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Bebauungsplan Nr. 38 "Wohnbebauung, Rehnaer Str."in Gadebusch - Aufstellungsbeschluss

Ergebnis unbekannt14 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeAmt Gadebusch
Datum2025-03-31
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Stadt Gadebusch Stadtvertretung Gadebusch Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Gdb/016/2025 öffentlich Amt/Ausschuss Bauamt Datum: 20.02.2025 Bearbeiter: Elßner AZ: Beratungsfolge Sitzungstermin Behandlung Ergebnis Stadtentw.,Bau,Verkehr,Umwelt 04.03.2025 Vorberatung Zustimmung Hauptausschuss 17.03.2025 Vorberatung Zustimmung Stadtvertretung Gadebusch 31.03.2025 Entscheidung Zustimmung Betreff Bebauungsplan Nr. 38 "Wohnbebauung, Rehnaer Str."in Gadebusch - Aufstellungsbeschluss Beschluss: Die Stadtvertretung Gadebusch beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Wohngebiet Rehnaer Str.“ in Gadebusch nach § 2 BauGB im Normalverfahren. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung auf einer ehemals baulich genutzten Fläche neben dem Reitplatz. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 38 erstreckt sich auf die Gemarkung Jarmstorf, Flur 1, Flurstücke 184/9, 184/4, 189/1, 189/2 und 221/1 sowie eine Teilfläche aus 221/4 gemäß Anlage. 2. Zur Finanzierung des Planverfahrens ist ein Städtebaulicher Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Gadebusch zu schließen. ____________________ Unterschrift Antragsteller Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl: 17 Ja-Stimmen: 14 davon anwesend: 15 Nein-Stimmen: 0 Ausschluss wegen Befangenheit: 0 Enthaltung: 1 Begründung: Die Stadt Gadebusch hat als Grundzentrum aktuell keine freien Bauplätze anzubieten. Für den Eigenbedarf werden dringend Bauplätze benötigt sowohl für den mehrgeschossigen Wohnungsbau als auch für Einfamilienwohnhäuser. Der Bebauungsplan Nr. 37 „Wohngebiet Güstow, Kiebitzweg“ konnte nicht realisiert werden, da der Grundstückseigentümer und Investor den Erschließungsvertrag nicht unterzeichnet hat und vom Vertrag zurückgetreten ist. Diese geplanten 7 Bauplätze stehen deshalb nicht mehr zur Verfügung. Im Flächennutzungsplan der Stadt sind Entwicklungsflächen für den Wohnungsbau angrenzend an den Ortsteil Güstow und eine Randfläche in der Rehnaer Str. festgesetzt. Bevor neue Flächen an der Peripherie erschlossen werden, soll die Fläche neben dem Reitplatz in der Rehnaer Str. als Baufläche ausgewiesen werden. Die Stadt Gadebusch ist Grundzentrum und hat mit ihren Ortsteilen zusammen ca. 5.500 Einwohner. Zur Sicherung des Eigenbedarfs und der Stabilisierung der gemeindlichen Entwicklung möchte die Stadt den Hauptort Gadebusch mit der idealen zentralen geographischen Lage an der B 208 und B 104 mit Bahnanbindung und ZOB-Anbindung sowie einem gut ausgebauten Nahversorgungszentrum, Ärztehaus, modernen Schuleinrichtungen und Kindertagesstätten entwickeln und die weiter bestehende Nachfrage nach Bauplätzen decken. Die vorhandene Reitsportanlage in der Rehnaer Str. wird seit Jahren durch den Reit- und Fahrverein Gadebusch nur noch einmal im Jahr zur Austragung eines Reitturniers genutzt. Die Veranstaltungen und das Training haben sich seit über 20 Jahren zum Zuchthof Makowei in die Ortslage Güstow verlagert. An dem Standort in der Rehnaer Str. ist eine Reithalle und ein Pferdestall für 10 Pensionspferde vorhanden. Für eine Bauvoranfrage zum Bau eines 6 WE als zweigeschossiger Wohnungsbau wurde eine Schalltechnische Untersuchung und eine Geruchsprognose durch den TÜV Nord erstellt. Im Ergebnis, dass keine erheblichen Belastungen von der Reitanlage für die neue Wohnbebauung auf dem Nachbargrundstück ausgehen. Die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohngebäudes mit 6 WE wurde planungsrechtlich abgelehnt, da sich das Vorhaben im Außenbereich befindet. Die Fläche und das Garagengrundstück sollen deshalb überplant werden. Bis auf den Reitplatz weist der Flächennutzungsplan der Stadt die Grundstücke als Wohnbaufläche aus. Geplant ist eine zweigeschossige Wohnbebauung mit Mehr- und Einfamilienwohnhäusern und Garagen auf den Flurstücken Gemarkung Jarmstorf, Flur 1, Flurstück 184/9, 184/4, 189/1, 189/2 und 221/1 sowie eine Teilfläche aus 221/4. Mit dem B-Plan soll auch eine Zuwegung über das Wegeflurstück 189/1 geklärt werden. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Rehnaer Str. Die Schmutzwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung durch den Zweckverband Radegast liegt in der Rehnaer Str. an. Die Erdgasversorgung und Versorgung mit Elektroenergie ist ebenfalls durch die Nahversorger abgesichert. Eine Versorgung mit Fernwärme ist laut Wärmeplanung der Stadt mittelfristig für dieses Gebiet nicht vorgesehen. Für die Regenwasserentsorgung ist die Gemeinde zuständig, eine Anschlussmöglichkeit an die städtische Regenwasserleitung ist vorhanden. Klimaauswirkung: Ja, durch eine Wiederbebauung der Fläche werden zusätzlich Flächen versiegelt. Der Ausgleich des Eingriffs wird im Planverfahren festgesetzt. Es wird eine vorbelastete, ehemals bebaute Fläche genutzt. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Folgekosten Auswirkungen ☐ Ja X Nein ☐ Ja ☐ Nein Betrag Jährlich: Stehen die Mittel Haushalt zur Ist ein über- / außerplanmäßige Ausgabe nötig? Verfügung? ☐ Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein Produkt: Die Deckung ist möglich: Konto: ☐ Ja HH-Ansatz: Die Deckung erfolgt aus Konto: HH-Rest aus Vorjahren: Bereits verbraucht: Noch verfügbar: ☐ Nein, die Finanzierung ist nicht gesichert. Gibt es eine Gegenfinanzierung? (Fördermittel/Spenden/Kredite) ☐ Ja ☐ Nein HH-Ansatz: HH-Rest aus Vorjahren: Bereits verbraucht: Noch verfügbar: Ist ein Investitionskredit zur Finanzierung notwendig? ☐ Ja ☐ Nein HH-Ansatz: HH-Rest aus Vorjahren: Bereits verbraucht: Noch verfügbar: Liegt hierzu eine Kreditgenehmigung gem. § 52 Abs. 2 oder 4 KV M-V vor? ☐ Ja ☐ Nein, die Finanzierung ist nicht gesichert Über einen Städtebaulichen Vertrag werden die Kosten des Planverfahrens auf den Bevorteilten Grundstückseigentümer übertragen. Anlagen: Geltungsbereich des B-Planes Nr. 38

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