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Betreuungssituation in Freiburger Kitas - Darstellung des "Offenburger Modells" (interfraktioneller Antrag nach § 34 Gemeindeordnung vom 05.02.2025)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Freiburg im Breisgau |
| Datum | 2025-04-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DRUCKSACHE KJHA-25/006
INFORMATIONSVORLAGE
Dezernat / Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum
II / Amt für Kinder, Jugend und Familie Frau Völkel 8300 30.04.2025
II / Amt für städtische Kindertageseinrichtungen Frau Zink 6500
Betreff:
Betreuungssituation in Freiburger Kitas - Darstellung des "Offenburger Modells"
(interfraktioneller Antrag nach § 34 Gemeindeordnung vom 05.02.2025)
Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss
ASW/KJHA 12.05.2025 X
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: nein
Ergebnis:
Der Ausschuss für Schulen und Weiterbildung sowie der Kinder- und Jugendhilfeaus-
schuss nehmen gemäß Drucksache KJHA-25/006 die Betreuungssituation in Freiburger
Kitas sowie die Ausführungen zum „Offenburger Modell“ zur Kenntnis.
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Anlage:
Interfraktioneller Antrag nach § 34 Gemeindeordnung vom 05.02.2025
1. Ausgangslage
Nach der Prognose des Fachkräfte-Radars für KiTa und Grundschule 2023 fehlen in
Baden-Württemberg 15.800 zusätzliche Fachkräfte, um bis 2030 die Betreuungsbe-
darfe der Eltern decken zu können und in allen Gruppen kindgerechte Personalschlüs-
sel zu erreichen.
Wie etliche andere Kommunen steht zwischenzeitlich auch Freiburg vor großen Her-
ausforderungen. Der Fachkräftemangel führt in Freiburg zunehmend zu Reduzierun-
gen von Angebotsformen und Gruppenschließungen in den Einrichtungen. Eine ange-
spannte Personalsituation erschwert die verlässliche Erfüllung des Bildungs-, Betreu-
ungs- und Erziehungsauftrags. Kurzfristige Ausfälle werden von Familien als beson-
ders belastend empfunden.
Die Verlässlichkeit der Betreuungsangebote ist jedoch für Eltern ein wichtiger Faktor.
Zudem ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein in § 22 Abs. 2 Ziffer 3 Sozial-
gesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) gesetzlich verankertes Ziel, das die Kommune im
Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruches auf Förderung der Kinder in Tagesein-
richtungen und Kindertagespflege zu beachten hat.
Gemäß dem interfraktionellen Antrag nach § 34 Gemeindeordnung (GemO) vom
05.02.2025 werden neben der Vorstellung des „Offenburger Modells“ mit dieser
Drucksache Möglichkeiten der Erprobung und Erfahrungen aus anderen Städten dar-
gestellt.
1.1 Offenburger Modell
Aufgrund des akuten Fachkräftemangels war es in Offenburg bereits 2022 erforder-
lich entsprechende Maßnahmen in Kitas zu ergreifen. Zunächst wurden u. a. die An-
zahl der Ganztagsplätze in den städtischen Kitas im Ü3-Bereich (3 bis 6-jährige Kin-
der) und für Kinder unter 3 Jahren reduziert. Eine weitere Maßnahme war u. a. die
Stärkung der Kindertagespflege. Zur Sicherstellung einer verlässlichen Erfüllung des
Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags hat sich Offenburg dazu entschieden,
im Ü3-Bereich eine ergänzende Spiel- und Betreuungszeit durch einen externen An-
bieter (somit nicht im Rahmen des Erprobungsparagraphen) einzuführen.
• Seit Mai 2023 wird die Spiel- und Betreuungszeit mittlerweile in 7 von 15 städti-
schen Kitas umgesetzt.
• Das Offenburger Modell bietet täglich 7 Stunden Bildung und Erziehung durch pä-
dagogische Fachkräfte sowie zwei Stunden Spiel- und Betreuungszeit im direkten
Anschluss an.
• Die Malteser haben sich als einziger Träger für die ergänzende Spielzeit angeboten.
• Kita und Spiel- und Betreuungszeit sind zwei getrennte Angebote.
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Ziele der Umsetzung:
• Für die Kinder: höhere Bildungs- und Erziehungsqualität sowie Beziehungskonti-
nuität
• Für die Mitarbeitenden/Erzieher*innen: bessere Arbeitsbedingungen und Rückkehr
zur pädagogischen Wirksamkeit
• Für die Eltern: gute Kita-Qualität, weitestgehende Verlässlichkeit; Vereinbarkeit
Familie und Beruf durch anschließendes Betreuungsmodul (in Summe bis zu 9
Stunden täglich)
1.2 Erprobungsparagraph
Um dem vorherrschenden Fachkräftemangel entgegenzusteuern wurde von der Lan-
desregierung am 09.12.2023 die Einführung eines Erprobungsparagraphen beschlos-
sen. Mit dem neuen § 11 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) soll den Trägern die
Möglichkeit eingeräumt werden, in begründeten Fällen durch Antragsstellung von
den Vorgaben des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuwei-
chen, um neue Konzepte entwickeln und erproben zu können. Der Erprobungspara-
graph geht auf eine Initiative des Städtetags Baden-Württemberg zurück, der in sei-
nem Projekt „Kita der Zukunft“ die Kernforderung aufstellte, vor Ort passgenaue Lö-
sungen zu finden. Daraus ist der Vorschlag eines Zukunftsparagraphen hervorgegan-
gen, der den Kommunen mehr Freiraum und individuelle Lösungen ermöglichen soll.
Die Regelungen des SGB VIII bleiben dabei unberührt.
Voraussetzungen der Erprobung sind, dass ein Beteiligungsprozess vor Ort stattge-
funden hat und das Kindeswohl geschützt ist. Im Spannungsfeld zwischen Rechtsan-
spruch und Förderauftrag sollen für alle – Kinder, Fachkräfte und Eltern – gute und
verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Bislang wurde der Erprobungsparagraph in Baden-Württemberg nur zögerlich um-
gesetzt. In der Praxis muss eine Balance zwischen der Notwendigkeit einer flexibleren
Handhabung der geltenden Vorgaben und den zu Recht bestehenden Ansprüchen an
eine qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsarbeit in den Kitas gefunden
werden.
Es ist jedoch auch klar, dass der Erprobungsparagraph alleine nicht ausreichen wird,
um die enormen Herausforderungen der Träger und Kommunen zu bewältigen. Dies
bedeutet, es müssen zeitgleich mehrere unterschiedliche Lösungsansätze verfolgt
werden.
1.2.1 Erfahrungen aus anderen Kommunen
In vielen Städten führt der landesweite Fachkräftemangel teilweise schon seit meh-
reren Jahren zu Einschränkungen der Angebotszeiten bis hin zu Gruppenschließun-
gen. Die meisten Städte setzen dabei vorrangig Maßnahmen um für Kinder über drei
Jahren mit dem Ziel einer verlässlichen Betreuung vieler Kinder anstelle längerer Be-
treuung einzelner Kinder. Mehrere Kommunen haben deshalb pauschal die Öffnungs-
zeiten gekürzt.
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Stuttgart ist den Weg gegangen, Regulationsmöglichkeiten über die Steuerung von
Öffnungszeiten und Angebotsformen weiterzuentwickeln, Randzeiten zu reduzieren
sowie zeitgemischte Gruppen anzubieten. Dabei konnte der Fachkräfteschlüssel ein-
gehalten werden. Maßnahmen, die außerhalb der über den Erprobungsparagraphen
bereits erlaubten Flexibilisierung liegen, kamen hier bisher nicht zur Anwendung.
In besonders vom Fachkräftemangel betroffenen Kommunen wurden ergänzende An-
gebote entwickelt, die im Rahmen des Erprobungsparagraphen oder durch externe
Anbieter umgesetzt werden:
• Horb am Neckar bietet eine ergänzende Nachmittagsbetreuung in einzelnen städ-
tischen Einrichtungen. Die ergänzende Betreuung erfolgt durch geeignete Kräfte.
• In Mannheim hat ein freier Träger seit September 2024 in einer Einrichtung für Kin-
der von drei bis sechs Jahren ein Pilotprojekt zur Randzeitenbetreuung gestartet.
Eine Stunde pro Tag wird durch Zusatzkräfte abgedeckt.
• In Radolfzell übernahmen anfangs Eltern die Betreuung am Nachmittag. Nach Ab-
wägung aller Vor- und Nachteile gegenüber der Durchführung durch externe An-
bieter*innen wird das Angebot seit 2023 an zwei Standorten, mit der Option auf
Ausbau, von den Maltesern durchgeführt.
• In Elzach gibt es das „Spielzeit-Modell“. Vormittags wird das reguläre Kita-Ange-
bot durch Fachkräfte erhalten, für den Nachmittag können Eltern ein zusätzliches
Modul („Spielzeitbetreuung“) dazu buchen, welches innerhalb der Einrichtung
durch dafür weitergebildete Zusatzkräfte angeboten wird.
Durch eine Ergänzung von Betreuungsangeboten am Nachmittag kann folgendes er-
reicht werden:
• Entlastung der Fachkräfte durch verlässliche Arbeitszeiten und ausreichende Zei-
ten für Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Fortbildungen und Schulungen
und Teambesprechungen
• Ausreichend Ressourcen für die Anleitung von Auszubildenden
• Ausreichend Zeit für Führungsaufgaben der Kitaleitungen
• Schaffung verlässlicher Betreuungsangebote für berufstätige Eltern
• Sicherung bzw. Erhöhung der Qualität während der Erziehungs-, Bildungs- und
Betreuungszeit durch ausreichendes Fachpersonal
• Mitarbeiter*innenbindung/-zufriedenheit erhöhen (Fluktuation reduzieren)
• Steigerung der Attraktivität des Arbeitsplatzes/der Arbeitgeber*in
1.3 Aktueller Stand in Freiburg
Freiburger Förderrichtlinien
Über die Freiburger Förderrichtlinien werden bereits höhere Stellenanteile gefördert
als vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) vor-
gegeben, z. B. mehr Stellenanteile für die Freistellung der Kitaleitungen und für die
Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund und besonderem Förderbedarf.
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Diese Verbesserungen der Rahmenbedingungen haben der Stadt in den vergangenen
Jahren sicherlich einen Vorteil bei den Themen Fachkräftegewinnung und Fachkräfte-
bindung verschafft und werden von den Fachkräften auch sehr geschätzt. Die aktuel-
len Entwicklungen zeigen jedoch, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine
verlässliche Kitabetreuung zu gewährleisten.
Städtische Kitas
Seit Herbst letzten Jahres fehlen insgesamt in den 23 städtischen Kitas kontinuierlich
etwa 15 bis 20 Fachkräfte (Gründe sind Kündigungen, Langzeiterkrankungen,
Schwangerschaften). In der Folge mussten in den meisten Kitas entweder über län-
gere Zeit oder wiederholend kurzfristig Öffnungszeiten gekürzt werden. Einige städ-
tische Kitas sind hiervon besonders stark betroffen. Fachkräfte arbeiten seit Monaten
am Limit, pädagogisches Arbeiten ist nur noch eingeschränkt möglich, die Zahl der
erkrankten Fachkräfte steigt und diejenigen, die den Betrieb lange Zeit aufrechterhal-
ten haben sind überlastet, resignieren, erkranken und kündigen im schlimmsten Fall.
Kitaleitungen sind gezwungen vielfältigste Aufgaben zu übernehmen, stehen in der
Küche, ersetzen erkrankte Hauswirtschaftskräfte und bearbeiten zwischenzeitlich
zahlreiche Elternbeschwerden. Die Eltern wiederum müssen zunehmend kurzfristig
private Betreuungen organisieren, stehen unter Druck und können Familie und Beruf
immer weniger miteinander vereinbaren. Kinder müssen diesen Druck ebenfalls aus-
halten. Sie haben zudem keinen verlässlichen Rahmen mehr, müssen mit wechseln-
den Bezugserzieher*innen umgehen und sollen trotzdem gleichzeitig Bindungen auf-
bauen.
Im Amt für Städtische Kindertageseinrichtungen (ASK) wurden viele Initiativen ge-
startet, um die Personalsituation zu entspannen und die Gesundheit der Fachkräfte zu
verbessern. Die ergriffenen Maßnahmen reichen jedoch nicht aus. Die tatsächliche In-
anspruchnahme des aktuellen Angebotes, insbesondere in den Randzeiten, wurde in
allen städtischen Kitas kritisch überprüft und entsprechend schon angepasst. Trotz
aller Bemühungen ist die Situation weiterhin angespannt und der Druck steigt stetig.
Situation in den Kitas der freien Träger
Die Rückmeldungen der freien Träger in unterschiedlichen Arbeitskreisen und Gre-
mien ist vergleichbar zu der Situationsbeschreibung des ASK. Die Träger berichten
von Betretungsverboten aufgrund von Schwangerschaft, (Langzeit-) Erkrankung und
fehlendem Personal. Dies führt in der Breite zu reduzierten Betreuungszeiten und teil-
weise zu temporären Schließungen einzelner Gruppen. Die sehr knappen Personal-
ressourcen führen bei dem verbleibenden Personal häufig zu einer Überlastung, die
dann in weitere Erkrankungen führen.
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2. Maßnahmen zum Umgang mit dem Fachkräftemangel in Freiburg
2.1 Ausbildung
Die Ausbildungskapazitäten wurden seit dem Schuljahr 2020/2021 gesteigert. Im
Schnitt absolvieren in Freiburger Kitas jährlich ca. 200 Personen ihre Praxisintegrierte
Ausbildung (PIA). Für viele Bewerber*innen ist der neu geschaffene Ausbildungsweg
„Direkteinstieg“ sehr attraktiv, mit der Folge, dass die klassische Erzieher*innenaus-
bildung kaum noch nachgefragt wird. Das hängt im Wesentlichen mit der relativ ho-
hen Vergütung der Ausbildung im Direkteinstieg zusammen. In den städtischen Kitas
sind jährlich ca. 50 Auszubildende angestellt. Bis 01.04.2025 haben sich für das
nächste Kitajahr knapp 250 Personen für eine Ausbildung in den städt. Kitas bewor-
ben, von denen jedoch sehr viele die Voraussetzungen für den jeweiligen Ausbil-
dungszweig nicht erfüllen. Mit der steigenden Fluktuation von Fachkräften steigt der
Zeitaufwand für die Einarbeitung neuer Fachkräfte. Dadurch steht für die Anleitung
von Auszubildenden weniger Zeit zur Verfügung.
2.2 Personalakquise
Das ASK hat zahlreiche Maßnahmen zur Akquise ergriffen. Neben Videobotschaften
von einzelnen Fachkräften, Kindern und Kitaleitungen wurden auch Interviews durch-
geführt und veröffentlicht, die Präsenz auf Messen und bei Veranstaltungen für Schü-
ler*innen wurde erhöht, der Kontakt zu Fachschulen intensiviert. Darüber hinaus gibt
es für die städtischen Fachkräfte regelmäßige Informationen und Angebote zum
Thema Gesundheitsförderung, die kontinuierlich ausgebaut werden.
Auch bei den freien Trägern gibt es unterschiedliche Strategien bei der Personalak-
quise, z.B. bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften, die Mitarbeit an unter-
schiedlichen Arbeitsgruppen und an Gremien zur Fachkräftegewinnung.
Ferner wird mit Angeboten, wie z. B. den Freiburger Qualitätsdialogen „Qualität im
Dialog entwickeln – Leitung stärken“ die Stärkung von Fachkräften in Kitas und somit
die Stabilisierung von Teams unterstützt.
2.3 Beteiligungsprozesse vom Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKI)
Zur aktuellen Situation in den Kitas fanden Austauschgespräche in der Arbeitsgruppe
(AG) Kita nach § 78 SGB VIII statt. Es wurde eine Unterarbeitsgruppe zum Fachkräf-
temangel gegründet. Vier Austauschtreffen fanden bereits statt, weitere sind geplant.
Im April 2023 fand ein Workshop mit dem Motto „Ich freue mich auf Montag“ unter
Beteiligung der Leitungen der Kitas, organisiert von der Vereinigung Freiburger Sozi-
alarbeit e.V. in Kooperation mit dem AKI, statt. Schwerpunkte: Auswirkungen des
Fachkräftemangels/Verbesserung der Rahmenbedingungen und damit verbundene
Lösungssuche.
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Beim Klausurtag 2025 des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 12.03.2025 war
der Fachkräftemangel in den Kitas das zentrale Thema. Gesamtelternbeirat und Ver-
waltung berichteten zur aktuellen Situation. Im Rahmen von Workshops fand ein Aus-
tausch zu Ideen und Möglichkeiten, die Betreuungssituation an den Kitas in der Stadt
gemeinsam positiv zu entwickeln, statt.
Das AKI hat zum 14.04.2025 Trägervertretungen zu einem gemeinsamen Informati-
onsaustausch zur aktuellen Situation in den Kitas eingeladen. Anhand verschiedener
Modelle anderer Kommunen sollen verschiedene Szenarien diskutiert werden.
3. Nächste Schritte
Städtische Kitas
Auch wenn der Wunsch besteht, ganztags ein qualitativ hochwertiges Bildungsange-
bot zu ermöglichen, ist dies aktuell unrealistisch. Daher beabsichtigt das ASK, in be-
sonders betroffenen Kitas für Ü3-Jährige andere Konzepte am Nachmittag zu erpro-
ben, auch aufgrund der positiven Erfahrungen aus anderen Städten. Im ASK wurden
mit Blick auf den seit Herbst 2023 in Kraft getretenen Erprobungsparagraphen früh-
zeitig verschiedene Ideen in mehreren Workshops mit allen Kitaleitungen entwickelt.
Im Anschluss daran wurden diese in allen Kitas mit den Eltern bzw. den Elternvertre-
tungen diskutiert und bewertet. Die Elternbeiratsvorsitzenden der städtischen Kitas
wurden im November 2023 in einer Elternbeiratssitzung durch den Träger über das
weitere Vorgehen informiert. In einem breit angelegten Beteiligungsprozess haben
sich mehrere Kitaleitungen für ein Ergänzungsangebot durch externe Anbieter*innen
entschieden. Die Belastungsgrenze von Kitaleitungen, Fachkräften und Eltern ist er-
reicht. Aktuell bereitet die Verwaltung ein Vergabeverfahren vor, auf das sich interes-
sierte Anbieter*innen bewerben können.
Die Umsetzung von Ergänzungsangeboten durch externe Anbieter*innen ist kurzfris-
tig notwendig, um auf die sehr angespannte Lage zu reagieren, aber es löst nicht das
Problem des Fachkräftemangels. Hierfür sind dringend parallel mittel- und langfris-
tige Strategien zu entwickeln. Auch sollte geprüft werden, ob der Einsatz von qualifi-
zierteren Zusatzkräften gelingen kann. Mittelfristiges Ziel muss sein, qualifizierte Zu-
satzkräfte für eine Anschlussbetreuung zu gewinnen, wie z. B. ausländische Studie-
rende, die für die Anerkennung ihres Studiums noch Praktika oder Qualifizierungen
benötigen. Zudem müssen alle Personenkreise in die Sicht genommen werden, die die
verschiedenen Ausbildungsgänge mit ihren Zugangswegen möglicherweise noch zu
wenig kennen. Fachkräfte und Kitaleitungen benötigen Entlastung und Perspektive.
Hierfür sind Kooperationen mit Hochschulen und Fachschulen zielführend.
Langfristig gilt es, durch den Einsatz von qualifizierten Zusatzkräften Personen für den
Beruf Erzieher*in zu gewinnen, um perspektivisch wieder eine qualitative ganztägige
Betreuung durch Fachkräfte verlässlich sicherzustellen.
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Es ist geplant, die o.g. Maßnahmen parallel durchzuführen und den Trägern ein ver-
gleichbares Vorgehen zu empfehlen. So kann kurzfristig durch ein externes Ergän-
zungsangebot auf den Fachkräftemangel reagiert werden und gleichzeitig können
perspektivisch durch die Einstellung eigener Zusatzkräfte wie o. g. mittelfristige Lö-
sungen entwickelt werden.
Für beide Modelle werden zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen erfor-
derlich sein. Unabhängig hiervon sind parallel Maßnahmen in den Bereichen Gesund-
erhaltung, Akquise und Bindung laufend weiterzuentwickeln.
Freie Träger
Die Situation in den Kitas der freien Träger deckt sich weitestgehend mit der Situation
in den städtischen Kitas. Auch freie Träger überlegen, den Erprobungsparagraphen
anzuwenden. In einem ersten Schritt sind Träger, die bereit wären neue Betreuungs-
modelle in ihren Einrichtungen zu erproben aufgefordert, ihre Ideen und Vorschläge
beim AKI einzureichen. Gemeinsam wird dann ein Beteiligungsprozess gestartet.
Aus dem Workshop „Ich freue mich auf Montag“ wurden u. a. folgende Maßnahmen
benannt, um die Rahmenbedingungen zu verbessern:
→ Keine Anrechnung der Auszubildenden auf den Stellenschlüssel
→ Entlastung der Leitung durch Verwaltungskraft oder anteilige Freistellung der
stellvertretenden Leitung
→ Erhöhung Stellenanteile bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
→ Förderung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie Benefits (z. B. Zu-
schüsse für Jobrad, Jobticket, Hansefit o. ä.)
Aus Sicht der Verwaltung sind die aufgeführten Maßnahmen nachvollziehbar und er-
forderlich und würden zu einer spürbaren Entlastung in den Einrichtungen, insbeson-
dere der Leitungen führen. Den Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Benefits
kommt bei der Akquise von Fachkräften eine bedeutende Rolle zu. Aufgrund der
Haushaltslage konnten die Mittel, die zu einer Umsetzung der benannten Maßnahmen
benötigt werden, im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025/2026 nur bedingt be-
rücksichtigt werden. So hat die Stadt Mittel zur Anpassung der Pauschale für die haus-
wirtschaftliche Versorgung und Reinigung aufgrund gestiegener Personalkosten be-
rücksichtigt, sowie für die Bereitstellung eines Digitalisierungstopfes. Berücksichti-
gung fand auch die Änderung des Verfahrens zur Erhebung von Eigenanteilen.
4. Ausblick in Freiburg
Die Entwicklung neuer Betreuungsmodelle ist auch in Freiburg erforderlich und gebo-
ten, um das vorhandene Personal bestmöglich einzusetzen, den Eltern ein verlässli-
ches, qualitativ hochwertiges Bildungs-, Betreuungs-, und Erziehungsangebot sowie
den Mitarbeitenden bessere Rahmenbedingungen zu bieten.
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Die aus dem Workshop genannten Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedin-
gungen müssen geprüft werden, ggf. wären dann jedoch auch die Förderrichtlinien
anzupassen.
Die volle Aufmerksamkeit gilt weiterhin dem Bereich Akquise, Bindung und insbeson-
dere der Gesunderhaltung von Fachkräften. Dies ist auch künftig eine der zentralen
Aufgaben in der Kinderbetreuung.
Mittel- und langfristig sind Strategien zu entwickeln, die die Verlässlichkeit der be-
darfsgerechten Betreuung durch Fachkräfte für Familien nachhaltig sichern. Dazu ist
es erforderlich, die vorhandenen Fachkräfte zu halten und neue Fachkräfte stetig zu
akquirieren. Dafür muss das Berufsbild in der Öffentlichkeit positiv gestärkt werden
und Interessierten die verschiedenen Zugangswege bekannt sein.
Für Rückfragen stehen Frau Völkel, Amt für Kinder, Jugend und Familie,
Tel.: 0761/201-8300 und Frau Zink, Amt für Städtische Kindertageseinrichtungen,
Tel.: 0761/201-6500, zur Verfügung.
- Bürgermeisteramt -
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