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22. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Altshausen im Parallelverfahren zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt", Gemeinde Ebersbach-Musbach;
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeindeverwaltungsverband Altshausen |
| Datum | 2026-03-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Ersteller Datum Drucksachen-Nr.
Egger, Timo 17.03.2026 GVV 2026/047
Beratungsfolge Sitzungsart Sitzungstermin/e
Verbandsversammlung öffentlich 24.03.2026
Tagesordnungspunkt
22. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Altshausen im Parallelverfahren
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt", Gemeinde Ebersbach-
Musbach;
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB
Beschlussvorschlag
1. Der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsver-
bandes Altshausen zur Ausweisung eines Sondergebiets „Lebensmittelmarkt“ in
der Gemeinde Ebersbach-Musbach wird entsprechend dem beigefügten Lageplan
und der Begründung zugestimmt und der erforderliche Aufstellungsbeschluss ge-
fasst.
2. Im Zuge des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens sind neben der Öffentlichkeit die
maßgeblichen Behörden und Träger öffentlicher Belange anzuhören.
3. Der Vorentwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeinde-
verwaltungsverbandes Altshausen ist zusammen mit den maßgeblichen Unterlagen
(Lageplan und Begründung mit Umweltbericht) auf die Dauer eines Monats öffent-
lich auszulegen.
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Sachverhalt
Mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilbereich der Gemeinde Ebersbach
wurde das Planungsbüro Dipl. Ing. Roland Groß aus Ebersbach beauftragt.
Der begleitende Umweltbericht wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Lebensmit-
telmarkt“ - Ballenbeund durch das Büro Menz Umweltplanung aus Tübingen erstellt.
Bezüglich des Verfahrens wurde auf der Grundlage des genehmigten Flächennutzungsplanes
von 2017, bearbeitet durch Beschluss des Gemeindeverwaltungsverbandes nun das 22. Än-
derungsverfahren eingeleitet.
Der Textteil + Planteil des genehmigten Flächennutzungsplanes von 2017 ist Grundlage
und wird dem 22 Änderungsverfahren für die Gemeinde Ebersbach-Musbach zugrunde
gelegt.
In Vorberatungen in den jeweiligen Gremien wurde die Änderungsfläche bereits sehr gründlich
diskutiert und entsprechend durch Beschlussfassungen konkretisiert.
Näheres ist den Anlagen zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Anlagen
Anlage 1 – Änderung des FNP
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