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Antrag der Fraktion DIE LINKE - Einwohnerbefragung zur Erzeugung von Energie aus Windkraft

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeAmt Gadebusch
Datum2026-03-09
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Gadebusch Stadtvertretung Gadebusch Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Gdb/010/2026 öffentlich Amt/Ausschuss Fraktion DIE LINKE Datum: 09.02.2026 Bearbeiter: AZ: Beratungsfolge Sitzungstermin Behandlung Ergebnis Hauptausschuss 23.02.2026 Vorberatung Zustimmung Stadtvertretung Gadebusch 09.03.2026 Entscheidung Zustimmung Betreff Antrag der Fraktion DIE LINKE - Einwohnerbefragung zur Erzeugung von Energie aus Windkraft Beschluss: Die Stadtvertretung beschließt eine Einwohnerbefragung mit folgender Frage: Die Stadtvertretung der Stadt Gadebusch hat in ihrem Beschluss vom 08.12.2014, Gdb 078/2014 beschlossen, auf dem Gebiet der Stadt Gadebusch keine weiteren Flächen für die Erzeugung von Energie aus Windkraft auszuweisen. Sind Sie für die Aufrechterhaltung dieses Beschlusses? ➔ Ja Nein Weiterhin beauftragt die Stadtvertretung den Bürgermeister 1. alle rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, ob die Stadt Gadebusch eine Einwohnerbefragung spätestens zur nächsten Landtagswahl am 20.09.2026 durchführen kann, 2. die Amtsverwaltung zu beauftragen, die Kosten zu ermitteln und in den Haushalt 2026 einzustellen und ____________________ Unterschrift Antragsteller Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl: 17 Ja-Stimmen: 13 davon anwesend: 17 Nein-Stimmen: 3 Ausschluss wegen Befangenheit: 0 Enthaltung: 1 Begründung: Die geplanten Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet Gadebusch Süd lösten zahlreiche öffentliche Diskussionen in der Stadt und der Region aus. Der Beschluss der Stadtvertretung Gadebusch vom 08.12.2014 (Gdb/078/2014) sah vor, keine weiteren Flächen für die Erzeugung von Energie aus Windkraftanlagen auszuweisen. In der Sondersitzung des HA der Stadt Gadebusch, vom 19.01.2026 wurde die Frage aufgeworfen, ob dieser Beschluss noch von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen wird. Es ist ein Ausdruck direkter Demokratie, die Bevölkerung zu diesem Thema, möglichst zeitnah, spätestens jedoch zum Termin der Landtagswahl am 20.09.2026, zu befragen. Klimaauswirkung: keine Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Folgekosten Auswirkungen x Ja ☐ Nein ☐ Ja ☐ Nein Betrag Jährlich: Anlagen: BV Gdb/078/2014

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