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Förderung von Regenwassernutzungsanlagen; Antrag der CDU-Fraktion vom 15.08.2024

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Ehringshausen
Datum2024-12-19
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Beschlussvorlage Gemeinde Ehringshausen VL-197/2024 Datum 03.12.2024 Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen Tel: 06443-6090, Fax: 06443-60912 Aktenzeichen 60 I Sachbearbeiter/-in Frau Luboeinski Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen 09.12.2024 vorberatend Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 16.12.2024 vorberatend Haupt - und Finanzausschuss 16.12.2024 vorberatend Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen 19.12.2024 beschließend Betreff: Förderung von Regenwassernutzungsanlagen; Antrag der CDU-Fraktion vom 15.08.2024 Sachdarstellung: Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 beschlossen, eine Förderrichtlinie für die Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen durch den Gemeindevorstand zu erarbeiten und bei Beratung des Haushalts 2025 vorzulegen. Die maximale jährliche Fördersumme wird auf 15.000 € festgelegt. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hatte hierzu klargestellt, dass der Beschluss nur das Erarbeiten eines Entwurfs umfasse und dass das finale Votum erst nach Vorlage dieses Entwurfs in der Gemeindevertretung erfolgen werde. Bereits im Jahr 1992 wurden Förderungsrichtlinien über Zuwendungen für die Errichtung von Zisternen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser beschlossen. Damals wurden Zuschüsse von bis zu 3.000,00 DM/Anlage gewährt und mit Mitteln der pauschalen Zuwendung aus der Grundwasserabgabe refinanziert. Im Zeitraum von 1992 bis 1999 wurden über 100 Zuschussanträge gestellt. Nach dem Bekanntwerden, dass die Grundwasserabgabe abgeschafft wird, wurde Ende 1999 eine Neufassung des Förderprogrammes beschlossen und mit eigenen Haushaltsmitteln fortgeführt. Die Zuschusshöhe wurde auf 1.000,00 DM (nach Euroumstellung dann zum 01.01.2002 auf 500,00 €) begrenzt, wenn mindestens eine Toilettenspülung oder eine Waschmaschine angeschlossen sind. In dieser Neufassung wurde auch aufgenommen, dass Regenwasserzisternen, die in Baugebieten nach den Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes verbindlich vorgeschrieben sind, nicht gefördert werden. Im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt noch zu beschließende neue Entwässerungssatzung wurde in dieser Richtlinie auch vorgesehen, dass das als Betriebswasser im Haushalt verwendete Regenwasser abwassergebührenpflichtig ist und durch private geeichte Wasserzähler zu messen ist. Zum 01.01.2011 wurde im Zusammenhang mit der Haushaltssicherung diese Richtlinie dann aufgehoben. Die Nutzung von Regenwasser für die Waschmaschine wird von Seiten des Gesundheitsamtes nicht empfohlen. Das Gesundheitsamt verweist hierzu auf die Homepage des Umweltbundesamtes: Regenwasser zum Wäsche waschen: Die Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen ist ökologisch von Vorteil. Durch Wäschewaschen mit weichem Regenwasser können rund 20 Prozent Waschpulver eingespart werden. Diesem Vorteil stehen vor allem für Personen mit einem Gesundheitsrisiko hygienische Bedenken gegenüber: Zwar werden beim Wäschewaschen mit Regenwasser durch Temperatur und Waschmittel gesundheitsgefährdende Keime in der Regel abgetötet. Bei den anschließenden Spülungen mit kaltem Wasser ist dies jedoch nicht sichergestellt, so dass Keime in die Wäsche übertragen werden können. Dieses Risiko kann nur durch eine geeignete Aufbereitung des Wassers oder durch anschließendes Bügeln der Wäsche ausgeschlossen werden. Wer Regenwasser zum Waschen der Wäsche verwenden will, sollte dies beachten. Insbesondere bei Personen, deren Immunsystem nicht normal ausgebildet ist – also Kleinstkinder, alte Menschen, Kranke und hier insbesondere Menschen mit einer geschwächten natürlichen Abwehr – sollte kein Risiko für die Gesundheit eingegangen werden. Kostenersparnis: Die Anschaffungs- und Wartungskosten einer Regenwassernutzungsanlage sind – bei korrekter Installation und Handhabung – vergleichsweise hoch: • Die Baukosten für Speicher, Rohrleitungen, Filter und Pumpen liegen bei circa 2.500 bis 5.000 Euro – je nach Eigenleistungsanteil und nach Größe des Speichers. • Ein Vier-Personen-Haushalt kann pro Jahr circa 40 Kubikmeter Trinkwasser durch Regenwassernutzung ersetzen (bzw. 60 m3, wenn auch Wäsche gewaschen wird). Dies spart rund 140 bis 150 Euro pro Jahr. • Bei Wartung durch eine Firma müssen zusätzlich circa 100 Euro pro Jahr Wartungskosten bereitgestellt werden. Hinzu kommen weitere Kosten für eine zusätzliche Wasseruhr und deren Eichung. Auf das vom Gesundheitsamt übersandte TWIN- Arbeitsblatt Nr. 14 sowie das ebenfalls beigefügte Anzeigeformular Regenwassernutzung (zur Vorlage beim Gesundheitsamt) wird verwiesen. Auf Nachfrage hat das Gesundheitsamt mitgeteilt, dass keine Kenntnis über eine Förderung in weiteren Kommunen im Lahn-Dill-Kreis besteht. Die damalige Richtlinie ist der Vorlage beigefügt und dient als Entwurf für die anstehenden Beratungen. Gestrichen wurde der § 5 und im neuen § 5 (Höhe der Zuwendung) an den im CDU- Antrag vorgeschlagenen Zuschuss angepasst. Alle übrigen Änderungen/ Ergänzungen und Streichungen sind im Entwurf ebenfalls in „gelb“ markiert. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 € müssten im Ergebnishaushalt 2025 veranschlagt werden Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung keine Förderung von Regenwassernutzungsanlagen zu beschließen. Anlage(n): 1. Anzeigeformular Regenwassernutzung § 13_LDK_2014 2. 60 I- Anlage zu Förderung von Regenwassernutzungsanlagen, (TWIN, Merkblatt) 3. 60 I- Entwurf Förderungsr. Zuw. f. Zisternen (ab 01.01-2025) Beschlussvorlage VL-197/2024 Seite 2 von 2

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