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Vielfalt, Miteinander, Respekt und Sicherheit - Sozio-kulturelles und integratives Gesamtkonzept für den Stühlinger Kirchplatz (Antrag der Fraktionsgemeinschaft Eine Stadt für alle nach § 34 Gemeindeordnung vom 20.03.2023)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Freiburg im Breisgau |
| Datum | 2024-11-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DRUCKSACHE G-24/039
BESCHLUSSVORLAGE
Dezernat / Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum
IV/Amt für öffentliche Ordnung Frau Scheuble 4800 13.11.2024
Betreff:
Vielfalt, Miteinander, Respekt und Sicherheit - Sozio-kulturelles und integratives
Gesamtkonzept für den Stühlinger Kirchplatz
(Antrag der Fraktionsgemeinschaft Eine Stadt für alle nach § 34 Gemeindeord-
nung vom 20.03.2023)
Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss
1. ASW 20.11.2024 X X
2. BaUStA 21.11.2024 X X
3. KJHA 25.11.2024 X X
4. SO 28.11.2024 X X
5. HFA 02.12.2024 X X
6. GR 10.12.2024 X X
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: ja, abgestimmt mit
Freiburg Wirtschaft Touristik und
Messe GmbH & Co. KG (FWTM)
Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe Anlage 1
Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz: nein
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat stimmt dem sozio-kulturellen und integrativen Gesamtkon-
zept für den Stühlinger Kirchplatz gemäß Drucksache G-24/039 zu und be-
auftragt die Verwaltung mit dessen Umsetzung gemäß Ziffer 4.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die hierfür gemäß Drucksache
G-24/039 - Anlage 1 benötigten finanziellen Ressourcen für die Beratungen
zum jeweiligen Doppelhaushalt 2025/2026 ff. zu berücksichtigen.
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Anlagen:
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Übersicht Historie „Was wurde seit 2014 auf dem Stühlinger Kirchplatz getan?“
3. Dokumentation Beteiligungsveranstaltung zum Gesamtkonzept
4. Ergebnisse Umfrage KontaktNetz
5. Antrag von Eine Stadt für alle nach § 34 Gemeindeordnung vom 20.03.2023
1. Ausgangslage
Auf Antrag der Fraktionsgemeinschaft Eine Stadt für Alle (ESfA) vom
20.03.2023 hat der Gemeinderat nach § 34 Gemeindeordnung (GemO) die Ver-
waltung mit der Entwicklung eines „Sozio-kulturellen und integrativen Gesamt-
konzepts für den Stühlinger Kirchplatz“ (im Folgenden „Gesamtkonzept“) beauf-
tragt. Dabei sollten insbesondere auch „diverse sozial-kulturelle Nutzungsbe-
darfe“, die Anliegen der angrenzenden Schulen sowie die Interessen der An-
wohnenden berücksichtig werden.
Der Stühlinger Kirchplatz mit seiner zentralen Lage im Stadtteil sowie seiner
unmittelbaren Anbindung an Innenstadt und Hauptbahnhof wird von vielen Men-
schen als Treffpunkt und Naherholungsraum geschätzt. Er zählt zu den meist-
genutzten Grünflächen im Stadtgebiet. Das historische Ensemble mit der Herz-
Jesu-Kirche, dem Platz und der Wiwilíbrücke ist auch gestalterisch ein wichti-
ger, identitätsprägender Bezugspunkt im Stadtteil und eines der Wahrzeichen
Freiburgs. Die Grünflächen und Spielplätze werden täglich intensiv von Fami-
lien und umliegenden Betreuungseinrichtungen genutzt. Insbesondere an
Markttagen des vielfrequentierten Bauernmarktes ist der Platz sehr belebt.
Auch die Traditionsveranstaltungen auf dem Platz wie die „Nostalgische Messe“
und die Flohmärkte werden von vielen Menschen geschätzt und sind über den
Stadtteil hinaus bekannt.
Der Stühlinger Kirchplatz gilt seit vielen Jahren zugleich als Treffpunkt für Sucht-
kranke, obdachlose Menschen und Geflüchtete v.a. aus West- und Nordafrika
und ist aufgrund des Drogenverkaufs und -konsums stadtweit und darüber hin-
aus polizeilich als Kriminalitätsschwerpunkt bekannt. Die damit verbundenen
Folgen wirken sich auch erheblich auf die Anwohnenden und angrenzenden
Institutionen aus. Mögliche Konsequenz ist die Verdrängung sozialadäquater
Nutzungen und das Entstehen sog. „Angsträume“, insbesondere abends und
nachts.
Die Verwaltung hat am 12.12.2023 einen ersten Zwischenstand in den Gemein-
derat eingebracht (Drucksache G-23/218). Mit dieser Drucksache legt das fe-
derführende Amt für öffentliche Ordnung dem Gemeinderat nun ein umfassend
abgestimmtes Gesamtkonzept für die zukünftige Entwicklung des Stühlinger
Kirchplatzes vor. Die inhaltliche Entwicklung der einzelnen Maßnahmen erfolgte
in enger Zusammenarbeit mit Akteur_innen aus dem Stadtteil, der Polizei sowie
mit den jeweils zuständigen Fachämtern der Verwaltung im Rahmen eines um-
fassenden Beteiligungsprozesses.
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Das Gesamtkonzept richtet sich an Anwohnende im Stühlinger, Akteur_innen
und Institutionen im Stadtteil, Gewerbetreibende, Schüler_innen, die Schulen
am Platz (Hebelschule, Hansjakob-Realschule), soziale Gruppen, die sich re-
gelmäßig auf dem Platz aufhalten, insbesondere auch Geflüchtete, obdachlose
und suchtkranke Menschen, sowie an alle Bürger_innen und Besucher_innen
der Stadt Freiburg.
Ziel des Gesamtkonzeptes ist, den Stühlinger Kirchplatz als Herzstück und zent-
ralen Treffpunkt im Stadtteil Stühlinger zu erhalten und in den nächsten Jahren
weiterzuentwickeln. Um den vielfältigen Interessen und Bedürfnissen gerecht
zu werden, sollen unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte auf dem Platz räum-
lich zugewiesen werden. Ein besonderer Fokus soll dabei auf dem Schulhof der
Hebelschule, dem Bereich unter der Stadtbahnbrücke und um die Toilettenan-
lage, sowie dem östlichen Teil des Parks um die Pergolen liegen („Entwick-
lungsbereiche“).
2. Vorgehen der Konzepterstellung – Beteiligung der Akteur_innen
Gemäß dem Antrag der Fraktionsgemeinschaft ESfA wurden Anwohnende,
eine Vielzahl an Institutionen aus dem Stadtteil sowie Platznutzende an der Ent-
wicklung des Gesamtkonzepts für den Stühlinger Kirchplatz unter Federführung
des Amtes für öffentliche Ordnung beteiligt. Zudem baut das Gesamtkonzept
auf Ideen auf, die in einem vielfältigen Beteiligungsprozess bereits in den ver-
gangenen zehn Jahren zur Belebung und Gestaltung des Platzes entwickelt,
teilweise umgesetzt oder wegen sich verändernden Rahmenbedingungen zu-
rückgestellt wurden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Bür-
ger_innen und Akteur_innen im Stadtteil soll auch in der Umsetzungsphase fort-
gesetzt werden.
Der Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Stühlinger Kirchplatzes hat eine
lange Historie. In zahlreichen Formaten – ausgehend von städtischen Stellen
und engagierten Akteur_innen aus dem Stadtteil – wurden seit 2014 bereits
vielfältige Ideen für eine positive Veränderung des Stühlinger Kirchplatzes ent-
wickelt (siehe Übersicht in der Anlage 2). Alle bisherigen Prozesse und Ergeb-
nisse wurden für das vorliegende Gesamtkonzept systematisch ausgewertet
und mitberücksichtigt.
Kern des aktuellen Gesamtkonzepts war eine vom Amt für öffentliche Ordnung
initiierte umfangreiche Beteiligungsveranstaltung am 29.04.2024 in der Hebel-
schule, deren Ergebnisse in Anlage 3 dokumentiert sind. Zudem hat Kontakt-
Netz, die Freiburger Straßensozialarbeit, eine qualitative Umfrage gezielt unter
vulnerablen Gruppen, die sich regelmäßig auf dem Platz aufhalten, durchge-
führt. Deren Ergebnisse finden sich in Anlage 4. Schließlich fand über das Ju-
gendzentrum LetzFetz ein Austausch mit Jugendlichen zu deren Bedürfnissen
statt.
Die koordinierte Umsetzung des jetzt vorgeschlagenen Gesamtkonzepts bedarf
einer weiteren Begleitung in einem regelmäßig stattfindenden Gremium unter
Einbeziehung aller beteiligten Akteur_innen und soll analog der für das Platz-
management im Seepark und im Eschholzpark bewährten „Präventionsgrup-
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pen“ vom Amt für öffentliche Ordnung in der dort 2023 neu geschaffenen Abtei-
lung II fortgeführt werden.
3. Ergebnis: Leitbilder und Handlungsfelder
Das Leitbild „Vielfalt, Miteinander, Respekt, Sicherheit“ bildet den Rahmen für
das Gesamtkonzept, das aus den unter 2. dargestellten Beteiligungsprozessen
entwickelt wurde:
Vielfalt – Vielseitige Nutzungsmöglichkeiten auf dem Stühlinger Kirchplatz sol-
len die Teilhabe aller am gesellschaftlichen Zusammenleben ermöglichen und
fördern. Die kulturelle Vielfalt im Stadtteil soll sich auch in den Angeboten auf
dem Platz widerspiegeln.
Miteinander – Damit ein respektvolles Zusammenleben möglich ist, sollen das
subjektive und objektive Sicherheitsgefühl erhöht und kriminelle Nutzungen zu-
rückgedrängt werden. Vulnerable Gruppen sollen unterstützt und in die Ange-
bote miteinbezogen werden.
Respekt – Der Stühlinger Kirchplatz soll Aufenthaltsort für alle Bevölkerungs-
gruppen sein. Somit müssen auch unterschiedliche Interessenslagen und Be-
dürfnisse – insbesondere auch das Ruhe- und Naherholungsbedürfnis der An-
wohnenden – berücksichtigt und respektiert werden. Deshalb sollen nicht-stö-
rende und niederschwellige Maßnahmen gefördert werden und der Platz soll
trotz Belebung als grüner Naherholungsort erhalten bleiben.
Sicherheit – Der Stühlinger Kirchplatz gehört auch durch seine unmittelbare
Nähe zum Hauptbahnhof zu den am stärksten von Kriminalität belasteten öf-
fentlichen Plätzen der Stadt. Die Ursachen sind vielschichtig und können durch
repressives Handeln allein nicht gelöst werden. Eine nachhaltige Änderung die-
ses Zustands wird nur in enger Zusammenarbeit mit der Polizei sowie mit einer
abgestimmten Kombination aus Eingriffs- und Unterstützungsmaßnahmen
möglich sein.
Die bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen für den Stühlinger Kirch-
platz sind in fünf nachfolgend näher dargestellte Handlungsfelder unterteilt:
Ordnung und Sicherheit (3.1), Prävention und sozialarbeiterische Unterstützung
(3.2), Begegnungsorte und Gastronomie (3.3), Veranstaltungen und Programm
(3.4) sowie Infrastruktur und Grünflächengestaltung (3.5). Die nachfolgende
Darstellung beinhaltet keine inhaltliche oder zeitliche Priorisierung der einzel-
nen Themenschwerpunkte. Spannungsverhältnisse zwischen den einzelnen
Handlungsfeldern sind nicht auszuschließen und müssen bei der Umsetzung
der einzelnen Bausteine unter größtmöglichem Ausgleich im Sinne eines integ-
rativen Gesamtkonzeptes gelöst und feinjustiert werden.
3.1 Ordnung und Sicherheit
Durch präventive Maßnahmen des städtischen Vollzugsdienstes (VD) sowie
engmaschige Strafverfolgungsmaßnahmen der Landespolizei sollen der Dro-
genhandel und die Kriminalität auf dem Stühlinger Kirchplatz soweit wie möglich
zurückgedrängt werden. Das Polizeipräsidium führt neben nahezu täglichen
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Bestreifungen regelmäßige Großkontrollen und Sondermaßnahmen durch, die
häufig zu Funden größerer Betäubungsmittelmengen und gefährlicher Gegen-
stände sowie oft zum Ergreifen von gesuchten Personen führen. Auch ver-
deckte Maßnahmen finden regelmäßig statt. Diese Maßnahmen tragen sowohl
zum individuellen Sicherheitsgefühl als auch zur Eindämmung des Drogenhan-
dels bei. Die Polizeibehörde der Stadt Freiburg (AföO) hat in den vergangenen
Jahren jeweils eine zweistellige Zahl von längerfristigen Aufenthaltsverboten
gegen Personen erlassen, die wiederholt wegen Drogenhandels aufgefallen
sind. Diese Praxis wird in Kooperation des Vollzugsdienstes mit der Polizei fort-
gesetzt. Dabei werden auch die Platzverbote kontrolliert und Platzverweise aus-
gesprochen.
Der Schulhof der Hebelschule (Grundschule) soll durch bauliche Maßnahmen
deutlich von den öffentlichen Flächen abgegrenzt und somit störungsfreier wer-
den. Der private Sicherheitsdienst kontrolliert die Schulhöfe in erforderlichem
Maß. Zudem soll die Zusammenarbeit mit dem VD und der Landespolizei inten-
siviert werden. In Zusammenarbeit mit der Pfarrei Herz Jesu finden Gespräche
statt, wie Störungen der Gottesdienste zukünftig reduziert werden können.
3.1.1 Zweite Fortschreibung der Partnerschaft „Sicherer Alltag“ (SIPA)
Am 24.05.2024 wurde die Fortschreibung der Sicherheitspartnerschaft zwi-
schen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Freiburg unterzeichnet.
Prävention und Kriminalitätsbekämpfung im öffentlichen Raum durch eine Ver-
stärkung der Nutzung des öffentlichen Raums durch Familien und Erholungs-
suchende sind darin als Kernelemente verankert.
Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft werden bewährte Schwerpunktmaß-
nahmen und die verstärkte Bestreifung des Stühlinger Kirchplatzes mit Ord-
nungskräften von Polizei und VD fortgeführt. In Ergänzung zu den personalin-
tensiven Präsenzmaßnahmen von Polizei und Vollzugsdienst und Steigerung
deren Effizienz sowie zur Erlangung einer nachhaltigen Wirkung auf bestimmte
Personengruppen sind sowohl die Einrichtung einer Waffen- und Messerver-
botszone als auch die temporäre Errichtung einer Videoüberwachung in der
Prüfung. Beide Maßnahmen könnten Bausteine zur nachhaltigen Verbesserung
der Sicherheitslage auf dem Stühlinger Kirchplatz sein und sich positiv auf das
Sicherheitsgefühl der Platznutzenden auswirken.
Bei sämtlichen mit der Polizei eng abgestimmten Maßnahmen spielt der Schutz
der Anwohnenden sowohl am Platz selbst als auch in den umliegenden Straßen
zur Vermeidung etwaiger Verlagerungstendenzen eine maßgebliche Rolle.
3.1.2 Präsenz städtischer Vollzugsdienst
Der städtische Vollzugsdienst (VD) wurde Ende 2023 aufgrund des sog. „Au-
gustinerplatzurteils“ und der damit verbundenen Pflichtaufgaben um elf weitere
Stellen auf insgesamt 22 Vollzeitäquivalente (VzÄ) aufgestockt. Trotz intensiver
Personalakquise sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle offenen Stellen
mangels erforderlicher fachlicher Qualifikation besetzt. Ab März 2025 haben
alle derzeitigen Bediensteten die notwendige Ausbildung durchlaufen und sind
anschließend einsatzfähig. Ziel ist es, mit dem Personalaufwuchs des VD eine
intensivere Kontrolle des Stühlinger Kirchplatzes zu ermöglichen, ohne an an-
deren Orten benötigte Ressourcen abzuziehen. Der VD kontrolliert insbeson-
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dere die kinder- und jugendschützenden Vorgaben des Konsumcannabisgeset-
zes (KCanG) und begegnet anderen Ordnungsstörungen (Lärm, Müll) wirksam.
3.1.3 Sicherheit Hebelschule und Hansjakob-Realschule
Der bestehende Zaun um den östlichen Schulhof der Hebelschule wird zum
Schutz der Schüler_innen zeitnah durch das Gebäudemanagement erweitert
und entlang der Engelbergerstraße erhöht. Zudem wird an der Brücke zum in-
nenliegenden, westlichen Schulhof ein abschließbares Tor installiert, um eine
unbefugte Nutzung außerhalb der Schulzeiten zu vermeiden. Der östliche
Schulhof im Parkbereich soll außerhalb der Schulzeiten als „offener Schulhof“
für die Allgemeinheit nutzbar bleiben.
Auf Wunsch der Hebelschule sowie der Hansjakob-Realschule wurde der pri-
vate Sicherheitsdienst beauftragt, die Bestreifung der Schulhöfe auf 9:00 bis
16:00 Uhr auszuweiten. Sollte sich auch nach Fertigstellung des Zauns heraus-
stellen, dass eine Ausweitung der Kontrollzeiten erforderlich ist, kann dies ent-
sprechend durch das Amt für Schule und Bildung (ASB) angepasst werden. Um
den erforderlichen Abstand zwischen der Schule und suchtabhängigen Perso-
nen sicherzustellen, wird der Sicherheitsdienst eng mit dem VD zusammenar-
beiten, u.a. auch um den nach KCanG erforderlichen Mindestabstand zu Schu-
len einzuhalten.
3.1.4 Sicherheit Herz-Jesu-Kirche
Die Öffnungszeiten der Herz-Jesu-Kirche wurden durch die Kirchengemeinde
bereits stark verkürzt. Aufgrund erheblicher Probleme mit suchtabhängigen und
urinierenden Personen in den Räumen der Kirche ist diese nur noch geöffnet,
wenn ehrenamtliche „Kirchenwachen“ vor Ort sind (i. d. R. wochentags von
10:30 Uhr bis 12:00 Uhr). Perspektivisch soll die Kirche auch für den Orgelun-
terricht mitgenutzt werden. Der VD soll ordnungsstörendes Verhalten im Au-
ßenraum in Absprache mit der Kirchengemeinde künftig wirksamer kontrollieren
und sanktionieren.
3.2 Prävention und sozialarbeiterische Unterstützung
Der Bedarf an sozialarbeiterischer Unterstützung und präventiver Maßnahmen
auf dem Stühlinger Kirchplatz ist groß, was auch die Umfrage von KontaktNetz
unter Geflüchteten und obdachlose Menschen gezeigt hat. Derzeit sind die
Straßensozialarbeiter_innen des Amtes für Soziales (AfS)/KontaktNetz sowie
CaPoA Freiburg e.V. – unterstützt durch das Amt für Migration und Integration
(AMI) – auf dem Stühlinger Kirchplatz tätig.
Ziel dieses Handlungsfelds ist, auch zukünftig eine bedarfsgerechte Unterstüt-
zung auf dem Stühlinger Kirchplatz sicherzustellen. Die Präsenz- und Kontakt-
zeiten sollen auf alle Wochentage ausgeweitet und nach Möglichkeit aufeinan-
der abgestimmt werden. Dadurch wird das subjektive Sicherheitsempfinden auf
dem Platz spürbar verbessert. Folgende Maßnahmen sind im Handlungsfeld
„Prävention und sozialarbeiterische Unterstützung“ umfasst:
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3.2.1 Straßensozialarbeit/KontaktNetz
Die Sozialarbeiter_innen von KontaktNetz sind mit 2,5 VzÄ regelmäßig an zwei
festen Nachmittagen pro Woche auf dem Stühlinger Kirchplatz präsent. An den
übrigen Arbeitstagen sind mobile Teams von KontaktNetz im Stadtgebiet unter-
wegs, die ebenfalls regelmäßig Station auf dem Stühlinger Kirchplatz machen.
Das Beratungsangebot von KontaktNetz richtet sich an Personen, die als sozial
benachteiligt, stigmatisiert und/oder kriminalisiert wahrgenommen werden kön-
nen. Es umfasst psychosoziale Beratung und Begleitung, Begleitung und Bera-
tung im Alltag sowie Prävention von Gewalt. Sollten durch Mehraufwand weitere
städtische Personalressourcen erforderlich sein, werden diese für den Stellen-
plan 2027/2028 geprüft.
3.2.2 CaPoA Freiburg e.V.
Der gemeinnützige Verein CaPoA Freiburg e.V. (Corporation and Progress of
Africans and All) ist seit 2020 auf und am Stühlinger Kirchplatz tätig (vorher
Projekt „Building Bridges“) und übernimmt eine aktiv zugehende und interkultu-
relle Vermittlungsrolle in der Arbeit mit jungen geflüchteten Afrikaner_innen aus
Freiburg und dem Umland. Zudem arbeitet der Verein mit Einwandererfamilien
mit Schwerpunkt auf der Beratung und Begleitung alleinerziehender Mütter. Der
Verein übernimmt auch eine wichtige Rolle als Sprach- und Kulturvermittler.
Seit diesem Jahr besitzt er ein Lastenfahrrad, das u.a. als mobile Bibliothek auf
dem Platz zum Einsatz kommen soll.
Damit der Verein zukünftig neben seiner Beratungsstelle in der benachbarten
Guntramstraße noch regelmäßiger auf dem Stühlinger Kirchplatz präsent sein
kann, benötigt er zusätzliche Finanzmittel i. H. v. 12.000,00 € pro Jahr, die ab
2025 zunächst von AföO und AMI übernommen werden. Damit könnten zwei
Honorarkräfte von März bis Oktober an fünf Tagen pro Woche für jeweils zwei
Stunden zusätzlich beratend auf dem Platz tätig sein. Bislang arbeitet der Ver-
ein überwiegend mit ehrenamtlichen Kräften, weshalb keine regelmäßigen Prä-
senzzeiten gewährleistet werden können. Zudem werden die Mitarbeiter_innen
künftig mit einheitlicher Kleidung ausgestattet, damit sie auch für Außenste-
hende als Mitarbeiter_innen von CaPoA erkennbar sind.
3.2.3 Mobile Jugendarbeit
Zur Verbesserung der Beteiligungssituation jugendlicher Menschen ist die Ein-
richtung einer bislang fehlenden mobilen Jugendarbeit für den Stühlinger Kirch-
platz in freier Trägerschaft möglich. Dadurch könnten junge Menschen im Stadt-
teil gezielt in die Entwicklung des Stühlinger Kirchplatzes einbezogen werden.
Zudem könnten Jugendliche in schwierigen Lebenslagen erreicht werden, die
teilweise auch auf dem Stühlinger Kirchplatz anzutreffen sind. Das Amt für Kin-
der, Jugend und Familie (AKI) könnte punktuelle Angebote für den Stühlinger
Kirchplatz initiieren (z. B. Spielmobil Aktion). Sollte ein regelmäßiges Beleben
des Platzes durch Jugendliche gewünscht werden, sind zusätzliche Personal-
ressourcen bei den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit erforderlich.
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3.2.4 Nachtmediation
Der neue Einsatz der Nachtmediator_innen hat sich auf verschiedenen Plätzen
mit verfestigten Nutzungskonflikten in Freiburg als innovatives, wirksames und
niederschwelliges Mittel der direkten Kontaktaufnahme und Konfliktlösung er-
wiesen. Die Nachtmediator_innen sind derzeit in Zweierteams auf drei Freibur-
ger Plätzen tätig und sensibilisieren insbesondere für Lärmkonflikte und ein res-
pektvolles Miteinander im öffentlichen Raum. Ihr Einsatz ist auch auf dem Stüh-
linger Kirchplatz sinnvoll, jedoch liegt die Priorität ressourcenbedingt derzeit auf
den Schwerpunkten Seepark und Innenstadt. Zur Evaluation der Nachtmedia-
tion und des Platzmanagements wird auf die parallel eingebrachte Drucksache
(Drucksache G-24/181) und den darin dargestellten Personalmehrbedarf bei
der Nachtmediation verwiesen. Mit der dort beantragten zusätzlichen 1,0 VzÄ-
Stelle wird ab 2025 auch eine regelmäßige Präsenz eines Teams auf dem Stüh-
linger Kirchplatz möglich sein.
3.3 Begegnungsorte und Gastronomie
Im Rahmen des Gesamtkonzepts ist es notwendig, bereits vorhandene Projekte
aus dem Stadtteil zu verstetigen und zu erweitern, die Begegnungen aller Be-
völkerungsgruppen fördern und somit zu einem lebendigen, toleranten und so-
zial integrativen Miteinander auf dem Stühlinger Kirchplatz beitragen. Anlie-
gende Initiativen und Gewerbetreibende etwa aus der Gastronomie werden da-
bei in die Gestaltung eingebunden. Gleichzeitig können diese Maßnahmen ei-
nen Beitrag zu einer Verstärkung der sozialen Kontrolle und Präsenz auf dem
Platz leisten.
3.3.1 KulturKiosk
Der Verein Schwere(s)los! plant die Umsetzung und Inbetriebnahme eines ge-
meinnützigen Kulturkiosk auf dem Stühlinger Kirchplatz bis Herbst 2025. Die
Planungen hierzu sind bereits weit fortgeschritten. Beabsichtigt ist die Einrich-
tung eines Holzgebäudes im nördlichen Teil des Parks. Mit dem KulturKiosk
entsteht ein Ort niederschwelliger Begegnung, der multioptional genutzt werden
kann. An fünf Tagen pro Woche sollen nachmittags kostengünstig Snacks und
alkoholfreie Getränke sowie kostenlos ausleihbares Sport- und Spielmaterial
angeboten werden. Der Verein Schwere(s)los! wird ein Kultur- und Diskussi-
onsprogramm rund um den KulturKiosk anbieten, das Begegnung und Aus-
tausch durch verschiedene offene Angebote und Formate rund um Kunst und
Kultur fördert.
Für den Bau hat der Verein mittlerweile einen Bauantrag gestellt. Die Errichtung
soll nach Plänen des Vereins spätestens Ende 2024 beginnen und sukzessive
in einem partizipativen Prozess u. a. mit ehrenamtlichen Kräften bis August
2025 fertiggestellt werden. Der KulturKiosk soll im Herbst 2025 in Betrieb ge-
hen.
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3.3.2 Street-Food-Abende
Ergänzend zu den bestehenden gastronomischen Angeboten rund um den
Stühlinger Kirchplatz ist in den wärmeren Monaten (April bis Oktober) einmal
pro Woche ein mobiles, wechselndes Angebot an Essen und Getränken unter
der Stadtbahnbrücke geplant. Das Angebot wird in Form eines „Feierabend-
Formats“ am späten Nachmittag beginnen und gegen 21:00 Uhr enden. Es soll
für eine Pilotphase in 2025/2026 einmal wöchentlich stattfinden und könnte
dann ggf. auf weitere Tage ausgeweitet werden. Von Seiten der Gastronom_in-
nen rund um den Stühlinger Kirchplatz sowie in deren Netzwerken besteht gro-
ßes Interesse, sich an diesem Format zu beteiligen. Das Angebot, das auch
Foodtrucks beinhaltet, richtet sich insbesondere an Bewohner_innen des Stüh-
lingers sowie an Besucher_innen aus anderen Stadtteilen. Zudem wird es zur
positiven Belebung unter der Stadtbahnbrücke beitragen.
Voraussetzung für dieses Format ist ein nutzbarer Stromanschluss in der Nähe
der Stadtbahnbrücke, der vom Garten- und Tiefbauamt (GuT) aktuell umgesetzt
wird. Zudem muss dafür der Bereich ansprechend gestaltet werden, u. a. indem
die Glascontainer an der Wannerstraße versetzt werden und der Bereich besser
beleuchtet wird.
Zudem wird der Bereich unter der Stadtbahnbrücke 2025 in Zusammenarbeit
mit dem Garten- und Tiefbauamt und der Freiburg Wirtschaft Touristik und
Messe GmbH & Co. KG (FWTM) mit vorhandenen Sachmitteln des AföO mit
mobilen Sitzgarnituren und den auf Innenstadtplätzen bewährten Fermob-Stüh-
len ausgestattet. Diese könnten sowohl von Gästen des Kultur-Kiosk, von Gäs-
ten der umliegenden Lokalitäten als auch im Rahmen von Street-Food-Veran-
staltungen variabel genutzt werden.
3.3.3 „Chai in the Park“ und „Soup in the Park“
Der Verein „New Heart Project“ engagiert sich seit 2015 auf dem Stühlinger
Kirchplatz. Die Mitglieder und ehrenamtlichen Helfer_innen des Vereins bieten
einmal wöchentlich im Rahmen von „Chai in the Park“ kostenlos Tee und Sport-
und Spielmöglichkeiten an. Zudem bietet der Verein dreimal im Jahr mit dem
Projekt „Soup in the Park“ kostenlos Suppe an, die gemeinsam mit den Men-
schen im Park zubereitet wird. Die Angebote finden rund um ein Lastenfahrrad
mit solarbetriebenem E-Antrieb statt. Durch das regelmäßige Angebot kommt
der Verein mit den Menschen auf dem Platz ins Gespräch, knüpft gute Kontakte
zu den nordafrikanischen und gambischen Gruppen im Park, bietet einfache,
praktische Unterstützung in Notlagen an und schafft für einige Stunden einen
Treffpunkt und temporären Ort für Begegnung und Austausch.
Aktuell finanziert sich der Verein über Spenden, kleine Fördersummen der Stadt
Freiburg (AMI, AfS), und über regionale Stiftungen. Damit die Projekte für die
kommenden Jahre verstetigt werden können, wird der Verein aktuell von AföO
und AfS beraten, welche Fördermöglichkeiten von Seiten der Stadt Freiburg
geleistet werden können.
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3.3.4 Kostenlose Essensausgabe/„Foodsharing“
Im Rahmen des Gesamtkonzepts soll ein regelmäßiges Angebot an kostenlo-
sen Essensausgaben für bedürftige Personen sichergestellt werden. Hierfür be-
darf es einer engen Zusammenarbeit und Kooperation zwischen den Akteur_in-
nen, die sich in diesem Bereich engagieren. Neben den beiden vorgenannten
Projekten kann es nach Plänen des Vereins Schwere(s)los! zukünftig auch im
KulturKiosk kostenlose Essensausgaben geben. Der Verein plant u. a. Koope-
rationen mit dem Foodsharing-Café, der Evangelischen Stadtmission, mit dem
Sozialdienst Muslimischer Frauen und mit dem zuka Solicafé. Auch der CaPoA
Freiburg e.V. plant, zukünftig wieder häufiger kostenlos Essen auf dem Stühlin-
ger Kirchplatz auszugeben. Außerdem ist der Verein Familienzentrum Klara im
Rahmen des Projekts „ErnährungsOase“ derzeit regelmäßig mit einer mobilen
Kochstation auf dem Stühlinger Kirchplatz präsent.
3.4 Veranstaltungen und Programm
Die „Nostalgische Messe“ des Bürgervereins Stühlinger und die regelmäßigen
Flohmärkte des Familienzentrum Klara e.V. sind über den Stadtteil hinaus be-
kannt und beliebt und leben entscheidend von hohem ehrenamtlichem Enga-
gement. Auch der Wochenmarkt bringt mittwochs und samstags unterschied-
lichste Bevölkerungsgruppen zusammen und trägt erheblich zur Belebung des
Platzes bei. Zudem fördert der Markt die regionale Wertschöpfung und eine
nachhaltige Lebensweise im Stadtteil.
Das bestehende Angebot soll erhalten und durch niederschwellige Formate für
vielfältige Nutzer_innengruppen ergänzt werden. Gleichermaßen sollen das
Ruhebedürfnis der Anwohnenden sowie die Anforderungen an eine nachhaltige
und grünschonende Bewirtschaftung der Grünfläche in der Veranstaltungspla-
nung ausreichend berücksichtigt werden.
3.4.1 Veranstaltungsmanagement
Grundsätzlich werden bereits jetzt insbesondere Veranstaltungen von Ak-
teur_innen aus dem Stadtteil bevorzugt, die sich an die Bevölkerung im Stüh-
linger richten. Der Fokus liegt damit auf niederschwelligen, gemeinnützigen,
nichtstörenden und grünflächenschonenden Veranstaltungen. Die Gesamtzahl
kleinerer und mittelgroßer Veranstaltungen auf dem Stühlinger Kirchplatz wird
sich in etwa auf dem Niveau der letzten drei Jahre einpendeln: 2022 waren es
48 Veranstaltungen, 2023 waren es 15 Veranstaltungen, 2024 sind es bislang
14 Veranstaltungen (Stand: Mitte August 2024). Großveranstaltungen mit über
5.000 Besucher_innen sind auf dem Stühlinger Kirchplatz nicht vorgesehen (da-
von ausgenommen sind Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz).
Bei lauteren und mittelgroßen Veranstaltungen werden insbesondere die Be-
dürfnisse der Anwohnenden am Stühlinger Kirchplatz berücksichtigt und es wird
sichergestellt, dass die rechtlichen Lärmvorgaben sowie die Polizeiverordnung
der Stadt Freiburg eingehalten werden. Bei der Vergabe der Veranstaltungsflä-
chen plant das Amt für öffentliche Ordnung aus Rücksicht auf die Anwohnenden
mindestens ein bis zwei Wochen Abstand zwischen den mittelgroßen Veran-
staltungen ein. Zudem wird gemeinsam mit dem Garten- und Tiefbauamt auf
eine grünflächenschonende Durchführung geachtet.
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Das Gemeindeteam der Pfarrei Herz Jesu und der Bürgerverein Stühlinger sol-
len zudem enger in die jährliche Veranstaltungsplanung einbezogen werden,
auch um Terminüberschneidungen mit katholischen Hochfesten oder der Tra-
ditionsveranstaltung „Nostalgische Messe“ zu vermeiden. Hierzu ist zum An-
fang eines jeden Jahres ein Austausch mit den Beteiligten geplant.
3.4.2 Aktion „Belebung Stühlinger Kirchplatz“
Mit der Aktion „Belebung Stühlinger Kirchplatz“ fördert das AföO seit 2021 nie-
derschwellige, gemeinnützige und nicht störende Veranstaltungen auf dem
Stühlinger Kirchplatz. Im Rahmen der Aktion werden für die Nutzung der Park-
fläche keine Gebühren und Nutzungsentgelte erhoben, zudem wird die öffentli-
che Toilette inklusive Aufwartung – auch über die regulären Öffnungszeiten hin-
aus – kostenlos zur Verfügung gestellt. Rein kommerzielle Veranstaltungen
oder Großveranstaltungen werden nicht gefördert.
Im Rahmen der Aktion „Belebung Stühlinger Kirchplatz“ sollen zukünftig insbe-
sondere auch regelmäßig stattfindende, offene Sport- und Spielangebote wie
beispielsweise Yoga, Tai Chi, Meditation oder Angebote für Kinder gefördert
werden, die an Wochentagen zu einer Belebung des Platzes beitragen. Aktuell
bietet der Verein beneFit zweimal jährlich ein kostenloses und barrierearmes
Sport- und Bewegungsangebot auf dem Stühlinger Kirchplatz an, das sich ins-
besondere an Menschen in prekären Lebenslagen richtet.
Die Aktion soll zunächst bis 2028 zu den gleichen Bedingungen fortgeführt wer-
den, um den Platz auch weiterhin durch Kultur-, Sport- und Spielprogramm zu
beleben. Im Herbst 2028 soll erneut über einer Verlängerung oder ggf. Anpas-
sungen der Förderung entschieden werden.
3.4.3 Tandem-Programm KontaktNetz
Viele der von KontaktNetz befragten Platznutzenden wünschen sich mehr Ver-
anstaltungen und Teilnahmemöglichkeiten auf dem Stühlinger Kirchplatz.
Gleichermaßen bestehen auf Seiten der Veranstaltenden – so die Rückmel-
dung aus der Beteiligungsveranstaltung – Unsicherheiten und Unterstützungs-
bedarf im Umgang mit vulnerablen Gruppen auf dem Platz.
Um inklusive Veranstaltungsformate zu fördern und Unsicherheiten auf Seiten
der Veranstaltenden abzubauen, ist geplant, gemeinsam mit KontaktNetz ein
Tandem-Programm aufzubauen, um interessierte Veranstalter_innen bei der
Einbindung vulnerabler Gruppen zu beraten.
3.4.4 Wochenmarkt
Der mittwochs und samstags stattfindende Stadtteilmarkt wird gestärkt und auf
Wunsch der Marktbeschicker_innen an seinem aktuellen Standort auf dem
Bouleplatz verstetigt. Die Kundenfrequenz ist dort gut, und zukünftig sind auf
dem Bouleplatz auch keine Einschränkungen durch andere Nutzungen zu er-
warten. Im Rahmen der vertraglichen Neugestaltung für alle Bauernmärkte des
Stadtgebiets durch AföO und Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen
(ALW) wird der Vertrag auf die neue Fläche angepasst (siehe Drucksache
G-24/065).
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Zudem wird geprüft, ob an den übrigen Wochentagen oder an Nachmittagen
ein ergänzendes Marktangebot in Form von ein bis zwei Ständen am alten
Standort unter der Stadtbahnbrücke möglich und sinnvoll wäre (z. B. regelmä-
ßiger Gemüse- und Obststand oder Blumenverkauf). Hierfür sollen die derzeiti-
gen Marktbeschicker_innen angefragt werden.
3.4.5 Veranstaltungskalender und Infostation
Die Veranstaltungen auf dem Stühlinger Kirchplatz werden über den Veranstal-
tungskalender der FWTM (veranstaltungen.freiburg.de) beworben. Interessierte
und Anwohnende können sich somit einen guten Überblick über anstehende
Aktivitäten verschaffen. Für Veranstaltungen im Rahmen der Aktion „Belebung
Stühlinger Kirchplatz“ soll die Eintragung in den Online-Kalender verpflichtend
sein. Zudem sollen in Abstimmung mit der Pfarrei Herz Jesu Veranstaltungs-
übersichten im Schaukasten am Aufgang zur Stadtbahnbrücke sowie an einer
geplanten zentralen Infostation auf dem Platz angebracht werden.
3.5 Infrastruktur und Grünflächengestaltung
Im Rahmen des Gesamtkonzepts wird der Stühlinger Kirchplatz als Grün- und
Erholungsfläche gestärkt. Dazu zählen die Sicherstellung eines guten Angebots
an Grün- und Freiräumen (u.a. durch nachhaltige Bewirtschaftung und Nut-
zung), die Optimierung und ggfs. Erweiterung der bestehenden Infrastruktur so-
wie Sport- und Bewegungsangebote auch im Bereich der Schulhöfe.
Schließlich sind Grünstruktur und Gestaltung des Platzes an den Klimawandel
und den sich daraus ergebenden Anforderungen anzupassen (z. B. Schaffung
neuer Aufenthaltsplätze im Schatten, kühlende Erholungsräume durch Baum-
pflanzungen). Insgesamt wird ein Zustand erstrebt, der es auch den städtisch
Beschäftigten zukünftig besser ermöglicht, die Grünfläche nachhaltig zu pfle-
gen. Derzeit ist dies wegen Drogenverstecken und Exkrementen in den He-
ckenbereichen kaum zu gewährleisten.
3.5.1 Öffentliche Toilette
Eine dauerhafte Öffnung der öffentlichen Toilette wird die Platzqualität verbes-
sern und Wildurinieren entgegenwirken. Deshalb ist die öffentliche Toilette im
Rahmen eines Pilotprojekts des städtischen Gebäudemanagements (GMF) seit
dem 01.08.2023 nicht nur zu Marktzeiten und für Veranstaltungen, sondern täg-
lich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Sie wird von Montag bis
Samstag von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr aufgewartet. Die Resonanz in der Bevöl-
kerung zu den erweiterten Öffnungszeiten ist bislang sehr positiv. Das GMF
plant, die einjährige Pilotphase im Herbst zu evaluieren und auf dieser Grund-
lage über die weitere Entwicklung zu entscheiden. Die derzeitigen Öffnungszei-
ten sollen in jedem Fall noch bis Ende 2024 aufrechterhalten werden. Für eine
Verstetigung der Pilotphase sind im GMF Mittel i. H. v. 140.000,00 € jährlich
erforderlich. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind diese Mittel bereits bean-
tragt.
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Insgesamt ist die Toilettenanlage in einem recht guten baulichen Zustand, je-
doch bislang nicht barrierefrei. Eine Herstellung der Barrierefreiheit wäre nach
Einschätzung des GMF mit einem unverhältnismäßig großen baulichen Auf-
wand verbunden und würde auch zu Lasten der aktuellen Toilettenkapazität ge-
hen. Die nächstgelegene barrierefreie Toilette ist eine sog. „Nette Toilette“ im
Café Hermann in der Wentzingerstraße 15. Weitere Kooperationen mit Gewer-
betreibenden am Platz sind im Rahmen der „Netten Toilette“ nicht möglich, da
die Mittel für dieses Projekt inzwischen erschöpft sind.
3.5.2 Schulhofgestaltung Hansjakob-Realschule
Der östliche Schulhof der Hansjakob-Realschule zur Wannerstraße soll nach
Plänen von ASB, GuT und GMF umgestaltet werden. Derzeit ist der Schulbe-
reich nicht eindeutig von der öffentlichen Parkfläche abgegrenzt, was zu uner-
laubten Nutzungen der Schulfläche und zu Störungen des Pausenbetriebs führt.
Zudem wünscht sich die Schule eine Neugestaltung der Aufenthaltsfläche, die
auf die Bedürfnisse der Schüler_innen angepasst ist. Hierfür hat das GuT im
vergangenen Jahr gemeinsam mit der Schülervertretung und der Lehrerschaft
der Hansjakob-Realschule mögliche Maßnahmen entwickelt und bewertet. Die
Ergebnisse aus der Beteiligung sollen in einem zweistufigen Prozess umgesetzt
werden. Da die Fassade der Hansjakob-Realschule ab Frühjahr 2025 saniert
wird und Bereiche des Schulhofs für die Baustelleneinrichtung benötigt werden,
wird das GuT bis Ende des Jahres zunächst mobile Maßnahmen umsetzen.
Dazu zählen u. a. Sitzbänke, ein Holzpodest, eine Tischtennisplatte, eine
Teqplatte und diverse Bodenmarkierungen, um die Fläche des Schulhofs ein-
deutig von der öffentlichen Parkfläche abzugrenzen. Nach Abschluss der Ge-
bäudesanierung (voraussichtlich 2028) sollen diese Maßnahmen in einer zwei-
ten Stufe evaluiert, optimiert und ggf. verstetig werden. Die neue Schulhofge-
staltung bietet auch einen erheblichen Mehrwert für die Allgemeinheit, die die
Fläche im Rahmen der sog. „offenen Schulhöfe“ außerhalb des Schulbetriebs
– nach 17:00 Uhr an Wochentagen und an Wochenenden – ebenfalls nutzen
kann.
3.5.3 Machbarkeitsstudie und Objektplanung
Im Rahmen des Gesamtkonzepts wird eine planerische Grundlage für den
Stühlinger Kirchplatz entwickelt, die alle landschaftsplanerischen und ökologi-
schen Aspekte der zukünftigen Parkgestaltung sowie die Objektplanung bein-
haltet. Dies umfasst die Bereiche einer attraktiven Grün- und Freiflächengestal-
tung, die Möblierung (u. a. Sitzgelegenheiten, Spiel- und Sportelemente, Müll-
eimer, Trinkbrunnen), die Umplanung von vorhandenen, grünen Strauchstruk-
turen, die teilweise zur Müllablage oder als Drogenverstecke zweckentfremdet
werden, eine Überprüfung der bestehenden Infrastruktur (u. a. Spielplätze, Ma-
rienbrunnen), ggf. Umzäunungen sowie Klimaanpassungsmaßnahmen (u. a.
Schaffung neuer Aufenthaltsplätze im Schatten, kühlende Erholungsräume
durch Baumpflanzungen, Entsiegelung). Im Rahmen der Machbarkeitsstudie
wird auch geprüft, ob eine von der Pfarrei Herz Jesu geplante Zugangsrampe
im südlichen Teil der Kirche auf städtischem Grundstück verlängert werden
kann, um einen barrierefreien Zugang zur Kirche zu schaffen.
Machbarkeitsstudie und Objektplanung sollen in 2027/28 durch Garten- und
Tiefbauamt und Stadtplanungsamt entwickelt und schrittweise umgesetzt
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werden. Hierfür werden im Doppelhaushalt 2027/2028 Mittel i. H. v. 100.000,00
€ angemeldet. Zunächst soll der Fokus auf kurzfristigen Maßnahmen liegen (z.
B. Sitzgelegenheiten, Spiel- und Sportelemente), die in 2027/2028 schrittweise
umgesetzt werden können. Mittel- und längerfristige Maßnahmen sollen bis
2030 umgesetzt und sowohl finanziell als auch personell entsprechend in den
Haushalt 2029/2030 eingeplant werden. Vom GuT kann ohne diese Mittel ab-
sehbar keine Mehrarbeit für den Stühlinger Kirchplatz übernommen werden.
3.5.4 Sport- und Bewegungsangebote
Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung wurden verschiedene Maßnahmen
empfohlen, um die Aufenthaltsqualität des Platzes und die Nutzbarkeit für
Sport- und Bewegungsangebote zu erhöhen. Neben den genannten neuen
Sportgeräten auf dem östlichen Schulhof der Hansjakob-Realschule und der
bestehenden Tischtennisplatte im nordöstlichen Teil des Parks sollen unter Ein-
bezug der umgebenden Schulen, Sportvereinen und lokalen bürgerschaftlichen
Gruppen (kooperatives Planungsverfahren mit Beteiligung des Sportreferats)
noch weitere mobile/leicht versetzbare Sport- und Spielgeräte im Parkbereich
installiert werden. Es soll u. a. gemeinsam mit dem Sportreferat geprüft werden,
ob eine mobile Calisthenics-Anlage umsetzbar ist. Auch die Umwandlung be-
stehender asphaltierter Flächen in Multifunktionsflächen (Tartanbelag) – auch
z. B. auf dem Schulhof – kann aus Sicht des Sportreferats die Nutzung für ver-
schiedene Ballsportarten mit geringem Planungsaufwand deutlich erhöhen.
Sport- und Spielmaterial soll künftig im KulturKiosk leihweise zur Verfügung ste-
hen. Zudem wurde vom Sportreferat empfohlen zu prüfen, ob im Parkbereich
ein abgetrenntes Feld für Hunde ausgewiesen werden kann.
3.5.5 Beleuchtung und Beschilderung
In der Beteiligungsveranstaltung zum Gesamtkonzept wurden Defizite bei der
Beleuchtung des Parks zurückgemeldet, insbesondere im Bereich unter der
Stadtbahnbrücke sowie entlang der Wentzingerstraße. Die Beleuchtungssitua-
tion im Park wird aktuell durch das GuT überprüft und insbesondere im Bereich
unter der Stadtbahnbrücke nachgebessert. Die Mastleuchten entlang der Went-
zingerstraße sind noch mit alten Leuchtelemente ausgestattet. Diese wird die
badenova perspektivisch auf LED umrüsten. Zudem sollen die bestehenden
Schilder im Park überprüft und ggf. aktualisiert und mehrsprachig und barriere-
frei gestaltet werden.
3.5.6 Heckenrückschnitt
Im Herbst/Winter 2024/2025 wird das GuT umfangreiche Rückschnitte und Ro-
dungsarbeiten in den Heckenbereichen vornehmen. Somit werden schwer ein-
sehbare „Angsträume“ verhindert, in denen sich Müll in den Hecken sammelt
oder missbräuchlich als Drogenverstecke genutzt werden. Der reguläre He-
ckenrückschnitt wird turnusmäßig ein bis zweimal pro Jahr durch das GuT
durchgeführt.
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3.5.7 Reinigung und Mülleimer
Der Stühlinger Kirchplatz wird täglich morgens von einem Reinigungsteam der
ASF gereinigt. Zudem ist regelmäßig (i.d.R. fünf Mal pro Woche) ein Spezial-
team im Park und auf den Spielplätzen unterwegs und sammelt Drogenbesteck
(Spritzen etc.) ein. Gemeinsam mit dem GuT soll geprüft werden, ob die beste-
hende Mülleimerkapazität insbesondere entlang des Querwegs an der Kirche
noch durch ergänzende Mülleimer erhöht werden muss. Für größere Veranstal-
tungen wird im Einzelfall im Rahmen der Genehmigung durch das AföO eine
Pflicht zur Reinigung bzw. die Kostentragung auferlegt, da sich des Öfteren
auch Müll im Bereich der Schulhöfe und um die Kirche ansammelt.
3.5.8 Umnutzung unter der Stadtbahnbrücke
Unter der Stadtbahnbrücke zwischen Park und Wannerstraße häufen sich der-
zeit Drogenhandel und Lärmbelästigungen. Insbesondere abends wird dieser
Bereich als „Angstraum“ wahrgenommen. Durch verschiedene, bereits darge-
stellte temporäre Nutzungsangebote im westlichen Abschnitt zwischen Toilet-
tenanlage und Treppenaufgang zur Stadtbahnbrücke soll diese Fläche belebt
und umgenutzt werden.
Ab voraussichtlich 2028 wird die Fläche im Zuge von Sanierungsarbeiten an
der Brücke für die Baustelleneinrichtung benötigt und gesperrt werden (Bauzeit
ca. 1,5 bis 2 Jahre), weshalb in diesem Bereich zunächst nur temporäre und
mobile Maßnahmen möglich sind. Im Zuge der Machbarkeitsstudie und Objekt-
planung können dauerhafte bauliche Umgestaltungen geprüft werden. Zudem
bestehen am Treppenaufgang von der Wannerstraße auf die Stadtbahnbrücke
erhebliche Schäden, weshalb dieser möglicherweise rückgebaut werden muss.
Hierdurch könnte sich zusätzliches Entwicklungspotenzial und neue Gestal-
tungsmöglichkeiten in diesem Bereich ergeben.
4. Umsetzungsprozess – Zeitplanung
Die Umsetzung des Gesamtkonzepts ist aufgrund des Umfangs und der Be-
rücksichtigung von Planungs- und Realisierungszeiträumen unter Berücksichti-
gung finanzieller und personeller Ressourcen in den beteiligten Ämtern in einem
dreistufigen Prozess auf sechs Jahre angelegt. Der Fokus der Verwaltung
ist, mit dem Gesamtkonzept eine realisierbare Konzeptionierung vorzulegen.
Die Maßnahmenumsetzung soll durch eine Evaluierung mit dem Gemeinderat
abgeglichen werden, um so auf Entwicklungen adäquat reagieren zu können.
Stufe 1:
In den Jahren 2025 und 2026 sollen in der ersten Stufe kurzfristige, schnell
realisierbare Maßnahmen umgesetzt werden sowie erste Planungs- und För-
dermittelakquiseprozesse mittel- und langfristiger Maßnahmen angestoßen
werden.
Voraussichtlich Mitte 2026 soll eine weitere Drucksache mit einer ersten Evalu-
ation in den Gemeinderat eingebracht werden, um die für die zweite Umset-
zungsphase anstehenden Maßnahmen zu benennen und deren rechtzeitige
Priorisierung durch die jeweiligen Ämter/Dezernate vor der Haushaltseinbrin-
gung sicherzustellen.
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Stufe 2:
In der zweiten Stufe ab 2027/2028 sollen mittel- und langfristige Maßnahmen
konzipiert und planerisch vorbereitet werden. Bereits etablierte Maßnahmen
aus der ersten Stufe sollen ggf. inhaltlich angepasst und bei Erfolg auch verste-
tigt werden. Ebenfalls soll die Fördermittelakquise intensiviert werden.
Stufe 3:
In der dritten Stufe ab 2029/2030 sollen – basierend auf den Planungsergeb-
nissen – aufwändigere, mittel- und längerfristige Projekte umgesetzt werden,
die zeitlichen Vorlauf und erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen be-
nötigen. Zum Überblick werden die jeweiligen, oben näher beschriebenen Maß-
nahmen hier in ihrer zeitlichen Priorisierung nochmals stichwortartig dargestellt:
4.1 Kurzfristig realisierbare Maßnahmen 2025/2026
• Erweiterung des Zauns an der Hebelschule und Einbau eines Zugangstors
zum innenliegenden Schulhof, begleitet von ausgeweiteten Präsenzzeiten
des Sicherheitsdienstes und des städtischen Vollzugsdienstes
• Prüfung von Videoüberwachung und Waffenverbotszone im Rahmen der
„Sicherheitspartnerschaft zwischen Land und Stadt“
• Einsatz der Nachtmediator_innen auf dem Platz bei Zuweisung einer weite-
ren 1,0 VzÄ-Stelle im Rahmen der Drucksache G-24/181
• Bau und Inbetriebnahme des KulturKiosk durch den Trägerverein
„Schwere(s)Los e. V.“ 2025 mit Unterstützung des Kulturamtes
• Erweiterte Präsenz von CaPoA e. V. durch jeweils hälftige Übernahme des
zusätzlichen Zuschusses durch AföO und AMI in den Jahren 2025/2026
• Installation eines Stromanschlusses durch Badenova
• Gastronomische Belebungsaktionen (Streetfood-Abende u. ä.) ab Frühjahr
2025 durch lokale Gastronom_innen, beratend durch AföO und FWTM
• Mobile Sitzgelegenheiten (Sitzinseln, Fermob-Stühle) durch GuT, AföO und
FWTM
• Förderungen weiterer Angebote des Vereins New Heart Project („Chai in the
Park“ und „Soup in the Park“)
• Mobile Sportgeräte und Sitzgelegenheiten im Rahmen der vorläufigen Ge-
staltung des offenen Schulhofs der Hansjakob-Realschule durch GuT und
GMF
• Heckenrückschnitte, Rodungen und Neupflanzungen im gesamten Park und
verbesserte Beleuchtung unter der Stadtbahnbrücke durch das GuT
4.2 Zweite Stufe: Mittelfristig realisierbare Maßnahmen 2027/2028
• 2026: Evaluation der kurzfristig umgesetzten Maßnahmen und Planungs-
konkretisierung weiterer Projekte zum Doppelhaushalt 2027/2028
• Weiterführung der erfolgreichen, bereits laufenden Maßnahmen durch Si-
cherstellung einer nachhaltigen Förderung ehrenamtlicher Initiativen
• Machbarkeits- und Objektstudie von GuT und Stadtplanungsamt zu größe-
ren Maßnahmen der baulichen und infrastrukturellen Umgestaltung
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4.3 Dritte Stufe: Langfristig realisierbare Maßnahmen 2029/2030
• Umsetzung konkreter Bau- und Gestaltungsmaßnahmen auf Grundlage der
Machbarkeits- und Objektstudie
• Verstetigung der bewährten und erfolgreichen laufenden Maßnahmen durch
langfristige Finanzierungs- und Personalplanung
5. Personelle Auswirkungen
Aufgrund der vielfältigen Themen und Zuständigkeiten kann das Gesamtkon-
zept nur dezernatsübergreifend und in enger Zusammenarbeit aller beteiligten
Stellen umgesetzt werden. Auch die spätere Umsetzung der Maßnahmen aus
dem Konzept muss durch die jeweils zuständigen Fachämter erfolgen. Somit
werden zukünftig zusätzliche Aufgaben und trotz interner Priorisierungen wei-
terer Personalbedarf auf die Verwaltung zukommen.
Konkret besteht ein Bedarf von 0,5 VzÄ im GuT sowie für die begleitenden Öf-
fentlichkeitsbeteiligung sowie die Koordinierung und Umsetzung des Gesamt-
konzepte ein Bedarf von voraussichtlich 1,0 VzÄ im Sachgebiet 1 der Abteilung
„Öffentlicher Raum – Platzmanagement & Konfliktprävention“. Dieser Stellen-
bedarf muss jedoch in Abhängigkeit von der zukünftigen Haushaltslage im Dop-
pelhaushalt 2027/2028 zunächst geprüft und im weiteren Verlauf von den De-
zernaten über das Stellenplanverfahren eingebracht und priorisiert werden.
6. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen und mögliche entsprechende Mittelbereitstellun-
gen für die Umsetzung des Gesamtkonzepts sind in der Gesamtbetrachtung bei
der Planung des Doppelhaushalts 2025/2026 zu berücksichtigen (siehe Anlage
1).
Durch das Gesamtkonzept werden zudem in den Folgejahren zusätzliche,
strukturelle Belastungen entstehen, die derzeit zum Teil noch nicht beziffert
werden können und die über die Doppelhaushalte 2027/2028 und 2029/2030
abgedeckt werden müssten. Zudem soll geprüft werden, ob für einzelne Maß-
nahmen Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Landesebene bestehen.
7. Zusammenfassung
Die breite Vielfalt der teilweise bereits angestoßenen und langfristig wün-
schenswerten Maßnahmen auf dem gesamten Stühlinger Kirchplatz zeigt, dass
sich der mit hohem zeitlichen und personellen Aufwand verbundene Beteili-
gungs- und Abstimmungsprozess der Stadtverwaltung angesichts der sehr un-
terschiedlichen Nutzungsinteressen für diesen zentralen und stadtteilprägen-
den Platz lohnt. Dabei spiegeln sich auch politische Entwicklungen, etwa aktuell
das gestiegene Bedürfnis nach Sicherheitsmaßnahmen, wieder, die im Rahmen
des Gesamtkonzepts sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen. Ent-
scheidend für eine gelungene langfristige Umsetzung wird daher sein, dass der
Stadtverwaltung sowohl für die Einzelmaßnahmen als auch für die sinnvolle Ko-
ordinierung des Platzmanagements die erforderlichen Ressourcen zur
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Verfügung stehen. Nicht alle gewünschten Maßnahmen sind jedoch durch städ-
tisches Handeln steuerbar. Gerade die lange Historie des Beteiligungsprozes-
ses mit verschiedenen Abbrüchen und Neuanfängen verdeutlicht, dass in der
Anwohnerschaft ein anhaltendes und großes Interesse an bürgerschaftlichem
Engagement und Mitwirkung besteht, das durch nachhaltige städtische Ange-
bote gewinnbringend genutzt und einbezogen werden kann. Nur wenn Bür-
ger_innen und Bürger, Familien, Erholungssuchende oder Freizeitsuchende
den Stühlinger Kirchplatz für sich beanspruchen und wiederentdecken, kann
daraus ein attraktiver Freiraum mit einem Angebot an niederschwelligen nicht-
störenden Veranstaltungen und einer aktiven gastronomischen Szene rund um
den Bereich entstehen. Der Stühlinger Kirchplatz hat durch seine Lage und Er-
reichbarkeit sowie die Stadtteilbewohner_innen das Potenzial, sich mit den dar-
gestellten Maßnahmen in den dargestellten Bereichen Vielfalt, Miteinander,
Respekt und Sicherheit spürbar und dauerhaft zu verbessern.
- Bürgermeisteramt -
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