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22. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Altshausen im Parallelverfahren zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt", Gemeinde Ebersbach-Musbach;

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGemeindeverwaltungsverband Altshausen
Datum2026-03-24
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Beschlussvorlage Ersteller Datum Drucksachen-Nr. Egger, Timo 17.03.2026 GVV 2026/047  Beratungsfolge  Sitzungsart Sitzungstermin/e Verbandsversammlung öffentlich 24.03.2026 Tagesordnungspunkt 22. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Altshausen im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt", Gemeinde Ebersbach- Musbach; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag 1. Der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsver- bandes Altshausen zur Ausweisung eines Sondergebiets „Lebensmittelmarkt“ in der Gemeinde Ebersbach-Musbach wird entsprechend dem beigefügten Lageplan und der Begründung zugestimmt und der erforderliche Aufstellungsbeschluss ge- fasst. 2. Im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens sind neben der Öffentlichkeit die maßgeblichen Behörden und Träger öffentlicher Belange anzuhören. 3. Der Vorentwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeinde- verwaltungsverbandes Altshausen ist zusammen mit den maßgeblichen Unterlagen (Lageplan und Begründung mit Umweltbericht) auf die Dauer eines Monats öffent- lich auszulegen. Seite 1 Sachverhalt Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich der Gemeinde Ebersbach wurde das Planungsbüro Dipl. Ing. Roland Groß aus Ebersbach beauftragt. Der begleitende Umweltbericht wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Lebensmit- telmarkt“ - Ballenbeund durch das Büro Menz Umweltplanung aus Tübingen erstellt. Bezüglich des Verfahrens wurde auf der Grundlage des genehmigten Flächennutzungsplanes von 2017, bearbeitet durch Beschluss des Gemeindeverwaltungsverbandes nun das 22. Än- derungsverfahren eingeleitet. Der Textteil + Planteil des genehmigten Flächennutzungsplanes von 2017 ist Grundlage und wird dem 22 Änderungsverfahren für die Gemeinde Ebersbach-Musbach zugrunde gelegt. In Vorberatungen in den jeweiligen Gremien wurde die Änderungsfläche bereits sehr gründlich diskutiert und entsprechend durch Beschlussfassungen konkretisiert. Näheres ist den Anlagen zu entnehmen. Finanzielle Auswirkungen Keine. Anlagen Anlage 1 – Änderung des FNP Seite 2

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