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Aufstellung eines Bebauungsplanes "Auf der Martinskuhl" hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 08.06.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Hamminkeln |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt ein Entwicklungskonzept für das 6,2 Hektar große Gebiet "Auf der Martinskuhl" mit verschiedenen Wohnformen, öffentlichen Freiräumen und sozialer Infrastruktur. Sie schlägt vor, die Grundstücke nach dem "Bocholter Modell" durch die Stadt zu erwerben und als Gesamtgebiet zu entwickeln. Die Verwaltung empfiehlt, zunächst die Eigentumsverhältnisse, Verfügbarkeit und finanziellen Rahmenbedingungen zu klären, bevor ein Entwicklungskonzept erarbeitet wird. Der Ausschuss wird die Verwaltung damit beauftragt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 61
Vorlagen-Nr.: 2026/0170
Beschlussvorlage
öffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss / Gremium Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Planung 01.07.2026
Rat 16.07.2026
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion zur städtebaulichen Entwicklung des Bereiches "Auf der
Martinskuhl" im Ortsteil Hamminkeln
Grundsatzentscheidung zur Flächensicherung und zur weiteren Vorgehensweise
Sachverhalt und Begründung:
Mit Schreiben vom 08.06.2026 beantragt der CDU-Ortsverband Hamminkeln die Vorlage eines
Entwicklungskonzeptes für den Bereich "Auf der Martinskuhl" im Ortsteil Hamminkeln als Grundlage
für eine spätere Bebauungsplanung. Gleichzeitig wird angeregt, die Entwicklung des Gebietes nicht
auf einzelne Teilflächen zu beschränken, sondern den rund 6,2 ha großen Bereich nördlich begrenzt
durch die Straßen Brömmlingshof / In der Brinke und den katholischen Friedhof, östlich durch die
Obstkelterei van Nahmen und die Diersfordter Straße, südlich durch die Grundschule und westlich
durch die Straße Rossmühle als zusammenhängenden Entwicklungsraum zu betrachten.
Der Antrag verweist darauf, dass für eine geordnete städtebauliche Entwicklung neben
unterschiedlichen Wohnformen auch öffentliche Freiräume, soziale Infrastruktur, Verkehrsflächen
sowie Entwicklungsperspektiven für die angrenzende Obstkelterei van Nahmen berücksichtigt
werden sollten. Darüber hinaus wird angeregt, die Grundstücke vor einer weiteren planerischen
Konkretisierung möglichst durch die Stadt zu erwerben und anschließend als Gesamtgebiet zu
entwickeln.
Hintergrund dieser Anregung ist der bestehende politische Grundsatz, neue Bauleitplanungen
vorrangig auf Flächen durchzuführen, die sich im Eigentum der Stadt befinden (Kommunales
Bodenmanagement). Der Antrag verweist hierzu auf das sogenannte "Bocholter Modell", bei dem
die Kommune die für eine Entwicklung vorgesehenen Flächen zunächst erwirbt, die Erschließung
und städtebauliche Konzeption vorbereitet und die Grundstücke anschließend entsprechend den
städtebaulichen Zielsetzungen vermarktet. Durch dieses Vorgehen können die Wertschöpfung aus
der Baulandentwicklung, die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur sowie die Umsetzung
kommunaler Planungsziele besser gesteuert werden.
Die im Antrag formulierte Zielsetzung einer gesamtheitlichen Entwicklung des Bereichs "Auf der
Martinskuhl" deckt sich im Wesentlichen mit der fachlichen Einschätzung der Verwaltung. Bereits im
Zusammenhang mit dem zuletzt beantragten Vorhaben nach den Regelungen des sogenannten
"Bau-Turbos" hat die Verwaltung in der Vorlage 2026/0123 darauf hingewiesen, dass aufgrund der
Größe, Lage und städtebaulichen Bedeutung des Bereichs eine isolierte Entwicklung einzelner
Teilflächen nicht zielführend erscheint. Stattdessen wurde empfohlen, den gesamten Bereich im
Rahmen einer übergeordneten städtebaulichen Konzeption zu betrachten und eine Entscheidung
zu treffen, ob eine Wohnbauentwicklung zielführend ist. Diese Erwägungen waren ein wesentlicher
Bestandteil der fachlichen Begründung für die Ablehnung des damaligen "Bau-Turbo"-Vorhabens.
Vor einer Entscheidung über die Einleitung konkreterer Planungen erscheint es jedoch erforderlich,
zunächst die tatsächlichen Rahmenbedingungen für eine Entwicklung nach dem Bocholter Modell
zu untersuchen. Hierzu zählen insbesondere die Eigentumsverhältnisse innerhalb des Gebietes, die
Verkaufsbereitschaft der Eigentümer, die finanziellen Auswirkungen eines möglichen Grunderwerbs,
die erforderliche Vorfinanzierung sowie die personellen und organisatorischen Ressourcen für eine
kommunale Flächenentwicklung.
Die Klärung dieser Grundstücksfragen stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Beurteilung dar,
ob und in welcher Form eine zusammenhängende Entwicklung des Gebietes realisiert werden kann.
Gleichzeitig können auf dieser Grundlage die Chancen und Risiken einer kommunalen
Bodenbevorratung sowie mögliche Alternativen bewertet werden.
Erst nach Vorliegen belastbarer Erkenntnisse zu den Flächenverfügbarkeiten und den
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen soll ein städtebauliches Entwicklungskonzept erarbeitet und
den politischen Gremien vorgestellt werden. Dieses bildet anschließend die Grundlage für die
Entscheidung über die weitere Entwicklung des Gebiets und die gegebenenfalls erforderliche
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsetzung einer Flächenentwicklung nach den Grundsätzen des sogenannten "Bocholter
Modells" kann erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt haben, insbesondere durch einen
möglichen kommunalen Grunderwerb sowie die Kosten für Bodenordnung, Erschließung und
Vorfinanzierung.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind weder konkrete Grundstückspreise noch die Verkaufsbereitschaft der
Eigentümer bekannt, sodass eine belastbare Kosten- und Finanzierungsabschätzung noch nicht
möglich ist. Auch mögliche Erlöse aus einer späteren Vermarktung können derzeit nicht beziffert
werden.
Mögliche weitere Vorgehensweise:
Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung die Eigentumsverhältnisse im Plangebiet ermitteln und
Gespräche mit den Grundstückseigentümern zur Verkaufs- und Mitwirkungsbereitschaft führen.
Parallel hierzu werden die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen
einer möglichen Flächenentwicklung nach dem sogenannten "Bocholter Modell" geprüft.
Beschlussvorlage 2026/0170 Seite 2 von 5
Auf dieser Grundlage wäre ein städtebauliches Entwicklungskonzept für den Bereich "Auf der
Martinskuhl" zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen. Dieses bildet die
Grundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen, insbesondere über die Frage eines
kommunalen Grunderwerbs, die Ausgestaltung eines möglichen Entwicklungskonzepts sowie
gegebenenfalls die spätere Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.
Unabhängig von der grundsätzlichen Eignung des Bereichs für eine zukünftige städtebauliche
Entwicklung ist zu berücksichtigen, dass derzeit bereits mehrere Wohnbauentwicklungen im Ortsteil
planerisch vorbereitet wurden oder werden. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche "Büscherhof",
"Hellefisch", ehemaliges Speditionsgelände Kamps und "An der Windmühle". Nach derzeitiger
Einschätzung werden diese Entwicklungsflächen einen wesentlichen Teil des mittelfristigen
Wohnbauflächenbedarfs im Ortsteil decken können.
Darüber hinaus bestehen bereits städtebauliche Überlegungen für die Entwicklung weiterer
Bereiche, insbesondere "Minkelsches Feld" und der Bereich südlich "Buschfeld", die aus Sicht der
Verwaltung bei der künftigen Siedlungsentwicklung zunächst vorrangig betrachtet werden sollten.,
da sie sich insbesondere aufgrund ihrer Erschließungssituation besser für eine
Wohnbauentwicklung eignen.
Wie bereits in der Vorlage 2026/0123 für den Ausschuss am 06.05.2026 dargelegt, ist die
verkehrliche Situation im Bereich Diersfordter Straße / Roßmühle bereits heute kritisch zu bewerten.
Das hierzu erarbeitete Verkehrskonzept zeigt im Wesentlichen Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung auf.
Durch zusätzliche Baulandentwicklungen in diesem Bereich würde das bestehende
Verkehrsaufkommen weiter erhöht werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sensibler
Nutzungen im Umfeld zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist die beabsichtigte Erweiterung der Obstkelterei van Nahmen in die
Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Neben den Auswirkungen auf die Verfügbarkeit potenzieller
Wohnbauflächen sind hierbei auch die zusätzlichen verkehrlichen Belastungen durch den
Betriebsstandort und dessen Entwicklungsperspektiven zu berücksichtigen.
Es erscheint daher sachgerecht, zunächst die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für eine
Entwicklung des Bereiches "Auf der Martinskuhl" zu klären und die weiteren Entwicklungsschritte in
die gesamtstädtische Priorisierung einzuordnen.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag der CDU-Fraktion im Sinne eines Prüf- und Arbeitsauftrags
zu folgen. Vor einer Entscheidung über die Aufstellung eines Entwicklungskonzeptes sollten
zunächst die Eigentumsverhältnisse, die Verfügbarkeit der Flächen sowie die rechtlichen,
finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer möglichen Gebietsentwicklung
geklärt werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine
Entwicklung nach den Grundsätzen des kommunalen Bodenmanagements umgesetzt werden kann.
Beschlussvorlage 2026/0170 Seite 3 von 5
Bis zur Klärung der grundsätzlichen Entwicklungsstrategie für den Bereich "Auf der Martinskuhl"
sollte zudem von der Unterstützung weiterer Vorhaben nach den Regelungen des sogenannten
"Bau-Turbos" innerhalb des Untersuchungsraums abgesehen werden. Einzelne Vorhaben könnten
den städtebaulichen Gestaltungsspielraum für eine spätere Gesamtentwicklung einschränken und
den Zielen einer geordneten Gebietsplanung entgegenstehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ertrag/Einzahlung Mittel stehen zur Verfügung
im Produkt
unter dem Sachkonto
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Bemerkungen:
Auswirkungen auf den Klimawandel:
keine Auswirkungen positive Auswirkungen klimaschädliche Auswirkungen
Erläuterung: Erläuterung:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Antrag der
CDU-Fraktion zur Entwicklung des Bereichs "Auf der Martinskuhl" im Ortsteil Hamminkeln zur
Kenntnis zu nehmen und die grundsätzliche Zielsetzung einer geordneten Gesamtentwicklung des
Gebietes zu unterstützen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- die Eigentumsverhältnisse im Gebiet zu klären und Gespräche mit den
Grundstückseigentümern zur Verkaufsbereitschaft zu führen,
- die Möglichkeiten eines kommunalen Flächenerwerbs zu prüfen,
- die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen einer
Flächenentwicklung einschließlich des sogenannten "Bocholter Modells" zu untersuchen.
Auf dieser Grundlage ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten, das als
Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise dient.
Über die Ergebnisse ist den politischen Gremien erneut zu berichten; erst dann wird über das weitere
Vorgehen, insbesondere die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, entschieden.
Hamminkeln, den 18.06.2026
gez. Boshuven gez. Graaf
Fachdiensteleitung Vorstandsbereichsleitung
Beschlussvorlage 2026/0170 Seite 4 von 5
Anlage(n):
1. Übersichtsplan_Auf_der_Martinskuhl
2. Antrag zur Vorlage eines Entwicklungskonzeptes zum Bebauungsplan „Auf der Martinskuhl“
Beschlussvorlage 2026/0170 Seite 5 von 5
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