Startseite › Gemeinde Itzstedt › Antrag

Antrag der SPD-Fraktion auf Überprüfung der Frist zur Abbestellung des Mittagessen und Erstattung im Fall, bei Gruppenkürzungen durch Personalausfall

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Itzstedt
Datum2024-10-08
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

AMT ITZSTEDT Der Amtsdirektor Sitzungsvorlage Datum: 04.06.2024 Status: öffentlich ITZ/2024/0482 Abteilung: Zentrale Dienste und Bildung Sachbearbeiter/in: Sascha Zahn Aktenzeichen: Gemeindevertretung Itzstedt Antrag der SPD-Fraktion auf Überprüfung der Frist zur Abbestellung des Mittagessen und Erstattung im Fall, bei Gruppenkürzungen durch Personalausfall Sitzungstermin Beratungsfolge Zuständigkeit 25.06.2024 Gemeindevertretung Itzstedt Entscheidung Kindertageseinrichtungsausschuss der Gemeindevertretung 15.10.2024 Vorberatung der Gemeinde Itzstedt 05.11.2024 Gemeindevertretung Itzstedt Entscheidung Sachverhalt: Der Antrag (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Kita (Anlage 2 - nichtöffentlich) und des Amtes (Anlage 3) sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Es ist über den Antrag zu beraten und zu beschließen. Beschlussvorschlag: Finanzielle Auswirkungen: X Haushaltsmittel stehen zur Verfügung Nachfinanzierung erforderlich Keine Haushaltsmittel vorhanden Fördermittel Fördermittel geprüft Fördermitteltopf vorhanden Antragstellung möglich? Ja Nein Anlagen: Anlage 1 - Antrag der SPD-Fraktion Anlage 2 - nö - Stellungnahme Leitung zum SPD-Antrag Anlage 3 - Stellungnahme Amt zum SPD-Antrag Die SPD- Fraktion der Gemeindevertretung Itzstedt An die Gemeindevertretung Itzstedt Herrn Bürgermeister Volker Wulf Antrag auf Überprüfung der Frist zur Abbestellung des Mittagessen und Erstattung im Fall, bei Gruppenkürzungen durch Personalausfall. Antrag: Wir beantragen, dass die Frist zur Abbestellung des Mittagessen heruntergesetzt wird. Die Herabsetzung sollte sich am Vertrag mit dem Caterer orientieren und die darin festgesetzte Frist maximal um einen Tag überschreiten. Sollte die Frist in den Verträgen länger als eine Woche sein, sollte sie in zukünftigen Verträgen auf eine Woche oder weniger begrenzt werden. Die entstandenen Überschüsse der Kita, aufgrund von Abbestellungen bei Gruppenkürzungen durch Personalausfall, sind durch das Amt den Betroffenen Eltern zu erstatten. Um diesen Aufwand so gering wie möglich zu halten sollte diese Erstattung immer zum Ende des Kitajahres erfolgen. Begründung: Punkt 1: Die aktuelle Frist zur Abbestellung des Mittagessens beträgt 14 Tage. In umliegenden Kitas beträgt die Frist maximal eine Woche, in Oering ist dies von einem Tag auf den anderen möglich. Der Caterer setzt kurzfristige Änderungen bei den Bestellungen um. Im ersten Schritt sollten die vertraglichen Gegebenheiten mit dem Caterer überprüft werden, im zweiten Schritt eine Optimierung, um die Abläufe zwischen Amt, Kita und Caterer zu vereinfachen und somit zu beschleunigen, um die Frist zu verkürzen. Nicht immer ist den Familien eine langfristige Planung möglich, Ziel sollte die Frist von maximal einer Woche sein. Punkt 2: Die Erstattung im Fall des Abbestellen von Mahlzeiten bei Gruppenkürzungen durch Personalausfall findet nicht statt. Die Kita bestellt die Mahlzeiten ab, der Caterer liefert diese Mahlzeiten nicht und rechnet sie nicht ab. Das Amt erstattet diese Beträge nicht an die Eltern, die ihre Kinder zur Unterstützung und zum Auffangen der Personalnot in der Kita zu Hause behalten und dort verpflegen. Bsp.: Am 4.12.23 wurden drei Krippengruppen für die vollständige Kitawoche auf jeweils fünf von zehn Kindern reduziert. Eine Mahlzeit kostet die Erziehungsberechtigten 4,10 € täglich. Auf Nachfrage wurde vonseiten der Kita mitgeteilt, dass die Mahlzeiten abbestellt wurden. Eine Erstattung ist nicht erfolgt. Erziehungsberechtigte von 15 Kindern haben also je 16,40 € gezahlt, obwohl die Kinder nicht in der Kita betreut werden konnten. Eine vollwertige, warme Mahlzeit zahlen die Eltern gerne, wofür die Beiträge in Höhe von € 246,- verwendet wurden, ist unklar. Bei Abbestellungen der Kita, denen eine Gruppenkürzung- oder Schließung vorausgeht, sollte das Amt die Beiträge erstatten. Ziel ist die Erstellung des zugehörigen Prozesses und die Umsetzung desselbigen. Für die SPD- Fraktion Itzstedt Manuela Brendel Stellungnahme Amt zum SPD-Antrag Eine Verkürzung der Antragsfrist bei der Abmeldung von der Mittagsverpflegung von aktuell 2 Wochen auf 4 oder 5 Kalendertage wäre möglich. Die Regelung muss im Einklang mit dem Ablauf innerhalb der Kita sein. Eine Erstattung sollte nur grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn der Gemeinde keine Verpflegungskosten entstehen.

Text aus PDF extrahiert