Startseite › Stadt Kempen › Antrag
Überquerungshilfe im Bereich An Haus Padenberg / Netto-Filiale hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.11.2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kempen |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
2026/D32/188
STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS
Stand: 08.05.2026 Ordnungsamt öffentlich
Erster und Technischer
Beigeordneter Schröder
BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Ret 02.07.2026 öffentlich Kenntnisnahme
tungswesen
BERATUNGSGEGENSTAND
Überquerungshilfe im Bereich An Haus Padenberg / Netto-Filiale
hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.11.2025
BESCHLUSS
Entfällt.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Keine.
STELLUNGNAHMEN
Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich)
Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige
- - -
KENNZEICHNUNG
Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt *
- X -
BEGRÜNDUNG
Mit Schreiben vom 05.11.2025 (Anlage 1) beantragt die FDP-Fraktion, die Verwaltung möge sich mit
dem Kreis Viersen in Verbindung setzen, um die Einrichtung einer sicheren Überquerungshilfe im Be
reich „An Haus Padenberg“ auf Höhe der Netto-Filiale prüfen zu lassen. Zur Begründung wird ange
führt, dass sich in diesem Bereich ein stark frequentierter Lebensmittelmarkt sowie Bushaltestellen be
finden und die bestehende Querungssituation insbesondere für ältere Menschen, Familien mit Kindern
sowie Schülerinnen und Schüler als unzureichend wahrgenommen werde.
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Rettungswesen beschloss in seiner Sitzung am 26.02.2026
(Vorlage 2026/D32/28) einstimmig, die Verwaltung mit dieser Prüfung zu beauftragen.
Vorlage 2026/D32/188 Stadt Kempen Seite 2
Die Verwaltung weist darauf hin, das bereits im Jahr 2015 ein vergleichbarer Antrag der Fraktion Bünd
nis 90/Die Grünen behandelt wurde. Damals kam die Verwaltung nach Abstimmung mit den zuständi
gen Fachbehörden zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgänger
überweges (Zebrastreifen) nach den einschlägigen Regelwerken nicht vorlagen und stattdessen das
Hauptgefahrenzeichen „Fußgänger“ (VZ 133-10 StvO) ortseinwärts installiert wurde.
Aktuelle Einordnung
Unabhängig von der damaligen Ablehnung ist festzustellen, dass sich die Anforderungen an eine si
chere und barrierefreie Verkehrsraumgestaltung in den vergangenen Jahren weiterentwickelt haben.
Insbesondere der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer sowie die Förderung des Fußverkehrs ha
ben verkehrspolitisch an Bedeutung gewonnen.
Vor diesem Hintergrund erschien es sachgerecht, die Querungssituation erneut gemeinsam mit dem
zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW und der Verkehrsdirektion der Kreis
polizeibehörde Viersen verkehrsrechtlich zu bewerten und hierbei auch die ggfls. erforderlichen bauli
chen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Das hierfür erforderliche Anhörungsverfahren wurde am 08.05.2026 eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Vor
lagenerstellung (15.06.2026) lagen noch keine Stellungnahmen vor, so dass die Verwaltung die Mit
glieder des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Rettungswesen in der nächsten Sitzung über den
aktuellen Stand der Angelegenheit unterrichten wird.
In Vertretung
SCHRÖDER
Erster und Technischer Beigeordneter
ANLAGEN
1. 006--05-11-2025 FDP Antrag Querungshilfe An Haus Padberg Netto
Text aus PDF extrahiert