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Antrag der SPD-Fraktion hier: Interkommunale Zusammenarbeit und Verwaltungsmodernisierung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Aldenhoven |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE Nr. 74/2026
01.06.2026
BESCHLUSS-VORLAGE
Abteilung: I-2
gez. Krieger
öffentliche Sitzung X Fachbereich:
gez. i.A. Krieger
nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister:
gez. Claßen
Kosten in € Kostenstelle Mittel stehen zur Verfügung Haushaltsrechtlich
keine Bedenken gez. Kölpin
Mittel stehen nicht zur Verfügung Bedenken Kämmerer
Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein Enth. Bemerkungen
Gemeinderat 18.06.2026
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion
hier: Interkommunale Zusammenarbeit und Verwaltungsmodernisierung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven bittet den Bürgermeister, auch weiterhin bedarfsgerecht und regelmäßig
in den Sitzungen des Gemeinderates über den aktuellen Sachstand und die Fortschritte im Bereich der „Inter-
kommunalen Zusammenarbeit und Verwaltungsmodernisierung“ und die hierzu gestellten Förderanträge zu
berichten.
Der Rat der Gemeinde Aldenhoven begrüßt die Vorbereitung einer neuen Interkommunalen Zusammenarbeit
(IKZ) zur Zentralisierung der Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde sowie weiterer Themen im Rahmen ei-
nes interkommunalen Service-Zentrums im Kreis Düren. Außerdem beauftragt er die Verwaltung, sukzessive
und ohne Denkverbote weitere Bereiche der Verwaltung auf Optionen der interkommunalen Zusammenarbeit
(IKZ) zu prüfen. Zur Umsetzung ist das IKZ-Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen soweit möglich
zu nutzen.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion hat am 31. Mai 2026 den als Anlage 1 zur Sitzungsvorlage beigefügten Antrag eingereicht.
Darin wird die Aufnahme eines ständigen Tagesordnungspunktes (TOP) „Interkommunale Zusammenarbeit
und Verwaltungsmodernisierung“ sowie die Prüfung von Optionen der interkommunalen Zusammenarbeit, der
Verwaltungsstrukturreform sowie der Aufgabendelegation an andere Ebenen und Kommunen, insbesondere
unter Nutzung des IKZ-Förderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen, beantragt. Die hierzu geltende
Richtlinie für Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der interkommunalen Zusamme-
narbeit ist als Anlage 2 zur Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Antrag wurde für die Ratssitzung am 18. Juni 2026 gemäß § 3 Absatz 1 der Geschäftsordnung für den
Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Aldenhoven rechtzeitig eingereicht.
1
Hinweise der Fachabteilungen zum Antrag der SPD-Fraktion:
zu 1.:
Gemäß § 48 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) setzt der
Bürgermeister die Tagesordnung (der Ratssitzungen) fest. Die Aufstellung der Tagesordnung ist somit das
alleinige Recht des Bürgermeisters, der hinsichtlich der Auswahl der zu beratenden Gegenstände grundsätz-
lich frei ist. Der Bürgermeister hat dabei jedoch gemäß § 48 Absatz 1 Satz 2 GO NRW Vorschläge aufzuneh-
men, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist (17 Tage vor dem Sitzungstag)
von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Die verpflichtende Aufnahme von
TOPs aufgrund von Tagesordnungsanträgen gilt jedoch nur für Einzelfälle und nicht als Grundsatz für mehrere
bzw. alle folgenden Sitzungen. Jeder Tagesordnungsantrag muss einen hinreichend bestimmten Beratungs-
gegenstand beinhalten. Weder eine Fraktion noch der Rat können dauerhaft erscheinende TOPs festlegen
oder gar beschließen. Dieses Recht obliegt allein dem Bürgermeister.
Aufgrund dessen kann der Gemeinderat nur eine Bitte an den Bürgermeister richten, den TOP „Interkommu-
nale Zusammenarbeit und Verwaltungsmodernisierung“ als Standard-TOP in jeder Sitzung des Rates aufzu-
nehmen. Ob der Bürgermeister der Bitte um ständige Ergänzung der Tagesordnung um diesen TOP nach-
kommt, liegt in seinem eigenen Ermessen.
In der Vergangenheit hat es diesen regelmäßigen Tagesordnungspunkt bereits gegeben. Seit Beginn der
neuen Wahlperiode gibt es ihn nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch bei Bedarf bzw. einem konkreten
Anlass. So hat es auch in den letzten Monaten Informationen der Verwaltung zum Thema IKZ an den Rat
gegeben. Und diese wird es in Zukunft auch weiterhin geben. Ggf. können diese sogar unangekündigt und
kurzfristig unter dem TOP „Verschiedenes“ erfolgen.
Davon unberührt bleibt selbstverständlich das Recht einer jeden Fraktion bzw. eines Fünftel der Ratsmitglie-
der, Vorschläge zur Tagesordnung gemäß § 48 Absatz 1 GO NRW an den Bürgermeister zu richten, falls es
konkreten Informationsbedarf geben sollte.
Ergänzend wird ausgeführt, dass dem Antrag der SPD-Fraktion nicht vollends entnommen werden kann, wel-
ches Ziel der Verwaltungsmodernisierung angestrebt wird. Verwaltungsmodernisierung ist ein allgemeiner Be-
griff, der viele Bereiche der Verwaltung erfassen kann. Er kann beispielsweise Digitalisierung und Prozessop-
timierung oder die Anpassung von Strukturen, aber auch die Modernisierung von Verwaltungsgebäuden, de-
ren Einrichtung und die Arbeit der Mitarbeitenden bedeuten. Einen Zusammenhang zwischen IKZ und Verwal-
tungsmodernisierung lässt sich jedenfalls nicht direkt erkennen. Die meisten Bereiche der Verwaltungsmoder-
nisierung können sich jedenfalls nicht durch den ausschließlichen Einsatz interkommunaler Zusammenarbeit
umsetzen lassen.
zu 2.:
Die Gemeinde Aldenhoven ist derzeit bereits an zahlreichen IKZ beteiligt. Dazu zählen u.a. die folgenden
Projekte und Angelegenheiten, die sich alle entweder der Rechtsform eines Zweckverbandes, einer öffentlich-
rechtlichen Vereinbarung oder einer Rechtsform des Privatrechts bedienen:
• KDVZ Rhein-Erft-Rur (31 Städte und Gemeinden aus den Kreisen Düren, Euskirchen und dem Erft-
kreis)
• IT-Schul-Support im Kreis Düren (über die KDVZ mit fast allen Kommunen im Kreis Düren)
• Inanspruchnahme einer Archiv-Mitarbeiterin (über die KDVZ mit Inden und Langerwehe)
• Inanspruchnahme eines Datenschutzbeauftragten (über die KDVZ mit mehreren anderen Ver-
bandskommunen)
• Inanspruchnahme eines IT-Sicherheitsbeauftragten (über die KDVZ mit mehreren anderen Ver-
bandskommunen)
• Volkshochschule „Jülicher Land“ (VHS im Nordkreis Düren)
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• Schulzweckverband Aldenhoven-Linnich (Gesamtschule mit der Stadt Linnich)
• Förderschulzweckverband im Kreis Düren (alle Kommunen im Kreis Düren)
• einseitige Unterstützung der Stadt Linnich im Bereich der Standesamtstätigkeiten
• Future Mobility Park (FMP) (Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Linnich, Städteregion Aachen,
Kreis Düren, NRW Urban GmbH)
• Aviation im Rheinischen Revier und Center for Vertical Mobility (CVM) (Stadt Würselen, Stadt
Mönchengladbach, RWTH Aachen)
• Norderweiterung Business Alsdorf (Stadt Alsdorf, Städteregion Aachen, Kreis Düren)
• Revierbahn West (go.Rheinland, Stadt Aachen, Stadt Würselen, Stadt Alsdorf, Stadt Eschweiler,
Stadt Baesweiler, Stadt Jülich, Stadt Linnich, Städteregion Aachen, Kreis Düren)
• NOKAIN I und II (Nordkante Indesee) (Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH, Gemeinde Inden,
Stadt Jülich und Eschweiler)
• RadStern Indesee (Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH)
• Indeland Plan (Koordinierungskreis Team indeland)
• InReNa 2030 II (Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH)
• Wirtschaftsförderung (Kreis Düren, AGIT Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologie-
transfer mbH, Zweckverband Region Aachen, NRW Global.Business)
• Koordinierungskreis Team indeland (Stadt Eschweiler, Gemeinde Inden, Stadt Jülich, Stadt Lin-
nich, Gemeinde Langerwehe, Gemeinde Niederzier, Kreis Düren, Entwicklungsgesellschaft indeland
GmbH)
• Arbeitskreis Tourismus indeland (Stadt Eschweiler, Gemeinde Inden, Stadt Jülich, Stadt Linnich,
Gemeinde Langerwehe, Gemeinde Niederzier, Kreis Düren, Entwicklungsgesellschaft indeland
GmbH, indeland Tourismus e.V.)
• Strukturwandel (Zukunftsagentur Rheinisches Revier, AGIT Aachener Gesellschaft für Innovation
und Technologietransfer mbH, Zweckverband Region Aachen, Entwicklungsgesellschaft indeland
GmbH, NRW Global.Business, NRW Urban GmbH, PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, Pro-
jektträger Jülich, Bezirksregierung Köln
• Barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen (Kommunen im Kreis Düren, Gesellschaft für Infrastruk-
turvermögen Kreis Düren mbH (GIS), Kreis Düren)
• Mobilstationen (Kommunen im Kreis Düren, Kreis Düren)
• Straßenzustandserfassung (Stadt Nideggen, Gemeinde Nörvenich)
Eine weitere IKZ ist aktuell in Vorbereitung:
• Interkommunales Service-Zentrum im Kreis Düren (alle kreisangehörigen Kommunen)
Hierzu ist bereits ein gemeinsamer Antrag über das von der SPD genannte IKZ-Förderprogramm in Vorberei-
tung. Die interkommunalen Vorarbeiten zum Förderantrag mit dem Fokus auf eine Zentralisierung der Auf-
gaben der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt Jülich laufen bereits seit dem vergangenen Jahr. Die
an der Antragsvorbereitung beteiligten Kommunen (darunter u.a. Aldenhoven, Jülich, Merzenich) werden da-
bei bereits gefördert durch die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH begleitet.
In einem zweiten Schritt soll die interkommunale Zusammenarbeit auch auf andere Verwaltungsbereiche aus-
geweitet werden. Betrachtet werden dabei u.a. die Themenbereiche Archivwesen, Vollstreckung, Bevölke-
rungsschutz, Beitragsrecht, Kommunaler Ordnungsdienst und Organisationsentwicklung.
Daneben gibt es laufend weitere interkommunale Zusammenarbeit auf der „Arbeitsebene“. Dazu gehören u.a.
die folgenden:
• Gemeinsame Arbeitskreise und Treffen auf Ebene der Kämmerer, der Hauptamtsleiter, der Sozial-
amtsleiter usw.
3
• Arbeitsgruppe der Digitalisierungsbeauftragten im Kreis Düren (gemeinsame Einführung neuer Digi-
talisierungsprojekte wie z.B. digitaler Aktenplan und digitale Fallakten incl. Schnittstellen zu Fachan-
wendungen, Erstellung weiterer Online-Formulare, neue digitale Workflows innerhalb und außerhalb
der Verwaltung, Nutzung von KI, usw.)
• DATEV-Digitalisierung (z.B. Austausch mit Nideggen über die Einführung des digitalen Buchungs-
workflows)
• Umsetzung § 2b UStG oder allgemeine steuerliche Themen mit kreisangehörigen Kommunen
Selbstverständlich ist es auch in Zukunft geplant und vorgesehen, neue IKZ für weitere Aufgabengebiete und
Themenbereich zu prüfen und falls sinnvoll zu gründen.
Im Antrag der SPD-Fraktion wird in diesem Zusammenhang außerdem vorgeschlagen, die Delegation von
Aufgaben an andere Ebenen oder Kommunen zu prüfen. Dies liegt nicht in der Befugnis einer Kommune wie
der Gemeinde Aldenhoven. Jede Ebene – ob Bund, Land oder Kommune – hat durch die Gesetzgebung klar
definierte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Dies gilt sowohl für Pflicht- als auch für freiwillige Aufga-
ben. Eine einseitige Delegation von Aufgaben durch die Gemeinde Aldenhoven ist daher grundsätzlich nicht
möglich, schon gar nicht auf andere übergeordnete Ebenen.
zu 3.:
Wer davon ausgeht, dass eine interkommunale Zusammenarbeit immer auch zu konkreten Einspareffekten
und Effizienzgewinnen führt, der irrt leider. Im besten Fall führt eine IKZ zu Kostenneutralität. Diese Auffassung
wurde durch die Bürgermeister in ihrer letzten Konferenz noch einmal einvernehmlich bestätigt. Meistens ist
der Grund, eine neue IKZ einzuführen, die (neue) Aufgabe besser zu bewältigen als vorher oder sie überhaupt
schaffen zu können.
Dies lässt sich sogar den Zuwendungsvoraussetzungen der IKZ-Förderrichtlinie (Anlage 2) entnehmen. Dort
heißt es unter Absatz 4.2. zwar: „Durch die Zusammenarbeit soll eine Einsparung der personellen und sächli
chen Aufwendungen in den kooperierenden Aufgabenbereichen von mindestens 15 Prozent pro Jahr erzielt
werden (Effizienzgewinn).“ Im nächsten Satz heißt es aber: „Auf die Darstellung des Effizienzgewinns von
mindestens 15 Prozent kann verzichtet werden, wenn die Kooperation einen sonstigen gewichtigen Mehrwert
erzielt, indem sie eine wesentliche Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebotes erreicht oder die ge
meinsame Bewältigung einer kommunalen Aufgabenstellung ermöglicht, die auf örtlicher Ebene nicht gleich
wertig gelöst werden kann.“
Insbesondere kleinere Kommunen wie die Gemeinde Aldenhoven sind nämlich kaum noch in der Lage, für
jede (Pflicht-)Aufgabe eigenes und qualifiziertes Personal vorhalten zu können. Dies gelingt vor allem bei zeit-
lich gesehen kleineren Aufgaben oft nur noch, indem man sich das qualifizierte Personal extern „einkauft“ oder
mit anderen Kommunen mithilfe einer IKZ teilt, wodurch jede Kommune nur noch einen kleinen Zeitanteil daran
abnehmen muss.
Im Übrigen ist es allgemein schwierig, durch IKZ absehbar Kosteneinsparungen zu erreichen. Unterschiedliche
Strukturen, unterschiedliche IT-Systeme, rechtliche Rahmenbedingungen und andere Gegebenheiten bei den
möglichen IKZ-Partnerkommunen können zu Erschwernissen führen, um überhaupt eine neue IKZ zu begrün-
den. Zudem erfordert die Abstimmung zwischen den Beteiligten einer interkommunalen Zusammenarbeit im-
mer auch einen zusätzlichen Koordinierungs- und Kostenaufwand (Overhead), der nur in gewissen Fällen im
Verhältnis zu den zu erwarteten Zeit- und Kostenvorteilen steht. Oft führt eine IKZ auch zu langsameren Ent-
scheidungen, Verlust lokaler Steuerung und weniger Flexibilität bei regionalen Besonderheiten. Nicht alle Auf-
gaben der kommunalen Verwaltung eignen sich dafür.
4
zu 4.:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte und gewährt
hierfür Zuwendungen nach Maßgabe der als Anlage 2 beigefügten Richtlinie. Dabei ist bereits schwer abzu-
schätzen, was unter „vorbildhaft“ zu verstehen ist. Offensichtlich wird durch das Förderprogramm nicht jede
Form von IKZ unterstützt.
Nach Absatz 5.3 der IKZ-Förderrichtlinie gilt, dass für die Durchführung eines interkommunalen Kooperations-
verbundes von zwei Kommunen eine Regelzuweisung in Höhe von 175.000 Euro gewährt wird, jedoch maxi-
mal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung erhöht sich um 35.000 Euro für jeden
weiteren beteiligten, in Nordrhein-Westfalen gelegenen, Projektpartner. So wurde der mögliche Förderrahmen
auch in der Abstimmung mit dem MHKDB gegenüber den beteiligten Kommunen dargestellt.
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt, sodass etwaige unbeabsichtigte Mehrkosten voll-
ständig durch kommunale Eigenmittel finanziert werden müssen. Ob Kosten für Softwareumstellungen, Gut-
achten und organisatorische Anpassungen überhaupt zuwendungsfähig sind, ist unsicher.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung besteht grundsätzlich nicht. Die Bewilligungsbehörde entschei-
det aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei dem aktuell
in Vorbereitung befindlichen Förderantrag ist durch die MHKDB-seitig geförderte Begleitung durch die PD und
den Modellcharakter der geplanten Zusammenarbeit eine Förderung insgesamt nicht unwahrscheinlich.
Dennoch ist es das Bestreben der Verwaltung, in den Bereichen, wo es sinnvoll ist, weitere IKZ mit anderen
Kommunen zu gründen, notfalls auch ohne Förderung. Soweit möglich wird dabei selbstverständlich das IKZ-
Förderprogramm des Landes NRW zur Umsetzung genutzt. Allerdings ist es aus den oben genannten Grün-
den nicht sinnvoll, eine IKZ nur um seiner selbst willen durchzuführen. Es muss immer zur jeweiligen Aufgabe
passen und die möglichen kommunalen Partner müssen „kompatibel“ sein.
zu 5.:
Hierzu wird auf die Ausführungen zu 1. verwiesen. Regelmäßige Berichte im Rat sind nach wie vor vorgese-
hen.
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