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Antrag der SPD-Fraktion auf Überprüfung der Frist zur Abbestellung des Mittagessen und Erstattung im Fall, bei Gruppenkürzungen durch Personalausfall
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Itzstedt |
| Datum | 2024-10-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
AMT ITZSTEDT
Der Amtsdirektor
Sitzungsvorlage Datum: 04.06.2024
Status: öffentlich
ITZ/2024/0482
Abteilung: Zentrale Dienste und Bildung
Sachbearbeiter/in: Sascha Zahn
Aktenzeichen:
Gemeindevertretung Itzstedt
Antrag der SPD-Fraktion auf Überprüfung der Frist zur Abbestellung des
Mittagessen und Erstattung im Fall, bei Gruppenkürzungen durch
Personalausfall
Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit
25.06.2024 Gemeindevertretung Itzstedt Entscheidung
Kindertageseinrichtungsausschuss der Gemeindevertretung
15.10.2024 Vorberatung
der Gemeinde Itzstedt
05.11.2024 Gemeindevertretung Itzstedt Entscheidung
Sachverhalt:
Der Antrag (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Kita (Anlage 2 - nichtöffentlich) und des
Amtes (Anlage 3) sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Es ist über den Antrag zu beraten und zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
X Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Nachfinanzierung erforderlich
Keine Haushaltsmittel vorhanden
Fördermittel
Fördermittel geprüft
Fördermitteltopf vorhanden
Antragstellung möglich?
Ja Nein
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag der SPD-Fraktion
Anlage 2 - nö - Stellungnahme Leitung zum SPD-Antrag
Anlage 3 - Stellungnahme Amt zum SPD-Antrag
Die SPD- Fraktion der Gemeindevertretung Itzstedt
An die Gemeindevertretung Itzstedt
Herrn Bürgermeister Volker Wulf
Antrag auf Überprüfung der Frist zur Abbestellung des Mittagessen und Erstattung im
Fall, bei Gruppenkürzungen durch Personalausfall.
Antrag:
Wir beantragen, dass die Frist zur Abbestellung des Mittagessen heruntergesetzt
wird. Die Herabsetzung sollte sich am Vertrag mit dem Caterer orientieren und die
darin festgesetzte Frist maximal um einen Tag überschreiten. Sollte die Frist in den
Verträgen länger als eine Woche sein, sollte sie in zukünftigen Verträgen auf eine
Woche oder weniger begrenzt werden. Die entstandenen Überschüsse der Kita,
aufgrund von Abbestellungen bei Gruppenkürzungen durch Personalausfall, sind
durch das Amt den Betroffenen Eltern zu erstatten. Um diesen Aufwand so gering
wie möglich zu halten sollte diese Erstattung immer zum Ende des Kitajahres
erfolgen.
Begründung:
Punkt 1: Die aktuelle Frist zur Abbestellung des Mittagessens beträgt 14 Tage. In
umliegenden Kitas beträgt die Frist maximal eine Woche, in Oering ist
dies von einem Tag auf den anderen möglich. Der Caterer setzt
kurzfristige Änderungen bei den Bestellungen um. Im ersten Schritt
sollten die vertraglichen Gegebenheiten mit dem Caterer überprüft
werden, im zweiten Schritt eine Optimierung, um die Abläufe zwischen
Amt, Kita und Caterer zu vereinfachen und somit zu beschleunigen, um
die Frist zu verkürzen. Nicht immer ist den Familien eine langfristige
Planung möglich, Ziel sollte die Frist von maximal einer Woche sein.
Punkt 2: Die Erstattung im Fall des Abbestellen von Mahlzeiten bei
Gruppenkürzungen durch Personalausfall findet nicht statt. Die Kita
bestellt die Mahlzeiten ab, der Caterer liefert diese Mahlzeiten nicht und
rechnet sie nicht ab. Das Amt erstattet diese Beträge nicht an die
Eltern, die ihre Kinder zur Unterstützung und zum Auffangen der
Personalnot in der Kita zu Hause behalten und dort verpflegen.
Bsp.: Am 4.12.23 wurden drei Krippengruppen für die vollständige
Kitawoche auf jeweils fünf von zehn Kindern reduziert. Eine Mahlzeit
kostet die Erziehungsberechtigten 4,10 € täglich. Auf Nachfrage wurde
vonseiten der Kita mitgeteilt, dass die Mahlzeiten abbestellt wurden.
Eine Erstattung ist nicht erfolgt.
Erziehungsberechtigte von 15 Kindern haben also je 16,40 € gezahlt,
obwohl die Kinder nicht in der Kita betreut werden konnten. Eine
vollwertige, warme Mahlzeit zahlen die Eltern gerne, wofür die Beiträge
in Höhe von € 246,- verwendet wurden, ist unklar.
Bei Abbestellungen der Kita, denen eine Gruppenkürzung- oder
Schließung vorausgeht, sollte das Amt die Beiträge erstatten. Ziel ist die
Erstellung des zugehörigen Prozesses und die Umsetzung desselbigen.
Für die SPD- Fraktion Itzstedt
Manuela Brendel
Stellungnahme Amt zum SPD-Antrag
Eine Verkürzung der Antragsfrist bei der Abmeldung von der Mittagsverpflegung von aktuell 2
Wochen auf 4 oder 5 Kalendertage wäre möglich. Die Regelung muss im Einklang mit dem Ablauf
innerhalb der Kita sein.
Eine Erstattung sollte nur grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn der Gemeinde keine
Verpflegungskosten entstehen.
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