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Änderung der Stellplatzsatzung vom 25.3.2003 Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 05.08.2019
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Aarbergen |
| Datum | 2019-08-22 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Aarbergen
Fraktionsantrag an die Gemeindevertretung
Drucksache ANTFR-9/2019 - öffentlich - 13.08.2019
Aktenzeichen FB-3A U.M.
Sachbearbeiter/in Metz, Ulrich
Fachbereich Fachbereich 3A - Verwaltungssteuerung - Allg. Verwaltung
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevertretung der Gemeinde Aarbergen 22.08.2019 beschließend
Änderung der Stellplatzsatzung vom 25.3.2003
Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 05.08.2019
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Stellplatzsatzung vom 25.3.2003 dahin zu ändern,
dass in der Anlage zur Stellplatzsatzung (§ 4 Abs. 2) die Zahl der Stellplätze bei Wohngebäuden
auf 2 Stellplätze je Wohnung erhöht werden.
§ 8 (Ordnungswidrigkeiten) wird um einen Absatz erweitert, so dass Abs. 2 lautet:
Ordnungswidrig handelt, wer Garagen oder Stellplätze auf seinem Grundstück verringert und oder
zweckentfremdet, so dass sie als Garage oder Stellplatz für einen PKW nicht mehr geeignet sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Ausgaben zu leisten: ☐
Haushaltsmittel stehen im Haushalt bereit: ☐
Produkt/Sachkonto:
Haushaltsansatz €:
Bereits ausgegeben €:
Noch vorhanden €:
Haushaltsmittel stehen nicht bereit: ☐
Einstellung muss im Nachtrag erfolgen: Üpl: ☐ Apl: ☐
Produkt/Sachkonto:
Evtl. Stellungnahme:
Finanzielle Bewertung des Fachbereiches erfolgt: ☐ gez. Sabine Hartenfels
Leitung Fachbereich 3 - Finanzen
Datum: 13.08.2019
Begründung:
Siehe Antrag der CDU/SPD Fraktionen vom 05.08.2019.
Anlage(n):
Drucksache ANTFR-9/2019 Seite - 2 -
(1) Antrag Stellplatzsatzung CDU/SPD vom 05.08.2019
Text aus PDF extrahiert