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Antrag der Gruppe aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Projektbeirat zum Um-/Neubau der IGS Langenhagen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Langenhagen
Datum2026-06-15
DatenstufeNur Dokumente
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BD/2026/142 Antrag öffentlich öffentlich Antrag der Gruppe aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Projektbeirat zum Um-/Neubau der IGS Langenhagen Eingereicht von: Datum Gruppe aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.06.2026 Beratungsfolge Geplante Ö / N Sitzungstermine Technischer Schulbauausschuss der Stadt Langenhagen Ö (Vorberatung) Verwaltungsausschuss der Stadt Langenhagen N (Vorberatung) Rat der Stadt Langenhagen (Entscheidung) Ö Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Langenhagen beschließt für den Um- und Neubau der IGS Langenhagen ein politisch begleitetes Gremium „Projektbeirat“, bestehend aus Vertreter*innen der Verwaltung, der Schule (Schulleitung, Kollegium und Schüler*innenvertretung) und drei Mitgliedern des Rates, welche von diesem benannt werden. Für die Ratsmitglieder werden auch Stellvertreter*innen gewählt. Erläuterung Die Erfahrungen aus umfangreichen städtischen Bauvorhaben haben gezeigt, dass sich die Projektbegleitung durch einen Beirat und Besetzung dieses Gremiums mit politischen Vertreter*innen bewährt hat. Bei einem Projekt in der Größenordnung wie dem Um- und Neubau der IGS Langenhagen ist es für die übergeordneten Leistungspflichten des Auftraggebers und für die Projektkommunikation wertvoll, einen Projektbeirat im etwa 4- bis 6-wöchentlichen Rhythmus zu etablieren. Ziel und Aufgabe des Projektbeirates ist es, während der gesamten Projektlaufzeit Zwischenergebnisse zum Projektstand zu diskutieren, die Teilleistungen zu einem optimalen Gesamtergebnis zu führen für eine erfolgreiche Projektumsetzung, ggf. Entscheidungen nach Vorlage aussagekräftiger Entscheidungsvorlagen zu treffen, sowie als Multiplikator bei der Kommunikation zu fungieren. Alle ca. 10 bis 12 Wochen wird außerdem dazu im Technischen Schulbauausschuss berichtet. Der Projektbeirat unterstützt die Projektleitung und Projektsteuerung bei der Umsetzung des Projektes. Übergeordnete Leistungspflichten sind insbesondere: • der Projektbeirat ist informationsverteilendes Gremium • überwacht Projektfortschritt und Ergebnisse • löst projektübergreifende Probleme • priorisiert Alle Projektbeteiligten sind zur Kooperation verpflichtet. Dem Projektbeirat angehörende Ratsmitglieder und deren Stellvertretungen erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Projektbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe des in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Entschädigungssatzung der Stadt Langenhagen geregelten Betrages. Bestandteil des Projektes ist das Projekthandbuch, welches ein wichtiges Arbeitsmittel zur Planung und Durchführung eines Projektes ist. Neben allgemeinen Projektinformationen beinhaltet es spezifische Festlegungen und Regeln zur Projektdokumentation, zu den Abläufen der Planungs- und Bauphase sowie zur Kommunikation zwischen den Beteiligten. Auswirkungen auf die Strategischen Ziele der Stadt Langenhagen (BD/2023/359) ja, ja, Handlungsfeld nein positiv negativ In jedem Fall zu bewerten: Klimaschutz / Ökologie x Themenbezogen zu bewerten: Wirtschaft x Bildung x Mobilität und Infrastruktur x Soziales / Kultur / Ehrenamt x Wohnen x Kennzeichnung kinder- und jugendrelevanter Aspekte Maßnahmen betreffen kinder- und Ja jugendrelevante Themen Kinder/Jugendliche beteiligt und Interessen Ja berücksichtigt Anlage/n Keine Dokumentende]

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