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Antrag CDU, SPD, FWGH, FDP, UfHN vom 21.05.2026: Beteiligung des Gemeinderats bei Kauf- und Verzichtsentscheidungen über Schlüsselimmobilien
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heilbronn |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag
024/2026
an den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
Stadträtin/Stadtrat: Fraktion/Gruppierung: Datum:
Christoph Troßbach CDU 21.05.2026
Tanja Sagasser-Beil SPD
Herbert Burkhardt FW
Nico Weinmann FDP
Marion Rathgeber-Roth UfHN
Antrag zu Gemeinderatsdrucksache Nr. Nr./Jahr
Antrag auf Unterrichtung gem. § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung
(erforderliches Quorum: namens einer Fraktion oder 1/6 der Stadträte/-innen)
Antrag auf Beratung und Beschlussfassung gem. § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung
(erforderliches Quorum: namens einer Fraktion oder 1/6 der Stadträte/-innen)
Strategische Innenstadtentwicklung – Beteiligung des Gemeinderats bei Kauf-
und Verzichtsentscheidungen über Schlüsselimmobilien
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von CDU, SPD, Freie Wähler, FDP sowie die UfHN-Gruppe beantragen,
dass sämtliche Immobilienkaufangebote sowie Vorkaufsrechtsmöglichkeiten im
Kernbereich der Innenstadt sowie für strategisch wichtige Immobilien in den
Stadtteilen künftig dem Wirtschaftsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung zur
Beratung vorgelegt werden, bevor die Verwaltung eine Kauf- oder
Verzichtsentscheidung trifft.
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Begründung:
Die Innenstadt ist das Herzstück unserer Stadt – historisch, kulturell und gesellschaftlich.
Wer die Innenstadt gestalten will, muss handeln, bevor andere es tun. Strategisch günstige
Immobilien stehen selten lange zur Verfügung. Die Chance, Schlüssellagen zu erwerben und
damit aktiv Einfluss auf die positive Entwicklung unserer Innenstadt zu nehmen, setzt
Information und Transparenz voraus.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er
entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde und überwacht seine Beschlüsse. Er
trägt damit die politische Gesamtverantwortung für die Stadtentwicklung – und muss deshalb
auch bei konkreten Immobilienentscheidungen rechtzeitig eingebunden sein. Wer
Verantwortung tragen soll, muss Entscheidungen mitgestalten können.
Der Gemeinderat ist zudem Initiator und tragender Akteur des gemeinsamen Aufbruchs
Innenstadt. Dieser Aufbruch darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Er erfordert einen
handlungsfähigen Gemeinderat, der auf Basis aktueller Marktkenntnis und vollständiger
Information agiert.
Dabei ist auch die Entscheidung, ein Angebot nicht wahrzunehmen, eine politische
Entscheidung von Gewicht. Wer auf den Erwerb einer Schlüsselimmobilie verzichtet - ob in
der Innenstadt oder an strategisch wichtigen Punkten der Stadtteile - verzichtet
möglicherweise dauerhaft auf Gestaltungsmöglichkeiten – denn was heute nicht gesichert
wird, liegt morgen in anderen Händen. Auch das Unterlassen hat Konsequenzen, für die der
Gemeinderat Verantwortung trägt und die er bewusst treffen können muss.
Die frühzeitige Befassung des Wirtschaftsausschusses stellt sicher, dass Chancen erkannt,
Risiken abgewogen und Entscheidungen mit dem nötigen politischen Rückhalt getroffen
werden können. Gleichzeitig gewährleistet die nichtöffentliche Sitzung den erforderlichen
Schutz sensibler Verhandlungsinformationen.
Die antragstellenden Fraktionen und Gruppen erwarten, dass dieser Grundsatz verbindlich
und dauerhaft in den Entscheidungsprozess der Verwaltung verankert wird.
Christoph Troßbach Tanja Sagasser-Beil Herbert Burkhardt
CDU-Fraktion SPD-Fraktion Freie Wähler- Fraktion
Nico Weinmann Marion Rathgeber-Roth
FDP-Fraktion UfHN-Gruppe
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