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Anlage eines Zebrastreifens auf der Lintforter Straße im Bereich Grubenstraße - Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Moers |
| Datum | 2026-04-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
- öffentlich -
18/299
Die Bürgermeisterin
Dezernat III
Fachbereich 8
Datum 04.03.2026
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und
öffentlich Kenntnisnahme 30.04.2026
Umwelt
Anlage eines Zebrastreifens auf der Lintforter Straße im Bereich Grubenstraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2025
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 03.06.2025 wurden Markierungen im verkehrsberuhigten Ge-
schäftsbereich am Markt Repelen sowie die Schaffung eines Zebrastreifens auf der Lintforter Straße
angefragt. Das Thema Markierungen wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planen am
27.11.2025 bereits abschließend beraten (Vorl.-Nr. 18/20). Hinsichtlich des gewünschten Zebrastreifen-
Standortes gab es jedoch ein Missverständnis, so dass nun die Prüfung für den Standort an der
baulichen Mittelinsel auf der Lintforter Straße im Bereich Einmündung Kamper Straße/ Parallelfahr-
bahn nachgereicht wird.
Abbildung: Lage der Mittelinsel und des Messstandortes (Kreuz)
Verkehrliche Prüfung
Ein Zebrastreifen bevorrechtigt den querenden Fußverkehr gegenüber dem Kfz-Verkehr im Längs-
verkehr. Es muss daher vor der Herstellung eines Zebrastreifens geprüft werden, dass es sich an
dieser konkreten Örtlichkeit um eine verkehrssichere Einrichtung für die verletzlichsten Verkehrsteil-
nehmenden handelt.
Ein Zebrastreifen ist keine verkehrsberuhigende Maßnahme, sondern soll eine stark frequentierte
Querungsstelle, an der Fußverkehr gebündelt auftritt, sichern. Er muss aus allen Fahrtrichtungen
gut sichtbar sein. Die Kfz-Fahrgeschwindigkeiten sollten bereits vor Einrichtung eines Zebrastreifens
moderat sein. Zebrastreifen dürfen nur innerorts angeordnet werden.
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Der untersuchte Standort weist folgende Gegebenheiten auf:
• Der Standort liegt von der Kamper Straße kommend noch vor der geschlossenen Bebauung. Die
Ortstafel, die die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt, befindet sich rund 80 m vor der
Mittelinsel.
• In diesem „außerorts/innerorts“-Übergangsbereich ist aus Sicht des Kfz-Verkehrs erfahrungsge-
mäß nicht mit starken Fußverkehr zu rechnen. Die Mittelinsel wird eher als Fahrbahnteiler wahr-
genommen, der den Ortseingang markiert.
• In Gegenrichtung, also in Fahrtrichtung Kamper Straße, entsteht bereits ab Grubenstraße der
Eindruck, sich außerorts zu befinden (fehlende Bebauung auf der nördlichen Straßenseite, Grün-
streifen/ Bäume).
• Die Sicht auf die Aufstellflächen des Fuß- und Radverkehrs an der Mittelinsel ist aus Richtung
Kamper Straße gut, aus Richtung Grubenstraße nur eingeschränkt möglich (Fahrbahnver-
schwenk, Geh-/ Radweg ist durch Grünstreifen vom Fahrbahnrand abgesetzt, die Bäume im
Grünstreifen stellen eine Sichtbehinderung dar).
Um den Bedarf eines Zebrastreifens zu prüfen, wurde eine Verkehrsbeobachtung zur morgendlichen
Hauptverkehrszeit durchgeführt. In dieser Zeit wäre zu erwarten gewesen, dass Personen zu den
Haltestellen „Alte Siedlung“ unterwegs sind. Es wurden insgesamt 4 querende Fußgänger:innen
(zwei mit Hund) und 3 querende Radfahrer gezählt. Alle Personen waren erwachsen und hatten
keine Probleme, die Fahrbahnseite zu wechseln. Der fließende Verkehr wies sehr viele große Zeit-
lücken auf, so dass der Radverkehr beispielsweise nie gehalten hat, bevor dieser die Straße querte.
Die ergänzend durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen an der Mittelinsel auf der Lintforter
Straße (s. Abbildung 1) zeigten ein moderates durchschnittliches Geschwindigkeitsverhalten, jedoch
einzelne hohe Überschreitungen (86 km/h).
Fazit
Die vorhandene Mittelinsel durch einen Zebrastreifen zu ergänzen, wird insgesamt abgelehnt. Es
findet dort nur wenig Fußverkehr statt, woraus sich objektiv kein Bedarf ableiten lässt. Dann ist die
Lage, außerhalb der geschlossenen Bebauung, kritisch zu bewerten. Zudem sind die Sichtbezie-
hungen und das Geschwindigkeitsverhalten nicht optimal.
Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme
- keine -
gez. Zupancic
Bürgermeisterin
Anlage(n):
1 SPD-Antrag_Anlage eines Zebrastreifens vom 03.06.2025
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