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20. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Altshausen im Parallelverfahren zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Hinter dem Weiher„, Gemeinde Guggenhausen;
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeindeverwaltungsverband Altshausen |
| Datum | 2026-03-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Ersteller Datum Drucksachen-Nr.
Egger, Timo 17.03.2026 GVV 2026/046
Beratungsfolge Sitzungsart Sitzungstermin/e
Verbandsversammlung öffentlich 24.03.2026
Tagesordnungspunkt
20. Änderung des Flächennutzungsplans des GVV Altshausen im Parallelverfahren
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Hinter dem Weiher„,
Gemeinde Guggenhausen;
Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und
Behörden öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag
1. Die zu dem Planentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Ge-
meindeverwaltungsverbandes Altshausen bisher vorgebrachten Stellungnahmen
werden wie in der Anlage „Stellungnahmen und Behandlung der Stellungnahmen“
vom 17.03.2026 aufgeführt, behandelt.
2. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsver-
bandes Altshausen bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung jeweils
vom 20.11.2025 werden gebilligt und festgestellt.
3. Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 des Gemeindeverwaltungsver-
bandes Altshausen bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung jeweils
vom 20.11.2025 sind dem Landratsamt Ravensburg gem. § 6 Abs. 1 des Baugesetz-
buches zur Genehmigung vorzulegen.
4. Dieser Beschluss ist nach der Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 des
Baugesetzbuches ortsüblich bzw. öffentlich bekannt zu machen.
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Sachverhalt
Die Gemeinde Guggenhausen beabsichtigt innerhalb des Gemeindegebiets einen Freiflä-
chenphotovoltaikanlage anzusiedeln. Diese war ursprünglich im östlichen von Guggenhausen
geplant. Mittlerweile fand eine Standortalternativenprüfung statt. Die Flächenausweisung im
FNP erfolgt im Parallelverfahren zum entsprechenden Bebauungsplan.
Der Bebauungsplan ist mittlerweile von der Gemeinde Guggenhausen beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen
Anlage 1 – FNP
Anlage 2 – Abwägungsvorschläge
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Text aus PDF extrahiert