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Förderung von Regenwassernutzungsanlagen; Antrag der CDU-Fraktion vom 15.08.2024
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Ehringshausen |
| Datum | 2024-12-19 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gemeinde
Ehringshausen
VL-197/2024
Datum 03.12.2024 Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen
Tel: 06443-6090, Fax: 06443-60912
Aktenzeichen 60 I
Sachbearbeiter/-in Frau Luboeinski
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen 09.12.2024 vorberatend
Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 16.12.2024 vorberatend
Haupt - und Finanzausschuss 16.12.2024 vorberatend
Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen 19.12.2024 beschließend
Betreff:
Förderung von Regenwassernutzungsanlagen;
Antrag der CDU-Fraktion vom 15.08.2024
Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 beschlossen, eine Förderrichtlinie für
die Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen durch den Gemeindevorstand zu erarbeiten und
bei Beratung des Haushalts 2025 vorzulegen. Die maximale jährliche Fördersumme wird auf
15.000 € festgelegt.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hatte hierzu klargestellt, dass der Beschluss nur das
Erarbeiten eines Entwurfs umfasse und dass das finale Votum erst nach Vorlage dieses Entwurfs
in der Gemeindevertretung erfolgen werde.
Bereits im Jahr 1992 wurden Förderungsrichtlinien über Zuwendungen für die Errichtung von
Zisternen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser beschlossen. Damals wurden
Zuschüsse von bis zu 3.000,00 DM/Anlage gewährt und mit Mitteln der pauschalen Zuwendung
aus der Grundwasserabgabe refinanziert. Im Zeitraum von 1992 bis 1999 wurden über 100
Zuschussanträge gestellt. Nach dem Bekanntwerden, dass die Grundwasserabgabe
abgeschafft wird, wurde Ende 1999 eine Neufassung des Förderprogrammes beschlossen und
mit eigenen Haushaltsmitteln fortgeführt. Die Zuschusshöhe wurde auf 1.000,00 DM (nach
Euroumstellung dann zum 01.01.2002 auf 500,00 €) begrenzt, wenn mindestens eine
Toilettenspülung oder eine Waschmaschine angeschlossen sind. In dieser Neufassung wurde
auch aufgenommen, dass Regenwasserzisternen, die in Baugebieten nach den Festsetzungen
des entsprechenden Bebauungsplanes verbindlich vorgeschrieben sind, nicht gefördert werden.
Im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt noch zu beschließende neue
Entwässerungssatzung wurde in dieser Richtlinie auch vorgesehen, dass das als Betriebswasser
im Haushalt verwendete Regenwasser abwassergebührenpflichtig ist und durch private geeichte
Wasserzähler zu messen ist.
Zum 01.01.2011 wurde im Zusammenhang mit der Haushaltssicherung diese Richtlinie dann
aufgehoben.
Die Nutzung von Regenwasser für die Waschmaschine wird von Seiten des Gesundheitsamtes
nicht empfohlen. Das Gesundheitsamt verweist hierzu auf die Homepage des
Umweltbundesamtes:
Regenwasser zum Wäsche waschen: Die Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen
ist ökologisch von Vorteil. Durch Wäschewaschen mit weichem Regenwasser können rund 20
Prozent Waschpulver eingespart werden. Diesem Vorteil stehen vor allem für Personen mit
einem Gesundheitsrisiko hygienische Bedenken gegenüber: Zwar werden beim
Wäschewaschen mit Regenwasser durch Temperatur und Waschmittel
gesundheitsgefährdende Keime in der Regel abgetötet. Bei den anschließenden Spülungen
mit kaltem Wasser ist dies jedoch nicht sichergestellt, so dass Keime in die Wäsche
übertragen werden können. Dieses Risiko kann nur durch eine geeignete Aufbereitung des
Wassers oder durch anschließendes Bügeln der Wäsche ausgeschlossen werden. Wer
Regenwasser zum Waschen der Wäsche verwenden will, sollte dies beachten. Insbesondere
bei Personen, deren Immunsystem nicht normal ausgebildet ist – also Kleinstkinder, alte
Menschen, Kranke und hier insbesondere Menschen mit einer geschwächten natürlichen
Abwehr – sollte kein Risiko für die Gesundheit eingegangen werden.
Kostenersparnis: Die Anschaffungs- und Wartungskosten einer Regenwassernutzungsanlage sind
– bei korrekter Installation und Handhabung – vergleichsweise hoch:
• Die Baukosten für Speicher, Rohrleitungen, Filter und Pumpen liegen bei circa 2.500 bis
5.000 Euro – je nach Eigenleistungsanteil und nach Größe des Speichers.
• Ein Vier-Personen-Haushalt kann pro Jahr circa 40 Kubikmeter Trinkwasser durch
Regenwassernutzung ersetzen (bzw. 60 m3, wenn auch Wäsche gewaschen wird). Dies
spart rund 140 bis 150 Euro pro Jahr.
• Bei Wartung durch eine Firma müssen zusätzlich circa 100 Euro pro Jahr Wartungskosten
bereitgestellt werden. Hinzu kommen weitere Kosten für eine zusätzliche Wasseruhr und
deren Eichung.
Auf das vom Gesundheitsamt übersandte TWIN- Arbeitsblatt Nr. 14 sowie das ebenfalls beigefügte
Anzeigeformular Regenwassernutzung (zur Vorlage beim Gesundheitsamt) wird verwiesen. Auf
Nachfrage hat das Gesundheitsamt mitgeteilt, dass keine Kenntnis über eine Förderung in
weiteren Kommunen im Lahn-Dill-Kreis besteht.
Die damalige Richtlinie ist der Vorlage beigefügt und dient als Entwurf für die anstehenden
Beratungen. Gestrichen wurde der § 5 und im neuen § 5 (Höhe der Zuwendung) an den im CDU-
Antrag vorgeschlagenen Zuschuss angepasst. Alle übrigen Änderungen/ Ergänzungen und
Streichungen sind im Entwurf ebenfalls in „gelb“ markiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 € müssten im Ergebnishaushalt 2025 veranschlagt werden
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung keine Förderung von
Regenwassernutzungsanlagen zu beschließen.
Anlage(n):
1. Anzeigeformular Regenwassernutzung § 13_LDK_2014
2. 60 I- Anlage zu Förderung von Regenwassernutzungsanlagen, (TWIN, Merkblatt)
3. 60 I- Entwurf Förderungsr. Zuw. f. Zisternen (ab 01.01-2025)
Beschlussvorlage VL-197/2024 Seite 2 von 2
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