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Änderung der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung / Gebührentarife für Sondernutzung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Magdeburg |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag Datum Nummer
öffentlich 12.03.2026 A0058/26
Absender
Fraktion Tierschutzpartei
Adressat
Vorsitzender des Stadtrates
Wigbert Schwenke
Gremium Sitzungstermin
Stadtrat 26.03.2026
Kurztitel
Änderung der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung /
Gebührentarife für Sondernutzung
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen:
Die Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Magdeburg / Gebührentarife für
Sondernutzung wird wie folgt geändert (Änderungen sind fett markiert bzw. durchgestrichen):
Art der Sondernutzung Bemessungsgrundlage Gebühren Gebühren Gebühren
Zone S Zone H Zone N
Euro / Euro / Euro / Euro / Euro / Euro /
Monat Tag Monat Tag Monat Tag
8 Aufstellen von
Fahrradständern und
Fahrradabstellanlagen:
8.1 - mit Fremdwerbung Stck. / Mon. / Tag 5,62 0,22 3,60 0,17 2,70 0,11
gebührenfrei
8.2 - ohne Fremdwerbung gebührenfrei
Damit wird die Grundlage geschaffen, dass nicht nur Fahrradständer und Fahrradabstellanlagen
ohne Fremdwerbung, sondern auch mit Fremdwerbung gebührenfrei sind.
Begründung:
Werbeflächen sollten für Werbende als eine Gegenleistung für die Bereitstellung von
Fahrradständern und Fahrradabstellanlagen verstanden werden. Häufig werden sie sogar mit dem
Ziel aufgestellt, durch die Werbung Anschaffungs- und Wartungskosten zu decken. Die Stadt spart
sich somit Investitionen in eigene Fahrradabstellanlagen. Werbefahrradständer stellen damit eine
kostenlose Infrastrukturmaßnahme für die Stadt dar. Sie fördern den Radverkehr. Eine zusätzliche
Sondernutzungsgebühr zu erheben, bestraft Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, die aktiv zur
Verkehrswende beitragen.
Stephan Papenbreer Burkhard Moll
Stadtrat Fraktionsvorsitzender
Text aus PDF extrahiert