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Antrag der SPD im Ruhrparlament auf Umbesetzung im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Regionalverband Ruhr |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Umbesetzung im Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft. Christa Becker-Lettow soll als ordentliches Mitglied Peter Krause ersetzen. Die Verbandsversammlung beschließt diese Umbesetzung in ihrer Sitzung am 10.07.2026. Haushaltliche Auswirkungen entstehen nicht.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr.: 15/0399
Seite 1
Fraktionsantrag
Fraktion SPD
D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 3 9 9
07.07.2026
Fraktionsantrag öffentlich
Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP
Verbandsversammlung beschließend 10.07.2026
Betreff: Antrag der SPD im Ruhrparlament auf Umbesetzung im Ausschuss für Kultur,
Sport, Bildung und Wissenschaft
Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung beschließt folgende Umbesetzung:
Ausschuss für Kultur, Sport, Christa Becker-Lettow, ordentliches Mitglied
Bildung und Wissenschaft anstelle von Peter Krause
Drucksache Nr.: 15/0399
Seite 2
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen:
1. Teilergebnisplan Kostenstelle ; Kostenträger ;
Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und Zinsaufwand
(6 % p. a. vom investiven Eigenanteil)
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und
Zinsaufwand (6 % p. a. vom
investiven Eigenanteil)
Summe
Abweichungen1
2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr.
Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe
Abweichungen1
1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich
3. Auswirkungen
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität).
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten.
Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt.
Erläuterungen:
4. Bilanz
Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu
zusätzlichen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen.
Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den
Erläuterungen dargestellt.
Erläuterungen:
Bearbeiter/in Fraktionsgeschäftsführer/in Fraktion/en
Bischoff, Melanie Gustrau, Michael Fraktion SPD
Akt.zeichen
gez. Frau Martina Schmück-Glock
Fraktionsvorsitzende SPD
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