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Gesamtkonzeption zur Eindämmung der Rattenproblematik in Freiburg (interfraktioneller Antrag vom 20.09.2024)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFreiburg im Breisgau
Datum2025-03-26
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DRUCKSACHE HFA-25/010 INFORMATIONSVORLAGE Dezernat / Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum IV/Amt für öffentliche Ordnung Herr Dr. Schulz 4960 26.03.2025 Betreff: Gesamtkonzeption zur Eindämmung der Rattenproblematik in Freiburg (interfraktioneller Antrag vom 20.09.2024) Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss 1. UKA 03.04.2025 X 2. HFA 28.04.2025 X Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: ja, abgestimmt mit - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg (ASF) - badenovaNETZE (bnNETZE) - Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) Ergebnis: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gesamtkonzeption zur Eindäm- mung der Rattenproblematik in Freiburg gemäß Drucksache HFA-25/010 zur Kenntnis. - 2 - DRUCKSACHE HFA-25/010 Anlagen: 1. Interfraktioneller Antrag "Müllprobleme und Rattenbekämpfung in Großsiedlungs- stadtteilen, u. a. Weingarten" vom 20.09.2024 2. Konzeption Rattenbekämpfung 3. Karte zu aktuellen Schwerpunktbereichen 1. Ausgangslage In Ergänzung zur Koordinierung der bereits bei verschiedenen Stellen (städti- sche Fachämter und Gesellschaften, Eigentümer*innen) laufenden Maßnah- men zur Rattenbekämpfung wurde das Amt für öffentliche Ordnung (AföO) im Frühjahr 2024 beauftragt, in Zusammenarbeit mit den weiteren zuständigen Stellen eine Gesamtkonzeption zur Eindämmung der Rattenproblematik in Frei- burg zu erarbeiten. Zum interfraktionellen Antrag "Müllprobleme und Rattenbekämpfung in Groß- siedlungsstadtteilen, u. a. Weingarten" vom 20.09.2024 (siehe Anlage 1) wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 14.10.2024 ein erster mündlicher Zwi- schenstand gegeben. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und be- schlossen das Thema „Gesamtkonzeption zur Minimierung von Rattenpopula- tionen“ im Rahmen einer Vorlage voraussichtlich im 1. Quartal 2025 einzubrin- gen. Gegenstand dieser Drucksache ist nun die Vorstellung der Gesamtkonzeption und die Darstellung der Ergebnisse der einzelnen Maßnahmen und Erkennt- nisse. 2. Rattenthematik und -problematik in Freiburg 2.1 Ursache steigender Rattenpopulationen Bei der Ratte handelt es sich um einen sogenannten „Kulturfolger“. Sie finden sich in größeren Populationen in allen menschlichen Siedlungsräumen. In Frei- burg kam es im Laufe der letzten Jahrzehnte immer wieder in einzelnen Berei- chen des Stadtgebiets zu vorübergehend vermehrten Rattensichtungen und - beschwerden. Zuletzt konnte man eine Zunahme der Populationen seit etwa 2015 feststellen, zunächst insbesondere im Bereich Weingarten Ost, im weite- ren Verlauf auch in anderen Stadtteilen. Eine vermehrte Rückmeldung aus der Bürgerschaft ist etwa seit Beginn 2023 zu verzeichnen. Fest steht, dass es einen direkten, ausschließlichen Zusammenhang zwischen offen gelagertem Müll mit Lebensmittelresten und dem vermehrten Aufkommen von Ratten gibt. Ratten tauchen dort auf und vermehren sich auch dort, wo es ausreichend Nahrungsangebot für sie gibt. Daher ist ein „Entzug des Nahrungs- angebots“ die wirksamste und nachhaltigste Methode, die Rattenpopulation ein- zudämmen. Gleichzeitig stellt dies die wirkungsvollste präventive Maßnahme dar. - 3 - DRUCKSACHE HFA-25/010 2.2 Rattenproblematik / Gesundheitsgefahr Ratten können als sog. Vektoren direkt oder indirekt diverse Krankheitserreger mit den von ihnen ausgelösten Krankheiten auf den Menschen übertragen. Da- her werden sie als Gesundheitsschädlinge im Sinne des § 2 Nr. 12 Infektions- schutzgesetz (IfSG) eingestuft. Allerdings haben Ratten insoweit kein Alleinstel- lungsmerkmal – entsprechende Krankheiten können ebenso von zahlreichen anderen Tierarten übertragen werden1. Aus dieser Einstufung folgt daher auch keine unmittelbare Bekämpfungs- oder Meldepflicht. Nach aktueller Bewertung des insoweit fachlich zuständigen Gesundheitsamtes des Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald sind aus dem Stadtkreis Freiburg keine Tatsachen bekannt, die zum Auftreten einer übertragbaren Erkrankung durch Ratten führen könnten (§ 16 IfSG). Eine begründete Gefahr, dass durch Ratten (Hausratte/Wander- ratte) Krankheitserreger verbreitet werden könnten, liegt nicht vor. Daher han- delt es sich – nach aktuellem Stand – im Kern (lediglich) um ein „optisches“ Problem bzw. vorwiegend um eine „Ekelthematik“. 2.3 Bekämpfungsmaßnahmen Maßnahmen zur Eindämmung von Rattenpopulationen in der Stadt wurden von unterschiedlichen Stellen in eigener Zuständigkeit ergriffen. Dabei ist die Zu- ständigkeit insbesondere von der im Einzelfall betroffenen Örtlichkeit abhängig: Auf privatem Gelände sind primär die jeweiligen Eigentümer*innen zuständig, auf öffentlichen Grünflächen ist das Garten- und Tiefbauamt (GuT), für die Ka- nalisation die badenovaNETZE GmbH (bnNETZE) verantwortlich. Soweit Le- bensmittelbetriebe oder Gaststätten betroffen sind, ist die Lebensmittelüberwa- chung beim Amt für öffentliche Ordnung zuständig. Auf öffentlichen Grünflächen und in der Kanalisation erfolgt eine gezielte, zum Teil auch weiträumige Bekämpfung durch vom GuT bzw. bnNETZE beauftragte professionelle Schädlingsbekämpfungsfirmen. 2.4 Aktuelle Schwerpunktbereiche Einzelne bis wenige Rattensichtungen kommen aus vielen unterschiedlichen Bereichen des Stadtgebiets. Besondere lokale Schwerpunkte bestehen aktuell wie folgt (vgl. hierzu auch Anlage 3): ➢ Weingarten ➢ Landwasser ➢ Mooswald ➢ Altstadt ➢ Haid-Ost 1 Vgl. „Infektionsschutz und Infektionsepidemiologie: Fachwörter – Definitionen – Interpretationen Robert Koch-Institut, 2015 Stichwort Gesundheitsschädling: „Gesundheitsschädlinge sind höhere Tiere (Arthropoden, Nager, verwilderte Haustauben), die die Gesundheit von Menschen beeinträchtigen kön- nen. Sie parasitieren am Menschen (→ Ektoparasiten) oder übertragen Infektionserreger (→ Vektoren). Ektoparasiten und Vektoren von Infektions- erregern sind Gesundheitsschädlinge im engeren Sinne. Gifttiere, die giftige oder allergisierende Stoffe abgeben, sind nach der heutigen Definition Gesundheitsschädlinge im weiteren Sinne. Andere tierische Schädlinge (sog. Hygieneschädlinge und sog. Lästlinge) sind keine Gesundheitsschäd- linge.“ - 4 - DRUCKSACHE HFA-25/010 In vielen Fällen können sich abzeichnende „Hotspots“ relativ zeitnah, z. B. durch den gezielten Einsatz von Schädlingsbekämpfern, entschärft werden. Andere Schwerpunktbereiche, wie etwa Weingarten, sind dagegen trotz der bereits zahlreichen ergriffenen Maßnahmen und einer Sensibilisierung der Hausver- waltungen und Bewohner*innen nur schwer in den Griff zu bekommen. Der Er- folg der Bekämpfungsmaßnahmen hängt dabei insbesondere vom „Müllentsor- gungsverhalten“ der Anwohnenden in den jeweiligen Bereichen ab. 3. Wesentliche Bausteine der Konzeption Wie man den sich ähnelnden Strategien zur Rattenbekämpfung verschiedener Städte und Gemeinden entnehmen kann, ist das fachlich bewährte Portfolio der in Frage kommenden Maßnahmen bekannt und begrenzt. Der unmittelbare Zu- sammenhang zwischen Müllproblematik und Rattenproblematik ist allgemein anerkannt, ebenso das vorhandene Instrumentarium, um diesen Problematiken entgegenzuwirken. Wesentliche Ansätze der vorliegenden Konzeption sind da- her keine neuartigen Bekämpfungsmaßnahmen, sondern ➢ ein abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen aller auch bisher schon mit der Rattenthematik befassten Stellen, ➢ eine individuelle Betrachtung der Hotspots und daher zielgerichtetes Vor- gehen, ➢ eine proaktive Bekämpfungsstrategie auf Grundlage eines zentralen „Rat- tenmonitorings“. Betrachtung Bekämpfung Koordination Hotspots und Monitoring 3.1 Maßnahmen Gerade auch angesichts der immer wieder eingehenden „Einzelmeldungen“ zu Rattensichtungen aus ganz unterschiedlichen Bereichen der Stadt führen die jeweils zuständigen Stellen ihre Bekämpfungsmaßnahmen in den jeweiligen Bereichen unverändert fort (z. B. weiterhin eigenständige Bekämpfungsmaß- nahmen der bnNETZE in der Kanalisation) und legen ein Monitoring darüber. 3.2 Zentrales Fachgremium Kernelement der Konzeption ist die Einrichtung eines Fachgremiums zur zent- ralen Steuerung der Rattenbekämpfungsmaßnahmen. Dazu wurde im August 2024 eine Fachgruppe (FG) gegründet. Ständige Mitglieder der FG sind GuT, ASF, bnNETZE und AföO. Weitere Mitglieder sind die Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) und Vonovia SE (Vonovia) als große Vermietergesellschaften in den aktuellen Hotspots. Wesentliche Aufgaben der FG sind: ➢ Bewertung der aktuellen Lage zu den „Ratten“ durch Auswertung des Moni- torings - 5 - DRUCKSACHE HFA-25/010 ➢ Auf dieser Grundlage Identifizierung von Hotspots / sich anbahnenden Hot- spots ➢ Entscheidung, ob / wo / welche Maßnahmen eingeleitet werden 3.3 Etablierung eines zentralen Rattenmonitorings In Zusammenarbeit mit der Stabstelle digitales Bauen und GeoIT im Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung (AWV) wurde ein digitales Erfas- sungstool in QGIS entwickelt, in dem künftig die Erkenntnisse der verschiede- nen Stellen zusammengeführt werden können. Damit steht eine gesamtstädti- sche Kartenübersicht zu der aktuellen Rattensituation zur Verfügung, mit der frühzeitig die im Entstehen befindliche oder bereits existente Schwerpunktbe- reiche identifiziert werden können. Diese Karte dient insbesondere der FG als zentrales Steuerungselement und Entscheidungsgrundlage. Screenshot der QGIS-Karte: 3.4 Zentrale Koordination innerhalb der Stadtverwaltung Im Wege der Gesamtkonzeption wird ein zentraler Ansprechpartner (AP) für die Thematik Ratten eingerichtet. Hauptaufgabe ist die (organisatorische) Ge- schäftsführung der Fachgruppe. Soweit erforderlich, übernimmt der AP die stadtweite Koordination der Bekämpfungsmaßnahmen. Dies soll primär im Rah- men der FG-Sitzungen erfolgen, daher wird der AP nur im Bedarfsfall (beson- derer Koordinierungsbedarf im Einzelfall, z. B. Bürgerbeschwerde, amtsüber- greifenden organisatorischen Fragen u. ä.) tätig. - 6 - DRUCKSACHE HFA-25/010 4. Maßnahmen zur Rattenbekämpfung Zu den Einzelheiten wird auf die Inhalte der Konzeption verwiesen. An dieser Stelle wird lediglich näher eingegangen auf die zielgerichtet im Herbst 2024 ge- startete Umsetzung der Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen (4.1), auf die „Eskalationsstufe“ (4.2) sowie auf die Möglichkeit ordnungsrechtlicher bzw. polizeirechtlicher Maßnahmen (4.3). 4.1 Gezielte Maßnahmen in Schwerpunktbereichen Bereits vor der Konstituierung der Fachgruppe im Sommer 2024 wurden gerade in den Schwerpunktbereichen schon seit längerem gezielte Maßnahmen zur Eindämmung der Rattenpopulationen ergriffen. So wurde beispielsweise im Rahmen des Konzepts „FSB 2030“, das im Jahr 2020 vom Gemeinderat be- schlossen wurde, für die Liegenschaften der FSB ein „Hausmeisterkonzept“ ge- startet, das auch eine Ausweitung von sozialen Konzepten vorsieht. Ebenso steht die kontinuierliche Ertüchtigung der Müllhäuschen schon seit Jahren auf der Agenda der Vermieter*innen, insbesondere auch bei FSB und Vonovia. Mit Konstituierung der Fachgruppe im August 2024 wurde – im Vorgriff auf die Erstellung des Gesamtkonzepts – mit der Umsetzung der wesentlichen Strate- gien und Maßnahmen dieser Konzeption in ausgewählten Schwerpunktberei- chen (vgl. Anlage 3) begonnen. Grundlage war eine umfassende Bestandser- hebung vor Ort durch die Fachgruppe. Auf dieser Basis wurden die jeweils indi- viduell erforderlichen Maßnahmen neu bewertet. Z. B. welche bisherigen Maß- nahmen fortzuführen oder zu intensivieren sind, welche Schwerpunkte, auch örtliche gesetzt werden müssen oder welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind. Mit der entsprechenden Umsetzung in den Schwerpunkt- bereichen wurde im Herbst 2024 begonnen. U. a. wurden dort folgende Maß- nahmen gezielt fortgeführt / neu ergriffen: ➢ Begehung aller Müllsammelstellen durch ASF im Hinblick auf Containerar- ten, Containervolumen, Wertstoffqualität u. ä., Dokumentation der notwen- digen Verbesserungen und Start mit der Umsetzung Februar 2025 ➢ Bereitstellung von Containern für gelbe Säcke (laufend) ➢ Überprüfung und ggf. Ertüchtigung der Müllhäuser im Hinblick auf „Ratten- sicherheit“ durch FSB / Vonovia, erkannte Schwachstellen werden fortlau- fend beseitigt ➢ In einzelnen Bereichen (insbes. sichtbare Rattenbauten) Beauftragung von Schädlingsbekämpfern durch FSB / Vonovia mit zusätzlichen, gezielten und engmaschigen Bekämpfungsmaßnahmen (Schwerpunktmaßnahmen im Oktober 2024 gestartet) ➢ Daueraufgabe soweit möglich: Entfernung aller Bodendecker und ähnlichen Bewuchses (Schwerpunktmaßnahmen abgeschlossen) ➢ Ausweitung von Reinigungen der Müllsammelstellen u. ä., Installation von Hausmeistern vor Ort (weitestgehend umgesetzt) ➢ Beauftragung von Mieter*innen (Minijob-Basis) mit Überprüfung / Reinigung der Liegenschaft (laufend, seit 2023 zwei neue Beschäftigungsverhältnisse) ➢ Überprüfung / Intensivierung Bekämpfungsmaßnahmen Kanalisation auf Grundlage des Gesamtmonitorings Fachgruppe (laufend) ➢ FSB: Pilotprojekt Videoüberwachung an einem Standort (gestartet) - 7 - DRUCKSACHE HFA-25/010 Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird im Rahmen der FG-Sitzun- gen regelmäßig überprüft und die Maßnahmen werden ggf. angepasst. Teil- weise wurden bereits sichtbare Verbesserungen in den Bereichen erzielt, z. B.: die gezielte Entfernung von Bodendeckern in Teilen der Krozinger Straße führte dort zu signifikant weniger Rattensichtungen, in manchen Bereichen besteht die Problematik der achtlosen Müllentsorgung noch im Wesentlichen unverändert fort. Es ist davon auszugehen, dass sich eine sichtbare Verbesserung oftmals erst zeitlich verzögert einstellt. 4.2 Müllentsorgung – „Eskalationsstufe“ Nach Überprüfung und Bewertung der örtlichen Situation in lokalen Schwer- punktbereichen sieht die Konzeption vor, die „Rahmenbedingungen“ der Ab- fallentsorgung – soweit erforderlich und möglich – zu optimieren. Dies umfasst z. B. dafür zu sorgen, dass ein ausreichendes Containervolumen vorhanden ist, die Information und Sensibilisierung der Bewohner*innen, aber auch ggf. die Einrichtung von überobligatorischen, niederschwelligen Entsorgungsmöglich- keiten. Die bisherigen Erfahrungen, insbesondere auch die seit August 2024 von der FG ergriffenen Schwerpunktmaßnahmen haben gezeigt, dass es an bestimm- ten Örtlichkeiten (z. B. Wirthstraße) trotz aller Optimierungen weiterhin zu un- sachgemäßer Mülllagerung und -entsorgung kommt (Bsp.: leicht zugängliches, ausreichend dimensioniertes, baulich optimiertes, d. h. rattensicheres Müllhäus- chen – Abfall wird davor gestellt). Auch kommt es an einzelnen Standorten im- mer wieder zu illegaler Müllentsorgung durch Dritte. Da somit den Ratten wei- terhin ein Nahrungsangebot zur Verfügung steht, sind die dortigen Rattenpopu- lationen allein mit „Optimierungsmaßnahmen“ nicht dauerhaft einzudämmen. 4.2.1 Konsequente Reinigung / Müllentsorgung durch Externe In vielen Fällen besteht daher nur die Möglichkeit, auf die „Auswirkungen“ des Fehlverhaltens Einfluss zu nehmen. Das bedeutet konkret, dass der illegale oder unsachgemäß abgestellte Müll regelmäßig beseitigt werden muss. Auf- grund dessen wurden insbesondere in den Schwerpunktbereichen – zusätzlich zu den ohnehin schon sehr engmaschig durchgeführten Reinigungsmaßnah- men – die Aufwände für Kontrollen und Müllbeseitigung durch die Eigentü- mer*innen erhöht. U. a. wurden seit 2023 folgende zusätzliche Maßnahmen er- griffen: ➢ Seit 2021 sind in allen Beständen der FSB, so auch in den Schwerpunktbe- reichen, Hausmeister in den Objekten vor Ort zur wöchentlichen Begehung / Überprüfung der Objekte ➢ Beauftragung der FQB mit Außenanlagenreinigung durch die FSB im Be- reich Lindenwäldle (Weingarten bzw. Haid) ➢ Optimierung der Außenanlagereinigung durch Dienstleisterwechsel u.a. im Weingarten (Binzengrün) und lokal in Haslach und Rieselfeld ➢ regelmäßige Erteilung von Einzelaufträgen für Sonderreinigungen im Au- ßenbereich nach Bedarf (u. a. in Weingarten / Haid / Wiehre / Haslach) ➢ Ausweitung der Hausmeisterleistungen durch Vonovia im Bereich Müllsam- melstelle Auggener Weg (Reinigung, Tonnentausch, Entsorgung von Müll (zusätzlich zu den bisherigen Reinigungsterminen – diese umfassen bisher - 8 - DRUCKSACHE HFA-25/010 schon auch die Reinigung der dortigen Außenanlagen mehrmals pro Wo- che) ➢ Vonovia: Beschäftigung von Mieter*innen als “Müllbeauftrage / Müllbeauf- tragter“ auf Minijob-Basis (Kontrolle und Reinigung von Müllplätzen, Ge- meinschaftsflächen, Spielplätzen, Hecken) für die Bereiche Auwaldstraße / Moosgrund, Wirthstraße und ganz aktuell Auggener Weg. Grundsätzlich können die Reinigungsleistungen ausgeweitet werden, bis hin zu einer täglichen Müllentsorgung und Reinigung in besonders problematischen Bereichen. Die Schwierigkeit für die Vermietungsgesellschaften besteht jedoch zum einen darin, Dienstleister mit entsprechenden Kapazitäten zu finden. Zum anderen käme es dadurch zu einem erheblichen Anstieg der Nebenkosten, wel- che von allen Mieter*innen zu tragen wären, wenngleich nur einige wenige für das Fehlverhalten verantwortlich sind. 4.2.2 Videoüberwachung Die FSB betreibt seit einigen Monaten Pilotprojekte mit der Installation von Ka- meras bei Müllsammelstellen bzw. an Stellen, an denen regelmäßig wilder (Sperr-)Müll abgelegt wird. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass die illegale Müllentsorgung an den entsprechenden Örtlichkeiten signifikant zurückgegan- gen ist. Die Installation von Kameras scheint eine deutliche Wirkung auf poten- tielle illegale Müllentsorger*innen zu haben und kann daher eine wichtige Er- gänzung zu den übrigen Maßnahmen darstellen. Die Thematik wird in der Fach- gruppe daher weiterverfolgt, insbesondere mit Blick darauf, ob weitere private Standorte für eine Kameraüberwachung in Betracht kommen. Wichtiger Aspekt ist hierbei die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Auch hier gilt, dass die Kosten unter Umständen auf die Mieter*innen umgelegt werden. 4.3 Ordnungsrechtliche / Polizeirechtliche Maßnahmen Das Ergreifen ordnungsrechtlicher Maßnahmen gegenüber Grundstückseigen- tümer*innen ist nur sehr eingeschränkt möglich. Grundsätzlich kommen Maß- nahmen aufgrund drohender Gesundheitsgefahren oder wegen des Verstoßes gegen abfallrechtliche Vorschriften in Betracht. 4.3.1 Maßnahmen wegen Gesundheitsgefahren Sofern von den aktuellen Rattenpopulationen Gesundheitsgefahren für den Menschen ausgehen, richten sich die Eingriffsmöglichkeiten nach dem Infekti- onsschutzgesetz (IfSG). Hierfür wäre Voraussetzung, dass aufgrund der Rat- tenpopulationen die Gefahr begründet wird, dass durch diese Krankheitserreger verbreitet werden. Sowohl nach Einschätzung des örtlichen Gesundheitsamtes als auch nach Einschätzung des Landesgesundheitsamtes ist in Mitteleuropa derzeit nicht mit Erregern zu rechnen, die auf diesem Weg weiterverbreitet wer- den. Für Maßnahmen nach dem IfSG fehlt es daher an der erforderlichen kon- kreten Gefahr. Somit kommt das IfSG als Rechtsgrundlage für Eingriffsmaß- nahmen der Verwaltung nicht in Betracht - 9 - DRUCKSACHE HFA-25/010 Nach aktueller Bewertung durch das Gesundheitsamt gehen von den Ratten auch keine „sonstigen Gesundheitsgefahren“, die nicht vom IfSG erfasst sind, aus. Daher besteht auch keine Möglichkeit, ordnungsrechtliche Verfügungen auf Grundlage des allgemeinen Polizeirechts (Polizeigesetz Baden-Württem- berg) zu erlassen. 4.3.2 Maßnahmen aufgrund abfallrechtlicher Vorschriften In Fällen von illegaler Müllentsorgung / unsachgemäßer Mülllagerung wird oft- mals gegen abfallrechtliche Vorschriften, etwa das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) oder die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Freiburg i. Br. (Abfallwirtschaftssatzung), verstoßen. Nach diesen Vorschriften ist der Müll so zu lagern, bereitzustellen und zu ent- sorgen, dass von diesem keine Gesundheitsgefahren, Geruchsbelästigungen oder Umweltschädigungen ausgehen. U. a. ist dieser daher in (nicht außerhalb) den hierfür bereitgestellten Behältnissen und getrennt zu lagern. Für den Vollzug der abfallrechtlichen Vorschriften ist örtlich und sachlich zustän- dige Behörde das Umweltschutzamt der Stadt Freiburg (UWSA), für die Abfall- wirtschaftssatzung der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAF). AföO und UWSA stehen hierbei in regelmäßigem engem Austausch. Bei festgestellten Verstößen können gegenüber dem Verursacher Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Vo- raussetzung ist, dass der (konkrete)Verstoß einer (konkreten) Person zuzuord- nen und nachzuweisen ist. Im Einzelfall prüft der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Verstöße gegen die Abfallwirtschaftssatzung. Bei Müllablagerungen auf privaten Grundstücken können auch die jeweiligen Eigentümer*innen als Zustandsstörer*innen auf Grundlage des KrWG zur Be- seitigung verpflichtet werden. Zuständige Behörde ist auch hier das UWSA. In der Praxis stellt sich hier aber das Problem, dass sich entsprechende Beseiti- gungsanordnungen, die auch mit Hilfe von Zwangsgeldern vollstreckt werden können, immer nur auf einen „konkreten und aktuellen“ Abfall / Müll beziehen. Daher kann ein Zwangsgeld durch kurzfristige Beseitigung des „aktuellen“ Mülls, auf den sich die Verfügung bezieht, abgewendet werden. Bei zusätzlicher oder erneuter nicht ordnungsgemäßer Müllablagerung muss erst ein neues Ver- waltungsverfahren in Gang gesetzt werden. Dieses Verfahren beinhaltet stets eine erneute Anhörung mit Fristsetzung. Falls diese Frist erfolglos verstreicht, folgt eine Anordnung mit Fristsetzung und Zwangsgeldandrohung, erst nach er- neutem Fristablauf kann das Zwangsgeld festgesetzt werden. Somit fehlt es an einem kurzfristig wirksamen Mittel, um ein künftiges ordnungsgemäßes Verhal- ten zu erwirken. Das Konzept sieht ordnungsrechtliche Maßnahmen dort, wo rechtlich möglich, gerade bei anhaltenden Verstößen vor. Sofern entsprechende Tatsachen und Beweismittel bekannt sind, werden die Vorgänge an das UWSA übermittelt bzw. entsprechende Bußgeldverfahren konsequent eingeleitet. - 10 - DRUCKSACHE HFA-25/010 5. Fazit und Ausblick Der Austausch mit anderen Städten, dem Gesundheitsamt und den verschie- denen Akteuren innerhalb des Stadtgebietes zeigen, dass nur mit einem koor- dinierten Vorgehen wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der sichtbaren Rattenpopulation möglich sind. Nur wenn der Müll sachgerecht entsorgt wird und keine Essensreste herumliegen, fehlt den Schadnagern die Lebensgrund- lage. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die aufgezeigten Bausteine koordi- niert eingesetzt, mit den Betroffenen erörtert und die Maßnahmen anhand eines Monitorings ausgewertet werden. Im Rahmen einer bis Ende 2025 vorgesehenen Start- und Erprobungsphase wird die Funktion des AP für die Rattenthematik noch im Kontext der „Konzep- terstellung“ gesehen und daher in diesem Zeitraum vom AföO wahrgenommen. Zu Beginn des Jahres 2026 erfolgt die Überführung in die Linienarbeit. Dann liegen auch erste Erfahrungswerte zu Funktion und Tätigkeit eines solchen AP vor. Unter Einbeziehung dieser Erfahrungswerte und unter Berücksichtigung des Fachzusammenhangs ist daher spätestens mit der Überführung in Linie auch über die endgültige Verortung der AP-Funktion neu zu entscheiden. - Bürgermeisteramt -

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