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Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr Für einen starken Europäischen Sozialfonds ab 2028 - Arbeitsmarktpolitik, soziale Integration und Zusammenhalt im Ruhrgebiet sichern
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Regionalverband Ruhr |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragen eine Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. Ziel ist die Sicherung eines starken Europäischen Sozialfonds ab 2028 zur Unterstützung von Arbeitsmarktpolitik, sozialer Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt im Ruhrgebiet. Die Verbandsversammlung beschließt die beigefügte Resolution in ihrer Sitzung am 10.07.2026. Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht.
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Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr.: 15/0381-1
Seite 1
Fraktionsantrag
Fraktion SPD,
Fraktion CDU,
Fraktion Die Grünen,
Fraktion DIE LINKE
D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 3 8 1 - 1
07.07.2026
Fraktionsantrag öffentlich
Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP
Verbandsversammlung beschließend 10.07.2026
Betreff: Resolution der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
Für einen starken Europäischen Sozialfonds ab 2028 - Arbeitsmarktpolitik,
soziale Integration und Zusammenhalt im Ruhrgebiet sichern
Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung beschließt die beiliegende Resolution.
Drucksache Nr.: 15/0381-1
Seite 2
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen:
1. Teilergebnisplan Kostenstelle ; Kostenträger ;
Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und Zinsaufwand
(6 % p. a. vom investiven Eigenanteil)
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und
Zinsaufwand (6 % p. a. vom
investiven Eigenanteil)
Summe
Abweichungen1
2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr.
Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe
Abweichungen1
1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich
3. Auswirkungen
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität).
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten.
Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt.
Erläuterungen:
4. Bilanz
Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu
zusätzlichen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen.
Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den
Erläuterungen dargestellt.
Erläuterungen:
Bearbeiter/in Fraktionsgeschäftsführer/in Fraktion/en
Bischoff, Melanie Gustrau, Michael Fraktion SPD
Akt.zeichen Fraktion CDU
Fraktion Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
gez. Martina Schmück-Glock gez. Bodo Klimpel
Fraktionsvorsitzende SPD Fraktionsvorsitzender CDU
gez. Sabine von der Beck u. Patrick Voss gez. Wolfgang Freye u. Monetta Marchiano
Fraktionsvorsitzende Die Grünen Fraktionsvorsitzende Die Linke
Text aus PDF extrahiert