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Förderprogramm Neues Leben in alten Gemäuern; Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2022
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Ehringshausen |
| Datum | 2024-03-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gemeinde
Ehringshausen
VL-55/2024
Datum 06.03.2024 Rathausstraße 1, 35630 Ehringshausen
Tel: 06443-6090, Fax: 06443-60912
Aktenzeichen 60 I
Sachbearbeiter/-in Frau Luboeinski
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevorstand der Gemeinde Ehringshausen 05.02.2024 vorberatend
Sozial-, Kultur- und Sportausschuss 18.03.2024
Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss 18.03.2024 vorberatend
Haupt - und Finanzausschuss 18.03.2024 vorberatend
Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen 21.03.2024 beschließend
Betreff:
Förderprogramm Neues Leben in alten Gemäuern;
Antrag der SPD-Fraktion vom 18.09.2022
Sachdarstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen hat bereits in Ihrer Sitzung am 20.10.2022
auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, ein Ehringshäuser Programm „Neues Leben in alten
Gemäuern“ zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss, den Bau-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss und den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss zu verweisen.
Im Zusammenhand mit den Haushaltsberatungen wurde dann ein Betrag in Höhe von 25.000,00 €
im Ergebnishaushalt bereitgestellt. In der Begründung zum Antrag wurden auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses die Mittel zunächst mit einem Sperrvermerk versehen, bis
entsprechende Richtlinien für die Gewährung solcher Zuschüsse vorgelegt bzw. beschlossen
wurden.
Eine Beratung hat bis zum heutigen Tag aber in keinem der genannten Ausschüsse stattgefunden.
Auch der Gemeindevorstand hatte sich bislang mit dem Antrag nicht befasst, da dieser ja zunächst
direkt an die Ausschüsse verwiesen und dort beraten werden sollte.
Lediglich der Sozial-, Kultur- und Sportausschuss hat nun in seiner Sitzung am 29.01.2024 den
Punkt zumindest andiskutiert.
Auf der Grundlage eines Förderprogramms „Frischer Wind in alte Wände“ der Stadt
Schwarzenborn (kleinste Stadt Hessens im Schwalm-Eder-Kreis mit 1209 Einwohnern) wurde mit
den im Antrag der SPD-Fraktion genannten Daten (Gewerbenutzung, Höhe der Zuschüsse usw.)
der Entwurf eines ähnliche Förderprogramms für die Gemeinde Ehringshausen zur weiteren
Beratung der Vorlage als Anlage beigefügt.
Im Gegensatz zum Förderprogramm der Stadt Schwarzenborn wurde im Entwurf die Förderung
von „älter als 50 Jahre oder mindestens 3 Jahre Leerstand“ in „und“ 3 Jahre Leerstand geändert.
50 Jahre alte Gebäude, die nie leer gestanden sind, können sich ja durchaus in einem sehr guten
Erhaltungszustand befinden und einen entsprechend hohen Wert darstellen, den sich nur ein
vermögender Personenkreis leisten kann. Auch über leerstehende Gewerbeimmobilien, die von
vermögenden Investoren aufgekauft und dann an Gewerbetreibende vermietet werden, sollte aus
Sicht der Verwaltung nochmals beraten werden, ob hier gemeindliche Zuschüsse angebracht sind.
Der Gemeindevorstand kommt nach Beratung in seiner Sitzung am 05.02.2024 zu der
Empfehlung, kein Förderprogramm „Neues Leben in alten Gemäuern“ zu beschließen und
hat den untenstehenden Beschlussvorschlag abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € sollten mit Sperrvermerk im Investitionsprogramm
eingestellt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hebt den Sperrvermerk für die Haushaltsmittel für das Programm
„Neues Leben in alten Gemäuern“ auf.
2. Die Mittel stehen für Maßnahmen zur Verfügung, die die nachfolgenden Programmkriterien
erfüllen:
Mit dem Programm bezuschusst die Gemeinde die Privatpersonen oder Gewerbetreibende,
die leerstehende Gebäude oder Gebäudeteile einer bauplanungsrechtlich für das Grundstück
zulässigen Wohnnutzung oder Gewerbenutzung zuführen und diese dauerhaft, mindestens
aber fünf Jahre, fortführen.
a) Der Zuschuss beträgt 5.000 Euro.
b) Im Fall der Wohnnutzung sind die Empfänger und die Haushaltsangehörigen verpflichtet,
ihre Hauptwohnung in dem geförderten Objekt zu nehmen, soweit dies melderechtlich
zulässig ist.
Die Zuschussgewährung erfolgt durch Förderbescheid, in dem die ggfls. anteilige
Rückforderung für den Fall vorzubehalten ist, dass die vom Empfänger zugesagte Nutzung
vorzeitig beendet oder die Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegt
wird.
3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, schnellstmöglich die Programmkriterien auf der
Internetseite der Gemeinde und regelmäßig in „Ehringshausen im Blick“ zu veröffentlichen
und die in Ehringshausen mit Filialen vertretenen Banken über die Fördermöglichkeit zu
informieren. Die Fördersumme beträgt pro Haushaltsjahr maximal 25.000€. Eine
Antragsstellung ist jeweils ab dem 01. April möglich. Anträge werden in der Reihenfolge ihres
Eingangs bearbeitet bis die maximale jährliche Fördersumme erreicht ist.
4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ab 2024 bis zunächst einschließlich 2028 in
den Haushaltsplänen jeweils maximal 25.000 Euro jährlich für die Gewährung von
Zuschüssen auf Grundlage dieses Beschlusses bereitzustellen.
5. Der Gemeindevorstand berichtet im Rahmen der Berichterstattung zum Haushaltsvollzug
auch über erfolgte Bewilligungen auf Grundlage dieses Beschlusses.
Anlage(n):
1. 60 I- Anlage zu Richtlinie zur Förderung des Erwerbs und der Sanierung von
Bestandsgebäuden (Entwurf Richtlinie)
Beschlussvorlage VL-55/2024 Seite 2 von 2
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