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Antrag der CDU-Franktion zum Friedhof Mommenheim Änderung des Schließungsbeschlusses der Abt. I und II vom 19.12.1991
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Mommenheim |
| Datum | 2007-06-04 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung
Nierstein-Oppenheim Oppenheim, den 04.06.2007
Fachbereich: Bürger Dienste
Aktenzeichen: 037/730-10/KM
Vorlage: 07/2007/0018
B es ch l u s s vorl age
Sitzungstermin TOP Abst. Abst. Abst.
ja nein Enth.
Bau-, Friedhofs- und Dorferneue- 12.06.2007
rungsausschuss Mommenheim
Gemeinderat Mommenheim 14.06.2007
Antrag der CDU-Fraktion zum Friedhof Mommenheim
Änderung des Schließungsbeschlusses der Abt. I und II vom 19.12.1991
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss / Gemeinderat der Ortsgemeinde Mommenheim empfiehlt / beschließt:
1. die Abt. I und II auf dem Friedhof Mommenheim werden gem. § 7 des Beststattungsgeset-
zes (BestG) i. V. m. § der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Mommenheim – mit Ausnah-
me der im Anhang aufgeführten Grabstätten- ab dem 31.12.2006 für weitere Erdbestattun-
gen und Urnenbeisetzungen geschlossen.
2. Die Ruhezeiten in den von der Schließung betroffenen Grabstätten laufen gem. § 10 der
Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Mommenheim nach Ablauf von 20 Jahren nach erfolgter
Bestattung bzw. Beisetzung, jedoch spätestens am 31.12.2031 ab.
3. Die bei den in den Abt. I und II von der Schließung betroffenen Grabstätten – mit Aus-
nahme der im Anhang aufgeführten Grabstätten – bestehenden Grabrechte bleiben bis auf
die Bestattungs- und Beisetzungsrechte, bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes unberührt.
4. Das Nutzungsrecht gem. § 14 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Mommenheim an
unbelegten Gräbern kann in den Abt. I und II seit dem 19.12.1991 nicht mehr erworben wer-
den. Der Wiedererwerb ist nur noch bei den im Anhang aufgeführten Grabstätten möglich.
Diese Ausnahme gilt jedoch nur bis zur Bestattung bzw. Beisetzung der nachverstorbenen
Ehegatten bzw. alleinstehenden Nutzungsberechtigten der im Anhang aufgeführten Grab-
stätten. Gleiches gilt für die Verlängerung von Nutzungsrechten. Evtl. Pflegevereinbarungen
gem. Ratsbeschluss vom 26.09.2006 zwischen der Ortsgemeinde und dem ehemaligen Nut-
zungsberechtigten bleiben unberührt.
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5. Der Erwerb bzw. die Verlängerung von Nutzungsrechten an den im Anhang aufgeführten
Grabstätten ist nur noch in Jahresschritten, längstens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen
Ruhezeit (§ 10 der Friedhofssatzung) nach erfolgter Bestattung bzw. Beisetzung nachverstor-
bener Ehegatten bzw. alleinstehender Nutzungsberechtigter möglich.
6. Die Schließung der gesamten Abt. I und II für weitere Erdbestattungen bzw. Urnenbeiset-
zungen erfolgt mit Ablauf der letzten Bestattung bzw. Beisetzung in den im Anhang aufge-
führten Grabstätten. Die Verwaltung wird dann einen gesonderten Schließungsbeschluss mit
exaktem Datum vorlegen.
Bei finanziellen Auswirkungen: Hh.-Stelle:
Hh.-Stelle:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Die Genehmigung bei Abweichung vom Einzelzweck erforderlich.
Bei gegenseitiger oder einseitiger Deckungsfähigkeit; Deckung erfolgt aus Hh.-Stelle:
Die Zustimmung der Leistung über-/außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 GemO
ist erforderlich.
Schriftlicher Antrag ist beigefügt.
Im Auftrag Im Auftrag In Vertretung
(Mayer) (Hippler) (Westphal)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin Dezernent
Begründung:
Die Begründung ist aus der von der CDU-Fraktion gestellten Antrag vom 18.05.2007 zu ent-
nehmen.
Verteiler:
Ortsgemeinde Mommenheim
z. Hd. Frau Ortsbürgermeisterin Niemann, z. K.
Fachbereich zentrale Dienste
z. Hd. Schmuck, mdBu. Aufnahme i.d. nächste TO
Schriftführer
z. d. A.
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