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Änderung der Stellplatzsatzung vom 25.3.2003 Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 05.08.2019

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Aarbergen
Datum2019-08-22
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Gemeinde Aarbergen Fraktionsantrag an die Gemeindevertretung Drucksache ANTFR-9/2019 - öffentlich - 13.08.2019 Aktenzeichen FB-3A U.M. Sachbearbeiter/in Metz, Ulrich Fachbereich Fachbereich 3A - Verwaltungssteuerung - Allg. Verwaltung Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Gemeindevertretung der Gemeinde Aarbergen 22.08.2019 beschließend Änderung der Stellplatzsatzung vom 25.3.2003 Antrag der Fraktionen CDU und SPD vom 05.08.2019 Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Stellplatzsatzung vom 25.3.2003 dahin zu ändern, dass in der Anlage zur Stellplatzsatzung (§ 4 Abs. 2) die Zahl der Stellplätze bei Wohngebäuden auf 2 Stellplätze je Wohnung erhöht werden. § 8 (Ordnungswidrigkeiten) wird um einen Absatz erweitert, so dass Abs. 2 lautet: Ordnungswidrig handelt, wer Garagen oder Stellplätze auf seinem Grundstück verringert und oder zweckentfremdet, so dass sie als Garage oder Stellplatz für einen PKW nicht mehr geeignet sind. Finanzielle Auswirkungen: Keine Ausgaben zu leisten: ☐ Haushaltsmittel stehen im Haushalt bereit: ☐ Produkt/Sachkonto: Haushaltsansatz €: Bereits ausgegeben €: Noch vorhanden €: Haushaltsmittel stehen nicht bereit: ☐ Einstellung muss im Nachtrag erfolgen: Üpl: ☐ Apl: ☐ Produkt/Sachkonto: Evtl. Stellungnahme: Finanzielle Bewertung des Fachbereiches erfolgt: ☐ gez. Sabine Hartenfels Leitung Fachbereich 3 - Finanzen Datum: 13.08.2019 Begründung: Siehe Antrag der CDU/SPD Fraktionen vom 05.08.2019. Anlage(n): Drucksache ANTFR-9/2019 Seite - 2 - (1) Antrag Stellplatzsatzung CDU/SPD vom 05.08.2019

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