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20. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Altshausen im Parallelverfahren zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Hinter dem Weiher„, Gemeinde Guggenhausen;

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGemeindeverwaltungsverband Altshausen
Datum2026-03-24
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Beschlussvorlage Ersteller Datum Drucksachen-Nr. Egger, Timo 17.03.2026 GVV 2026/046  Beratungsfolge  Sitzungsart Sitzungstermin/e Verbandsversammlung öffentlich 24.03.2026 Tagesordnungspunkt 20. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Altshausen im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Hinter dem Weiher„, Gemeinde Guggenhausen; Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag 1. Die zu dem Planentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Ge- meindeverwaltungsverbandes Altshausen bisher vorgebrachten Stellungnahmen werden wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“ vom 17.03.2026 aufgeführt, behandelt. 2. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsver- bandes Altshausen bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung jeweils vom 20.11.2025 werden gebilligt und festgestellt. 3. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsver- bandes Altshausen bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung jeweils vom 20.11.2025 sind dem Landratsamt Ravensburg gem. § 6 Abs. 1 des Baugesetz- buches zur Genehmigung vorzulegen. 4. Dieser Beschluss ist nach der Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches ortsüblich bzw. öffentlich bekannt zu machen. Seite 1 Sachverhalt Die Gemeinde Guggenhausen beabsichtigt innerhalb des Gemeindegebiets einen Freiflä- chenphotovoltaikanlage anzusiedeln. Diese war ursprünglich im östlichen von Guggenhausen geplant. Mittlerweile fand eine Standortalternativenprüfung statt. Die Flächenausweisung im FNP erfolgt im Parallelverfahren zum entsprechenden Bebauungsplan. Der Bebauungsplan ist mittlerweile von der Gemeinde Guggenhausen beschlossen. Finanzielle Auswirkungen Anlagen Anlage 1 – FNP Anlage 2 – Abwägungsvorschläge Seite 2

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