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Antrag der CDU-Fraktion Aussetzung der Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Lohfelden |
| Datum | 2023-01-27 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeindevertretung Lohfelden
Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage Nr. AT-1/2023
27.01.2023
Beratungsfolge Termin TOP Status
Haupt- und Finanzausschuss 21.02.2023 öffentlich
Gemeindevertretung 23.02.2023 öffentlich
Antrag der CDU-Fraktion
Aussetzung der Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund-
und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung
Beschlussvorschlag der Fraktion:
Der Gemeindevorstand wird eine geplante Änderung der Hebesatzsatzung für die
Grundsteuer A und B frühestens mit dem Haushaltsentwurf für 2025 vorschlagen.
Diese Änderung wird unter Berücksichtigung der neuen Grundsteuer Berechnung
und der dann zu erwartenden Aufwendungen im Verwaltungshaushalt erfolgen
Begründung der Fraktion:
Die im Beschlussvorschlag enthaltene Begründung ist nicht nachvollziehbar und beruht auf
Annahmen. Eine zu erwartende Mehreinnahme von € 286.000 in 2023 und € 286.000 in 2024
ist durch entsprechende Einsparungen in den jeweiligen Haushaltsplänen zu kompensieren.
Hierzu können Verpflichtungserklärungen, im Haushaltsentwurf 2023 immerhin von über €
4.000.000 angepasst werden oder Planungsansätze für den sozialen und barrierefreien Woh-
nungsbau ohne konkrete Beschlüsse in Höhe von € 2.400.000 gekürzt werden. Weiterhin
sind die Auswirkungen der bevorstehenden neuen Berechnung von der Grundsteuer noch
nicht bekannt und somit berücksichtigt. Die aktuellen allgemeinen Teuerungsraten und die
Steigerung der Energiekosten sollten nicht auch noch die Erhöhung der Hebesätze für die
Grundsteuer A und B, ohne zwingende Notwendigkeit, den Bürgern auferlegt werden.
Anlage(n):
1. Antrag 1_CDU Fraktion_Aussetzung der Änderung der Satzung über die Festsetzung der
Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzung
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