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Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung eines eingeschränkten Haltverbotes in der Römerstraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Gensingen |
| Datum | 2021-11-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nummer 2021-0647
Aktenzeichen
Fachbereich Bürgerservice
Stabstelle
Datum 15.11.2021
Sachbearbeiter (in) Lisow, Stanislav
Wiedervorlage
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Status
Ortsgemeinderat Gensingen 02.12.2021 öffentlich beschließend
Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung eines eingeschränkten Haltverbotes in der Römerstraße
Sach- und Rechtslage:
Aufgrund der baulichen Gestaltung der Römerstraße, zwischen der Einmündung in die Binger Straße und
der Einmündung in die Kreuz-, bzw. Sackgasse, ist das Parken bis an die angrenzenden Hauswände
zulässig. Einen Gehweg gibt es wegen der fehlenden deutlichen Abgrenzung zur Fahrbahn nicht. Die Straße
ist niveaugleich ausgebaut.
Dies wäre bei einer räumlichen Trennung der Fahrbahn und dem Gehweg, etwa durch andere Pflasterung
oder Plattenbelag, äußerlich erkennbar. Es gibt auch andere Möglichkeiten durch unterschiedliche
Gestaltung der Flächen eindeutig zwischen Fahrbahn und Gehweg zu differenzieren, etwa durch eine
gehwegtypische Pflasterung, die sich optisch von der Fahrbahn abhebt. Vorstehendes ist im besagten
Bereich der Römerstraße zu verneinen.
Insoweit ist das Parken bis an die anliegenden Grundstückgrenzen zulässig, solange eine
Restfahrbahnbreite von min. 3,05 m vorhanden bleibt. Außerdem müssen Grundstücksein- und Ausfahrten
beachtet bzw. freigehalten werden.
In beiliegendem Antrag der SPD-Fraktion und der darin geschilderten Problematik in der Römerstraße, ist
die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots (Zeichen 286 StVO) angestrebt.
Hierzu muss jeweils ein Verkehrszeichen in Fahrtrichtung ab der Einmündung Binger Straße und nach der
Kreuzung Sack- und Kreuzgasse angebracht werden. Die Aufhebung der Verkehrszeichen erfolgt
unmittelbar nach der Einmündung oder Kreuzung und muss nicht gesondert beschildert werden. Die
verkehrsrechtliche Anordnung wird ggf. durch die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde
Sprendlingen-Gensingen erteilt.
Beschlussvorschlag:
Es wird kein Beschlussvorschlag vorgelegt. Dies soll sich aus der Diskussion im Ortsgemeinderat ergeben.
Finanzielle Auswirkung:
Der finanzielle Aufwand für die Beschaffung der Beschilderung ist über den Haushaltposten - Unterhaltung
von Gemeindestraßen - der Ortsgemeinde Gensingen abgedeckt. Die Aufstellung der Verkehrszeichen kann
durch die Mitarbeiter des Bauhofs übernommen werden.
Abstimmungsergebnis:
____ Ja-Stimmen ____ Nein-Stimmen ____ Enthaltungen O einstimmig angenommen
(Manfred Scherer)
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert