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Antrag CDU, SPD, FWGH, FDP, UfHN vom 21.05.2026: Beteiligung des Gemeinderats bei Kauf- und Verzichtsentscheidungen über Schlüsselimmobilien

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHeilbronn
Datum2026-06-11
DatenstufeNur Dokumente
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Antrag 024/2026 an den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn Stadträtin/Stadtrat: Fraktion/Gruppierung: Datum: Christoph Troßbach CDU 21.05.2026 Tanja Sagasser-Beil SPD Herbert Burkhardt FW Nico Weinmann FDP Marion Rathgeber-Roth UfHN Antrag zu Gemeinderatsdrucksache Nr. Nr./Jahr Antrag auf Unterrichtung gem. § 24 Abs. 3 Gemeindeordnung (erforderliches Quorum: namens einer Fraktion oder 1/6 der Stadträte/-innen) Antrag auf Beratung und Beschlussfassung gem. § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung (erforderliches Quorum: namens einer Fraktion oder 1/6 der Stadträte/-innen) Strategische Innenstadtentwicklung – Beteiligung des Gemeinderats bei Kauf- und Verzichtsentscheidungen über Schlüsselimmobilien Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktionen von CDU, SPD, Freie Wähler, FDP sowie die UfHN-Gruppe beantragen, dass sämtliche Immobilienkaufangebote sowie Vorkaufsrechtsmöglichkeiten im Kernbereich der Innenstadt sowie für strategisch wichtige Immobilien in den Stadtteilen künftig dem Wirtschaftsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung zur Beratung vorgelegt werden, bevor die Verwaltung eine Kauf- oder Verzichtsentscheidung trifft. Seite 1 von 2 Seite 2 von 2 Begründung: Die Innenstadt ist das Herzstück unserer Stadt – historisch, kulturell und gesellschaftlich. Wer die Innenstadt gestalten will, muss handeln, bevor andere es tun. Strategisch günstige Immobilien stehen selten lange zur Verfügung. Die Chance, Schlüssellagen zu erwerben und damit aktiv Einfluss auf die positive Entwicklung unserer Innenstadt zu nehmen, setzt Information und Transparenz voraus. Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde und überwacht seine Beschlüsse. Er trägt damit die politische Gesamtverantwortung für die Stadtentwicklung – und muss deshalb auch bei konkreten Immobilienentscheidungen rechtzeitig eingebunden sein. Wer Verantwortung tragen soll, muss Entscheidungen mitgestalten können. Der Gemeinderat ist zudem Initiator und tragender Akteur des gemeinsamen Aufbruchs Innenstadt. Dieser Aufbruch darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Er erfordert einen handlungsfähigen Gemeinderat, der auf Basis aktueller Marktkenntnis und vollständiger Information agiert. Dabei ist auch die Entscheidung, ein Angebot nicht wahrzunehmen, eine politische Entscheidung von Gewicht. Wer auf den Erwerb einer Schlüsselimmobilie verzichtet - ob in der Innenstadt oder an strategisch wichtigen Punkten der Stadtteile - verzichtet möglicherweise dauerhaft auf Gestaltungsmöglichkeiten – denn was heute nicht gesichert wird, liegt morgen in anderen Händen. Auch das Unterlassen hat Konsequenzen, für die der Gemeinderat Verantwortung trägt und die er bewusst treffen können muss. Die frühzeitige Befassung des Wirtschaftsausschusses stellt sicher, dass Chancen erkannt, Risiken abgewogen und Entscheidungen mit dem nötigen politischen Rückhalt getroffen werden können. Gleichzeitig gewährleistet die nichtöffentliche Sitzung den erforderlichen Schutz sensibler Verhandlungsinformationen. Die antragstellenden Fraktionen und Gruppen erwarten, dass dieser Grundsatz verbindlich und dauerhaft in den Entscheidungsprozess der Verwaltung verankert wird. Christoph Troßbach Tanja Sagasser-Beil Herbert Burkhardt CDU-Fraktion SPD-Fraktion Freie Wähler- Fraktion Nico Weinmann Marion Rathgeber-Roth FDP-Fraktion UfHN-Gruppe

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