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Antrag der CDU-Fraktion zur Umsetzung des bedingungslosen Dorfeinkommens
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Aldenhoven |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, dass Ortsbürgermeister der Gemeinde Aldenhoven im Jahr 2026 ein bedingungsloses Dorfeinkommen in Höhe von 27.000 € erhalten. Der Antrag regelt Verwendungszwecke, Verteilung auf Gemeindebezirke, zulässige Maßnahmen und Verwendungsnachweise. Der Gemeinderat soll am 16. Juli 2026 darüber entscheiden. Die Verwaltung hat keine Bedenken und verweist auf minimalen Verwaltungsaufwand.
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Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE Nr. 88/2026
17.06.2026
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: I-2
gez. Franz-Josef Krieger
Fachbereich:
öffentliche Sitzung X
gez. Franz-Josef Krieger
Bürgermeister:
gez. Ralf Claßen
nichtöffentliche Sitzung
Kämmerer:
keine Bedenken
gez. Michael Kölpin
Kosten in € Kostenstelle / Sachkonto bzw. Maßnahme Mittel stehen zur Verfügung
27.000 € 90101160 / 5491000 Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Gemeinderat 16.07.2026
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion zur Umsetzung des bedingungslosen Dorfeinkommens
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschließt, den Ortsbürgermeistern der Gemeinde Aldenhoven im Haus-
haltsjahr 2026 ein bedingungsloses Dorfeinkommen in einer Gesamthöhe von 27.000 € gemäß den im An-
trag der CDU-Fraktion unter Nr. 1. bis 9 aufgeführten Regelungen (siehe Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) zur
Verfügung zu stellen.
Sachdarstellung:
Die CDU-Fraktion hat am 29. Juni 2026 den als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage beigefügten Antrag einge-
reicht. Darin wird ein Vorschlag unterbreitet, zu welchem Zweck das bedingungslose Dorfeinkommen, das
der Rat erstmalig mit dem Haushalt 2026 beschlossen hat, verwendet werden darf und wie es auf die Ge-
meindebezirke aufgeteilt werden soll. Außerdem werden zulässige und unzulässige Maßnahmen definiert,
wofür die Ortsbürgermeister das Geld verwenden dürfen bzw. wofür nicht. Und es werden Regelungen zum
Verwendungsnachweis und zu nicht abgerufenen Mitteln vorgeschlagen. Schließlich soll es bis Ende Juni
2027 eine Evaluation des Projektes geben.
Der Antrag wurde gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Aldenhoven rechtzeitig eingereicht und steht daher in der Ratssitzung am 16. Juli 2026 auf der Tagesord-
nung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag wurde durch das Hauptamt und die Kämmerei der Verwaltung geprüft. Es bestehen keine Beden-
ken gegen die Umsetzung.
Der dadurch entstehende Verwaltungsaufwand ist minimal, da dieser der Umsetzung und Auszahlung der
Verfügungsmittel für die Ortsbürgermeister gemäß § 3 Absatz 7 der Hauptsatzung in Höhe von 300 € pro
Jahr entspricht. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Dorfeinkommens strenger
reglementiert ist als die Verwendung der Verfügungsmittel gemäß Hauptsatzung und beide Mittel streng von-
einander getrennt gesehen werden müssen.
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Text aus PDF extrahiert