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Prüfung und Verbesserung der Verkehrssicherheit an signalisierten Knotenpunkten – Kreuzung Vorster Straße / Hessenring / Donkring hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Kempen
Datum2026-07-02
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Vorlage 2026/D32/197 STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS Stand: 12.05.2026 Ordnungsamt öffentlich Erster und Technischer Beigeordneter Schröder BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Ret­ 02.07.2026 öffentlich Kenntnisnahme tungswesen BERATUNGSGEGENSTAND Prüfung und Verbesserung der Verkehrssicherheit an signalisierten Knotenpunkten – Kreuzung Vorster Straße / Hessenring / Donkring hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2026 BESCHLUSS Entfällt. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Keine. STELLUNGNAHMEN Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich) Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige - - - KENNZEICHNUNG Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt * - X - * Entsprechende Begründung siehe Sachverhalt BEGRÜNDUNG Mit Schreiben vom 09.05.2026 (Anlage 1) beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die fachliche Überprüfung der Verkehrssituation an der signalisierten Kreuzung Vorster Straße / Hessenring / Don­ kring. Ausgangspunkt des Antrages ist eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW, in der wiederholt auftre­ tende Konfliktsituationen zwischen rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen sowie querenden Fußgänge­ rinnen und Fußgängern und Radfahrenden geschildert werden. Nach Angaben des Anregenden komme es regelmäßig zu kritischen Situationen und Beinahe-Unfällen. Vorlage 2026/D32/197 Stadt Kempen Seite 2 Die Verwaltung hatte den Hinweis des Bürgers erstmals am 06.02.2026 erhalten und diesen bereits im Rahmen einer Unfallauswertung durch die Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde Viersen überprü­ fen lassen. Nach Auskunft der Polizei wurden seit dem 01.01.2021 insgesamt neun Verkehrsunfälle im Bereich der Kreuzung registriert. Die Unfälle weisen unterschiedliche Unfallhergänge auf, sodass zu­ nächst kein eindeutiges Unfallschema festgestellt werden konnte, welches unmittelbar durch verkehrs­ rechtliche Maßnahmen zu beheben wäre. Die Verwaltung hatte dem Anregenden hierzu mitgeteilt, dass die Aufstellflächen an den Lichtsignalan­ lagen aus Richtung Vorster Straße bereits vor dem Einbiegen in die K 11 (Donkring) gut einsehbar seien und nach Rücksprache mit der Verkehrsdirektion der Polizei aktuell zwar kein Handlungsbedarf gesehen werde, man die Örtlichkeit aber gemeinsam weiter beobachtet werde. Der Anregende führte daraufhin ergänzend aus, dass die geschilderte Problematik insbesondere wie­ derkehrende gefährliche Situationen und Beinahe-Unfälle betreffe, die statistisch regelmäßig nicht er­ fasst würden. Aus seiner Sicht entstünden Konfliktsituationen insbesondere durch gleichzeitige Grün­ phasen für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge sowie querende zu Fuß Gehende und Radfahrende. An­ geregt wurde daher die Prüfung präventiver Maßnahmen, beispielsweise durch getrennte Signalisie­ rungen oder andere konfliktreduzierende Lösungen. Die Verwaltung hat dem Bürger daraufhin erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation beobachtet werde und präventive verkehrsrechtliche Maßnahmen ohne entsprechende Tatsachengrundlage der­ zeit nicht vorgesehen seien. Vor dem Hintergrund des nun vorliegenden politischen Antrags und der bereits geplanten teilweisen Neusignalisierung der Lichtsignalanlagen am Kempener Innenring soll die Verkehrssituation nochmals vertieft betrachtet und nachfolgend fachlich bewertet werden: a) Fachliche Bewertung Konfliktsituationen zwischen abbiegendem Kraftfahrzeugverkehr sowie querendem Fuß- und Radver­ kehr an signalisierten Knotenpunkten sind aus verkehrsfachlicher Sicht grundsätzlich bekannt. Insbe­ sondere gleichzeitige Freigaben für abbiegende Fahrzeuge und querende nichtmotorisierte Verkehrs­ teilnehmende können erhöhte Anforderungen an Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme aller Beteiligten stellen. Auch wenn bislang keine Unfallhäufungsstelle im rechtlichen Sinne festgestellt wurde, können Hinweise aus der Bürgerschaft auf wiederkehrende Gefahrensituationen Anlass für eine vertiefte Betrachtung der Verkehrsführung und Signalisierung geben. Beinahe-Unfälle und subjektive Unsicherheitswahrneh­ mungen werden in der amtlichen Unfallstatistik regelmäßig nicht erfasst, können jedoch im Sinne einer präventiven Verkehrssicherheitsarbeit berücksichtigt werden. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmender zu. Hierzu zäh­ len insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Radfahrende. Im Rahmen der weiteren Prüfung sollen insbesondere folgende Fragestellungen untersucht werden: • Bewertung der bestehenden Signalisierung und Verkehrsführung aus verkehrsfachlicher Sicht, • Analyse möglicher Konfliktsituationen zwischen abbiegendem Kraftfahrzeugverkehr und que­ rendem Fuß- und Radverkehr, • Prüfung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, • Bewertung möglicher Auswirkungen auf Verkehrsablauf, Leistungsfähigkeit und Rückstauent­ wicklung, • Berücksichtigung aktueller fachlicher Standards und Zielsetzungen der Maßnahme STR_163_KNT_2 des Radverkehrskonzeptes (Anlage 2). Vorlage 2026/D32/197 Stadt Kempen Seite 3 b) Mögliche Untersuchungs- und Maßnahmenansätze Im Rahmen der fachlichen Prüfung können unter anderem folgende Maßnahmenansätze betrachtet werden: • Anpassung der Signalzeiten beziehungsweise Signalprogramme, • Einrichtung getrennter Freigabephasen für abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr und querenden Fuß- und Radverkehr, • Optimierung der Sichtbeziehungen, • Verbesserung der Markierung und Beschilderung, • Anpassung von Aufstell- und Querungsbereichen, • ergänzende verkehrslenkende oder sensibilisierende Maßnahmen. Die Eignung möglicher Maßnahmen ist jeweils unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der verkehrlichen Leistungsfähigkeit sowie der Verhältnismäßigkeit zu bewerten. c) Weitere Prüfung im Stadtgebiet Entsprechend des Antrages soll die Verwaltung darüber hinaus prüfen, ob vergleichbare Konfliktsitua­ tionen auch an weiteren signalisierten Knotenpunkten im Stadtgebiet bestehen. Ziel ist es, gegebenen­ falls einen übergreifenden Handlungsbedarf zu identifizieren und einheitliche Bewertungsmaßstäbe für vergleichbare Verkehrssituationen anzuwenden. Hierbei soll insbesondere berücksichtigt werden, • ob an weiteren Knotenpunkten vergleichbare Verkehrsführungen mit gleichzeitigen Freigaben bestehen, • ob Hinweise aus der Bürgerschaft oder der Unfallkommission vorliegen. d) Weiteres Vorgehen Mit Verweis auf die vorgesehene Überplanung der Lichtsignalanlagen am Kempener Innenring (siehe hierzu auch TOP 24.4 der Niederschrift des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Rettungswesen vom 26.02.2026), an den Bereichen Engerstraße, Ellenstraße und Peterstraße (Knotenpunkt Vorster­ straße / Hessenring / Donkring) weist die Verwaltung darauf hin, dass dieses Vorhaben bereits an ein von der Verwaltung beauftragtes Planungsbüro für Verkehrstechnik und Verkehrssteuerung vergeben wurde. Die Vorstellung der ersten Ergebnisse erfolgte am 05.05.2026 unter Teilnahme der Verkehrsdirektion Viersen (Polizei), den Straßenbaulastträgern Kreis Viersen und Tiefbauamt, dem Ordnungsamt der Stadt Kempen sowie dem Unterzeichner. Da es hier insbesondere bei der Führung des Radverkehrs entlang der Promenade, vorbei am Peterturm und die Peterstraße querend, noch keine endgültige Lö­ sung gibt, beabsichtigt die Verwaltung, zunächst im Rahmen eines Ortstermins mit der Verkehrsdirek­ tion der Polizei sowie den Straßenbaulastträgern, eine vertiefte verkehrsfachliche Bestandsaufnahme der Kreuzung Vorster Straße / Hessenring / Donkring vorzunehmen. Hierzu sollen unter anderem Ver­ kehrsbeobachtungen, die Auswertung vorhandener Unfalldaten sowie die Bewertung der bestehenden Signalisierung erfolgen. Die Ergebnisse einschließlich möglicher Maßnahmenvorschläge und deren Auswirkungen auf Ver­ kehrsablauf und Leistungsfähigkeit sollen dem Ausschuss dann im weiteren Verfahren vorgestellt wer­ den. Vorlage 2026/D32/197 Stadt Kempen Seite 4 Sofern bis zur Sitzung am 02.07.2026 bereits erste Erkenntnisse oder eine vorläufige fachliche Bewer­ tung vorliegen, werden diese dem Ausschuss mündlich beziehungsweise ergänzend zur Vorlage vor­ gestellt. In Vertretung SCHRÖDER Erster und Technischer Beigeordneter ANLAGEN 1. 114--11-05-2026 Bündnis 90 Die Grünen_Prüfantrag_Knotenpunkt_Vorster_Strasse 2. Maßnahme STR_163_KNT_2 des Radverkehrskontept .pdf

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