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Prüfung und Verbesserung der Verkehrssicherheit an signalisierten Knotenpunkten – Kreuzung Vorster Straße / Hessenring / Donkring hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kempen |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
2026/D32/197
STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS
Stand: 12.05.2026 Ordnungsamt öffentlich
Erster und Technischer
Beigeordneter Schröder
BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Ret 02.07.2026 öffentlich Kenntnisnahme
tungswesen
BERATUNGSGEGENSTAND
Prüfung und Verbesserung der Verkehrssicherheit an signalisierten Knotenpunkten –
Kreuzung Vorster Straße / Hessenring / Donkring
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.05.2026
BESCHLUSS
Entfällt.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Keine.
STELLUNGNAHMEN
Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich)
Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige
- - -
KENNZEICHNUNG
Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt *
- X -
* Entsprechende Begründung siehe Sachverhalt
BEGRÜNDUNG
Mit Schreiben vom 09.05.2026 (Anlage 1) beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die fachliche
Überprüfung der Verkehrssituation an der signalisierten Kreuzung Vorster Straße / Hessenring / Don
kring.
Ausgangspunkt des Antrages ist eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW, in der wiederholt auftre
tende Konfliktsituationen zwischen rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugen sowie querenden Fußgänge
rinnen und Fußgängern und Radfahrenden geschildert werden. Nach Angaben des Anregenden
komme es regelmäßig zu kritischen Situationen und Beinahe-Unfällen.
Vorlage 2026/D32/197 Stadt Kempen Seite 2
Die Verwaltung hatte den Hinweis des Bürgers erstmals am 06.02.2026 erhalten und diesen bereits im
Rahmen einer Unfallauswertung durch die Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde Viersen überprü
fen lassen. Nach Auskunft der Polizei wurden seit dem 01.01.2021 insgesamt neun Verkehrsunfälle im
Bereich der Kreuzung registriert. Die Unfälle weisen unterschiedliche Unfallhergänge auf, sodass zu
nächst kein eindeutiges Unfallschema festgestellt werden konnte, welches unmittelbar durch verkehrs
rechtliche Maßnahmen zu beheben wäre.
Die Verwaltung hatte dem Anregenden hierzu mitgeteilt, dass die Aufstellflächen an den Lichtsignalan
lagen aus Richtung Vorster Straße bereits vor dem Einbiegen in die K 11 (Donkring) gut einsehbar
seien und nach Rücksprache mit der Verkehrsdirektion der Polizei aktuell zwar kein Handlungsbedarf
gesehen werde, man die Örtlichkeit aber gemeinsam weiter beobachtet werde.
Der Anregende führte daraufhin ergänzend aus, dass die geschilderte Problematik insbesondere wie
derkehrende gefährliche Situationen und Beinahe-Unfälle betreffe, die statistisch regelmäßig nicht er
fasst würden. Aus seiner Sicht entstünden Konfliktsituationen insbesondere durch gleichzeitige Grün
phasen für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge sowie querende zu Fuß Gehende und Radfahrende. An
geregt wurde daher die Prüfung präventiver Maßnahmen, beispielsweise durch getrennte Signalisie
rungen oder andere konfliktreduzierende Lösungen.
Die Verwaltung hat dem Bürger daraufhin erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation beobachtet
werde und präventive verkehrsrechtliche Maßnahmen ohne entsprechende Tatsachengrundlage der
zeit nicht vorgesehen seien.
Vor dem Hintergrund des nun vorliegenden politischen Antrags und der bereits geplanten teilweisen
Neusignalisierung der Lichtsignalanlagen am Kempener Innenring soll die Verkehrssituation nochmals
vertieft betrachtet und nachfolgend fachlich bewertet werden:
a) Fachliche Bewertung
Konfliktsituationen zwischen abbiegendem Kraftfahrzeugverkehr sowie querendem Fuß- und Radver
kehr an signalisierten Knotenpunkten sind aus verkehrsfachlicher Sicht grundsätzlich bekannt. Insbe
sondere gleichzeitige Freigaben für abbiegende Fahrzeuge und querende nichtmotorisierte Verkehrs
teilnehmende können erhöhte Anforderungen an Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme aller Beteiligten
stellen.
Auch wenn bislang keine Unfallhäufungsstelle im rechtlichen Sinne festgestellt wurde, können Hinweise
aus der Bürgerschaft auf wiederkehrende Gefahrensituationen Anlass für eine vertiefte Betrachtung
der Verkehrsführung und Signalisierung geben. Beinahe-Unfälle und subjektive Unsicherheitswahrneh
mungen werden in der amtlichen Unfallstatistik regelmäßig nicht erfasst, können jedoch im Sinne einer
präventiven Verkehrssicherheitsarbeit berücksichtigt werden.
Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmender zu. Hierzu zäh
len insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Radfahrende.
Im Rahmen der weiteren Prüfung sollen insbesondere folgende Fragestellungen untersucht werden:
• Bewertung der bestehenden Signalisierung und Verkehrsführung aus verkehrsfachlicher Sicht,
• Analyse möglicher Konfliktsituationen zwischen abbiegendem Kraftfahrzeugverkehr und que
rendem Fuß- und Radverkehr,
• Prüfung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit,
• Bewertung möglicher Auswirkungen auf Verkehrsablauf, Leistungsfähigkeit und Rückstauent
wicklung,
• Berücksichtigung aktueller fachlicher Standards und Zielsetzungen der Maßnahme
STR_163_KNT_2 des Radverkehrskonzeptes (Anlage 2).
Vorlage 2026/D32/197 Stadt Kempen Seite 3
b) Mögliche Untersuchungs- und Maßnahmenansätze
Im Rahmen der fachlichen Prüfung können unter anderem folgende Maßnahmenansätze betrachtet
werden:
• Anpassung der Signalzeiten beziehungsweise Signalprogramme,
• Einrichtung getrennter Freigabephasen für abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr und querenden
Fuß- und Radverkehr,
• Optimierung der Sichtbeziehungen,
• Verbesserung der Markierung und Beschilderung,
• Anpassung von Aufstell- und Querungsbereichen,
• ergänzende verkehrslenkende oder sensibilisierende Maßnahmen.
Die Eignung möglicher Maßnahmen ist jeweils unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten,
der verkehrlichen Leistungsfähigkeit sowie der Verhältnismäßigkeit zu bewerten.
c) Weitere Prüfung im Stadtgebiet
Entsprechend des Antrages soll die Verwaltung darüber hinaus prüfen, ob vergleichbare Konfliktsitua
tionen auch an weiteren signalisierten Knotenpunkten im Stadtgebiet bestehen. Ziel ist es, gegebenen
falls einen übergreifenden Handlungsbedarf zu identifizieren und einheitliche Bewertungsmaßstäbe für
vergleichbare Verkehrssituationen anzuwenden.
Hierbei soll insbesondere berücksichtigt werden,
• ob an weiteren Knotenpunkten vergleichbare Verkehrsführungen mit gleichzeitigen Freigaben
bestehen,
• ob Hinweise aus der Bürgerschaft oder der Unfallkommission vorliegen.
d) Weiteres Vorgehen
Mit Verweis auf die vorgesehene Überplanung der Lichtsignalanlagen am Kempener Innenring (siehe
hierzu auch TOP 24.4 der Niederschrift des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Rettungswesen
vom 26.02.2026), an den Bereichen Engerstraße, Ellenstraße und Peterstraße (Knotenpunkt Vorster
straße / Hessenring / Donkring) weist die Verwaltung darauf hin, dass dieses Vorhaben bereits an ein
von der Verwaltung beauftragtes Planungsbüro für Verkehrstechnik und Verkehrssteuerung vergeben
wurde.
Die Vorstellung der ersten Ergebnisse erfolgte am 05.05.2026 unter Teilnahme der Verkehrsdirektion
Viersen (Polizei), den Straßenbaulastträgern Kreis Viersen und Tiefbauamt, dem Ordnungsamt der
Stadt Kempen sowie dem Unterzeichner. Da es hier insbesondere bei der Führung des Radverkehrs
entlang der Promenade, vorbei am Peterturm und die Peterstraße querend, noch keine endgültige Lö
sung gibt, beabsichtigt die Verwaltung, zunächst im Rahmen eines Ortstermins mit der Verkehrsdirek
tion der Polizei sowie den Straßenbaulastträgern, eine vertiefte verkehrsfachliche Bestandsaufnahme
der Kreuzung Vorster Straße / Hessenring / Donkring vorzunehmen. Hierzu sollen unter anderem Ver
kehrsbeobachtungen, die Auswertung vorhandener Unfalldaten sowie die Bewertung der bestehenden
Signalisierung erfolgen.
Die Ergebnisse einschließlich möglicher Maßnahmenvorschläge und deren Auswirkungen auf Ver
kehrsablauf und Leistungsfähigkeit sollen dem Ausschuss dann im weiteren Verfahren vorgestellt wer
den.
Vorlage 2026/D32/197 Stadt Kempen Seite 4
Sofern bis zur Sitzung am 02.07.2026 bereits erste Erkenntnisse oder eine vorläufige fachliche Bewer
tung vorliegen, werden diese dem Ausschuss mündlich beziehungsweise ergänzend zur Vorlage vor
gestellt.
In Vertretung
SCHRÖDER
Erster und Technischer Beigeordneter
ANLAGEN
1. 114--11-05-2026 Bündnis 90 Die Grünen_Prüfantrag_Knotenpunkt_Vorster_Strasse
2. Maßnahme STR_163_KNT_2 des Radverkehrskontept .pdf
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