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Schularten Tuniberg - Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines dreizügigen Gymnasiums zusätzlich zur geplanten Gemeinschaftsschule in Freiburg-Opfingen, Beantragung Schulverbund (interfraktioneller Antrag nach § 34 Gemeindeordnung vom 25.09.2024)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFreiburg im Breisgau
Datum2025-05-02
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DRUCKSACHE G-25/066 BESCHLUSSVORLAGE Dezernat / Amt Verantwortlich Tel. Nr. Datum II / Amt für Schule und Bildung Frau Donnermeyer 2300 02.05.2025 Betreff: Schularten Tuniberg - Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines dreizügigen Gymnasiums zusätzlich zur geplanten Gemeinschaftsschule in Freiburg-Opfingen, Beantragung Schul- verbund (interfraktioneller Antrag nach § 34 Gemeindeordnung vom 25.09.2024) Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss 1. ASW/KJHA 12.05.2025 X X 2. HFA 26.05.2025 X X 3. GR 03.06.2025 X X Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): ja, durchgeführt in - Opfingen am 12.05.2025 - Munzingen am 14.05.2025 - Lehen am 21.05.2025 - Hochdorf am 26.05.2025 - Tiengen am 26.05.2025 - Waltershofen am 27.05.2025 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe Anlage 1 Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz: nein Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat beschließt gemäß Drucksache G-25/066 grundsätzlich die Einrich- tung eines dreizügigen Gymnasiums gemäß § 30 Schulgesetz (SchulG) zusätzlich zu der gemäß Drucksachen G-22/119, G-22/119.1, G 22/119.2 grundsätzlich beschlos- senen Gemeinschaftsschule am Standort Freiburg-Opfingen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, gemäß Drucksache G-25/066 das erfor- derliche Verfahren der Regionalen Schulentwicklung durchzuführen. - 2 - DRUCKSACHE G-25/066 3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung gemäß Drucksache G-25/066 bei der Staatlichen Schulverwaltung den Antrag auf Einrichtung eines Schulverbundes aus Gemeinschaftsschule und Gymnasium gemäß § 16 SchulG in Freiburg-Opfingen zu stellen. 4. Die endgültige Genehmigung des Bauvorhabens sowie die Bereitstellung von Bau- und Einrichtungsmitteln bleiben der besonderen Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten. __________________________________________________________________________________ - 3 - DRUCKSACHE G-25/066 Anlagen: 1. Finanzielle Auswirkungen 2. Interfraktioneller Antrag nach § 34 Gemeindeordnung vom 25.09.2024 3. Übergangsquote Tuniberggemeinden auf Gymnasium 4. Prognose der Viertklässler*innen ab dem Schuljahr 2032/2033 5. Prognose der Gesamtschüler*innenzahlen Klasse 5 - 10 (alle Schularten) 1. Ausgangslage Mit den Drucksachen G-22/119, G-22/119.1 und G-22/119.2 hat der Gemeinderat eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe am Standort Freiburg-Opfingen beschlossen. Damit sollte die Voraussetzung geschaffen werden, für alle Schüler*in- nen der Tuniberggemeinden ein passendes Schulangebot vor Ort bereitzustellen. Als geeigneter Standort wurde eine Fläche nördlich des östlichen Ortseingangs iden- tifiziert, die in unmittelbarer Nachbarschaft der bestehenden Grundschule liegt und somit eine aufeinander abgestimmte Nutzung ermöglicht. Der Bedarf für eine Gemeinschaftsschule an diesem Standort wird von der Staatlichen Schulverwaltung bestätigt. Die umliegenden Gemeinschaftsschulen in Ehrenkirchen, Breisach, Ihringen und March mussten im laufenden Schuljahr in großem Umfang Schüler*innen abweisen. Gleiches gilt für die Staudinger-Gesamtschule. Ausgehend von einer Elterninitiative hat die Landesregierung die Wiedereinführung des 9-jährigen Gymnasiums beschlossen; ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 29.01.2025 im Landtag verabschiedet. Dies nahmen Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Freiburg zum Anlass, im Rahmen eines interfraktionellen Antrags nach § 34 Gemeindeordnung (GemO) die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob die „ge- plante Gemeinschaftsschule am Tuniberg im Sinne einer Verbundschule um ein Re- form-Gymnasium mit gemeinsamer Schulleitung erweitert werden kann.“ Die Idee einer Verbundschule wurde vom Ortschaftsrat Opfingen bereits im Novem- ber 2022 eingebracht. Diesem Anliegen konnte aufgrund der damaligen Rahmenbe- dingungen sowie der Schüler*innenzahlprognosen nicht entsprochen werden (s. Drucksachen G-22/119, G-22/119.1 und G-22/119.2). Im bisherigen System von G8-Gymnasium neben der Gemeinschaftsschule hätten sich im Sinne der Schüler*in- nen wenig bis keine Synergien ergeben, da insbesondere ein Übergang zwischen den Schularten nur in Richtung der Gemeinschaftsschule möglich gewesen wäre. Mit der Einführung des 9-jährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg haben sich die Rahmenbedingungen jedoch grundlegend geändert. - 4 - DRUCKSACHE G-25/066 2. Veränderte Rahmenbedingungen 2.1 Auswirkungen von G9 – Schüler*innenzahlprognose Mit der Wiedereinführung von G9 zum Schuljahr 2025/2026 für alle fünften und sechsten Klassen wird es im Schuljahr 2031/2032 keinen Abiturjahrgang geben, der die Schulen nach der Abschlussprüfung verlässt. Es verbleibt ein vollständiger Jahr- gang mit stadtweit etwa einem Raumbedarf von 25 Klassenräumen an den Schulen und dies dauerhaft. Die zu G9 umgewandelten Gymnasien würden also jeweils um ein Achtel ihres Volumens wachsen, was in den vorhandenen Gebäuden nicht möglich ist. Entwicklung der Klassenzahlen bis zum Schuljahr (SJ) 2032/2033 Dies führt in ohnehin übervollen Gymnasien dazu, dass der Mehrbedarf durch G9 in den Schulen nicht mehr aufgefangen werden kann und so die Aufnahme neuer fünfter Klassen nicht möglich sein wird. Dieser Situation muss frühzeitig durch die Schaffung zusätzlicher gymnasialer Kapazitäten begegnet werden, die sowohl an einem Gym- nasium als auch an einer Gemeinschaftsschule realisiert werden können. An einer Ge- meinschaftsschule haben im Optimalfall 1/3 der Schüler*innen eine Gymnasialemp- fehlung. Die Anmeldezahlen an den öffentlichen Gymnasien sind im Vergleich zu den letzten Jahren zu diesem Schuljahr leicht rückläufig und entsprechend an den Sekundarstufe- 1-Schulen leicht erhöht. Gründe hierfür sind unter anderem die beiden neuen Gemein- schaftsschulen mit sehr guten Anmeldezahlen auch im Bereich der Schüler*innen mit Gymnasialempfehlung sowie die Aufnahme eines weiteren Zuges an der Staudinger- Gesamtschule nach Fertigstellung der Gebäude. Welchen Einfluss die Anmeldungen z. B. an den Privatschulen haben, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Landesweit ist der Anteil der Gymnasialempfehlungen unverändert hoch, ebenso die Übergangszahlen aufs Gymnasium. - 5 - DRUCKSACHE G-25/066 - 6 - DRUCKSACHE G-25/066 2.2 Weitere schulgesetzliche Veränderungen 2.2.1 Oberstufenverbund Das neue Schulgesetz i. d. F. vom 01.08.2025 ermöglicht in § 18a einen Oberstufen- verbund – insbesondere auch zwischen Gemeinschaftsschule und Gymnasium in der Weise, dass die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums zugleich als Oberstufe der Gemeinschaftsschule gilt, an der keine eigene gymnasiale Oberstufe eingerichtet wird. Damit kann bereits mit dem Start der Gemeinschaftsschule die Frage einer gymnasi- alen Oberstufe sicher beantwortet werden, ohne die Unsicherheit notwendiger Schü- ler*innenzahlen in Klasse 9. An einer reinen Gemeinschaftsschule bedarf es zur Ein- richtung einer eigenen gymnasialen Oberstufe einer langfristig prognostizierten Schü- ler*innenzahl von 60 in Klasse 9. Ob der Oberstufenverbund auch im Falle einer Verbundschule nach § 16 SchulG, die hier vorgesehen ist, einer eigenen Beantragung bedarf, konnte mit der Staatlichen Schulverwaltung noch nicht abschließend geklärt werden. Da die Frage erst zum Tra- gen kommt, wenn die Beantragung einer Oberstufe für die Gemeinschaftsschule an- steht, wird die Verwaltung – soweit erforderlich – in diesem Zuge den Antrag auf ei- nen Oberstufenverbund zwischen Gemeinschaftsschule und Gymnasium gemäß § 18 a SchulG i. d. F. vom 01.08.2025 stellen. Dem dringenden Wunsch der Tuniberggemeinden, den Kindern die sichere Möglich- keit zu bieten, vor Ort das Abitur machen zu können, wird damit Rechnung getragen. 2.2.2 Neue Übergangsmöglichkeiten Übergänge zwischen Gemeinschaftsschule und Gymnasium werden in beide Richtun- gen möglich sein, da die Lerngeschwindigkeiten beider Schularten einander angenä- hert werden. Schüler*innen des Gymnasiums und die im E-Niveau der Gemeinschafts- schule lernen im gleichen Tempo, die Zulassungsvoraussetzungen zum Abitur sind nun dieselben. Die Sprachenfolgen beider Schulen müssen dazu aufeinander abge- stimmt sein. - 7 - DRUCKSACHE G-25/066 3. Bedarf für ein Gymnasium Übergangsquote Gymnasien 70 60 50 40 30 20 10 0 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Übergang auf öffentliche Gymnasien in Freiburg in % Übergang landesweit Freiburg hat als Hochschulstandort traditionell hohe Übergangsquoten auf das Gym- nasium. Schon bisher arbeiten die Gymnasien an und über ihrer Kapazitätsgrenze – regelmäßig werden mehr 5. Klassen gebildet, als die bauliche Zügigkeit der Schule eigentlich vorsieht. Dies führt zu Wanderklassen, fehlenden Räumen für Gruppenar- beiten und Differenzierung und schränkt schon jetzt die methodischen und didakti- schen Möglichkeiten der Gymnasien erheblich ein. Im Kontext von G9 müssen die Gymnasien in ihrer Zügigkeit reduziert werden, um so den zusätzlichen Raumbedarf für den weiteren Jahrgang, der durch G9 in den Schulen bleibt, aufzufangen und um modernen Unterricht durchgängig auch räumlich zu ermöglichen. Beispielsweise wird es im „neuen“ G9 mehr Gruppenarbeit auf dem individuellen Lernniveau geben, hierzu braucht es die passenden Räumlichkeiten wie beispielsweise Lernateliers. Auch wird es für die Inklusion weitere Raumbedarfe geben. Bis 2004 war das neunjährige Gymnasium die Regel und die zur Verfügung stehenden Schulplätze an den Gymnasien waren ausreichend. Allerdings hat sich bisher die Be- völkerungszahl von Freiburg deutlich erhöht und entsprechend mehr Schüler*innen sind auch auf das Gymnasium gegangen – die Übergangsquoten der Grundschulen der Tuniberggemeinden sind der Anlage 3 zu entnehmen. - 8 - DRUCKSACHE G-25/066 Entwicklung der Stadtbevölkerung ab 2004 240000 230000 220000 210000 200000 190000 180000 170000 200420052006200720082009201020112012201320142015201620172018201920202021202220232024 Dauerhafte Erweiterungsmöglichkeiten an bestehenden Gymnasien wurden intensiv geprüft und aus unterschiedlichen Gründen verworfen – so auch die bereits grund- sätzlich beschlossene Erweiterung des Berthold-Gymnasiums. Entlastungen der be- stehenden Gymnasien durch kurzfristige Maßnahmen, wie z. B. die Erstellung von Klassenraumcontainern, und weitere Gemeinschaftsschulen mit gymnasialen Kapazi- täten wie der Schule Dietenbach, der Emil-Thoma-Schule und der Wentzinger-Schule reichen aufgrund von G9 nicht aus, um den Bedarf an gymnasialen Schulplätzen in der Stadt dauerhaft zu decken. Der Neubau eines weiteren Gymnasiums in Freiburg ist damit unumgänglich. Der interfraktionelle Antrag nach § 34 GemO spricht von einem „Reformgymnasium“. Dieser Begriff ist schulrechtlich nicht hinterlegt. Die Verwaltung geht davon aus, dass es sich um ein Gymnasium handeln soll, das räumlich die Möglichkeiten bietet, me- thodisch und didaktisch vielfältig zu arbeiten und auch stärker zu individualisieren, um auf eine heterogene Schülerschaft eingehen zu können. Diese Anforderung wird im Raumprogramm abgebildet werden, d.h. das Gymnasium soll nicht als klassische Flurschule angelegt sein, in der von einem Flur links und rechts die Klassenzimmer liegen, sondern aufgrund der Baulichkeit diesen veränderten Anforderungen Rech- nung tragen. Hier spielen beispielsweise Differenzierungsmöglichkeiten in kleinen Räumen oder auch innerhalb größerer, offener Lernumgebungen eine Rolle. Damit soll auch eine möglichst hohe Flexibilität zwischen den beiden Schularten orientiert an der jeweiligen Nachfrage erreicht werden. 4. Verbundschule Schülerinnen und Schüler haben unterschiedliche Stärken und Bedürfnisse. Bei der Wahl der weiterführenden Schule spielt der Elternwille neben der Grundschulemp- fehlung die zentrale Rolle. Dabei ist es für Eltern insbesondere von Bedeutung, dass ihre Kinder eine Schule besuchen, in der sie bestmöglich gefördert werden und - 9 - DRUCKSACHE G-25/066 bestenfalls auch die Hochschulreife erwerben können. Deshalb bietet das baden- württembergische Schulsystem individuelle Fördermöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen. Eine Möglichkeit ist die Verbundschule, die zwei oder drei Schularten unter einem Dach vereint. Schon nach altem Schulrecht war ein Verbund zwischen Gemeinschaftsschule und achtjährigem Gymnasium möglich. Wie in Drucksache G 22/119 dargelegt, wäre dies ein Nebeneinander zweier Schularten gewesen, das eine Durchlässigkeit allenfalls vom Gymnasium auf die Gemeinschaftsschule gewährt hätte. Der Bildungsgang des G8 und das E-Niveau der Gemeinschaftsschule wären mit unterschiedlichen Lernge- schwindigkeiten und unterschiedlichen Bildungsplänen nebeneinander gelaufen, ohne geeignete Übergangsmöglichkeiten in beide Richtungen und ohne entspre- chende Synergien. Aus diesem Grund hatte die Verwaltung diese Idee damals abge- lehnt. Durch den Gleichklang der beiden Schularten Gemeinschaftsschule und 9-jähriges Gymnasium in den Klassen 5 - 10 wird ein Schulverbund nicht nur rechtlich, sondern auch inhaltlich möglich. Es kann am Tuniberg ein Verbund zweier Schulen mit einer gemeinsamen Schulleitung, gemeinsamen Gremien und insbesondere einem gemein- samen pädagogischen Grundverständnis entstehen. Dies würde dann auch eine Durchlässigkeit in beide Richtungen ermöglichen, da die Lerngeschwindigkeiten im E-Niveau der Gemeinschaftsschule (gymnasiales Niveau) und des Gymnasiums einan- der entsprechen. Mit einem Schulartwechsel wäre nicht notwendigerweise eine Än- derung des sozialen Umfeldes verbunden. Kindern und Jugendlichen wird so ermög- licht, sich ihrer Fähigkeiten gemäß im Laufe der Schulzeit zu entwickeln – dies kann in vielen Fällen zu höherer Chancengerechtigkeit beitragen. Lehrkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen auch an der anderen Schulart eingesetzt werden. Außerunterrichtliche Angebote sind schulartübergreifend möglich und stärken die Gemeinschaft am Campus. Externe Kooperationspartner*innen sind im Schulverbund in beiden Schulen tätig. Auch im Bereich Inklusion kann gemeinsam gearbeitet werden. Lernende beider Schularten können als Mentor*innen schulart- übergreifend eingesetzt werden. Und auch die Arbeit der SMV kann beide Schularten verbinden. Die Gemeinschaftsschule ist immer gebundene Ganztagesschule; damit wird für die Schüler*innen je nach Wunsch und Bedarf die Möglichkeit eröffnet, auch im Rahmen einer gebundenen Ganztagesschule gymnasiale Bildung zu erwerben. Dem Gymna- sium steht die Möglichkeit einer Ganztagesschule in Wahlform offen. Ein Verbund beider Schularten lässt auch räumliche Synergien erwarten. Strukturen, wie beispielsweise die Cafeteria oder eine Schulbibliothek können gemeinsam ge- nutzt werden; in den Naturwissenschaften sind gemeinsame Sammlungen und die gemeinsame Nutzung der Fachräume möglich. Es besteht die Möglichkeit gemeinsa- mer außerunterrichtlicher Angebote wie AGs, Partnerschaften mit Schulen im Aus- land, Exkursionen, gemeinsame Projekte etc. - 10 - DRUCKSACHE G-25/066 Auch für Inklusion und Schulsozialarbeit können gemeinsame räumliche und perso- nelle Strukturen geschaffen werden. Schulsozialarbeiter*innen können Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern beider Schulformen unterstützen, so dass eine Kontinuität in der Betreuung gewährleistet ist und Schüler*innen über einen längeren Zeitraum begleitet werden können. Ein solcher Verbund gemäß § 16 SchulG betrifft die Jahrgangsstufen 5 - 10. Dazu kommt die bereits erwähnte Möglichkeit, für die gymnasiale Oberstufe einen Oberstufenverbund gemäß § 18a SchulG i. d. F. vom 01.08.2025 zu bilden. Damit ist die Sicherheit für den Tuniberg gegeben, dass dort eine gymnasiale Oberstufe zu- stande kommt – unabhängig von den Schüler*innenzahlen in der Gemeinschafts- schule. Die im interfraktionellen Antrag nach § 34 GemO erwähnte Planung der Stadt Kon- stanz für eine Verbundschule zwischen Gemeinschaftsschule und Gymnasium sieht eine gebundene Ganztagesschule für beide Schularten vor. Nach Aussage des Regie- rungspräsidiums ist dies zurzeit nicht genehmigungsfähig, da das Schulgesetz keinen gebundenen Ganztag am Gymnasium vorsieht. Dennoch soll das Raumprogramm so gestaltet werden, dass auch ein gebundener Ganztag am Gymnasium möglich wäre. Die Verwaltung wird die Rechtslage dahingehend beobachten und ggf. gemeinsam mit der Schule an einem entsprechenden Konzept arbeiten. 5. Bedarfsberechnung und Raumprogramm Der Bedarf zum Bau einer Gemeinschaftsschule am Tuniberg wurde bereits in den Drucksachen G-22/119, G-22/119.1 und G-22/119.2 hinreichend dargelegt. Nach Mitteilung der staatlichen Schulverwaltung hat sich der Bedarf an Gemeinschafts- schulplätzen im Schulamtsbezirk weiter erhöht. Die umliegenden Gemeinschafts- schulen und auch die Staudinger-Gesamtschule mussten zum Schuljahr 2024/2025 eine Vielzahl von Schüler*innen abweisen. Die Anmeldezahlen an den neuen Gemein- schaftsschulen Emil-Thoma und Wentzinger zum Schuljahr 2025/2026 belegen, dass ein entsprechender Bedarf an Schulplätzen auch in der Stadt Freiburg besteht. Dies bestätigt die dem Grundsatzbeschluss 2022 zugrundeliegende Prognose, dass durch die Neubaugebiete in Munzingen, Tiengen und Waltershofen mit steigenden Schü- ler*innenzahlen zu rechnen ist. Entsprechend der Prognose werden ab dem Schuljahr 2032/2033 etwa 120 Schü- ler*innen pro Schuljahr aus den Grundschulen der Tuniberggemeinden kommen – siehe Anlage 4. Hinzu kommen Schüler*innen aus anderen Stadtbezirken und aus den Tuniberggemeinden, die keine der vier städtischen Grundschulen am Tuniberg besu- chen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass 2/3 der Klassen mit Kindern aus den Tuniberggemeinden belegt werden. - 11 - DRUCKSACHE G-25/066 Das Amt für Schule und Bildung hat auf der Grundlage der vorliegenden Modellraum- programme des Landes für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien eine Programmflä- che für den Schulverbund von ca. 9.000 m² errechnet. Diese Flächen beinhalten Un- terrichtsflächen, Flächen für Verwaltung und sonstige schulische Belange und errech- nen sich nach den Modellraumprogrammen des Landes. Nicht enthalten sind soge- nannte Nebenflächen, wie Verkehrswege und Toiletten. Werden hierzu Neben-, Ver- kehrs- und Konstruktionsflächen addiert, ergibt sich eine Geschossfläche in der Grö- ßenordnung von ca. 18.000 m². Berücksichtigt wurden ein dreizügiges Gymnasium, eine dreizügige Gemeinschaftsschule sowie eine gemeinsame Oberstufe. Dabei ist zu beachten, dass ein aktuelles Modellraumprogramm für G9-Gymnasien noch nicht vor- liegt. Die Verwaltung hat daher das überholte Modellraumprogramm vor Einführung des achtjährigen Gymnasiums zur Berechnung herangezogen. Die Verwaltung geht davon aus, dass, gemeinsam mit den ergänzenden baulichen Maßnahmen für die bestehenden Schulen, mit diesen zusätzlichen sechs Zügen in der Sekundarstufe die Versorgung mit Schulplätzen in der gesamten Stadt Freiburg lang- fristig gesichert wird. Die Verbundschule am Tuniberg wird also nicht nur die schuli- schen Bedarfe für die Kinder vom Tuniberg decken, sondern auch für die Bedarfe der Kernstadt zur Verfügung stehen. Ein konkreter Bedarf entsteht z. B. im neuen Stadtteil Dietenbach, wo eine 6-zügige Grundschule und eine 4-zügige Gemeinschaftsschule entsteht. Das Gymnasium am Tuniberg kann den durch die Differenz entstehenden Bedarf abdecken. Weiterer Bedarf im Freiburger Westen entsteht durch die Bebauung von Zinklern (Lehen). Die Räume der Sekundarstufe 1, also der Klassen 5 - 10 beider Schularten, sollen so gebaut werden, dass innerhalb der Schularten eine wechselseitige Nutzung der Räumlichkeiten möglich ist, je nach Nachfrage nach der jeweiligen Schulart. Dies ist notwendig, da die langfristigen Auswirkungen der veränderten Grundschulempfeh- lung und das daraus resultierende Wahlverhalten nicht prognostiziert werden kön- nen. Zusätzlich zur Programmfläche für den Schulverbund ergibt sich neben der bestehen- den Zweifeldhalle der Bedarf einer weiteren Dreifeldhalle für den Sportunterricht. 6. Fazit Die Verwaltung befürwortet das Anliegen des interfraktionellen Antrags. Die Wie- dereinführung von G9 stellt die Stadt Freiburg vor große Herausforderungen bezüg- lich der benötigten räumlichen und finanziellen Ressourcen. Die veränderten rechtli- chen und inhaltlichen Rahmenbedingungen ermöglichen nun einen echten Verbund mit Durchlässigkeit in beide Richtungen. Über die Idee einer Verbundschule am Tu- niberg können diese räumlichen Ressourcen in einem sinnvollen zeitlichen Horizont und gleichzeitig mit hohem pädagogischem Mehrwert bereitgestellt werden. - 12 - DRUCKSACHE G-25/066 7. Weiteres Vorgehen Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung mit der Staatlichen Schulverwaltung das Genehmigungsverfahren abstimmen und das Verfahren der Regionalen Schulent- wicklung nach § 30 SchulG durchführen. Als Grundlage für die Auslobung zum vorgesehenen Planungswettbewerb bereitet die Verwaltung ein pädagogisches Konzept und ein daraus resultierendes Raumpro- gramm vor, das dem Gemeinderat als Teil der Wettbewerbsauslobung gesondert zur Entscheidung vorgelegt wird. Für die vorgesehene Fläche in Opfingen soll im Vorfeld des Vergabeverfahrens (VGV-Verfahrens) eine städtebauliche Testplanung erstellt werden. In diese wird die bestehende Grundschule einbezogen. Dabei soll geprüft werden, ob das Bauprojekt unter Beachtung der gegebenen Anforderungen und Rah- menbedingungen auf dem vorgesehenen Areal realisierbar ist. Dabei geht es nicht nur um das Schulgebäude mit Außenflächen, sondern auch um die Beachtung möglicher Restriktionen und Vorgaben wie Naturschutz oder verkehrliche und technische Er- schließung. Erst im Anschluss daran können realistische Kostenschätzungen erstellt werden. Dies umfasst auch die Grunderwerbskosten, da sich das Gelände vollständig in privater Hand befindet. Die Verwaltung geht davon aus, dass über die üblichen Schulbauförderungszu- schüsse hinausgehende finanzielle Hilfen aufgrund des Mehraufwandes durch die Einführung von G9 im Rahmen des Konnexitätsprinzips durch das Land gewährt wer- den. Nähere Informationen dazu lagen zur Zeit der Drucksachenerstellung noch nicht vor. Für Rückfragen steht Frau Geiß, Amt für Schule und Bildung, Tel.: 0761/201-2325, zur Ver- fügung. - Bürgermeisteramt -

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