Startseite › Stadt Neukirchen-Vluyn › Antrag

Resolution Saatkrähen - Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Neukirchen-Vluyn
Datum2026-07-15
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion reichte einen Ergänzungsantrag zur Resolution Saatkrähen ein. Die Verwaltung verweist auf laufende Untersuchungen der Saatkrähenpopulation durch einen beauftragten Gutachter, dessen Expertise am 21.09.2026 vorgelegt werden soll. Sie betont, dass Vergrämungsmaßnahmen nur zur Verdrängung führen und empfiehlt, zunächst die Gutachterergebnisse als Grundlage für Beratungen im Fachausschuss abzuwarten.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Der Bürgermeister 03.07.2026 Dezernat II / Amt 10 ANTRAG - öffentlich - Nr.: 118/2026-1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 15.07.2026 Betreff: Resolution Saatkrähen - Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.07.2026 Inhalt der Mitteilung: Ergänzend zu der Antragsvorlage 118/2026 reichte die SPD-Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag vom 01.07.2026 ein. Hinweise der Verwaltung: Gemäß Antrag der SPD-Fraktion vom 21.10.2024 (Vorlage 199/2024) hat der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss am 20.11.2024 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, zur Vorberei- tung eines Vergrämungsantrags an die Untere Naturschutzbehörde eine stadtgebietsweite Untersu- chung der Saatkrähenpopulation und die Vorlage eines Konzeptes durch einen Gutachter in Auftrag zu geben. Die benötigten Haushaltsmittel wurden in den Haushalt eingestellt. Der Gutachter konnte nach Genehmigung des Haushaltes und mehrerer Ausschreibungsrunden schließlich am 24.11.2025 beauftragt werden. Er hat Ende April 2026 seine Bestandsaufnahmen unter Beachtung der Brutzeit aufnehmen können. Die Expertise soll nunmehr am 21.09.2026 im Tiefbau-, Grünflä- chen- und Umweltausschuss vorgelegt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die Sach- und Rechtslage nicht verändert hat. Hier wird insbesondere auf die europäische Rechtsetzung verwiesen, die auch kommunalrechtlich verbindlich anzuwenden sind. Hinzuweisen ist auch darauf, dass die Brutbäume im Bereich des Springenwegs nicht im städtischen Eigentum sind. Vergrämungsmaßnahmen, die von der Unteren Natutschutzbe- hörde zu genehmigen wären, führen im Übrigen nur zur Verdrängung und Neuansiedlung der Po- pulation an anderen Stellen. Eine nachhaltig wirksame Problemlösung ist dies nicht. Es wird empfohlen, zunächst die konkreten Ergebnisse des Gutachtens als konzeptionelle Grund- lage abzuwarten und diese im zuständigen Fachausschuss zu beraten. Anlage(n): - Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 01.07.2026 In Vertretung Margit Ciesielski Erste Beigeordnete

Text aus PDF extrahiert