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Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung eines eingeschränkten Haltverbotes in der Römerstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeOrtsgemeinde Gensingen
Datum2021-11-15
DatenstufeNur Dokumente
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Beschlussvorlage Nummer 2021-0647 Aktenzeichen Fachbereich Bürgerservice Stabstelle Datum 15.11.2021 Sachbearbeiter (in) Lisow, Stanislav Wiedervorlage Bezug-Nr. Beratungsfolge Gremium Termin Status Ortsgemeinderat Gensingen 02.12.2021 öffentlich beschließend Antrag der SPD-Fraktion auf Ausweisung eines eingeschränkten Haltverbotes in der Römerstraße Sach- und Rechtslage: Aufgrund der baulichen Gestaltung der Römerstraße, zwischen der Einmündung in die Binger Straße und der Einmündung in die Kreuz-, bzw. Sackgasse, ist das Parken bis an die angrenzenden Hauswände zulässig. Einen Gehweg gibt es wegen der fehlenden deutlichen Abgrenzung zur Fahrbahn nicht. Die Straße ist niveaugleich ausgebaut. Dies wäre bei einer räumlichen Trennung der Fahrbahn und dem Gehweg, etwa durch andere Pflasterung oder Plattenbelag, äußerlich erkennbar. Es gibt auch andere Möglichkeiten durch unterschiedliche Gestaltung der Flächen eindeutig zwischen Fahrbahn und Gehweg zu differenzieren, etwa durch eine gehwegtypische Pflasterung, die sich optisch von der Fahrbahn abhebt. Vorstehendes ist im besagten Bereich der Römerstraße zu verneinen. Insoweit ist das Parken bis an die anliegenden Grundstückgrenzen zulässig, solange eine Restfahrbahnbreite von min. 3,05 m vorhanden bleibt. Außerdem müssen Grundstücksein- und Ausfahrten beachtet bzw. freigehalten werden. In beiliegendem Antrag der SPD-Fraktion und der darin geschilderten Problematik in der Römerstraße, ist die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots (Zeichen 286 StVO) angestrebt. Hierzu muss jeweils ein Verkehrszeichen in Fahrtrichtung ab der Einmündung Binger Straße und nach der Kreuzung Sack- und Kreuzgasse angebracht werden. Die Aufhebung der Verkehrszeichen erfolgt unmittelbar nach der Einmündung oder Kreuzung und muss nicht gesondert beschildert werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung wird ggf. durch die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen erteilt. Beschlussvorschlag: Es wird kein Beschlussvorschlag vorgelegt. Dies soll sich aus der Diskussion im Ortsgemeinderat ergeben. Finanzielle Auswirkung: Der finanzielle Aufwand für die Beschaffung der Beschilderung ist über den Haushaltposten - Unterhaltung von Gemeindestraßen - der Ortsgemeinde Gensingen abgedeckt. Die Aufstellung der Verkehrszeichen kann durch die Mitarbeiter des Bauhofs übernommen werden. Abstimmungsergebnis: ____ Ja-Stimmen ____ Nein-Stimmen ____ Enthaltungen O einstimmig angenommen (Manfred Scherer) Bürgermeister

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