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Überquerungshilfe im Bereich An Haus Padenberg / Netto-Filiale hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.11.2025

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Kempen
Datum2026-07-02
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Vorlage 2026/D32/188 STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS Stand: 08.05.2026 Ordnungsamt öffentlich Erster und Technischer Beigeordneter Schröder BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Ret­ 02.07.2026 öffentlich Kenntnisnahme tungswesen BERATUNGSGEGENSTAND Überquerungshilfe im Bereich An Haus Padenberg / Netto-Filiale hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 05.11.2025 BESCHLUSS Entfällt. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Keine. STELLUNGNAHMEN Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich) Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige - - - KENNZEICHNUNG Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt * - X - BEGRÜNDUNG Mit Schreiben vom 05.11.2025 (Anlage 1) beantragt die FDP-Fraktion, die Verwaltung möge sich mit dem Kreis Viersen in Verbindung setzen, um die Einrichtung einer sicheren Überquerungshilfe im Be­ reich „An Haus Padenberg“ auf Höhe der Netto-Filiale prüfen zu lassen. Zur Begründung wird ange­ führt, dass sich in diesem Bereich ein stark frequentierter Lebensmittelmarkt sowie Bushaltestellen be­ finden und die bestehende Querungssituation insbesondere für ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie Schülerinnen und Schüler als unzureichend wahrgenommen werde. Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Rettungswesen beschloss in seiner Sitzung am 26.02.2026 (Vorlage 2026/D32/28) einstimmig, die Verwaltung mit dieser Prüfung zu beauftragen. Vorlage 2026/D32/188 Stadt Kempen Seite 2 Die Verwaltung weist darauf hin, das bereits im Jahr 2015 ein vergleichbarer Antrag der Fraktion Bünd­ nis 90/Die Grünen behandelt wurde. Damals kam die Verwaltung nach Abstimmung mit den zuständi­ gen Fachbehörden zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgänger­ überweges (Zebrastreifen) nach den einschlägigen Regelwerken nicht vorlagen und stattdessen das Hauptgefahrenzeichen „Fußgänger“ (VZ 133-10 StvO) ortseinwärts installiert wurde. Aktuelle Einordnung Unabhängig von der damaligen Ablehnung ist festzustellen, dass sich die Anforderungen an eine si­ chere und barrierefreie Verkehrsraumgestaltung in den vergangenen Jahren weiterentwickelt haben. Insbesondere der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer sowie die Förderung des Fußverkehrs ha­ ben verkehrspolitisch an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund erschien es sachgerecht, die Querungssituation erneut gemeinsam mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW und der Verkehrsdirektion der Kreis­ polizeibehörde Viersen verkehrsrechtlich zu bewerten und hierbei auch die ggfls. erforderlichen bauli­ chen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Das hierfür erforderliche Anhörungsverfahren wurde am 08.05.2026 eingeleitet. Zum Zeitpunkt der Vor­ lagenerstellung (15.06.2026) lagen noch keine Stellungnahmen vor, so dass die Verwaltung die Mit­ glieder des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Rettungswesen in der nächsten Sitzung über den aktuellen Stand der Angelegenheit unterrichten wird. In Vertretung SCHRÖDER Erster und Technischer Beigeordneter ANLAGEN 1. 006--05-11-2025 FDP Antrag Querungshilfe An Haus Padberg Netto

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