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Änderung der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung / Gebührentarife für Sondernutzung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeMagdeburg
Datum2026-10-15
DatenstufeNur Dokumente
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Antrag Datum Nummer öffentlich 12.03.2026 A0058/26 Absender Fraktion Tierschutzpartei Adressat Vorsitzender des Stadtrates Wigbert Schwenke Gremium Sitzungstermin Stadtrat 26.03.2026 Kurztitel Änderung der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung / Gebührentarife für Sondernutzung Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg möge beschließen: Die Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Magdeburg / Gebührentarife für Sondernutzung wird wie folgt geändert (Änderungen sind fett markiert bzw. durchgestrichen): Art der Sondernutzung Bemessungsgrundlage Gebühren Gebühren Gebühren Zone S Zone H Zone N Euro / Euro / Euro / Euro / Euro / Euro / Monat Tag Monat Tag Monat Tag 8 Aufstellen von Fahrradständern und Fahrradabstellanlagen: 8.1 - mit Fremdwerbung Stck. / Mon. / Tag 5,62 0,22 3,60 0,17 2,70 0,11 gebührenfrei 8.2 - ohne Fremdwerbung gebührenfrei Damit wird die Grundlage geschaffen, dass nicht nur Fahrradständer und Fahrradabstellanlagen ohne Fremdwerbung, sondern auch mit Fremdwerbung gebührenfrei sind. Begründung: Werbeflächen sollten für Werbende als eine Gegenleistung für die Bereitstellung von Fahrradständern und Fahrradabstellanlagen verstanden werden. Häufig werden sie sogar mit dem Ziel aufgestellt, durch die Werbung Anschaffungs- und Wartungskosten zu decken. Die Stadt spart sich somit Investitionen in eigene Fahrradabstellanlagen. Werbefahrradständer stellen damit eine kostenlose Infrastrukturmaßnahme für die Stadt dar. Sie fördern den Radverkehr. Eine zusätzliche Sondernutzungsgebühr zu erheben, bestraft Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, die aktiv zur Verkehrswende beitragen. Stephan Papenbreer Burkhard Moll Stadtrat Fraktionsvorsitzender

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