Startseite › Stadt Coburg › Antrag

Antrag des Stadtratsmitgliedes Michael Gebhardt, AfD-Stadtratsfraktion, vom 29.06.2026; Beteiligung der Stadt Coburg am laufenden Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 und Schutz des Coburger Ostens vor weiterer Infrastrukturüberlastung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Coburg
Datum2026-07-23
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Michael Gebhardt (AfD) beantragt, dass die Stadt Coburg sich aktiv am Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 beteiligt und eine fachlich fundierte Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur einreicht. Die Stellungnahme soll sich gegen weitere Infrastrukturbelastung des Coburger Ostens aussprechen, insbesondere bezüglich neuer 380-kV-Leitungen und eines möglichen Umspannwerks, und Aspekte wie bestehende Infrastrukturkumulation (A73, ICE-Trasse, Deponie), Natur- und Gesundheitsschutz berücksichtigen. Die Stadt soll sich zudem gegenüber Behörden und Politikern dafür einsetzen, dass der Coburger Osten nicht erneut als Standortraum genutzt wird. Ein Beschluss wird nicht dokumentiert.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Coburg Antrag Nummer 321/2026 Aktenzeichen 30-0241-07/2026 Federführendes Amt Geschäftsstelle Stadtrat Senat/Ausschuss Stadtrat Referent: Oberbürgermeister Dominik Sauerteig TOP im Senat/Ausschuss TOP im Stadtrat I./13. Datum 30.06.2026 Beratungsfolge Termin Sitzungsteil Stadtrat 23.07.2026 öffentlich Antrag des Stadtratsmitgliedes Michael Gebhardt, AfD-Stadtratsfraktion, vom 29.06.2026; Beteiligung der Stadt Coburg am laufenden Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 und Schutz des Coburger Ostens vor weiterer Infrastrukturüberlastung Antrag im Wortlaut: Die AfD-Fraktion im Stadtrat zu Coburg beantragt, den nachfolgenden Antrag in der kommenden Stadtratssitzung zu behandeln und zur Beschlussfassung zu stellen. Der Stadtrat möge beschließen: 1. Die Stadt Coburg beteiligt sich aktiv am laufenden Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045. (wie bei der Versammlung in der Karl- Forkel-Halle bereits vorgetragen eventuell gemeinsam mit dem Landkreis Coburg) 2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine aktualisierte fachlich fundierte Stellungnahme der Stadt Coburg zu erarbeiten und fristgerecht bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Dabei sind insbesondere die möglichen Auswirkungen neuer 380-kV-Leitungen, der Maßnahme P540 / M1001 sowie eines möglichen neuen 380-kV-Umspannwerks (mit bis zu 30 ha benötigter Fläche) im Raum Coburg zu bewerten. 3. Die Stellungnahme der Stadt Coburg soll sich ausdrücklich gegen eine weitere Belastung des Coburger Ostens durch zusätzliche überregionale Energieinfrastruktur aussprechen, soweit Suchräume, Suchkorridore oder Standortvarianten die Stadtteile Rögen, Löbelstein, Seidmannsdorf, Lützelbuch, Neu- und Neershof oder angrenzende Bereiche betreffen. 4. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in der Stellungnahme insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: – die bereits bestehende erhebliche Bündelung überregionaler Infrastruktur im Coburger Osten, insbesondere durch Autobahn A73, ICE-Trasse, bestehende 380-kV-Leitung, Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene, Mülldeponie Neu- und Neershof, Tierheim der Region sowie weitere verkehrliche Belastungen; – Belange der Lebensqualität, des Gesundheitsschutzes und des Immissionsschutzes; 1 Vorlage: 321/2026 Seite - 2 - – mögliche Lärm- und Geräuschauswirkungen technischer Großanlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der örtlichen Wind- und Siedlungssituation; – Eingriffe in Natur, Landschaft, Waldflächen, Wildtierkorridore, geschützte Arten und die Kulturlandschaft; – Auswirkungen auf hochwertige landwirtschaftliche Flächen sowie auf die Naherholungsfunktion des Coburger Ostens; – die bereits heute eingeschränkte Belastbarkeit des Raums Coburg-Ost durch kumulative Infrastrukturmaßnahmen. 5. Die Stadt Coburg setzt sich gegenüber der Bundesnetzagentur, den Übertragungsnetzbetreibern, den nachgelagerten Netzbetreibern sowie den regional zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten dafür ein, dass der Coburger Osten bei weiteren Planungen nicht erneut als Standort- oder Trassenraum für zusätzliche Großinfrastruktur in Anspruch genommen wird. 6. Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Stadtrat zeitnah über den Stand des Verfahrens, die Inhalte der städtischen Stellungnahme sowie über Gespräche mit TenneT, Bayernwerk, Bundesnetzagentur und politischen Mandatsträgern zu berichten. 7. Die betroffenen Bürgervereine und Stadtteile sind über die weiteren Verfahrensschritte transparent und zeitnah zu informieren Begründung: Die Stadt Coburg knüpft mit dieser Stellungnahme ausdrücklich an ihre bisherigen Resolutionen, Beschlüsse und Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan Strom an, insbesondere an den ablehnenden Stadtratsbeschluss vom 23.02.2017 sowie die Stellungnahme der Stadt Coburg vom 04.03.2019. Die damals festgestellte Problematik einer weiteren Überbündelung von Infrastruktur im Coburger Osten besteht fort und hat durch die aktuellen Planungen zum NEP Strom 2037/2045 neue Aktualität erhalten. Im Nachgang der Bürgerversammlung vom 17. Juni 2026 in Coburg-Lützelbuch wurde deutlich, dass die möglichen Planungen im Rahmen des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 die Bürgerinnen und Bürger in den östlichen Stadtteilen Coburgs in besonderem Maße bewegen. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben durch ihre Anwesenheit und ihre Diskussionsbeiträge gezeigt, dass das Thema für Rögen, Löbelstein, Seidmannsdorf, Lützelbuch, Neu- und Neershof von erheblicher Bedeutung ist. Nach den öffentlich zugänglichen Unterlagen und den in der Veranstaltung dargestellten Informationen ist weiterhin nicht abschließend geklärt, ob und in welchem Umfang das Coburger Stadtgebiet von neuen 380-kV- Leitungen, Suchkorridoren oder einem möglichen neuen Umspannwerk betroffen sein könnte. Gerade weil sich das Verfahren noch in einer entscheidenden Phase befindet, darf die Stadt Coburg nicht untätig bleiben. Das laufende Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur bietet der Stadt Coburg eine zentrale und zeitlich begrenzte Möglichkeit, ihre kommunalen Interessen, die Belange der betroffenen Stadtteile sowie die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger einzubringen. Unterbleibt eine Stellungnahme, verzichtet Coburg faktisch auf Mitgestaltung in einem Verfahren, das erhebliche Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Stadt und insbesondere des Coburger Ostens haben kann. Der Coburger Osten hat bereits heute einen überproportionalen Beitrag zur Aufnahme überregionaler Infrastruktur geleistet. Autobahn, ICE-Trasse, bestehende Höchstspannungsleitung, Verkehrslandeplatz, Deponie, Tierheim und weitere Verkehrsachsen führen zu einer außergewöhnlichen Kumulation von Belastungen. Weitere Großmaßnahmen wie zusätzliche 380-kV-Leitungen oder ein Umspannwerk in erheblicher Dimension wären den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Stadtteilen nicht mehr zumutbar. Hinzu kommen erhebliche Belange des Natur-, Landschafts-, Arten-, Immissions- und Gesundheits-schutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Auch die Naherholungsfunktion des Coburger Ostens und die Lebensqualität der dort lebenden Menschen müssen bei der Bewertung zwingend berücksichtigt werden. Vorlage: 321/2026 Seite - 3 - Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann jedoch nur dann Akzeptanz finden, wenn Belastungen fair verteilt, Entscheidungen transparent getroffen und bereits stark belastete Räume nicht immer weiter in Anspruch genommen werden. Der Coburger Osten darf nicht erneut zum Auffangraum für überregionale Infrastrukturmaßnahmen werden. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die Stadt Coburg jetzt eine klare, fachlich fundierte und fristgerechte Stellungnahme abgibt und sich aktiv für den Schutz der betroffenen Stadtteile einsetzt. Dringlichkeit Die Dringlichkeit ergibt sich aus der laufenden Konsultationsfrist. Da die Möglichkeit zur Stellungnahme zeitlich begrenzt ist, muss die Angelegenheit in der kommenden Stadtratssitzung behandelt werden, damit die Stadt Coburg rechtzeitig handlungsfähig ist. Beschlussvorschlag:

Text aus PDF extrahiert