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Antrag der SPD-Fraktion vom 05.07.2017 zur Aufstellung Plakatwänden in Gensingen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ortsgemeinde Gensingen |
| Datum | 2017-06-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Nummer 20170320
Aktenzeichen
Fachbereich Zentraler Service
Stabstelle
Datum 12.06.2017
Sachbearbeiter (in) Heinz, Nico
Wiedervorlage
Bezug-Nr.
Beratungsfolge
Gremium Termin Status
Ortsgemeinderat Gensingen öffentlich
Antrag der SPD-Fraktion vom 05.07.2017 zur Aufstellung Plakatwänden in Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 05.07.2017 die Beratung und Beschlussfassung über die
Aufstellung von Plakatwänden in der Ortsgemeinde Gensingen beantragt. Grundsätzlich besteht die
Möglichkeit durch Ratsbeschluss als Gemeinde Wahlplakatwände aufzustellen, den Parteien diese
Flächen zur Plakatierung zur Verfügung zu stellen und das Plakatieren im übrigen Gemeindegebiet zu
untersagen.
Der Gemeinde- und Städtebund rät von dieser Vorgehensweise jedoch ab, da der Gemeinde zusätzliche
Kosten für die Administration und die Aufstellung der Plakatwände entstehen und eine hohe
Rechtsunsicherheit bezüglich des Anspruches der den Parteien zur Verfügung stehenden
Plakatierungsfläche im Gemeindegebiet und der Gleichbehandlung der Parteien besteht. Diese rechtlichen
Auseinandersetzungen können vermieden werden, wenn das Plakatieren im Gebiet der Ortsgemeinde
weiterhin erlaubt wird und zusätzlich eine Nutzung der Plakatwände auf freiwilliger Basis eingeführt wird.
Parteien, welche die Plakatwände der Ortsgemeinde nutzen, sollten jedoch auch die Kosten für diese
tragen.
Neben den Kosten für die Beschaffung der Plakatwände und den regelmäßigen Auf- und Abbau dieser
müsste die Ortsgemeinde auch die Personalkosten für die Vergabe der Plakatflächen an die Parteien
tragen. Mit weiteren Personalkosten ist zu rechnen, um die Untersagung der Plakatierung außerhalb der
Plakatflächen zu kontrollieren und ggf. zu ahnden. Weiterhin muss mit Kosten für die Rechtsvertretung
gerechnet werden, da besonders kleine Parteien die eine geringe Fläche zugeteilt bekommen das
Verfahren anfechten.
Beschlussvorschlag:
kein Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis:
____ Ja-Stimmen ____ Nein-Stimmen ____ Enthaltungen O einstimmig angenommen
(Manfred Scherer)
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert