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Antrag der Wählergruppe Horrweiler Satzung zur Ausübung des Vorkaufsrechts gem. §§ 24 ff BauGB
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Horrweiler |
| Datum | 2024-03-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nummer 2024-0107
Aktenzeichen
Fachbereich Planen und Bauen
Stabstelle
Datum 11.03.2024
Sachbearbeiter (in) Ewigleben, Anna
Wiedervorlage
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Status
Ortsgemeinderat Horrweiler öffentlich beschließend
Antrag der Wählergruppe Horrweiler
Satzung zur Ausübung des Vorkaufsrechts gem. §§ 24 ff BauGB
Sach- und Rechtslage:
Die Wählergruppe Horrweiler beantragt, eine Satzung zur Ausübung des Vorkaufsrechts zu erlassen. Der
Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.
Um eine solche Satzung nach dem BauGB erlassen zu können, muss die Ortsgemeinde den Satzungsumgriff
bestimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat nimmt den Antrag an und legt den Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung fest.
Die Verwaltung wird gebeten einen Satzungsentwurf vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkung:
Keine
Abstimmungsergebnis:
____ Ja-Stimmen ____ Nein-Stimmen ____ Enthaltungen O einstimmig angenommen
(Manfred Scherer)
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert