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1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2018
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Bokhorst-Wankendorf |
| Datum | 2018-04-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Bokhorst-Wankendorf Wankendorf, den 12.04.2018
Az.:
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: BV/045/2018
Federführung: Amt II Datum: 21.02.2018
Verantwortlich Thomas Köpp
:
Beratungsfolge Termin TOP
Geschäftsausschuss 27.03.2018 10
Amtsausschuss 19.04.2018 10
1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2018
Sachstand:
Die konkrete Vorlage der Kosten (investiv /nicht investiv) der Kanalsanierungsmaßnahmen
im Wankendorf SW-Leitungsnetz, gravierende Veränderungen der Einnahmen aus
Abwassergebühren sowie der Ankauf eines Grundstückes für den Kindergarten Bokhorst
erfordern den Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Amt.
Weil die Zahlen des Jahresabschlusses, insbesondere die Rücklagenbestände vorliegen,
konnte zur Finanzierung der Maßnahmen weitgehend auf innere Darlehen zurückgegriffen
werden. Dies wirkt sich zwar negativ auf den Kassenbestand der Amtskasse aus, verringert
aber gleichzeitig die Gefahr, dass Banken und Sparkassen hohe „Verwahrgeldkosten“
geltend machen.
Die Erläuterungen zu den wenigen Einzelhaushaltsstellen sind dem Ausdruck des
Nachtragshaushaltes zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt neu: 4.822.300,00
€
Das Volumen des Vermögenshaushaltes beträgt neu: 3.524.500,00
€
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beträgt neu: 514.800,00 €
Davon Innere Darlehen: 113.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0,00 €
unverändert:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt unverändert: 250.000,00 €
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt neu: 26,9 Stellen
Der Umlagesatz in Höhe von 13,5% für die Amtsumlage wird nicht verändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan
wird insgesamt beschlossen.
Im Auftrage
(Thomas Köpp)
BV/045/2018 Seite 1 von 1
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