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Antrag der Lokalen Agenda 21 vom 23.11.2016; hier: a) Bürgerbeteiligung im Rahmen des Arbeitskreises zur Erstellung eines Spielplatzkonzeptes b) Öffentlichkeit von gemischten Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Schwalmtal |
| Datum | 2016-11-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. : 490 /16
Gemeinde Schwalmtal Datum : 24.11.2016
Aktenzeichen : 10 23 00
Der Bürgermeister
Fachbereich : Zentrale Dienste
Bürger-/Fraktionsantrag öffentlich
Fortführung der Begründung ab Seite 3.
Betreff:
Antrag der Lokalen Agenda 21 vom 23.11.2016;
hier: a) Bürgerbeteiligung im Rahmen des Arbeitskreises zur Erstellung eines Spielplatzkonzeptes
b) Öffentlichkeit von gemischten Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen
Begründung siehe Rückseite
Beratungsfolge Termin TOP
Rat der Gemeinde 13.12.2016 10
Ausschuss für Demografie und Soziales 25.01.2017 4
Beschlussvorschlag
Der Antrag der Lokalen Agenda 21 wird zu den Punkten 1 bis 4 an den Ausschuss für Demografie
und Soziales verwiesen.
Zu Punkt 5 sind weitergehende Regelungen im Hinblick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht
geboten.
Eine Aufnahme der informellen Arbeitsgruppen und Kommissionen in das RIS der Gemeinde
Schwalmtal wird abgelehnt (Punkt 6).
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Demografie und Soziales am 25.01.2017
Dem Bürgerantrag der Lokalen Agenda 21 zu Ziffer 2 wird in der im Rahmen der Vorlage 509/17
dargestellten Art und Weise entsprochen.
Bezüglich der Ziffern 1, 3 und 4 wird der vorgenannte Bürgerantrag zurückgewiesen.
Vorlagen Nr.: 490 /16
Seite: 2
incl. finanzieller Auswirkungen
Begründung:
Mit Schreiben vom 23.11.2016 stellt die Lokale Agenda 21 folgenden Antrag:
"Der Rat der Gemeinde Schwalmtal möge folgendes beschließen:
1. Der Arbeitskreis (kurz AK) zur Erarbeitung des "Spielplatzkonzeptes" tagt öffentlich.
2. Die angedachte Bürgerbeteiligung (kurz BB) findet schnellstmöglich statt.
3. Die BB beinhaltet die Beteiligung zum Umgang mit den "freiwerdenden" Flächen, als auch
Gestaltungsideen zur Steigerung der Attraktivität auf allen Spielplätzen.
4. Die Bürgerbeteiligung/Einwohnerversammlung findet in Form einer Zukunftswerkstatt statt.
Unabhängig von der BB zum Spielplatzkonzept:
5. Zukünftig gibt es bei Bildung von gemischten Kommissionen, Arbeits- oder Projektgruppen eine
klare Aussage zur Art der Öffentlichkeit und ggf. eine Begründung um Ausschluss derselben.
6. Alle derzeitig vorhandenen als auch die zukünftig gebildeten gemischten Kommissionen, Arbeits-
und Projektgruppen werden im Ratssystem ausgewiesen. Die Arbeitsthemen, der
Begründungsbeschluss (in dem auch die Gründe für die Nichtöffentlichkeit dargelegt sind) sowie
deren Arbeitstermine werden jeweils genannt".
Gemäß § 7 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Schwalmtal in der zur Zeit geltenden Fassung
wird vorgeschlagen, den Antrag zu den Punkten 1 bis 4 zur weiteren Beratung und Entscheidung an
den zuständigen Ausschuss für Demografie und Soziales zu verweisen.
Zu Punkt 5:
§ 29 a der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse trifft Regelungen für das Verfahren in
Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen.
Hier ist festgelegt, dass die v.g. Gremien keine Beschlussorgane sind und die Bestimmungen der GO
NRW sowie der Geschäftsordnung keine Anwendung finden, jedoch die Ordnungsregeln sowie die für
den Rat und seine Ausschüsse geltenden Regeln zur Öffentlichkeit gemäß § 6 der Geschäftsordnung
beachtet werden sollen.
Kommissionen, Arbeits- und Projektgruppen stellen keine Beschlussorgane dar. In der Regel sind
diese Gruppen durch Vertreter aus Politik, Verwaltung und Fachleuten besetzt, um Themenfelder zu
untersuchen und Vorschläge zu erarbeiten, die - unabhängig von der Art der
Öffentlichkeitsbeteiligung - als Grundlage für weitere Beratungen und Entscheidungen der
Beschlussgremien dienen.
Durch den Verweis des § 29 a der Geschäftsordnung zum § 6 GeschO gilt auch für diese informellen
Gremien grundsätzlich die Vorgabe zur Herstellung der Öffentlichkeit. Ausnahmen sind im Absatz 2
lediglich für Personal-, Grundstücks- und Abgabenangelegenheiten sowie für Auftragsvergaben und
Angelegenheiten der zivilen Verteidigung und der Rechnungsprüfung mit Ausnahme des
Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters vorgesehen.
Diese Vorgabe wird in der Praxis auch von Kommissionen oder Arbeitsgruppen bereits beachtet. Je
nach Thema und Relevanz wird die Öffentlichkeit beteiligt, und zwar angefangen von der Möglichkeit
einer reinen Meinungsäußerung z.B. bei Versammlungen bis hin zur Mitwirkung auf der kommunalen
Facebookseite oder beim Bürgerhaushalt. Im letztgenannten Falle ist auf verschiedenen Wegen eine
Meinungsäußerung möglich bis hin zur interaktiven Diskussion im Webblog. Alle Anregungen und
Hinweise werden aufbereitet, von der Politik beschieden und anschließend wird dem Beteiligten ein
entsprechendes Feedback gegeben.
Somit sind weitergehende Regelungen z.B. in der Geschäftsordnung entbehrlich. Auch künftig wird
themenorientiert die Öffentlichkeit in geeigneter Form und zum angemessenen Zeitpunkt mit in die
Vorbereitung der Beschlussfassung der politischen Gremien einbezogen.
Vorlagen Nr.: 490 /16
Seite: 3
incl. finanzieller Auswirkungen
Zu Punkt 6:
Im Hinblick auf die Einladung zu Arbeitsgruppentreffen etc., zur Durchführung der Termine und deren
Protokollierung gibt es keine formalen Vorgaben.
Die Umsetzung des Vorschlages unter Punkt 6, also die Aufnahme dieser informellen Gruppen in das
RIS (Ratsinformationssystem) würde einen erheblichen Bürokratieaufwand bedeuten, und zwar nicht
nur in der Verwaltung (die Arbeitsgruppe und ihre Mitglieder müssten temporär wie ein Ausschuss
bzw. Ausschussmitglied erfasst und gepflegt werden; gleichzeitig müssten Einladungen, Vorlagen
und Niederschriften erstellt werden), sondern auch in der Arbeitsgruppe selbst z.B. durch die
Festlegung von Vorsitzenden oder Moderatoren, Schriftführern etc.
Dieser Mehraufwand ist einerseits nicht zu rechtfertigen und von den Arbeitsgruppen womöglich auch
nicht gewollt. Andrerseits würde es die Arbeit der inoffiziellen Gremien faktisch auf den Status der
politischen Gremien anheben.
Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, den Antrag zu Punkt 6 abzulehnen.
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Mit Schreiben vom 02.06.2015 wurde die Erstellung eines Spielplatzkonzeptes beantragt;
Grundgedanke war die Identifizierung verzichtbarer Spielplätze und deren Rückbau, um aus
eingespartem Unterhaltungsaufwand Mittel zur Qualitätsverbesserung einzelner, noch zu
bestimmender Spielplätze zu generieren.
Zur Umsetzung wurde ein Arbeitskreis gebildet, der sich intensiv mit der Thematik befasst hat und
dem Ausschuss für Demografie und Soziales (ADS) zu seiner Sitzung am 21.09.2016 einen
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise (einschließlich der Benennung von neun als entbehrlich
eingestuften Spielflächen) unterbreitet hat. Der Ausschuss ist diesem Vorschlag n i c h t gefolgt,
sondern hat sich vielmehr dafür ausgesprochen, in den nächsten Haushaltsjahren Mittel für die
Verbesserung einiger Spielplätze bereitzustellen und den Arbeitskreis damit zu beauftragen, zunächst
einen Vorschlag zu einem ersten, in 2017 aufzuwertenden Spielplatz sowie für dessen
Ausgestaltung zu unterbreiten. Dieser sollte dem ADS in seiner nächsten Sitzung (Januar 2017)
vorgestellt werden, damit in der Folge auf der Basis dieses Vorschlages eine Bürgerbeteiligung zur
Herrichtung der entsprechenden Spielfläche erfolgen kann; die Bürgerbeteiligung wird auch die
Überlegungen zur Aufgabe entbehrlicher Spielflächen im Umfeld der zur Aufwertung
vorgeschlagenen Spielfläche umfassen.
Dementsprechend wird dem ADS für seine Sitzung am 25.01.2017 ein Vorschlag zur Verbesserung
eines ersten Spielplatzes in 2017 unterbreitet.
Eine über das ohnehin Beabsichtige und im Sinne des vorliegenden Antrages weiter formalisierte
Bürgerbeteiligung erscheint weder geboten noch sinnvoll.
I.A.
gez. Werner Bongartz
Anlage
Antrag der Lokalen Agenda vom 23.11.2016
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