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1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2018

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TypAntrag
GemeindeAmt Bokhorst-Wankendorf
Datum2018-04-19
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Amt Bokhorst-Wankendorf Wankendorf, den 12.04.2018 Az.: Beschlussvorlage Vorlage Nr.: BV/045/2018 Federführung: Amt II Datum: 21.02.2018 Verantwortlich Thomas Köpp : Beratungsfolge Termin TOP Geschäftsausschuss 27.03.2018 10 Amtsausschuss 19.04.2018 10 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2018 Sachstand: Die konkrete Vorlage der Kosten (investiv /nicht investiv) der Kanalsanierungsmaßnahmen im Wankendorf SW-Leitungsnetz, gravierende Veränderungen der Einnahmen aus Abwassergebühren sowie der Ankauf eines Grundstückes für den Kindergarten Bokhorst erfordern den Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Amt. Weil die Zahlen des Jahresabschlusses, insbesondere die Rücklagenbestände vorliegen, konnte zur Finanzierung der Maßnahmen weitgehend auf innere Darlehen zurückgegriffen werden. Dies wirkt sich zwar negativ auf den Kassenbestand der Amtskasse aus, verringert aber gleichzeitig die Gefahr, dass Banken und Sparkassen hohe „Verwahrgeldkosten“ geltend machen. Die Erläuterungen zu den wenigen Einzelhaushaltsstellen sind dem Ausdruck des Nachtragshaushaltes zu entnehmen. Beschlussvorschlag: Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt neu: 4.822.300,00 € Das Volumen des Vermögenshaushaltes beträgt neu: 3.524.500,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beträgt neu: 514.800,00 € Davon Innere Darlehen: 113.000,00 € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0,00 € unverändert: Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt unverändert: 250.000,00 € Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt neu: 26,9 Stellen Der Umlagesatz in Höhe von 13,5% für die Amtsumlage wird nicht verändert. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan wird insgesamt beschlossen. Im Auftrage (Thomas Köpp) BV/045/2018 Seite 1 von 1

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