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Antrag des Stadtratsmitgliedes Michael Gebhardt, AfD-Stadtratsfraktion, vom 29.06.2026; Beteiligung der Stadt Coburg am laufenden Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 und Schutz des Coburger Ostens vor weiterer Infrastrukturüberlastung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Coburg |
| Datum | 2026-07-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Michael Gebhardt (AfD) beantragt, dass die Stadt Coburg sich aktiv am Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 beteiligt und eine fachlich fundierte Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur einreicht. Die Stellungnahme soll sich gegen weitere Infrastrukturbelastung des Coburger Ostens aussprechen, insbesondere bezüglich neuer 380-kV-Leitungen und eines möglichen Umspannwerks, und Aspekte wie bestehende Infrastrukturkumulation (A73, ICE-Trasse, Deponie), Natur- und Gesundheitsschutz berücksichtigen. Die Stadt soll sich zudem gegenüber Behörden und Politikern dafür einsetzen, dass der Coburger Osten nicht erneut als Standortraum genutzt wird. Ein Beschluss wird nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Coburg
Antrag
Nummer 321/2026
Aktenzeichen 30-0241-07/2026
Federführendes Amt Geschäftsstelle Stadtrat
Senat/Ausschuss
Stadtrat Referent: Oberbürgermeister Dominik Sauerteig
TOP im Senat/Ausschuss
TOP im Stadtrat I./13.
Datum 30.06.2026
Beratungsfolge Termin Sitzungsteil
Stadtrat 23.07.2026 öffentlich
Antrag des Stadtratsmitgliedes Michael Gebhardt, AfD-Stadtratsfraktion, vom 29.06.2026;
Beteiligung der Stadt Coburg am laufenden Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan
Strom 2037/2045 und Schutz des Coburger Ostens vor weiterer Infrastrukturüberlastung
Antrag im Wortlaut:
Die AfD-Fraktion im Stadtrat zu Coburg beantragt, den nachfolgenden Antrag in der kommenden
Stadtratssitzung zu behandeln und zur Beschlussfassung zu stellen.
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadt Coburg beteiligt sich aktiv am laufenden Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zum
zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045. (wie bei der Versammlung in der Karl-
Forkel-Halle bereits vorgetragen eventuell gemeinsam mit dem Landkreis Coburg)
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine aktualisierte fachlich fundierte Stellungnahme der Stadt Coburg
zu erarbeiten und fristgerecht bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Dabei sind insbesondere die
möglichen Auswirkungen neuer 380-kV-Leitungen, der Maßnahme P540 / M1001 sowie eines möglichen
neuen 380-kV-Umspannwerks (mit bis zu 30 ha benötigter Fläche) im Raum Coburg zu bewerten.
3. Die Stellungnahme der Stadt Coburg soll sich ausdrücklich gegen eine weitere Belastung des Coburger
Ostens durch zusätzliche überregionale Energieinfrastruktur aussprechen, soweit Suchräume,
Suchkorridore oder Standortvarianten die Stadtteile Rögen, Löbelstein, Seidmannsdorf, Lützelbuch, Neu-
und Neershof oder angrenzende Bereiche betreffen.
4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in der Stellungnahme insbesondere folgende Gesichtspunkte zu
berücksichtigen:
– die bereits bestehende erhebliche Bündelung überregionaler Infrastruktur im Coburger Osten,
insbesondere durch Autobahn A73, ICE-Trasse, bestehende 380-kV-Leitung, Verkehrslandeplatz
Brandensteinsebene, Mülldeponie Neu- und Neershof, Tierheim der Region sowie weitere verkehrliche
Belastungen;
– Belange der Lebensqualität, des Gesundheitsschutzes und des Immissionsschutzes;
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Vorlage: 321/2026 Seite - 2 -
– mögliche Lärm- und Geräuschauswirkungen technischer Großanlagen, insbesondere unter
Berücksichtigung der örtlichen Wind- und Siedlungssituation;
– Eingriffe in Natur, Landschaft, Waldflächen, Wildtierkorridore, geschützte Arten und die
Kulturlandschaft;
– Auswirkungen auf hochwertige landwirtschaftliche Flächen sowie auf die Naherholungsfunktion des
Coburger Ostens;
– die bereits heute eingeschränkte Belastbarkeit des Raums Coburg-Ost durch kumulative
Infrastrukturmaßnahmen.
5. Die Stadt Coburg setzt sich gegenüber der Bundesnetzagentur, den Übertragungsnetzbetreibern, den
nachgelagerten Netzbetreibern sowie den regional zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten
dafür ein, dass der Coburger Osten bei weiteren Planungen nicht erneut als Standort- oder Trassenraum
für zusätzliche Großinfrastruktur in Anspruch genommen wird.
6. Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Stadtrat zeitnah über den Stand des Verfahrens, die Inhalte der
städtischen Stellungnahme sowie über Gespräche mit TenneT, Bayernwerk, Bundesnetzagentur und
politischen Mandatsträgern zu berichten.
7. Die betroffenen Bürgervereine und Stadtteile sind über die weiteren Verfahrensschritte transparent und
zeitnah zu informieren
Begründung:
Die Stadt Coburg knüpft mit dieser Stellungnahme ausdrücklich an ihre bisherigen Resolutionen, Beschlüsse
und Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan Strom an, insbesondere an den ablehnenden
Stadtratsbeschluss vom 23.02.2017 sowie die Stellungnahme der Stadt Coburg vom 04.03.2019. Die damals
festgestellte Problematik einer weiteren Überbündelung von Infrastruktur im Coburger Osten besteht fort und
hat durch die aktuellen Planungen zum NEP Strom 2037/2045 neue Aktualität erhalten.
Im Nachgang der Bürgerversammlung vom 17. Juni 2026 in Coburg-Lützelbuch wurde deutlich, dass die
möglichen Planungen im Rahmen des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 die Bürgerinnen und Bürger in
den östlichen Stadtteilen Coburgs in besonderem Maße bewegen. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
haben durch ihre Anwesenheit und ihre Diskussionsbeiträge gezeigt, dass das Thema für Rögen, Löbelstein,
Seidmannsdorf, Lützelbuch, Neu- und Neershof von erheblicher Bedeutung ist.
Nach den öffentlich zugänglichen Unterlagen und den in der Veranstaltung dargestellten Informationen ist
weiterhin nicht abschließend geklärt, ob und in welchem Umfang das Coburger Stadtgebiet von neuen 380-kV-
Leitungen, Suchkorridoren oder einem möglichen neuen Umspannwerk betroffen sein könnte. Gerade weil sich
das Verfahren
noch in einer entscheidenden Phase befindet, darf die Stadt Coburg nicht untätig bleiben.
Das laufende Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur bietet der Stadt Coburg eine zentrale und zeitlich
begrenzte Möglichkeit, ihre kommunalen Interessen, die Belange der betroffenen Stadtteile sowie die Sorgen
der Bürgerinnen und Bürger einzubringen. Unterbleibt eine Stellungnahme, verzichtet Coburg faktisch auf
Mitgestaltung in einem Verfahren, das erhebliche Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Stadt und
insbesondere des Coburger Ostens haben kann.
Der Coburger Osten hat bereits heute einen überproportionalen Beitrag zur Aufnahme überregionaler
Infrastruktur geleistet. Autobahn, ICE-Trasse, bestehende Höchstspannungsleitung, Verkehrslandeplatz,
Deponie, Tierheim und weitere Verkehrsachsen führen zu einer außergewöhnlichen Kumulation von
Belastungen. Weitere Großmaßnahmen wie zusätzliche 380-kV-Leitungen oder ein Umspannwerk in
erheblicher Dimension wären den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Stadtteilen nicht mehr
zumutbar.
Hinzu kommen erhebliche Belange des Natur-, Landschafts-, Arten-, Immissions- und Gesundheits-schutzes
sowie der Land- und Forstwirtschaft. Auch die Naherholungsfunktion des Coburger Ostens und die
Lebensqualität der dort lebenden Menschen müssen bei der Bewertung zwingend berücksichtigt werden.
Vorlage: 321/2026 Seite - 3 -
Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann jedoch nur dann Akzeptanz finden, wenn
Belastungen fair verteilt, Entscheidungen transparent getroffen und bereits stark belastete Räume nicht immer
weiter in Anspruch genommen werden. Der Coburger Osten darf nicht erneut zum Auffangraum für
überregionale Infrastrukturmaßnahmen werden.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die Stadt Coburg jetzt eine klare, fachlich fundierte und
fristgerechte Stellungnahme abgibt und sich aktiv für den Schutz der betroffenen Stadtteile einsetzt.
Dringlichkeit
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der laufenden Konsultationsfrist. Da die Möglichkeit zur Stellungnahme zeitlich
begrenzt ist, muss die Angelegenheit in der kommenden Stadtratssitzung behandelt werden, damit die Stadt
Coburg rechtzeitig handlungsfähig ist.
Beschlussvorschlag:
Text aus PDF extrahiert