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Einrichtung einer Spielstraße / verkehrsberuhigten Zone im Bereich Seemannshof und Nebenstraßen in Tönisberg hier: Prüfantrag der FDP- Fraktion vom 05.11.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Kempen
Datum2026-07-02
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Vorlage 2026/D32/192 STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS Stand: 11.05.2026 Ordnungsamt öffentlich Erster und Technischer Beigeordneter Schröder BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Ret­ 02.07.2026 öffentlich Kenntnisnahme tungswesen BERATUNGSGEGENSTAND Einrichtung einer Spielstraße / verkehrsberuhigten Zone im Bereich Seemannshof und Nebenstraßen in Tönisberg hier: Prüfantrag der FDP- Fraktion vom 05.11.2025 BESCHLUSS Entfällt. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Keine. STELLUNGNAHMEN Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich) Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige - - - Die Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt. KENNZEICHNUNG Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt * - X - * Entsprechende Begründung siehe Sachverhalt BEGRÜNDUNG Die FDP-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 05.11.2025 (Anlage 1) die Prüfung, ob der Bereich rund um den Seemannshof einschließlich der angrenzenden Wohnstraßen als verkehrsberuhigter Be­ reich gemäß Zeichen 325.1 StVO oder alternativ als Bereich mit weitergehender Verkehrsberuhigung ausgewiesen werden kann. Zur Begründung wird angeführt, dass es sich um ein ausgeprägtes Wohngebiet mit hohem Kinderanteil handelt. Die Straßen seien schmal, teilweise schwer einsehbar und für Begegnungsverkehr nur einge­ Vorlage 2026/D32/192 Stadt Kempen Seite 2 schränkt geeignet. Zudem würden Kinder regelmäßig im öffentlichen Straßenraum spielen. Nach Auf­ fassung der Antragsteller reicht die derzeit geltende Regelung „Tempo 30“ aufgrund der örtlichen Ge­ gebenheiten nicht aus, um die Verkehrssicherheit hinreichend zu gewährleisten. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Rettungswesen am 26.02.2026 auf Antrag der FDP-Fraktion dahingehend ergänzt, dass bei der Prüfung durch die Verwal­ tung berücksichtigt werden solle, dass ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zum vorliegenden Prüfantrag: Allgemeines / Rechtliche Würdigung 1. Verkehrsberuhigter Bereich nach der StVO Die umgangssprachlich häufig verwendete „Spielstraße“ ist rechtlich in der Regel ein sogenannter „verkehrsberuhigter Bereich“ nach Zeichen 325.1 und 325.2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In einem verkehrsberuhigten Bereich gelten insbesondere folgende Regelungen: • Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren • Fußgänger dürfen die gesamte Straßenbreite benutzen • Kinderspiele sind überall zulässig • Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt • Beim Ausfahren aus dem Bereich gilt Wartepflicht gegenüber dem übrigen Verkehr Rechtsgrundlage sind Anlage 3 zur StVO sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 325.1 und 325.2. 2. Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs Nach der VwV-StVO dürfen verkehrsberuhigte Bereiche nur unter den bestimmten, nachfolgenden Voraussetzungen eingerichtet werden. a) Überwiegende Aufenthaltsfunktion Die Straße muss überwiegend dem Aufenthalt dienen und darf nicht primär dem Durchgangsverkehr dienen. Dies ist insbesondere bei: • Wohnstraßen, • Sackgassen, • Quartiersstraßen mit geringem Verkehrsaufkommen, • Bereichen mit hohem Fußgänger- und Kinderanteil gegeben. b) Sehr geringes Verkehrsaufkommen Die Straßen dürfen nur von geringem Fahrzeugverkehr frequentiert werden. Ein erheblicher Durchgangsverkehr steht der Einrichtung grundsätzlich entgegen. c) Besondere bauliche Gestaltung Vorlage 2026/D32/192 Stadt Kempen Seite 3 Die Straße muss bereits durch ihre Gestaltung erkennen lassen, dass der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. Nach der VwV-StVO ist hierfür „in der Regel ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich“. Typische Merkmale sind: • niveaugleicher Ausbau ohne klassische Trennung von Fahrbahn und Gehweg, • Fahrbahnverengungen, • Pflasterungen, • Aufpflasterungen, • Verschwenkungen, • Möblierung oder Begrünung, • deutlich reduzierte Fahrbahnbreiten. Allein die Beschilderung genügt regelmäßig nicht. d) Regelung des ruhenden Verkehrs Für den ruhenden Verkehr muss Vorsorge getroffen werden. Parkflächen müssen regelmäßig ausdrücklich markiert oder baulich kenntlich gemacht werden. e) Geeignetheit des Straßenraums Die Straßenführung und die tatsächliche Nutzung müssen mit dem Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs vereinbar sein. Klassische Straßen mit deutlich getrennten Gehwegen und Fahrbahn entsprechen häufig nicht den rechtlichen Anforderungen. 3. Bewertung der Situation im Bereich Seemannshof und Nebenstraßen Nach der Beschreibung des Antragstellers sprechen folgende Aspekte grundsätzlich für eine Prüfung: • überwiegende Wohnnutzung, • hoher Anteil von Kindern, • geringe Straßenbreiten, • eingeschränkte Sichtverhältnisse, • geringe Aufenthaltsqualität für Fußgänger bei gleichzeitigem Nutzungsdruck. Ob die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich tatsächlich vorliegen, kann jedoch nur nach einer straßenverkehrsrechtlichen und straßenbaulichen Prüfung beurteilt werden. Insbesondere wäre zu untersuchen: • tatsächliches Verkehrsaufkommen, • Anteil des Durchgangsverkehrs, • vorhandene Straßenraumgestaltung, • Kosten möglicher Umbauten, • Auswirkungen auf Rettungsdienste, Müllabfuhr und Winterdienst, • vorhandene und zukünftige Stellplatzsituation. Sollten die baulichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich nicht vorliegen oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand herstellbar sein, könnten durch den Straßenbaulastträger alternativ andere Maßnahmen geprüft werden. Aktueller Sachstand Vorlage 2026/D32/192 Stadt Kempen Seite 4 Die Verwaltung hat zwischenzeitlich ein Anhörungs- und Prüfverfahren unter Beteiligung der zuständigen Fachstellen eingeleitet. Hierbei wurden insbesondere • die Kreispolizeibehörde Viersen hinsichtlich einer Auswertung des Unfallgeschehens, • das Tiefbauamt der Stadt Kempen hinsichtlich der straßenbaulichen Voraussetzungen und möglicher Umgestaltungsmaßnahmen, • sowie das Sachgebiet Verkehrsangelegenheiten des Ordnungsamtes der Stadt Kempen hinsichtlich der Erhebung und Bewertung des tatsächlichen Verkehrsaufkommens beteiligt. Nach Abschluss der fachlichen Stellungnahmen soll der Bereich im Rahmen einer gemeinsamen Verkehrsschau unter Beteiligung aller vorgenannten Stellen sowie des Kreises Viersen als Aufsichtsbehörde der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kempen vor Ort bewertet werden. Die Durchführung der Verkehrsschau ist nach derzeitiger Planung voraussichtlich bis Herbst 2026 vorgesehen, so dass die Verwaltung den Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Rettungswesen in seiner Sitzung am 19.11.2026 über den aktuellen Zwischenstand bzw. das Ergebnis der Verkehrsschau unterrichten kann. In Vertretung SCHRÖDER Erster und Technischer Beigeordneter ANLAGEN 1. 004--05-11-2025 FDP Antrag Einrichtung Spielstraße Seemannshof

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