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Anlage eines Zebrastreifens auf der Lintforter Straße im Bereich Grubenstraße - Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Moers
Datum2026-04-30
DatenstufeNur Dokumente
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Sitzungsvorlage - öffentlich - 18/299 Die Bürgermeisterin Dezernat III Fachbereich 8 Datum 04.03.2026 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und öffentlich Kenntnisnahme 30.04.2026 Umwelt Anlage eines Zebrastreifens auf der Lintforter Straße im Bereich Grubenstraße - Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2025 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt und Stellungnahme: Mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2025 wurden Markierungen im verkehrsberuhigten Ge- schäftsbereich am Markt Repelen sowie die Schaffung eines Zebrastreifens auf der Lintforter Straße angefragt. Das Thema Markierungen wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planen am 27.11.2025 bereits abschließend beraten (Vorl.-Nr. 18/20). Hinsichtlich des gewünschten Zebrastreifen- Standortes gab es jedoch ein Missverständnis, so dass nun die Prüfung für den Standort an der baulichen Mittelinsel auf der Lintforter Straße im Bereich Einmündung Kamper Straße/ Parallelfahr- bahn nachgereicht wird. Abbildung: Lage der Mittelinsel und des Messstandortes (Kreuz) Verkehrliche Prüfung Ein Zebrastreifen bevorrechtigt den querenden Fußverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr im Längs- verkehr. Es muss daher vor der Herstellung eines Zebrastreifens geprüft werden, dass es sich an dieser konkreten Örtlichkeit um eine verkehrssichere Einrichtung für die verletzlichsten Verkehrsteil- nehmenden handelt. Ein Zebrastreifen ist keine verkehrsberuhigende Maßnahme, sondern soll eine stark frequentierte Querungsstelle, an der Fußverkehr gebündelt auftritt, sichern. Er muss aus allen Fahrtrichtungen gut sichtbar sein. Die Kfz-Fahrgeschwindigkeiten sollten bereits vor Einrichtung eines Zebrastreifens moderat sein. Zebrastreifen dürfen nur innerorts angeordnet werden. Sitzungsvorlage 18/299 Seite 1 von 2 Der untersuchte Standort weist folgende Gegebenheiten auf: • Der Standort liegt von der Kamper Straße kommend noch vor der geschlossenen Bebauung. Die Ortstafel, die die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt, befindet sich rund 80 m vor der Mittelinsel. • In diesem „außerorts/innerorts“-Übergangsbereich ist aus Sicht des Kfz-Verkehrs erfahrungsge- mäß nicht mit starken Fußverkehr zu rechnen. Die Mittelinsel wird eher als Fahrbahnteiler wahr- genommen, der den Ortseingang markiert. • In Gegenrichtung, also in Fahrtrichtung Kamper Straße, entsteht bereits ab Grubenstraße der Eindruck, sich außerorts zu befinden (fehlende Bebauung auf der nördlichen Straßenseite, Grün- streifen/ Bäume). • Die Sicht auf die Aufstellflächen des Fuß- und Radverkehrs an der Mittelinsel ist aus Richtung Kamper Straße gut, aus Richtung Grubenstraße nur eingeschränkt möglich (Fahrbahnver- schwenk, Geh-/ Radweg ist durch Grünstreifen vom Fahrbahnrand abgesetzt, die Bäume im Grünstreifen stellen eine Sichtbehinderung dar). Um den Bedarf eines Zebrastreifens zu prüfen, wurde eine Verkehrsbeobachtung zur morgendlichen Hauptverkehrszeit durchgeführt. In dieser Zeit wäre zu erwarten gewesen, dass Personen zu den Haltestellen „Alte Siedlung“ unterwegs sind. Es wurden insgesamt 4 querende Fußgänger:innen (zwei mit Hund) und 3 querende Radfahrer gezählt. Alle Personen waren erwachsen und hatten keine Probleme, die Fahrbahnseite zu wechseln. Der fließende Verkehr wies sehr viele große Zeit- lücken auf, so dass der Radverkehr beispielsweise nie gehalten hat, bevor dieser die Straße querte. Die ergänzend durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen an der Mittelinsel auf der Lintforter Straße (s. Abbildung 1) zeigten ein moderates durchschnittliches Geschwindigkeitsverhalten, jedoch einzelne hohe Überschreitungen (86 km/h). Fazit Die vorhandene Mittelinsel durch einen Zebrastreifen zu ergänzen, wird insgesamt abgelehnt. Es findet dort nur wenig Fußverkehr statt, woraus sich objektiv kein Bedarf ableiten lässt. Dann ist die Lage, außerhalb der geschlossenen Bebauung, kritisch zu bewerten. Zudem sind die Sichtbezie- hungen und das Geschwindigkeitsverhalten nicht optimal. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme - keine - gez. Zupancic Bürgermeisterin Anlage(n): 1 SPD-Antrag_Anlage eines Zebrastreifens vom 03.06.2025 Sitzungsvorlage 18/299 Seite 2 von 2

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