblemen unter anderem für Zustell- dienste sowie Ortsfremde führen kann. Der „Frohnrather Weg“ teilt sich von der „Kaller Straße“ auskommend in zwei Teilstücke auf. Das eine Teilstück führt weiter in den Ortsteil Frohnrath. Das andere Teilstück führt Richtung Friedhof und Prethof und ist durch Abbiegen nach rechts zu errei- chen. Der betroffene Bereich ist planungsrechtlich derzeit dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzu- ordnen. Für das Gebiet befindet sich allerdings derzeit der Bebauungsplan Kall Nr. 33 Sistig „Rich- tung Freidhof, Hinter dem Sumpf“ in Aufstellung. Vorlagen-Nr. 149/2026 Seite 2 Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Straßenumbenennung erst zu einem Zeit- punkt vorzunehmen, zu dem der Bebauungsplan die Planreife erreicht hat. Ungeachtet dessen wird der bestehende kurzfristige Handlungsbedarf zur Verbesserung der Ori- entierung anerkannt. Zur unmittelbaren Abhilfe ist vorgesehen, an den relevanten Abzweigungen eine ergänzende Beschilderung mit den entsprechenden Hausnummernbereichen anzubringen. Hierdurch kann eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Straßenabschnitte gewährleistet und die Auffindbarkeit der Grundstücke deutlich verbessert werden.

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