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Sachstandsbericht Stadtentwicklungsgesellschaft Nettetal mbH (STEG); hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Nettetal
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beauftragte die Verwaltung mit Antrag vom 28.02.2026, Ausgestaltungsoptionen für eine Grundstücksentwicklungsgesellschaft vorzulegen. Die Verwaltung schlägt vor, die geplante Gesellschaft in „Grundstücksentwicklungsgesellschaft Nettetal mbH" umzubenennen und ihren Unternehmenszweck auf Vorbereitung, Planung und Verhandlung von Grundstückstransaktionen zu konkretisieren. Für die Ausstattung werden ein Stammkapital von 25.000 €, eine Erhöhung des städtischen Grunderwerbs-Budgets um 300.000 € auf 500.000 € und tätigkeitsabhängige Provisionen vorgesehen. Die Gesellschaft soll schwerpunktmäßig Gewerbeflächen bevorraten und wird voraussichtlich im Herbst 2026 gegründet.

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Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage Mitteilungen der Verwaltung öffentlich 1178/2025-30 Geschäftsbereich Geschäftsbereich A - Steuerung, Entwick- lung und Service Federführung Wirtschaft und Marketing Datum 11.05.2026 Beratungsverlauf Termin Beratungsaktion Haupt- und Finanzausschuss 24.06.2026 Kenntnisnahme Rat 07.07.2026 Kenntnisnahme Betreff: Sachstandsbericht Stadtentwicklungsgesellschaft Nettetal mbH (STEG); hier: Antrag der CDU-Frak- tion vom 28.02.2026 Auf nachfolgende Vorlagen im bisherigen Beratungsprozess wird zunächst Bezug genommen: • Vorlage 0286/2020-25 des Haupt- und Finanzausschusses – hier: Gedankenansätze zur Gründung einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft für die Stadt Nettetal (Bodenbevorra- tung, Entwicklung, Vermarktung von Gewerbe- und Wohnbauflächen) • Vorlage 0684/2020-25 des Haupt- und Finanzausschusses – hier: Präsentation eines Grob- konzeptes zur Auswahl einer geeigneten Rechts- bzw. Organisationsform für den Erwerb, die Erschließung und Vermarktung von Grundstücken • Beschluss zur Vorlage 0778/2020-25 des Rates – hier: Gründung einer Stadtentwicklungs- gesellschaft (Zweck: Erwerb, Tausch und Verkauf von Grundstücken verhandeln) und Auf- trag zur Erarbeitung der erforderlichen Regelungen zur Gründung der Gesellschaft • Vorlage 1025/2025-30 des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Organisation und Digitali- sierung – hier: Wiederaufnahme der Gründungsaktivitäten auf Grundlage der zuvor genann- ten Beschlüsse. Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Organisation und Digitalisierung wurde am 26.02.2026 zu- letzt über die Wiederaufnahme der Gründungsaktivitäten der Stadtentwicklungsgesellschaft Nettetal mbH berichtet. Mit Antrag der CDU-Fraktion vom 28.02.2026 wurde die Verwaltung beauftragt, die Ausgestaltungsoptionen zum Aufbau einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft vorzulegen. In die- ser Vorlage wird sich an dem Aufbau des Antrags orientiert, der nachfolgende Dreiteilung vorgese- hen hat: 1. Rechtsform, Organisationsaufbau und Handlungsrahmen der Gesellschaft 2. Finanzielle Ausstattung der Gesellschaft und Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 3. Konkretisierung des Bevorratungszwecks Zu 1. Rechtsform, Organisationsaufbau und Handlungsrahmen der Gesellschaft Es wird auf die Anlage (Präsentation der Beratungsgesellschaft BPS Treuhand GmbH) zum Haupt- und Finanzausschuss vom 15.02.2022 (Vorlage 0684/2020-25), die darauffolgenden politischen Be- ratungen und die letztliche Beschlussfassung im Rat vom 11.05.2022 (Vorlage 0778/2020-25) ver- wiesen. Nach der erwähnten Wiederaufnahme der Gründungsaktivitäten schlägt die Verwaltung nachfol- gende Änderungen vor: a) Der bisherige Beschluss sieht die Einrichtung der „Stadtentwicklungsgesellschaft Nettetal mbH“ vor. Im aktuellen Zuschnitt erbringt die Gesellschaft jedoch keine Leistungen im Sinne der Stadtentwicklung. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Gesellschaft nachfolgenden Namen erhält: „Grundstücksentwicklungsgesellschaft Nettetal mbH (GEG Nettetal)“ b) Daneben sieht der aktuelle Beschluss vor, dass die Gesellschaft „Verhandlungen über den Erwerb, Tausch und Verkauf von Grundstücken verhandelt und beschlussfähig vorbereitet“. Die Verwaltung schlägt vor den Unternehmenszweck zu konkretisieren, um somit die Ab- grenzung zu anderen Gesellschaften und städtischen Zentral- und Fachbereichen zu verein- fachen. Nachfolgender Unternehmenszweck wird vorgeschlagen: „Der Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung, Planung und Verhandlung des Erwerbs, des Tausches sowie des Verkaufs von Grundstücken und Flächen zur Förderung der wirtschaftli- chen und städtebaulichen Entwicklung der Stadt Nettetal sowie der ihr verbundenen Unternehmen und Einrichtungen. Dies beinhaltet die konzeptionelle Erarbeitung von Prioritäten für die Behandlung von Grundstücken, die Führung der Verhandlungen über Erwerb, Tausch und Verkauf von Grundstücken, die Vorberei- tung von Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen sowie die Vorbereitung beschlussfähiger Vorlagen zur abschließenden Beschlussfassung im Rat oder bei verbundenen Unternehmen bei den jeweils zuständigen Gremien.“ Zu 2. Finanzielle Ausstattung der Gesellschaft / Auswirkungen auf den städtischen Haushalt Es wird hinsichtlich der finanziellen Grundstruktur der Gesellschaft auf die Vorlage 0778/2020-25 der Sitzung des Rates vom 11.05.2022 verwiesen. Die Gesellschaft wird analog dem beschlossenen Unternehmenszweck die Verhandlungsführung übernehmen, jedoch nicht selbst Grundstücke kaufen oder verkaufen. Dies obliegt der Stadt bzw. der ihr verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsmit- tel. Zur Deckung der jährlichen Kosten wird die Gesellschaft von der Stadt Nettetal mit einem Stamm- kapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet. Es wird erwartet, dass die Gesellschaft im Laufe der ersten Jahre in der Lage sein wird, sich durch den Erhalt von Vermittlungsprovisionen selbst zu finanzieren. Es wird dabei mit jährlichen Kosten von 5.000 € bis 10.000 € gerechnet, die Kosten für Steuerberater, Buchführung, Kontoführungsgebühren, Internetauftritt etc. beinhalten. Für ihre Leistungen erhält die Gesellschaft eine Provision von derzeit 3 % auf den Einkaufs- oder Verkaufspreis bzw. im Falle eines Tauschgeschäfts 3 % des umgerechneten Einkaufspreises. Diese Provision muss die laufenden Kosten der Gesellschaft decken können. Der Stadt Nettetal stehen aktuell im Haushalt für Grunderwerbstätigkeiten 200.000 € zur Verfügung. Das Budget ist jedoch nur für den Erwerb von Grundstücken in Nettetal-West vorgesehen. Gleich- zeitig besitzt der NetteBetrieb ein jährliches Budget von 500.000 € für Grunderwerb. Dieses Budget darf nur für Grundstücke herangezogen werden, welche dauerhaft von der Stadt bewirtschaftet wer- den sollen. Für dieses Budget tritt die Gessellschaft zwar als Makler aufkann es jedoch nicht für die Zwecke Grundstückbevorratung nutzen. Je nach Grundstücksgröße könnte die Gesellschaft bei ei- nem Budget von 200.000 € nur in sehr geringem Maße (1-2 Grundstücksgeschäfte) aktiv werden. Gleichzeitig ist es mit dem Budget für die Gesellschaft kaum möglich sich selbst zu refinanzieren. Die Verwaltung schlägt daher für den Haushalt 2028 die Erhöhung des städtischen Budgets auf zunächst 500.000 € vor. Insgesamt werden daher Auswirkungen in drei Teilbereichen gesehen: 1. Erbringung des Stammkapitals in Höhe von 25.000 € 2. Steigerung des Budgets für Grunderwerb um 300.000 € auf 500.000 € Sitzungsvorlage Mitteilungen der Verwaltung 1178/2025-30 Seite 2 von 3 3. Bezahlung einer tätigkeitsabhängigen Vermittlungsprovision an die Gesellschaft von jährlich vor- aussichtlich 15.000 € (bei einem Budget von 500.000 €) In Bezug auf Punkt 3. ist insbesondere zu Beginn mit deutlich geringeren Werten zu rechnen. Zu 3. Konkretisierung des Bevorratungszwecks Es wird hinsichtlich des Bevorratungszwecks auf die Vorlagen 0778/2020-25 der Sitzung des Rates vom 11.05.2022 sowie 1025/2025-30 des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Organisation und Digitalisierung verwiesen. Auszug aus Vorlage 1025/2025-30: „Die einseitige Fokussierung auf den Bereich der Wohnflächen ist, vor dem Hintergrund zahlreicher laufender Projekte mit einem Volumen von ca. 25 Hektar im gesamten Stadtgebiet sowie der damit zusammenhängenden mittel- bis langfristig bereits gebundenen personellen Kapazitäten, derzeit nicht ratsam. Vielmehr muss der Fokus auf den Gewerbeflächen sowie dem Aufbau eines Flächen- pools für Tausch- und Ausgleichsflächen liegen. Derzeit verfügt die Stadt Nettetal nur noch über zwei Verkaufsgrundstücke in Nettetal-West, sowie eines in Leuth am Heidweg, welches sich jedoch im Besitz des NetteBetriebs befindet. […] Aufgrund der zuvor erwähnten Situation ist die Bevorratung von Flächen für den Wohnungsbau zu- nächst nur sekundär und von Flächen für Gewerbe als primär zu betrachten. Schwerpunkt der Tä- tigkeiten der Gesellschaft muss daher auf der Sicherung von Bauland für Gewerbeflächen liegen. Insgesamt sind trotzdem für beide Bereiche Zielmarken zu definieren.“ Der strategische Ankauf geeigneter Bestandsimmobilien ist derzeit nicht konkret vorgesehen, kann jedoch notwendig werden, sollte dies im Interesse der städtebaulichen Entwicklung sein. Es ist daher insgesamt beabsichtigt, den 2022 beschlossenen Weg weiterzuverfolgen. Die Verwal- tung strebt die Gründung der Gesellschaft im Herbst des laufenden Jahres an. Anlage(n): 1. CDU-Antrag vom 28.02.2026 Sitzungsvorlage Mitteilungen der Verwaltung 1178/2025-30 Seite 3 von 3

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